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319 lines
2.8 KiB

BESCHLUSS
24
.
Januar
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
24
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Röhricht
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Henze
Kraemer
Richterin
beschlossen
:
Gegenvorstellung
Beklagten
Senatsbeschluß
16
Juli
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Kläger
Konkursverwalter
Vermögen
GmbH
verlangt
Beklagten
ehemaligen
geschäftsführenden
Alleingesellschafter
Wege
Konkursanfechtung
§
Erstattung
Darlehensrückzahlungen
Gemeinschuldnerin
Beklagten
.
Klage
hatte
Vorinstanzen
Erfolg
.
Beklagte
hat
Revision
eingelegt
Antrag
Prozeßkostenhilfe
gestellt
Senat
Beschluß
16
Juli
hinreichender
Erfolgsaussicht
beabsichtigten
Rechtsverfolgung
zurückgewiesen
hat
.
hat
Beklagte
Gegenvorstellung
erhoben
.
Frist
Begründung
Revision
wurde
Antrag
Prozeßbevollmächtigten
Schriftsatz
12
.
September
Mandat
niedergelegt
hat
letztmals
17
.
Oktober
verlängert
.
Revisionsbegründung
ist
eingegangen
.
II
.
Ausführungen
Beklagten
Gegenvorstellung
sind
geeignet
Änderung
Senatsbeschlusses
16
Juli
führen
.
1
.
tatrichterlichen
Feststellungen
sachverständig
beratenen
Berufungsgerichts
wirtschaftlichen
Lage
Gemeinschuldnerin
eigenkapitalersetzenden
Charakter
Darlehens
sind
Rechtsgründen
beanstanden
.
Beklagten
selbst
unterzeichnete
Bilanz
30
.
Juni
stellt
zumindest
"
Zeugnis
selbst
"
Berufungsgericht
Rechtsfehler
widerlegt
erachtet
hat
.
Überschuldet
kreditunwürdig
war
Gemeinschuldnerin
maßgebenden
Zeitraum
Gewährung
und/oder
Belassung
Gesellschafterdarlehens
ersten
Teilrückzahlung
11
November
überdies
erst
recht
Hinblick
Bilanz
ersichtlich
ausgewiesenen
Konkursantrag
Beklagten
genannten
zusätzlichen
Verbindlichkeiten
Steuernachforderung
Höhe
ca.
435.000,00
DM
Bescheid
Zollamts
28
.
Juni
Verbindlichkeit
Sponsorenvertrag
Höhe
DM
Konkursantrag
beigefügten
"
Versäumungsurteil
"
Landgerichts
14
November
schon
Mitte
rückständig
war
.
Gemeinschuldnerin
gewährten
Bankkredite
kann
Beklagte
Kreditwürdigkeit
schon
stützen
Angaben
Konkursantrag
zumindest
Sicherheiten
Gemeinschuldnerin
abgedeckten
Teil
Kredits
persönliche
Haftung
nommen
hat
Gewährung
Bankkredit
bestimmter
Höhe
besagt
Gesellschaft
auch
gewährte
Gesellschafterdarlehen
hier
500.000,00
DM
noch
kreditwürdig
war
Berufungsgericht
insoweit
gebotenen
objektiven
Beurteilung
tatsächlich
vorhandenen
kreditrelevanten
Umstände
rechtsfehlerfrei
verneint
hat
.
2
.
Beklagte
Ergebnisse
Beweisaufnahme
19
Juli
gerichteten
gemäß
§
eingestellten
Strafverfahren
beruft
ist
neuer
Sachvortrag
Revisionsverfahren
berücksichtigt
werden
kann
.
3
.
Bewilligung
Prozeßkostenhilfe
erforderlichen
Erfolgsaussicht
Revision
§
fehlt
übrigen
inzwischen
auch
bereits
letztmals
17
.
Oktober
verlängerten
Frist
Revisionsbegründung
eingegangen
Revision
unzulässig
geworden
ist
.
Beklagten
persönlich
gestellte
weitere
Fristverlängerungsantrag
2
.
Oktober
ist
gemäß
§
Abs.
unwirksam
.
Röhricht
Hesselberger
Henze
Kraemer
Münke