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544 lines
4.7 KiB

NAMEN
Verkündet
:
31
.
März
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Rechtsanwalt
bestimmenden
Schriftsatz
anderen
Rechtsanwalt
Zusatz
Rechtsanwalt
unterzeichnet
übernimmt
Unterschrift
Verantwortung
Inhalt
Schriftsatzes
.
gilt
auch
dann
Zusatz
lautet
"
Rechtsanwalt
Diktat
verreist
"
.
Urteil
31
.
März
Kammergericht
LG
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
31
.
März
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Röhricht
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Münke
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
23
.
Zivilsenats
Kammergerichts
29
.
April
wird
Kosten
Klägerin
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
nimmt
Beklagte
Ausgleich
Sollsalden
Höhe
DM
Geschäftsverbindung
Parteien
Beklagte
führte
Klägerin
gemieteten
Binnenschiff
Frachtaufträge
Anspruch
.
Landgericht
hat
Klage
Versäumnisurteil
schriftlichen
Verfahren
stattgegeben
.
rechtzeitigen
Einspruch
Beklagten
hat
Urteil
unzulässig
verworfen
Begründung
Beklagte
habe
Monate
mündlichen
Verhandlung
schriftsätzlich
erhobener
Rüge
Prozeßvollmacht
vorgelegt
.
Berufung
hat
Beklagte
beanstandet
Landgericht
§
Frist
bringung
Vollmacht
gesetzt
hat
.
Berufungsgericht
hat
erstinstanzliche
Urteil
aufgehoben
Sache
Landgericht
zurückverwiesen
.
zugelassenen
Revision
verfolgt
Klägerin
Antrag
Berufung
Beklagten
"
zurückzuweisen
"
weiter
.
Klägerin
hält
Berufung
unzulässig
Berufungsbegründung
Prozeßbevollmächtigten
Beklagten
Rechtsanwalt
unterzeichnet
wurde
zwar
inzwischen
seinerzeit
aber
noch
Rechtsanwalt
Sozietät
verbundenen
ebenfalls
Kammergericht
zugelassenen
Rechtsanwalt
zwar
Klammern
gefaßten
Zusatz
Rechtsanwalt
Diktat
verreist
"
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Klägerin
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
Ergebnis
Recht
zulässig
erachtet
.
Berufungsgericht
geht
Klammerzusatz
allein
genommen
Annahme
wirksamen
Unterschrift
rechtfertige
.
würde
Ausdruck
gebracht
Rechtsanwalt
habe
verantwortenden
Schriftsatz
mehr
unterschreiben
können
Unterschriftserfordernis
werde
nur
formalen
Gründen
genügt
.
vorliegenden
Falle
bestehe
aber
Besonderheit
Rechtsanwalt
ebenfalls
Berufungsgericht
zugelassenen
Rechtsanwalt
Schreiben
17
.
Mai
ausdrücklich
Einzelfall
Untervollmacht
erteilt
gehabt
habe
.
habe
Begründungsschrift
lediglich
Gefälligkeit
Rechtsanwalt
gerade
Wahrnehmung
Untervollmacht
folglich
unmittelbarer
Ausführung
Mandats
klagten
unterzeichnet
.
Handeln
bedeute
Unterzeichner
auch
Verantwortung
Inhalt
Erklärung
übernommen
habe
.
hält
revisionsrechtlicher
Prüfung
jedenfalls
Ergebnis
stand
.
II
.
1
.
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
schon
Reichsgerichts
vgl.
82
83
;
.
8
.
Februar
muß
Berufungsbegründung
bestimmender
Schriftsatz
Unterschrift
verantwortlich
Zeichnenden
tragen
.
Unterschrift
ist
zwingendes
Wirksamkeitserfordernis
.
soll
Identifizierung
Urhebers
schriftlichen
Prozeßhandlung
ermöglichen
unbedingten
Willen
Ausdruck
bringen
Schriftsatz
verantworten
Gericht
einzureichen
.
Anwaltsprozeß
bedeutet
Berufungsbegründung
bevollmächtigten
Prozeßgericht
zugelassenen
Rechtsanwalt
zwar
selbst
verfaßt
eigenverantwortlicher
Prüfung
genehmigt
unterschrieben
sein
muß
.
nur
formelle
Unterschrift
"
erkennen
läßt
eigenverantwortliche
Prüfung
vorgenommen
wurde
Unterschreibende
Inhalt
schriftlichen
Erklärung
distanziert
genügt
vgl.
Zöller/Greger
23
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m.w
.
.
2
.
Klammerzusatz
versehene
Unterschrift
Rechtsanwalt
H.s
erfüllt
Voraussetzungen
wirksamen
Unterzeichnung
.
Bereits
erste
Teil
Zusatzes
Rechtsanwalt
"
macht
deutlich
Rechtsanwalt
Unterbevollmächtigter
Wahrnehmung
Mandats
Beklagten
eigenverantwortlich
handelte
.
Rechtsanwalt
"
anderen
Rechtsanwalt
Berufung
begründet
gibt
erkennen
Unterbevollmächtigter
tätig
wird
vgl.
.
22
.
Mai
.
Aussage
ersten
Teils
Zusatzes
wird
zweiten
Teil
auch
keineswegs
relativiert
Berufungsgericht
offenbar
annimmt
.
"
Diktat
verreist
"
ist
lediglich
Erklärung
Rechtsanwalt
übrigen
unstreitig
Korrespondenzanwälten
Beklagten
verfaßte
schrift
Urlaubs
selbst
unterzeichnen
konnte
;
Einschränkung
Zurücknahme
ausdrücklich
"
"
Rechtsanwalt
geleisteten
Unterschrift
verbundenen
Übernahme
tung
Inhalt
Schriftsatzes
liegt
.
Annahme
Rechtsanwalt
habe
Inhalt
Berufungsbegründung
distanzieren
wollen
scheidet
.
Rechtsanwalt
versteht
Zweifel
selbst
Unterschrift
Verantwortung
Inhalt
bestimmenden
Schriftsatzes
übernimmt
.
Sachlage
ist
Auffassung
Berufungsgerichts
Schriftsatz
Zusatz
"
"
unterzeichnet
wird
Stellung
Unterschreibenden
bloßen
Erklärungsboten
kennzeichnet
.
5
November
vergleichbar
.
Rüge
Revision
Berufungsgericht
Auslegung
Unterschrift
Rechtsanwalt
H.s
beigefügten
Zusatzes
Umstände
Schriftsatzes
hätte
abstellen
dürfen
greift
.
.
Berufungsurteil
läßt
auch
übrigen
Rechtsfehler
erkennen
erweist
Ergebnis
richtig
.
Röhricht
Münke