NAMEN Verkündet : 7 . April Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : : : ja ja Verordnung Nr. Art . Abs. Nr. Art . Abs. Art . Abs. 3 ; Verordnung Nr. Art . Abs. Verbindung Anhang gesundheitsbezogene Angabe ist spezielle gesundheitsbezogene Angabe Sinne Art . Abs. Verordnung Nr. anzusehen wissenschaftlichen Nachweis zugänglicher Wirkungszusammenhang Nährstoff Substanz Lebensmittel Lebensmittelkategorie einerseits konkreten Körperfunktion andererseits hergestellt wird . ist unerheblich Angabe medizinisches umgangssprachliches Vokabular verwendet . gesundheitsbezogene Angabe angesprochenen Verkehrskreisen verstanden wird bestimmtes Produkt könne Schäden Haut Haaren Fingernägeln beseitigen ist Verordnung Nr. 432/2012 zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben bestimmter Nährstoff trage Erhaltung normaler Haare Nägel inhaltsgleich unzulässig . gesundheitsbezogene Angabe erkennen lässt Liste zugelassenen Angaben Anhang Verordnung Nr. aufgeführten Nährstoffen Substanzen Lebensmitteln Lebensmittelkategorien behauptete Wirkung Produkts beruht ist zugelassenen Angaben inhaltsgleich unzulässig . Urteil 7 . April ECLI : : I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 7 . April Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Richterin Dr. Richter Recht erkannt : Revision Urteil 4 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 24 . Februar wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger Verband Sozialer Wettbewerb ist eingetragener Verein satzungsgemäßen Aufgaben Wahrung gewerblichen Interessen Mitglieder gehört . Beklagte vertreibt Nahrungsergänzungsmittel . 15 . September versandte Beklagte interessierte Kunden E-Mail Newsletter angebotenen " Premium " folgt heißt : verbesserten Rezeptur neuen wertvollen Inhaltsstoffen sorgen neuen Repair-Kapseln tolle Haut fülliges Haar feste Fingernägel jetzt noch effektiver Newsletter befand elektronischer Verweis Seite Internetauftritts Beklagten weitere Informationen Produkt abrufbar waren . Dort war angegeben " " Vitamin Zink Vitamin Pantothensäure Vitamin Selen Kieselsäure weitere Pflanzen Algenstoffe enthalten . 13 . Januar warb Beklagte Internetauftritt Produkt " folgendem Text : Herz schlägt permanent . Leben lang Pause . mal Minute . Etwa mal Tag . ist völlig normal selbstverständlich bekommen Schwerstarbeit auch . Dennoch braucht aktive Organ natürlich auch bestimmte Vitalstoffe Herzmuskelzellen " guter Laune " halten können . Wichtige sind " enthalten . Kapseln enthalten : mg Vitamin mg Magnesium mg Vitamin E mg . Abgerundet wird Herz-AsRezeptur verschiedenen B-Vitaminen Weißdorn Apfelschalen Rooibostee . Ansicht Klägers handelt Werbeaussagen Produkte Beklagten spezielle gesundheitsbezogene Angaben Sinne Art . Abs. Verordnung Nr. gesundheitsbezogene Angaben Lebensmittel Liste zugelassenen Angaben Art . Verordnung aufgenommen unzulässig sind . Kläger hat Beklagte Unterlassung Erstattung Abmahnkosten Anspruch genommen . Landgericht hat Beklagte Abweisung Klage Übrigen verurteilt Werbung " Premium " unterlassen Kläger Abmahnkosten Höhe € Zinsen ersetzen . Berufungsgericht hat gerichtete Berufung Beklagten rückgewiesen Anschlussberufung Klägers auch Werbung " Herz-As-Kapseln Unterlassung verurteilt Kläger weitere Abmahnkosten Höhe € Zinsen zugesprochen . Berufungsgericht zugelassenen Revision Zurückweisung Kläger beantragt verfolgt Beklagte Antrag Abweisung Klage . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat angenommen Kläger stünden geltend gemachten Ansprüche Unterlassung Kostenerstattung Werbung Beklagten Art . Abs. Verordnung Nr. verstoße . hat ausgeführt : geltend gemachte Unterlassungsanspruch sei beanstandeter Werbeaussagen § § 3 Nr. Fassung Gesetz 9 . Dezember gegolten hat Weiteren : Verbindung Art . Abs. Verordnung Nr. begründet . Angaben " Premium " handele spezielle gesundheitsbezogene Angaben Sinne Art . Abs. Verordnung Nr. . Beklagte werbe Angaben wortnoch inhaltsgleich Art . Verordnung Nr. zugelassenen Angaben seien . Selbst Kläger beanstandeten Werbeaussagen bloße Verweise allgemeine nichtspezifische Vorteile Nährstoffs Lebensmittels Gesundheit Allgemeinen gesundheitsbezogene Wohlbefinden Sinne Art . Abs. Verordnung Nr. handeln sollte seien Angaben unzulässig Liste Art . Art . Verordnung Nr. enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt sei . Entsprechendes gelte Bewerbung Produkts " . Anspruch Ersatz Kosten Abmahnungen sei ebenfalls begründet . II . Beurteilung gerichteten Angriffe Revision haben Erfolg . Kläger erhobenen Ansprüche Unterlassung beanstandeten Werbeaussagen sind § § 3 Nr. 3a Verbindung Art . Abs. Verordnung Nr. begründet sogleich . waren Abmahnungen berechtigt hat Berufungsgericht Kläger auch Recht geltend gemachten Abmahnkosten § Abs. Satz Zinsen § Abs. Satz zugesprochen . 1 . Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruch Wiederholungsgefahr gestützt hat ist Klage nur begründet beanstandete Verhalten Beklagten Zeitpunkt Vornahme rechtswidrig war auch Zeitpunkt Entscheidung Revisionsinstanz rechtswidrig ist . . ; vgl. nur Urteil 7 . Mai . Zauber . Zeit Veröffentlichung beanstandeten Werbung 15 . September 13 . Januar Verkündung vorliegenden Revisionsurteils 7 . April ist Gesetz unlauteren Wettbewerb Zweite Gesetz Änderung Gesetzes unlauteren Wettbewerb . S. Wirkung 10 . Dezember novelliert worden . Beurteilung Streitfalls maßgebliche Änderung Rechtslage folgt jedoch . 10 . Dezember geltende § entspricht § Nr. aF enthaltenen Regelung wettbewerbsrechtlichen Rechtsbruchtatbestands . zuvor § Abs. bestimmte Spürbarkeitserfordernis ist nunmehr Tatbestand § unmittelbar enthalten . führt Vorschrift zuvor unterschiedlichen Stellen Gesetz geregelten Voraussetzungen Rechtsbruchtatbestands Stelle . dient allein einfacheren Rechtsanwendung verdeutlicht Wegfall Bezugnahme § Abs. § eigenständige Regelung Anwendungsbereichs Richtlinie 2005/29/EG unlautere Geschäftspraktiken handelt vgl. Urteil 4 . Januar . helfen Trauerfall . 2 . Art . Verordnung Nr. handelt Marktverhaltensregelung Sinne § Nr. Missachtung geeignet ist Wettbewerb Nachteil Mitbewerbern Verbrauchern Sinne § Abs. spürbar beeinträchtigen . . ; § Abs. aF vgl. nur Urteil 9 . Oktober . Combiotik ; Urteil 10 . Dezember . Lernstark . 3 . Zutreffend hat Berufungsgericht angenommen Kläger beanstandeten Werbeaussagen Beklagten Art . Abs. Verordnung Nr. verbotene Angaben darstellen . Art . Abs. Verordnung Nr. sind gesundheitsbezogene Angaben verboten allgemeinen Anforderungen Kapitel Art . speziellen Anforderungen Kapitel Art . Verordnung entsprechen Verordnung zugelassen Liste zugelassenen Angaben Art . Verordnung aufgenommen sind . Anforderungen entsprechen Werbeaussagen Beklagten . Verordnung Nr. auch Art . Abs. gilt Art . Abs. Satz gesundheitsbezogene Angaben kommerziellen Mitteilungen Kennzeichnung Aufmachung Werbung Lebensmittel gemacht werden Endverbraucher abgegeben werden sollen . hier Rede stehenden Angaben sind kommerziellen Mitteilungen Werbung Lebensmittel gemacht worden Endverbraucher abgegeben werden sollen . Newsletter Internetauftritt Beklagten beanstandeten Angaben beworbenen Kapseln handelt Lebensmittel Sinne Art . Abs. Satz Verordnung Nr. . Lebensmittel gilt Art . Abs. Buchst . Verordnung Begriffsbestimmung Art . Verordnung Nr. Festlegung allgemeinen Grundsätze Anforderungen Lebensmittelrechts Errichtung Europäischen Behörde Lebensmittelsicherheit Festlegung Verfahren Lebensmittelsicherheit . Art . Satz Verordnung Nr. sind Lebensmittel Stoffe Erzeugnisse bestimmt sind vernünftigem Ermessen erwartet werden kann verarbeitetem teilweise verarbeitetem unverarbeitetem Zustand Menschen aufgenommen werden . Kapseln Beklagten sind bestimmt Menschen aufgenommen werden . sind Lebensmittel Sinne Verordnung Nr. . kommt handelt Art . Buchst . Richtlinie Nr. Angleichung Rechtsvorschriften Mitgliedstaaten Nahrungsergänzungsmittel spezielle Lebensmittel sind . Streit befindlichen Werbeaussagen Beklagten stellen gesundheitsbezogene Angaben Sinne Verordnung Nr. . Art . Abs. Nr. Verordnung ist gesundheitsbezogene Angabe Sinne Verordnung Angabe erklärt suggeriert auch nur mittelbar Ausdruck gebracht wird Zusammenhang Lebensmittelkategorie Lebensmittel Bestandteile einerseits Gesundheit andererseits besteht . Begriff " Zusammenhang " ist weit verstehen . Begriff " gesundheitsbezogene Angabe " erfasst Zusammenhang Verbesserung Verzehrs Lebensmittels impliziert Urteil 6 . September . f. Deutsches Weintor ; Urteil 18 Juli . ; Urteil 17 . Januar 5/12 . Vitalpilze ; . Combiotik Urteil 12 . Februar . Monsterbacke ; . Lernstark . Frage Aussage gesundheitliche Wohlbefinden abzielt ist Art . Abs. Art . Abs. Verordnung Nr. aufgeführten Fallgruppen beurteilen vgl. . Vitalpilze ; Urteil 24 Juli . Original Bach-Blüten ; . Lernstark . -9- Rede stehenden Werbeaussagen enthalten gesundheitsbezogene Angaben . Zutreffend hat Berufungsgericht angenommen Werbeaussage " Repair-Kapseln " ergebe bereits Aussagen Bedeutung Substanzen Zustand Haaren Fingernägeln Liste zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben Art . Verordnung aufgenommen sind Anhang Verordnung Nr. 432/2012 befindet . Beurteilung lässt Rechtsfehler erkennen . Liste Anhang genannten Verordnung wird Angabe bestimmte Nährstoffe Erhaltung normaler Haare normaler normaler Nägel beitragen gesundheitsbezogene Angabe aufgeführt . Werbeaussage " gilt entsprechendes . Werbeaussage wird behauptet bestimmte näher bezeichnete Vitalstoffe könnten Herzmuskelzellen " guter Laune " halten . wird Zusammenhang beworbenen Produkt Herzfunktion hergestellt . Liste zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben gemäß Art . Verordnung Anhang Verordnung Nr. 432/2012 ist Angabe bestimmte Nährstoffe normalen Herzfunktion beitragen gesundheitsbezogene Angabe aufgeführt . Kläger beanstandeten Werbeaussagen stellen spezielle gesundheitsbezogene Angaben Sinne Art . Abs. Verordnung Nr. . Ansicht Revision können Aussagen nichtspezifische gesundheitsbezogene Angaben angesehen werden Zulässigkeit Art . Abs. Verordnung Nr. beurteilen wäre . Verweise allgemeine nichtspezifische Vorteile Nährstoffs Lebensmittels Gesundheit Allgemeinen gesundheitsbezogene Wohlbefinden Sinne Art . Abs. Verordnung Nr. stellen zwar ebenfalls gesundheitsbezogene Angaben Sinne Art . Abs. Nr. Verordnung . Auch wird Bezugnahme Art . Abs. Art . Abs. Verordnung genannten Funktionen erklärt suggeriert mittelbar Ausdruck gebracht Zusammenhang Lebensmittelkategorie Lebensmittel Bestandteile einerseits Gesundheit andererseits besteht . Monsterbacke ; Beschluss 12 . März . RESCUE-Produkte jeweils . Angaben können jedoch allgemeinen nichtspezifischen Formulierung Unterschied speziellen gesundheitsbezogenen Angaben Sinne Art . Abs. Verordnung Gegenstand Zulassungsverfahrens sein . Vitalpilze ; . Monsterbacke ; . RESCUE-Produkte . Abgrenzung speziellen nichtspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben kommt Angabe unmittelbarer Wirkungszusammenhang Lebensmittelkategorie Lebensmittel Bestandteile Funktion menschlichen Organismus hergestellt wird wissenschaftliche Absicherung vgl. Art . Abs. Verordnung Zulassungsverfahren Art . Abs. Verordnung Angaben Art . Abs. Verordnung Art . Verordnung Angaben Art . Abs. Verordnung überprüft werden kann vgl. . Lernstark . Berufungsgericht hat angenommen Kläger beanstandeten Angaben stellen Zusammenhang Nährstoff Substanz Lebensmittel Lebensmittelkategorie konkreten Körperfunktion . Angaben seien auch Zusammenhang nur allgemein gehaltenen Begriffen umschrieben werde spezielle gesundheitsbezogene Angabe Sinne Art . Abs. Verordnung Nr. anzusehen . Beurteilung wendet Revision Erfolg . Werbeaussagen Beklagten werden bestimmte Körperfunktionen Haut Haare Nägel einerseits Herzfunktion andererseits genannt . Körperfunktionen sollen Beklagten beworbenen Kapseln positiv beeinflusst werden . liegt Verweis allgemeine nichtspezifische Vorteile Gesundheit Allgemeinen gesundheitsbezogene Wohlbefinden . ergibt Umstand Beklagte Auswirkungen Produkte entsprechende Körperfunktion beanstandeten Werbeaussagen Weise beschrieben hat sorgten " tolle " " fülliges " Haar " feste " Fingernägel hielten Herzmuskelzellen guter Laune " . einzelne Körperfunktionen bezogenen Attributen wird bestimmter Wirkungszusammenhang Produkten Beklagten jeweiligen Körperfunktion hergestellt . ist unerheblich Beklagte medizinisches eher umgangssprachliches Vokabular gewählt hat . Revision wendet Erfolg Beurteilung Berufungsgerichts Werbeaussage Beklagten " " sorgten verbesserten Rezeptur neuen wertvollen Inhaltsstoffen tolle Haut fülliges Haar feste Fingernägel sei Art . Abs. Verordnung Nr. verboten enthaltenen Angaben Liste zugelassenen Angaben Art . Abs. Verordnung aufgenommen seien . Liste Art . Verordnung Nr. zugelassenen Angaben Anhang Verordnung Nr. 432/2012 ist jeweils Angabe zugelassen Vitamin Vitamin Zink Erhaltung normaler Haut Selen Zink Erhaltung normaler Haare Selen Zink Erhaltung normaler Nägel beiträgt . Ferner ist Angabe zugelassen Vitamin normalen Kollagenbildung normale Funktion Haut beiträgt . Ansicht Berufungsgerichts sind Angaben beanstandeten Werbeaussage zugelassenen Angaben inhaltsgleich . könne dahinstehen Beklagten verwendeten Adjektive toll " " füllig " " noch inhaltlich gleichbedeutende Umschreibungen Begriff " normal seien Steigerungen Begriff " normal " handele . beanstandeten Werbeaussagen gingen jedenfalls Inhalt zugelassenen Angaben angesprochenen Verkehrskreisen Werbung hergestellten Zusammenhang Produktbezeichnung enthaltenen Begriff " " reparieren " bedeute suggerierten Produkt könne Schäden Haaren Fingernägeln beseitigen . Verordnung Nr. 432/2012 lasse nur Angaben " Erhaltung Normalzustandes " " Beitrag Normalzustand " . Werbeaussagen Beklagten seien auch inhaltsgleich zulässigen Angaben Anhang Verordnung Nr. enthaltene Liste bestimmte Wirkungsangabe jeweils Beziehung bestimmten Nährstoff bestimmten Substanz bestimmten Lebensmittel bestimmten Lebensmittelkategorie setze . Wirkungsangabe Benennung entscheidenden Wirkstoffs Lebensmittel Wirkstoff enthalte sei zulässig . Beklagten versandten Newsletter aufrufbare Produktseite Internetauftritt Beklagten sei geeignet erforderlichen Angaben liefern . wendet Revision Erfolg . Senat hat Erlass Berufungsurteils entschieden Zulässigkeit Verwendung gesundheitsbezogenen Angabe Sinne Art . Abs. Verordnung Nr. grundsätzlich abhängt verwendete Angabe zugelassenen Angabe wörtlich übereinstimmt . Vielmehr dürfen auch zugelassenen Angabe gleichbedeutende also inhaltlich übereinstimmende Angaben verwendet werden . Lernstark . ergibt gesundheitsbezogene Angaben hier Rede stehende Anwendungsbereich Art . Abs. Verordnung Nr. fallen Erwägungsgrund Satz Verordnung Nr. 432/2012 . soll Fällen Wortlaut Angabe Verbrauchersicht gleichbedeutend zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe ist gleichen Zusammenhang Lebensmittelkategorie Lebensmittel Lebensmittelbestandteil bestimmten Wirkung Gesundheit hingewiesen wird Angabe auch Verwendungsbedingungen zugelassene gesundheitsbezogene Angabe unterliegen . Prüfung verwendete gesundheitsbezogene Angabe zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe gleichbedeutend ist ist grundsätzlich strenger Maßstab anzulegen Prüfung verwendete gesundheitsbezogene Angabe inhaltlich Sinne Übergangsvorschrift Art . Verordnung Nr. angemeldeten gesundheitsbezogenen Angabe übereinstimmt vgl. Urteil 26 . Februar . Praebiotik . Prüfung ist allerdings berechtigte Interesse Le- bensmittelunternehmen berücksichtigen Wortlaut zugelassenen Angabe Produktaufmachung maßgeblichen Verbraucherverständnis vgl. Art . Abs. Verordnung Nr. anpassen können sprachlich abweichende Angabe eigenen Zulassungsantrag stellen müssen . Lernstark . Beklagten Werbung " Premium " verwendeten Angaben sind unzulässig inhaltlich Verordnung Nr. 432/2012 zugelassenen Angaben übereinstimmen . kann offenbleiben Beklagten verwendeten Begriffe " toll " " füllig " " lediglich hinweisen Kapseln Erhaltung normaler Haut Haare Nägel beitragen . Berufungsgericht hat jedenfalls Rechtsfehler angenommen angesprochene Verkehr verstehe Produktbezeichnung verwendeten Begriff " " Produkt könne Schäden Haut Haaren Fingernägeln beseitigen . Beseitigung Schäden sei inhaltlich gleichbedeutend " Erhaltung Normalzustandes " " Beitrag Normalzustand " . Beurteilung Verkehrsauffassung obliegt Wesentlichen Tatrichter . Revisionsverfahren ist nur überprüfen Tatrichter Tatsachenstoff fehlerfrei ausgeschöpft Beurteilung frei Widersprüchen Denkgesetzen Erfahrungssätzen vorgenommen hat vgl. Urteil 22 . März . Preisverzeichnis Mietwagenangebot ; Urteil 27 . März . AMARULA/Marulablu ; Urteil 6 November . Kostenlose Zweitbrille . fehler sind Berufungsgericht unterlaufen . Revision tatrichterliche Würdigung beanstandet setzt lediglich eigene Sicht Dinge revisionsrechtlich unzulässiger Weise Stelle Berufungsgerichts . Berufungsgericht hat ferner Recht angenommen beanstandeten Werbeaussage enthaltenen Angaben auch zugelassenen Angaben inhaltsgleich sind erkennen lassen Liste zugelassenen Angaben aufgeführten Nährstoffe Substanzen Lebensmittel Lebensmittelkategorien behauptete Wirkung " " beruht . Anhang Verordnung Nr. enthaltenen Liste zugelassenen Angaben ist jeweils bestimmte Wirkung Beziehung bestimmten Nährstoff bestimmten Substanz bestimmten Lebensmittel bestimmten Lebensmittelkategorie gesetzt . gesundheitsbezogene Angabe erkennen lässt Liste zugelassenen Angaben Anhang Verordnung Nr. aufgeführten Nährstoffen Substanzen Lebensmitteln Lebensmittelkategorien behauptete Wirkung Produkts beruht ist zugelassenen Angaben inhaltsgleich somit unzulässig . ergibt auch Zweck Verordnung sicherzustellen gesundheitsbezogene Angaben wahrheitsgemäß klar verlässlich Verbraucher hilfreich sind Erwägungsgrund Satz Verordnung . Zweck kann nur erreicht werden verwendete Angabe zugelassene Angabe gleichen Zusammenhang Lebensmittelkategorie Lebensmittel Lebensmittelbestandteil bestimmten Wirkung Gesundheit hinweisen vgl. Erwägungsgrund Satz Verordnung . Annahme inhaltlichen Übereinstimmung ner verwendeter Angabe setzt zugelassene Angabe verwendete Angabe Nährstoffs anderen Substanz Lebensmittels Lebensmittelkategorie Angabe zugelassen wurde verwendet wird übereinstimmen . Lernstark ; OLG ; Rathke/ Hahn Lebensmittelrecht 162 . November Art . Verordnung Nr. . . beanstandeten Werbeaussage enthaltenen Angaben genügen Anforderungen . beanstandeten Werbeaussage Newsletter Beklagten ist Nährstoffe genannt Anhang Verordnung Nr. enthaltenen Liste Angabe zugelassen ist Erhaltung normaler Haut Haare Nägel beiträgt . bloße Angabe bestimmten Wirkung Benennung Nährstoffs Substanz Lebensmittels Lebensmittelkategorie Wirkung Liste zugelassenen Angaben beruht ist zugelassenen Angabe inhaltsgleich unzulässig . Internetseite versandten Newsletter elektronisch verwiesen wird ist angegeben " Premium " Vitamin Zink Vitamin Pantothensäure Vitamin Selen Kieselsäure weitere Pflanzen Algenstoffe enthalten . angegebenen Inhaltsstoffen befinden zwar Liste zugelassenen Angaben Wirkung beigemessen werden darf Erhaltung normaler Haut Vitamin Zink Vitamin Biotin Haare Zink Biotin Selen Nägel Zink Selen beitragen . befinden aber auch andere Stoffe Vitamin Pantothensäure Vitamin Kieselsäure weitere Pflanzen Algenstoffe Wirkung Liste zugeschrieben werden darf . Internetseite erkennbar wird Newsletter behauptete Wirkung Repair-Kapseln tolle Haut fülliges Haar feste Fingernägel sorgen Nährstoffen beruht entsprechend Liste zugelassenen Angaben angegeben werden darf Erhaltung normaler Haut Haare Nägel beitragen sind verwendeten Angaben zugelassenen Angaben inhaltsgleich . kann offenbleiben Anforderungen Verordnung Nr. gesundheitsbezogene Angaben genügt werden kann elektronischer Verweis E-Mail versandten Newsletter Internetseite führt erforderlichen Angaben enthält . Entsprechendes gilt Werbeaussagen Beklagten vertriebenen " Herz-As-Kapseln . Berufungsgericht hat insoweit Ausführungen " Premium " Bezug genommen ausgeführt könne festgestellt werden Beklagten angegebenen Inhaltsstoffe beworbenen Wirkungen Herzzellen habe . lässt Rechtsfehler erkennen . Werbung Beklagten sind zahlreiche Stoffe aufgeführt Herzmuskelzellen " guter Laune " halten sollen nämlich Vitamin Magnesium Vitamin E verschiedene B-Vitamine Weißdorn Apfelschalen Rooibostee . Werbung lässt jedoch erkennen Wirkstoff Wirkung hervorruft . gesundheitsbezogene Angabe ist nur Stoff bestehenden Produkt nur zulässig Substanz benennt behauptete Wirkung hat vgl. . . Vorabentscheidungsersuchen Gerichtshof Europäischen Union Art . Abs. ist veranlasst vgl. Urteil 6 . Oktober Slg . . Streitfall stellenden Fragen Auslegung Verordnung Nr. gesicherte Rechtsprechung Gerichtshofs Europäischen Union geklärt zweifelsfrei beantworten sind . . ist Revision Beklagten Kostenfolge § Abs. zurückzuweisen . Schwonke Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung I-4