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2496 lines
20 KiB

NAMEN
Verkündet
:
7
.
April
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
:
ja
ja
Verordnung
Nr.
Art
.
Abs.
Nr.
Art
.
Abs.
Art
.
Abs.
3
;
Verordnung
Nr.
Art
.
Abs.
Verbindung
Anhang
gesundheitsbezogene
Angabe
ist
spezielle
gesundheitsbezogene
Angabe
Sinne
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
anzusehen
wissenschaftlichen
Nachweis
zugänglicher
Wirkungszusammenhang
Nährstoff
Substanz
Lebensmittel
Lebensmittelkategorie
einerseits
konkreten
Körperfunktion
andererseits
hergestellt
wird
.
ist
unerheblich
Angabe
medizinisches
umgangssprachliches
Vokabular
verwendet
.
gesundheitsbezogene
Angabe
angesprochenen
Verkehrskreisen
verstanden
wird
bestimmtes
Produkt
könne
Schäden
Haut
Haaren
Fingernägeln
beseitigen
ist
Verordnung
Nr.
432/2012
zugelassenen
gesundheitsbezogenen
Angaben
bestimmter
Nährstoff
trage
Erhaltung
normaler
Haare
Nägel
inhaltsgleich
unzulässig
.
gesundheitsbezogene
Angabe
erkennen
lässt
Liste
zugelassenen
Angaben
Anhang
Verordnung
Nr.
aufgeführten
Nährstoffen
Substanzen
Lebensmitteln
Lebensmittelkategorien
behauptete
Wirkung
Produkts
beruht
ist
zugelassenen
Angaben
inhaltsgleich
unzulässig
.
Urteil
7
.
April
ECLI
:
:
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
7
.
April
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
4
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
24
.
Februar
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
Verband
Sozialer
Wettbewerb
ist
eingetragener
Verein
satzungsgemäßen
Aufgaben
Wahrung
gewerblichen
Interessen
Mitglieder
gehört
.
Beklagte
vertreibt
Nahrungsergänzungsmittel
.
15
.
September
versandte
Beklagte
interessierte
Kunden
E-Mail
Newsletter
angebotenen
"
Premium
"
folgt
heißt
:
verbesserten
Rezeptur
neuen
wertvollen
Inhaltsstoffen
sorgen
neuen
Repair-Kapseln
tolle
Haut
fülliges
Haar
feste
Fingernägel
jetzt
noch
effektiver
Newsletter
befand
elektronischer
Verweis
Seite
Internetauftritts
Beklagten
weitere
Informationen
Produkt
abrufbar
waren
.
Dort
war
angegeben
"
"
Vitamin
Zink
Vitamin
Pantothensäure
Vitamin
Selen
Kieselsäure
weitere
Pflanzen
Algenstoffe
enthalten
.
13
.
Januar
warb
Beklagte
Internetauftritt
Produkt
"
folgendem
Text
:
Herz
schlägt
permanent
.
Leben
lang
Pause
.
mal
Minute
.
Etwa
mal
Tag
.
ist
völlig
normal
selbstverständlich
bekommen
Schwerstarbeit
auch
.
Dennoch
braucht
aktive
Organ
natürlich
auch
bestimmte
Vitalstoffe
Herzmuskelzellen
"
guter
Laune
"
halten
können
.
Wichtige
sind
"
enthalten
.
Kapseln
enthalten
:
mg
Vitamin
mg
Magnesium
mg
Vitamin
E
mg
.
Abgerundet
wird
Herz-AsRezeptur
verschiedenen
B-Vitaminen
Weißdorn
Apfelschalen
Rooibostee
.
Ansicht
Klägers
handelt
Werbeaussagen
Produkte
Beklagten
spezielle
gesundheitsbezogene
Angaben
Sinne
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
gesundheitsbezogene
Angaben
Lebensmittel
Liste
zugelassenen
Angaben
Art
.
Verordnung
aufgenommen
unzulässig
sind
.
Kläger
hat
Beklagte
Unterlassung
Erstattung
Abmahnkosten
Anspruch
genommen
.
Landgericht
hat
Beklagte
Abweisung
Klage
Übrigen
verurteilt
Werbung
"
Premium
"
unterlassen
Kläger
Abmahnkosten
Höhe
Zinsen
ersetzen
.
Berufungsgericht
hat
gerichtete
Berufung
Beklagten
rückgewiesen
Anschlussberufung
Klägers
auch
Werbung
"
Herz-As-Kapseln
Unterlassung
verurteilt
Kläger
weitere
Abmahnkosten
Höhe
Zinsen
zugesprochen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Kläger
beantragt
verfolgt
Beklagte
Antrag
Abweisung
Klage
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
angenommen
Kläger
stünden
geltend
gemachten
Ansprüche
Unterlassung
Kostenerstattung
Werbung
Beklagten
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
verstoße
.
hat
ausgeführt
:
geltend
gemachte
Unterlassungsanspruch
sei
beanstandeter
Werbeaussagen
§
§
3
Nr.
Fassung
Gesetz
9
.
Dezember
gegolten
hat
Weiteren
:
Verbindung
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
begründet
.
Angaben
"
Premium
"
handele
spezielle
gesundheitsbezogene
Angaben
Sinne
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
.
Beklagte
werbe
Angaben
wortnoch
inhaltsgleich
Art
.
Verordnung
Nr.
zugelassenen
Angaben
seien
.
Selbst
Kläger
beanstandeten
Werbeaussagen
bloße
Verweise
allgemeine
nichtspezifische
Vorteile
Nährstoffs
Lebensmittels
Gesundheit
Allgemeinen
gesundheitsbezogene
Wohlbefinden
Sinne
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
handeln
sollte
seien
Angaben
unzulässig
Liste
Art
.
Art
.
Verordnung
Nr.
enthaltene
spezielle
gesundheitsbezogene
Angabe
beigefügt
sei
.
Entsprechendes
gelte
Bewerbung
Produkts
"
.
Anspruch
Ersatz
Kosten
Abmahnungen
sei
ebenfalls
begründet
.
II
.
Beurteilung
gerichteten
Angriffe
Revision
haben
Erfolg
.
Kläger
erhobenen
Ansprüche
Unterlassung
beanstandeten
Werbeaussagen
sind
§
§
3
Nr.
3a
Verbindung
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
begründet
sogleich
.
waren
Abmahnungen
berechtigt
hat
Berufungsgericht
Kläger
auch
Recht
geltend
gemachten
Abmahnkosten
§
Abs.
Satz
Zinsen
§
Abs.
Satz
zugesprochen
.
1
.
Kläger
geltend
gemachten
Unterlassungsanspruch
Wiederholungsgefahr
gestützt
hat
ist
Klage
nur
begründet
beanstandete
Verhalten
Beklagten
Zeitpunkt
Vornahme
rechtswidrig
war
auch
Zeitpunkt
Entscheidung
Revisionsinstanz
rechtswidrig
ist
.
.
;
vgl.
nur
Urteil
7
.
Mai
.
Zauber
.
Zeit
Veröffentlichung
beanstandeten
Werbung
15
.
September
13
.
Januar
Verkündung
vorliegenden
Revisionsurteils
7
.
April
ist
Gesetz
unlauteren
Wettbewerb
Zweite
Gesetz
Änderung
Gesetzes
unlauteren
Wettbewerb
.
S.
Wirkung
10
.
Dezember
novelliert
worden
.
Beurteilung
Streitfalls
maßgebliche
Änderung
Rechtslage
folgt
jedoch
.
10
.
Dezember
geltende
§
entspricht
§
Nr.
aF
enthaltenen
Regelung
wettbewerbsrechtlichen
Rechtsbruchtatbestands
.
zuvor
§
Abs.
bestimmte
Spürbarkeitserfordernis
ist
nunmehr
Tatbestand
§
unmittelbar
enthalten
.
führt
Vorschrift
zuvor
unterschiedlichen
Stellen
Gesetz
geregelten
Voraussetzungen
Rechtsbruchtatbestands
Stelle
.
dient
allein
einfacheren
Rechtsanwendung
verdeutlicht
Wegfall
Bezugnahme
§
Abs.
§
eigenständige
Regelung
Anwendungsbereichs
Richtlinie
2005/29/EG
unlautere
Geschäftspraktiken
handelt
vgl.
Urteil
4
.
Januar
.
helfen
Trauerfall
.
2
.
Art
.
Verordnung
Nr.
handelt
Marktverhaltensregelung
Sinne
§
Nr.
Missachtung
geeignet
ist
Wettbewerb
Nachteil
Mitbewerbern
Verbrauchern
Sinne
§
Abs.
spürbar
beeinträchtigen
.
.
;
§
Abs.
aF
vgl.
nur
Urteil
9
.
Oktober
.
Combiotik
;
Urteil
10
.
Dezember
.
Lernstark
.
3
.
Zutreffend
hat
Berufungsgericht
angenommen
Kläger
beanstandeten
Werbeaussagen
Beklagten
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
verbotene
Angaben
darstellen
.
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
sind
gesundheitsbezogene
Angaben
verboten
allgemeinen
Anforderungen
Kapitel
Art
.
speziellen
Anforderungen
Kapitel
Art
.
Verordnung
entsprechen
Verordnung
zugelassen
Liste
zugelassenen
Angaben
Art
.
Verordnung
aufgenommen
sind
.
Anforderungen
entsprechen
Werbeaussagen
Beklagten
.
Verordnung
Nr.
auch
Art
.
Abs.
gilt
Art
.
Abs.
Satz
gesundheitsbezogene
Angaben
kommerziellen
Mitteilungen
Kennzeichnung
Aufmachung
Werbung
Lebensmittel
gemacht
werden
Endverbraucher
abgegeben
werden
sollen
.
hier
Rede
stehenden
Angaben
sind
kommerziellen
Mitteilungen
Werbung
Lebensmittel
gemacht
worden
Endverbraucher
abgegeben
werden
sollen
.
Newsletter
Internetauftritt
Beklagten
beanstandeten
Angaben
beworbenen
Kapseln
handelt
Lebensmittel
Sinne
Art
.
Abs.
Satz
Verordnung
Nr.
.
Lebensmittel
gilt
Art
.
Abs.
Buchst
.
Verordnung
Begriffsbestimmung
Art
.
Verordnung
Nr.
Festlegung
allgemeinen
Grundsätze
Anforderungen
Lebensmittelrechts
Errichtung
Europäischen
Behörde
Lebensmittelsicherheit
Festlegung
Verfahren
Lebensmittelsicherheit
.
Art
.
Satz
Verordnung
Nr.
sind
Lebensmittel
Stoffe
Erzeugnisse
bestimmt
sind
vernünftigem
Ermessen
erwartet
werden
kann
verarbeitetem
teilweise
verarbeitetem
unverarbeitetem
Zustand
Menschen
aufgenommen
werden
.
Kapseln
Beklagten
sind
bestimmt
Menschen
aufgenommen
werden
.
sind
Lebensmittel
Sinne
Verordnung
Nr.
.
kommt
handelt
Art
.
Buchst
.
Richtlinie
Nr.
Angleichung
Rechtsvorschriften
Mitgliedstaaten
Nahrungsergänzungsmittel
spezielle
Lebensmittel
sind
.
Streit
befindlichen
Werbeaussagen
Beklagten
stellen
gesundheitsbezogene
Angaben
Sinne
Verordnung
Nr.
.
Art
.
Abs.
Nr.
Verordnung
ist
gesundheitsbezogene
Angabe
Sinne
Verordnung
Angabe
erklärt
suggeriert
auch
nur
mittelbar
Ausdruck
gebracht
wird
Zusammenhang
Lebensmittelkategorie
Lebensmittel
Bestandteile
einerseits
Gesundheit
andererseits
besteht
.
Begriff
"
Zusammenhang
"
ist
weit
verstehen
.
Begriff
"
gesundheitsbezogene
Angabe
"
erfasst
Zusammenhang
Verbesserung
Verzehrs
Lebensmittels
impliziert
Urteil
6
.
September
.
f.
Deutsches
Weintor
;
Urteil
18
Juli
.
;
Urteil
17
.
Januar
5/12
.
Vitalpilze
;
.
Combiotik
Urteil
12
.
Februar
.
Monsterbacke
;
.
Lernstark
.
Frage
Aussage
gesundheitliche
Wohlbefinden
abzielt
ist
Art
.
Abs.
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
aufgeführten
Fallgruppen
beurteilen
vgl.
.
Vitalpilze
;
Urteil
24
Juli
.
Original
Bach-Blüten
;
.
Lernstark
.
-9-
Rede
stehenden
Werbeaussagen
enthalten
gesundheitsbezogene
Angaben
.
Zutreffend
hat
Berufungsgericht
angenommen
Werbeaussage
"
Repair-Kapseln
"
ergebe
bereits
Aussagen
Bedeutung
Substanzen
Zustand
Haaren
Fingernägeln
Liste
zugelassenen
gesundheitsbezogenen
Angaben
Art
.
Verordnung
aufgenommen
sind
Anhang
Verordnung
Nr.
432/2012
befindet
.
Beurteilung
lässt
Rechtsfehler
erkennen
.
Liste
Anhang
genannten
Verordnung
wird
Angabe
bestimmte
Nährstoffe
Erhaltung
normaler
Haare
normaler
normaler
Nägel
beitragen
gesundheitsbezogene
Angabe
aufgeführt
.
Werbeaussage
"
gilt
entsprechendes
.
Werbeaussage
wird
behauptet
bestimmte
näher
bezeichnete
Vitalstoffe
könnten
Herzmuskelzellen
"
guter
Laune
"
halten
.
wird
Zusammenhang
beworbenen
Produkt
Herzfunktion
hergestellt
.
Liste
zugelassenen
gesundheitsbezogenen
Angaben
gemäß
Art
.
Verordnung
Anhang
Verordnung
Nr.
432/2012
ist
Angabe
bestimmte
Nährstoffe
normalen
Herzfunktion
beitragen
gesundheitsbezogene
Angabe
aufgeführt
.
Kläger
beanstandeten
Werbeaussagen
stellen
spezielle
gesundheitsbezogene
Angaben
Sinne
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
.
Ansicht
Revision
können
Aussagen
nichtspezifische
gesundheitsbezogene
Angaben
angesehen
werden
Zulässigkeit
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
beurteilen
wäre
.
Verweise
allgemeine
nichtspezifische
Vorteile
Nährstoffs
Lebensmittels
Gesundheit
Allgemeinen
gesundheitsbezogene
Wohlbefinden
Sinne
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
stellen
zwar
ebenfalls
gesundheitsbezogene
Angaben
Sinne
Art
.
Abs.
Nr.
Verordnung
.
Auch
wird
Bezugnahme
Art
.
Abs.
Art
.
Abs.
Verordnung
genannten
Funktionen
erklärt
suggeriert
mittelbar
Ausdruck
gebracht
Zusammenhang
Lebensmittelkategorie
Lebensmittel
Bestandteile
einerseits
Gesundheit
andererseits
besteht
.
Monsterbacke
;
Beschluss
12
.
März
.
RESCUE-Produkte
jeweils
.
Angaben
können
jedoch
allgemeinen
nichtspezifischen
Formulierung
Unterschied
speziellen
gesundheitsbezogenen
Angaben
Sinne
Art
.
Abs.
Verordnung
Gegenstand
Zulassungsverfahrens
sein
.
Vitalpilze
;
.
Monsterbacke
;
.
RESCUE-Produkte
.
Abgrenzung
speziellen
nichtspezifischen
gesundheitsbezogenen
Angaben
kommt
Angabe
unmittelbarer
Wirkungszusammenhang
Lebensmittelkategorie
Lebensmittel
Bestandteile
Funktion
menschlichen
Organismus
hergestellt
wird
wissenschaftliche
Absicherung
vgl.
Art
.
Abs.
Verordnung
Zulassungsverfahren
Art
.
Abs.
Verordnung
Angaben
Art
.
Abs.
Verordnung
Art
.
Verordnung
Angaben
Art
.
Abs.
Verordnung
überprüft
werden
kann
vgl.
.
Lernstark
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Kläger
beanstandeten
Angaben
stellen
Zusammenhang
Nährstoff
Substanz
Lebensmittel
Lebensmittelkategorie
konkreten
Körperfunktion
.
Angaben
seien
auch
Zusammenhang
nur
allgemein
gehaltenen
Begriffen
umschrieben
werde
spezielle
gesundheitsbezogene
Angabe
Sinne
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
anzusehen
.
Beurteilung
wendet
Revision
Erfolg
.
Werbeaussagen
Beklagten
werden
bestimmte
Körperfunktionen
Haut
Haare
Nägel
einerseits
Herzfunktion
andererseits
genannt
.
Körperfunktionen
sollen
Beklagten
beworbenen
Kapseln
positiv
beeinflusst
werden
.
liegt
Verweis
allgemeine
nichtspezifische
Vorteile
Gesundheit
Allgemeinen
gesundheitsbezogene
Wohlbefinden
.
ergibt
Umstand
Beklagte
Auswirkungen
Produkte
entsprechende
Körperfunktion
beanstandeten
Werbeaussagen
Weise
beschrieben
hat
sorgten
"
tolle
"
"
fülliges
"
Haar
"
feste
"
Fingernägel
hielten
Herzmuskelzellen
guter
Laune
"
.
einzelne
Körperfunktionen
bezogenen
Attributen
wird
bestimmter
Wirkungszusammenhang
Produkten
Beklagten
jeweiligen
Körperfunktion
hergestellt
.
ist
unerheblich
Beklagte
medizinisches
eher
umgangssprachliches
Vokabular
gewählt
hat
.
Revision
wendet
Erfolg
Beurteilung
Berufungsgerichts
Werbeaussage
Beklagten
"
"
sorgten
verbesserten
Rezeptur
neuen
wertvollen
Inhaltsstoffen
tolle
Haut
fülliges
Haar
feste
Fingernägel
sei
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
verboten
enthaltenen
Angaben
Liste
zugelassenen
Angaben
Art
.
Abs.
Verordnung
aufgenommen
seien
.
Liste
Art
.
Verordnung
Nr.
zugelassenen
Angaben
Anhang
Verordnung
Nr.
432/2012
ist
jeweils
Angabe
zugelassen
Vitamin
Vitamin
Zink
Erhaltung
normaler
Haut
Selen
Zink
Erhaltung
normaler
Haare
Selen
Zink
Erhaltung
normaler
Nägel
beiträgt
.
Ferner
ist
Angabe
zugelassen
Vitamin
normalen
Kollagenbildung
normale
Funktion
Haut
beiträgt
.
Ansicht
Berufungsgerichts
sind
Angaben
beanstandeten
Werbeaussage
zugelassenen
Angaben
inhaltsgleich
.
könne
dahinstehen
Beklagten
verwendeten
Adjektive
toll
"
"
füllig
"
"
noch
inhaltlich
gleichbedeutende
Umschreibungen
Begriff
"
normal
seien
Steigerungen
Begriff
"
normal
"
handele
.
beanstandeten
Werbeaussagen
gingen
jedenfalls
Inhalt
zugelassenen
Angaben
angesprochenen
Verkehrskreisen
Werbung
hergestellten
Zusammenhang
Produktbezeichnung
enthaltenen
Begriff
"
"
reparieren
"
bedeute
suggerierten
Produkt
könne
Schäden
Haaren
Fingernägeln
beseitigen
.
Verordnung
Nr.
432/2012
lasse
nur
Angaben
"
Erhaltung
Normalzustandes
"
"
Beitrag
Normalzustand
"
.
Werbeaussagen
Beklagten
seien
auch
inhaltsgleich
zulässigen
Angaben
Anhang
Verordnung
Nr.
enthaltene
Liste
bestimmte
Wirkungsangabe
jeweils
Beziehung
bestimmten
Nährstoff
bestimmten
Substanz
bestimmten
Lebensmittel
bestimmten
Lebensmittelkategorie
setze
.
Wirkungsangabe
Benennung
entscheidenden
Wirkstoffs
Lebensmittel
Wirkstoff
enthalte
sei
zulässig
.
Beklagten
versandten
Newsletter
aufrufbare
Produktseite
Internetauftritt
Beklagten
sei
geeignet
erforderlichen
Angaben
liefern
.
wendet
Revision
Erfolg
.
Senat
hat
Erlass
Berufungsurteils
entschieden
Zulässigkeit
Verwendung
gesundheitsbezogenen
Angabe
Sinne
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
grundsätzlich
abhängt
verwendete
Angabe
zugelassenen
Angabe
wörtlich
übereinstimmt
.
Vielmehr
dürfen
auch
zugelassenen
Angabe
gleichbedeutende
also
inhaltlich
übereinstimmende
Angaben
verwendet
werden
.
Lernstark
.
ergibt
gesundheitsbezogene
Angaben
hier
Rede
stehende
Anwendungsbereich
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
fallen
Erwägungsgrund
Satz
Verordnung
Nr.
432/2012
.
soll
Fällen
Wortlaut
Angabe
Verbrauchersicht
gleichbedeutend
zugelassenen
gesundheitsbezogenen
Angabe
ist
gleichen
Zusammenhang
Lebensmittelkategorie
Lebensmittel
Lebensmittelbestandteil
bestimmten
Wirkung
Gesundheit
hingewiesen
wird
Angabe
auch
Verwendungsbedingungen
zugelassene
gesundheitsbezogene
Angabe
unterliegen
.
Prüfung
verwendete
gesundheitsbezogene
Angabe
zugelassenen
gesundheitsbezogenen
Angabe
gleichbedeutend
ist
ist
grundsätzlich
strenger
Maßstab
anzulegen
Prüfung
verwendete
gesundheitsbezogene
Angabe
inhaltlich
Sinne
Übergangsvorschrift
Art
.
Verordnung
Nr.
angemeldeten
gesundheitsbezogenen
Angabe
übereinstimmt
vgl.
Urteil
26
.
Februar
.
Praebiotik
.
Prüfung
ist
allerdings
berechtigte
Interesse
Le-
bensmittelunternehmen
berücksichtigen
Wortlaut
zugelassenen
Angabe
Produktaufmachung
maßgeblichen
Verbraucherverständnis
vgl.
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
anpassen
können
sprachlich
abweichende
Angabe
eigenen
Zulassungsantrag
stellen
müssen
.
Lernstark
.
Beklagten
Werbung
"
Premium
"
verwendeten
Angaben
sind
unzulässig
inhaltlich
Verordnung
Nr.
432/2012
zugelassenen
Angaben
übereinstimmen
.
kann
offenbleiben
Beklagten
verwendeten
Begriffe
"
toll
"
"
füllig
"
"
lediglich
hinweisen
Kapseln
Erhaltung
normaler
Haut
Haare
Nägel
beitragen
.
Berufungsgericht
hat
jedenfalls
Rechtsfehler
angenommen
angesprochene
Verkehr
verstehe
Produktbezeichnung
verwendeten
Begriff
"
"
Produkt
könne
Schäden
Haut
Haaren
Fingernägeln
beseitigen
.
Beseitigung
Schäden
sei
inhaltlich
gleichbedeutend
"
Erhaltung
Normalzustandes
"
"
Beitrag
Normalzustand
"
.
Beurteilung
Verkehrsauffassung
obliegt
Wesentlichen
Tatrichter
.
Revisionsverfahren
ist
nur
überprüfen
Tatrichter
Tatsachenstoff
fehlerfrei
ausgeschöpft
Beurteilung
frei
Widersprüchen
Denkgesetzen
Erfahrungssätzen
vorgenommen
hat
vgl.
Urteil
22
.
März
.
Preisverzeichnis
Mietwagenangebot
;
Urteil
27
.
März
.
AMARULA/Marulablu
;
Urteil
6
November
.
Kostenlose
Zweitbrille
.
fehler
sind
Berufungsgericht
unterlaufen
.
Revision
tatrichterliche
Würdigung
beanstandet
setzt
lediglich
eigene
Sicht
Dinge
revisionsrechtlich
unzulässiger
Weise
Stelle
Berufungsgerichts
.
Berufungsgericht
hat
ferner
Recht
angenommen
beanstandeten
Werbeaussage
enthaltenen
Angaben
auch
zugelassenen
Angaben
inhaltsgleich
sind
erkennen
lassen
Liste
zugelassenen
Angaben
aufgeführten
Nährstoffe
Substanzen
Lebensmittel
Lebensmittelkategorien
behauptete
Wirkung
"
"
beruht
.
Anhang
Verordnung
Nr.
enthaltenen
Liste
zugelassenen
Angaben
ist
jeweils
bestimmte
Wirkung
Beziehung
bestimmten
Nährstoff
bestimmten
Substanz
bestimmten
Lebensmittel
bestimmten
Lebensmittelkategorie
gesetzt
.
gesundheitsbezogene
Angabe
erkennen
lässt
Liste
zugelassenen
Angaben
Anhang
Verordnung
Nr.
aufgeführten
Nährstoffen
Substanzen
Lebensmitteln
Lebensmittelkategorien
behauptete
Wirkung
Produkts
beruht
ist
zugelassenen
Angaben
inhaltsgleich
somit
unzulässig
.
ergibt
auch
Zweck
Verordnung
sicherzustellen
gesundheitsbezogene
Angaben
wahrheitsgemäß
klar
verlässlich
Verbraucher
hilfreich
sind
Erwägungsgrund
Satz
Verordnung
.
Zweck
kann
nur
erreicht
werden
verwendete
Angabe
zugelassene
Angabe
gleichen
Zusammenhang
Lebensmittelkategorie
Lebensmittel
Lebensmittelbestandteil
bestimmten
Wirkung
Gesundheit
hinweisen
vgl.
Erwägungsgrund
Satz
Verordnung
.
Annahme
inhaltlichen
Übereinstimmung
ner
verwendeter
Angabe
setzt
zugelassene
Angabe
verwendete
Angabe
Nährstoffs
anderen
Substanz
Lebensmittels
Lebensmittelkategorie
Angabe
zugelassen
wurde
verwendet
wird
übereinstimmen
.
Lernstark
;
OLG
;
Rathke/
Hahn
Lebensmittelrecht
162
.
November
Art
.
Verordnung
Nr.
.
.
beanstandeten
Werbeaussage
enthaltenen
Angaben
genügen
Anforderungen
.
beanstandeten
Werbeaussage
Newsletter
Beklagten
ist
Nährstoffe
genannt
Anhang
Verordnung
Nr.
enthaltenen
Liste
Angabe
zugelassen
ist
Erhaltung
normaler
Haut
Haare
Nägel
beiträgt
.
bloße
Angabe
bestimmten
Wirkung
Benennung
Nährstoffs
Substanz
Lebensmittels
Lebensmittelkategorie
Wirkung
Liste
zugelassenen
Angaben
beruht
ist
zugelassenen
Angabe
inhaltsgleich
unzulässig
.
Internetseite
versandten
Newsletter
elektronisch
verwiesen
wird
ist
angegeben
"
Premium
"
Vitamin
Zink
Vitamin
Pantothensäure
Vitamin
Selen
Kieselsäure
weitere
Pflanzen
Algenstoffe
enthalten
.
angegebenen
Inhaltsstoffen
befinden
zwar
Liste
zugelassenen
Angaben
Wirkung
beigemessen
werden
darf
Erhaltung
normaler
Haut
Vitamin
Zink
Vitamin
Biotin
Haare
Zink
Biotin
Selen
Nägel
Zink
Selen
beitragen
.
befinden
aber
auch
andere
Stoffe
Vitamin
Pantothensäure
Vitamin
Kieselsäure
weitere
Pflanzen
Algenstoffe
Wirkung
Liste
zugeschrieben
werden
darf
.
Internetseite
erkennbar
wird
Newsletter
behauptete
Wirkung
Repair-Kapseln
tolle
Haut
fülliges
Haar
feste
Fingernägel
sorgen
Nährstoffen
beruht
entsprechend
Liste
zugelassenen
Angaben
angegeben
werden
darf
Erhaltung
normaler
Haut
Haare
Nägel
beitragen
sind
verwendeten
Angaben
zugelassenen
Angaben
inhaltsgleich
.
kann
offenbleiben
Anforderungen
Verordnung
Nr.
gesundheitsbezogene
Angaben
genügt
werden
kann
elektronischer
Verweis
E-Mail
versandten
Newsletter
Internetseite
führt
erforderlichen
Angaben
enthält
.
Entsprechendes
gilt
Werbeaussagen
Beklagten
vertriebenen
"
Herz-As-Kapseln
.
Berufungsgericht
hat
insoweit
Ausführungen
"
Premium
"
Bezug
genommen
ausgeführt
könne
festgestellt
werden
Beklagten
angegebenen
Inhaltsstoffe
beworbenen
Wirkungen
Herzzellen
habe
.
lässt
Rechtsfehler
erkennen
.
Werbung
Beklagten
sind
zahlreiche
Stoffe
aufgeführt
Herzmuskelzellen
"
guter
Laune
"
halten
sollen
nämlich
Vitamin
Magnesium
Vitamin
E
verschiedene
B-Vitamine
Weißdorn
Apfelschalen
Rooibostee
.
Werbung
lässt
jedoch
erkennen
Wirkstoff
Wirkung
hervorruft
.
gesundheitsbezogene
Angabe
ist
nur
Stoff
bestehenden
Produkt
nur
zulässig
Substanz
benennt
behauptete
Wirkung
hat
vgl.
.
.
Vorabentscheidungsersuchen
Gerichtshof
Europäischen
Union
Art
.
Abs.
ist
veranlasst
vgl.
Urteil
6
.
Oktober
Slg
.
.
Streitfall
stellenden
Fragen
Auslegung
Verordnung
Nr.
gesicherte
Rechtsprechung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
geklärt
zweifelsfrei
beantworten
sind
.
.
ist
Revision
Beklagten
Kostenfolge
§
Abs.
zurückzuweisen
.
Schwonke
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
I-4