NAMEN Verkündet : 31 . März Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Rechtsanwalt bestimmenden Schriftsatz anderen Rechtsanwalt Zusatz Rechtsanwalt unterzeichnet übernimmt Unterschrift Verantwortung Inhalt Schriftsatzes . gilt auch dann Zusatz lautet " Rechtsanwalt Diktat verreist " . Urteil 31 . März Kammergericht LG II . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 31 . März Vorsitzenden Richter Dr. Röhricht Richter Prof. Dr. Dr. Münke Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 23 . Zivilsenats Kammergerichts 29 . April wird Kosten Klägerin zurückgewiesen . Tatbestand : Klägerin nimmt Beklagte Ausgleich Sollsalden Höhe DM Geschäftsverbindung Parteien Beklagte führte Klägerin gemieteten Binnenschiff Frachtaufträge Anspruch . Landgericht hat Klage Versäumnisurteil schriftlichen Verfahren stattgegeben . rechtzeitigen Einspruch Beklagten hat Urteil unzulässig verworfen Begründung Beklagte habe Monate mündlichen Verhandlung schriftsätzlich erhobener Rüge Prozeßvollmacht vorgelegt . Berufung hat Beklagte beanstandet Landgericht § Frist bringung Vollmacht gesetzt hat . Berufungsgericht hat erstinstanzliche Urteil aufgehoben Sache Landgericht zurückverwiesen . zugelassenen Revision verfolgt Klägerin Antrag Berufung Beklagten " zurückzuweisen " weiter . Klägerin hält Berufung unzulässig Berufungsbegründung Prozeßbevollmächtigten Beklagten Rechtsanwalt unterzeichnet wurde zwar inzwischen seinerzeit aber noch Rechtsanwalt Sozietät verbundenen ebenfalls Kammergericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar Klammern gefaßten Zusatz Rechtsanwalt Diktat verreist " . Entscheidungsgründe : Revision Klägerin hat Erfolg . Berufungsgericht hat Berufung Beklagten Ergebnis Recht zulässig erachtet . Berufungsgericht geht Klammerzusatz allein genommen Annahme wirksamen Unterschrift rechtfertige . würde Ausdruck gebracht Rechtsanwalt habe verantwortenden Schriftsatz mehr unterschreiben können Unterschriftserfordernis werde nur formalen Gründen genügt . vorliegenden Falle bestehe aber Besonderheit Rechtsanwalt ebenfalls Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt Schreiben 17 . Mai ausdrücklich Einzelfall Untervollmacht erteilt gehabt habe . habe Begründungsschrift lediglich Gefälligkeit Rechtsanwalt gerade Wahrnehmung Untervollmacht folglich unmittelbarer Ausführung Mandats klagten unterzeichnet . Handeln bedeute Unterzeichner auch Verantwortung Inhalt Erklärung übernommen habe . hält revisionsrechtlicher Prüfung jedenfalls Ergebnis stand . II . 1 . ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs schon Reichsgerichts vgl. 82 83 ; . 8 . Februar muß Berufungsbegründung bestimmender Schriftsatz Unterschrift verantwortlich Zeichnenden tragen . Unterschrift ist zwingendes Wirksamkeitserfordernis . soll Identifizierung Urhebers schriftlichen Prozeßhandlung ermöglichen unbedingten Willen Ausdruck bringen Schriftsatz verantworten Gericht einzureichen . Anwaltsprozeß bedeutet Berufungsbegründung bevollmächtigten Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar selbst verfaßt eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt unterschrieben sein muß . nur formelle Unterschrift " erkennen läßt eigenverantwortliche Prüfung vorgenommen wurde Unterschreibende Inhalt schriftlichen Erklärung distanziert genügt vgl. Zöller/Greger 23 . Aufl . § Rdn . m.w . . 2 . Klammerzusatz versehene Unterschrift Rechtsanwalt H.s erfüllt Voraussetzungen wirksamen Unterzeichnung . Bereits erste Teil Zusatzes Rechtsanwalt " macht deutlich Rechtsanwalt Unterbevollmächtigter Wahrnehmung Mandats Beklagten eigenverantwortlich handelte . Rechtsanwalt " anderen Rechtsanwalt Berufung begründet gibt erkennen Unterbevollmächtigter tätig wird vgl. . 22 . Mai . Aussage ersten Teils Zusatzes wird zweiten Teil auch keineswegs relativiert Berufungsgericht offenbar annimmt . " Diktat verreist " ist lediglich Erklärung Rechtsanwalt übrigen unstreitig Korrespondenzanwälten Beklagten verfaßte schrift Urlaubs selbst unterzeichnen konnte ; Einschränkung Zurücknahme ausdrücklich " " Rechtsanwalt geleisteten Unterschrift verbundenen Übernahme tung Inhalt Schriftsatzes liegt . Annahme Rechtsanwalt habe Inhalt Berufungsbegründung distanzieren wollen scheidet . Rechtsanwalt versteht Zweifel selbst Unterschrift Verantwortung Inhalt bestimmenden Schriftsatzes übernimmt . Sachlage ist Auffassung Berufungsgerichts Schriftsatz Zusatz " " unterzeichnet wird Stellung Unterschreibenden bloßen Erklärungsboten kennzeichnet . 5 November vergleichbar . Rüge Revision Berufungsgericht Auslegung Unterschrift Rechtsanwalt H.s beigefügten Zusatzes Umstände Schriftsatzes hätte abstellen dürfen greift . . Berufungsurteil läßt auch übrigen Rechtsfehler erkennen erweist Ergebnis richtig . Röhricht Münke