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1895 lines
17 KiB

NAMEN
Verkündet
:
30
.
September
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
:
ja
ja
Nr.
§
;
§
Abs.
;
Abs.
VV
Abs.
Rechtsanwalt
telefonische
Rechtsberatung
Minutenpreis
vereinbart
verstößt
notwendig
Verbot
Gebührenunteroder
-überschreitung
Anschluß
Anwalts-Hotline
.
muß
jedoch
Werbung
telefonische
Rechtsberatung
selbstverständliche
Einschränkungen
Besonderheiten
Berechnung
hinweisen
hier
:
Streitwertgrenze
Minutenpreis
;
Berechnung
Minutenpreises
auch
Gesprächsunterbrechungen
Zwecke
Recherchierens
.
.
30
.
September
Kammergericht
LG
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
30
.
September
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
5
.
Zivilsenats
Kammergerichts
24
.
Mai
Kostenpunkt
aufgehoben
.
Kosten
erstinstanzlichen
Verfahrens
Berufungsverfahrens
werden
gegeneinander
aufgehoben
Ausnahme
Säumnis
Kläger
Termin
6
Juli
verursachten
Kosten
Kläger
je
Drittel
tragen
haben
.
übrigen
wird
Revision
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Partner
Telekanzlei
bezeichneten
Partnerschaft
Rechtsanwälten
.
wirbt
bundesweit
Internet
abrufbare
Homepage
Zeichen
Jucall
angebotene
telefonische
Rechtsberatung
Interessenten
DM
Beratungsminute
anwaltliche
Rechtsberatung
erhalten
können
.
Möchte
Ratsuchender
Anwalt
Telekanzlei
beraten
lassen
kann
Telefonkosten
anfallen
Kanzlei
Homepage
angegebene
0800er-Rufnummer
anrufen
.
Berechnung
Anwaltsgebühren
maßgebliche
Zeiterfassung
setzt
erst
abgewickelt
insbesondere
Stammdaten
Anrufers
erfaßt
sind
.
Beratung
Anrufer
anschließend
Rechnung
gestellt
wird
erfolgt
Rechtsanwälte
.
Mindestgebühr
Beratung
beträgt
DM
Mehrwertsteuer
.
Homepage
wird
JUCALL-Leistungsspektrum
u.a.
folgt
beschrieben
:
ist
Leistung
Rechtsanwaltskanzlei
Partner
erhalten
kompletten
Beratungsservice
Hand
.
sind
Provider
weitere
Dritte
zwischengeschaltet
unmittelbar
Aufbauorganisation
Kanzlei
gehören
.
kostenloser
Zugang
gebührenpflichtigen
Rechtsberatung
0800Rufnummer
.
kostenlose
Stammdatenaufnahme
Ablauferläuterung
gebührenpflichtigen
Rechtsberatung
.
DM
Minute
eigentliche
Rechtsberatung
.
sehr
einfachen
kurzen
Anliegen
behalten
Preis
Einzelfall
noch
weiter
senken
.
Zeiterfassung
erst
Abwicklung
Formalien
.
Mindestgebühr
Höhe
DM
Telefonat
Beratung
mündet
.
treffen
direkt
Anwälte
Telefonannahme
.
letzteren
Falle
erhalten
Rückruf
Anwalt
.
Rechtsberatung
Anrufer
Wirtschaft
Unternehmen
auch
Existenzgründer
spezifischen
Fragen
.
Beratung
nur
erfahrene
Rechtsanwälte
.
komplexen
Fragen
wollen
mehrmaliger
Rückruf
Anliegen
geklärt
ist
.
Wunsch
Weiterberatung
Fällen
lediglich
telefonische
Beratung
geeignet
sind
.
Rückruf
Weiterberatung
gleichen
günstigen
Konditionen
Erstanruf
.
Zustellung
Rechnung
direkt
separat
Telekanzlei
Partner
.
Freischaltung
werktags
Uhr
freitags
Uhr
.
Überschrift
ist
Jucall-Anwalt
Gericht
vertreten
soll
?
heißt
:
Nur
Gegenstandswert
höher
liegt
DM
stellen
einzeln
ausgehandelte
Stundensätze
Rechnung
.
Minutentarif
gilt
dann
.
heißt
Homepage
:
Bitte
bedenken
:
Jucall-Idee
dient
lediglich
Betreuung
einfacher
Rechtsfragen
.
Gleichwohl
bietet
Schnittstellen
weitergehenden
Rechtsberatung
Mandant
wünscht
Sache
Telefon
klärbar
ist
.
Vorteil
:
Preisstruktur
ändert
einfachen
Angelegenheiten
grundsätzlich
.
Wird
etwa
Austausch
Unterlagen
persönliches
Gespräch
Ort
nötig
so
kann
Anrufer
einfachen
Angelegenheiten
günstigen
Konditionen
Jucall
weiterbetreuen
lassen
.
behalten
umfangreicheren
Angelegenheiten
Entwicklung
ganzen
Verträgen
bloßer
Prüfung
Einzelfall
o.g.
Schnittstelle
Weiterberatung
Jucall-Tarifen
abzulehnen
nur
BRAGO-
individuellen
Honorarsätzen
anzubieten
.
Kläger
sind
ansässige
Rechtsanwälte
.
haben
Beklagten
Unterlassung
Anspruch
genommen
.
sind
Ansicht
telefonische
Rechtsberatung
System
allein
zeitabhängigen
Vergütung
verstoße
zwingendes
Gebührenrecht
sei
wettbewerbswidrig
.
Abrechnungsart
laufe
Vielzahl
Fällen
unangemessen
niedrige
Gebühren
Gebühr
DM
Erstberatung
beschränkt
sei
.
Hinzu
komme
erhebliche
Zeit
Recherche
Überdenkens
Rückrufen
vergütet
werde
.
könne
Mindestgebühr
DM
Gebührenüberschreitung
führen
.
sei
Leistung
klar
umschrieben
mehrdeutig
.
niedrigen
Minutenpreisen
werde
Verbraucher
angelockt
dann
weitere
Angebote
unterbreitet
bekommen
.
Beschränkungen
würden
erst
Herausstellung
Minutenpreises
versteckt
angesprochen
.
Kläger
haben
ursprünglich
beantragt
Beklagten
verurteilen
unterlassen
geschäftlichen
Verkehr
Wettbewerbszwecken
telefonische
Rechtsberatung
Büro
Preis
DM
Mehrwertsteuer
Beratungsminute
werben
.
Beklagte
ist
Klage
entgegengetreten
.
Landgericht
hat
angenommen
bestehe
hinreichender
Anhalt
Gebührenunterschreitung
;
sei
beanstandeten
Abrechnungssystem
Gefahr
Gebührenüberschreitung
immanent
Fall
Mindestgebühr
DM
fällig
werde
.
Landgericht
hat
Klage
nur
teilweise
stattgegeben
:
hat
beantragte
Verbot
eingeschränkt
Wörter
werben
Wörter
Zugrundelegung
Mindestgebühr
DM
brutto
eingefügt
hat
.
Überwiegend
hat
Klage
abgewiesen
.
Urteil
haben
nur
Kläger
Berufung
eingelegt
Kammergericht
zunächst
Versäumnisurteil
zurückgewiesen
hat
.
Einspruch
Kläger
hat
Kammergericht
Klage
Berufungsinstanz
geänderten
konkrete
Verletzungsform
Wiedergabe
Homepage
abstellenden
Klageantrag
stattgegeben
Kläger
zunächst
später
Hauptantrag
gestellt
hatten
.
Revision
verfolgt
Beklagte
Klageabweisungsantrag
.
Kläger
beantragen
Revision
zurückzuweisen
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
noch
erst
später
ergangenen
natsentscheidung
Anwalts-Hotline
beanstandeten
Angebot
Beklagten
Verstoß
Gebührenregelungen
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
§
Abs.
Abs.
Satz
entspricht
wesentlichen
heutigen
Regelung
§
gesehen
Klägern
geltend
gemachten
Unterlassungsanspruch
§
.
Gesichtspunkt
Rechtsbruchs
zugesprochen
.
Begründung
hat
ausgeführt
:
Kläger
seien
Mitbewerber
beanstandeten
Verhalten
unmittelbar
betroffen
klagebefugt
.
Ansicht
Beklagten
sei
Klage
auch
rechtsmißbräuchlich
erhoben
.
seien
hinreichenden
Anhaltspunkte
ersichtlich
Geltendmachung
Unterlassungsanspruchs
vorwiegend
Gebühreninteresse
Kläger
erfolgt
sei
.
angegriffenen
Werbung
handelten
Beklagte
Kollegen
wettbewerbswidrig
Gefahr
-überschreitungen
Erhebung
geschuldeten
Gebühren
bestehe
.
Vereinbarung
gesetzlichen
Voraussetzungen
Gebühren
vornherein
unterlaufen
werden
sollten
widerspreche
§
allgemeinen
Verbot
Gebührenunterschreitung
§
Abs.
Satz
.
Auch
Zeitvergütungen
seien
nur
zulässig
angemessenen
Verhältnis
Leistung
Verantwortung
Haftungsrisiko
stünden
.
sei
Kanzlei
Beklagten
Rechnung
gestellten
Vergütung
gewährleistet
beispielsweise
einfachen
Angelegenheit
Gegenstandswert
DM
sechsminütigen
Beratungsgespräch
nur
DM
erhoben
würden
Ratsgebühr
§
Abs.
mindestens
DM
jetzt
betrage
.
Rechtsanwälte
böten
hinaus
auch
Klärung
komplexerer
Fragen
gegebenenfalls
Rückrufe
notwendig
seien
gesetzlichen
Gebühren
Falle
Erstberatung
bis
zu
DM
anfallen
könnten
.
widerspreche
herausgestellte
Angabe
DM
Beratungsminute
auch
Grundsätzen
Preiswahrheit
Preisklarheit
.
Anrufer
Zeit
Recherche
Beratungsgesprächen
Rechnung
gestellt
werde
sei
Angabe
irreführend
herausgestellten
Beziehung
Telefongespräch
Zeitabrechnung
Eindruck
erweckt
werde
nur
Dauer
telefonischen
Beratungsgesprächs
bestimme
Höhe
Honorars
.
erkennbarer
Einschränkung
werde
übrigen
unzutreffende
Einruck
erweckt
angegebenen
Tarif
könnten
auch
schwierige
komplexe
Rechtsfragen
gestellt
werden
.
wichtige
Beschränkung
Jucall“-Tarifs
Gegenstandswerte
DM
werde
gebotenen
Deutlichkeit
hingewiesen
.
II
.
Revision
hat
Ergebnis
Erfolg
.
Zwar
liegt
Klägern
behaupteten
-überschreitung
Wettbewerbsverstoß
ist
beanstandete
Werbung
irreführend
.
Umstand
rechtfertigt
konkrete
Verletzungsform
beschränkte
Verbot
.
1
.
Gegenstand
Revisionsverfahrens
ist
nur
Teil
ursprünglichen
Rechtsstreits
.
Beklagte
Landgericht
Hinblick
Forderung
Mindestgebühr
DM
Gefahr
Gebührenüberschreitung
Unterlassung
verurteilt
worden
ist
ist
Rechtsstreit
Rechtsmittelinstanzen
gelangt
.
Gegenstand
Berufungsverfahrens
war
allein
erster
Linie
Gefahr
Gebührenunterschreitung
gestützte
Teil
Klage
Landgericht
abgewiesen
hatte
zwar
geänderten
konkrete
Verletzungsform
beschränkten
Antragsfassung
.
2
.
Recht
hat
Berufungsgericht
angenommen
Klägern
Mitbewerber
Beklagten
handelt
.
Kläger
stehen
Beklagten
Anbieter
Dienstleistung
Rechtsberatung
konkreten
Wettbewerbsverhältnis
§
Abs.
Nr.
.
Erwiese
beanstandete
Verhalten
wettbewerbswidrig
stünde
grundsätzlich
Unterlassungsanspruch
§
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
.
3
.
Erfolg
beanstandet
Revision
Berufungsgericht
Geltendmachung
Unterlassungsanspruchs
Kläger
mißbräuchliche
Rechtsverfolgung
angesehen
hat
§
Abs.
.
Abs.
.
Berufungsgericht
hat
Vielzahl
Klägern
Berufskollegen
angestrengten
Klagen
Indiz
gesehen
Unterlassungsanspruch
Streitfall
erster
Linie
eigenen
Kosteninteresse
angestrengt
haben
.
Berufungsgericht
hat
gestützt
Kläger
vorwiegend
Umständen
Einzelfalls
geprägte
Verfahren
berufswidrigen
Werbung
angestrengt
hätten
erhebliches
Prozeßkostenrisiko
eingegangen
seien
.
Rechtsverfolgung
habe
geringfügige
wettbewerbsrechtlich
eher
unproblematische
Verstöße
beschränkt
.
wesentlichen
tatrichterlichem
Gebiet
liegende
Beurteilung
läßt
Rechtsfehler
erkennen
.
4
.
Ansicht
Berufungsgerichts
liegt
Kanzlei
Beklagten
angebotenen
telefonischen
Rechtsberatung
wettbewerbswidrige
-überschreitung
.
-9-
Senat
bereits
Entscheidung
Anwalts-Hotline
.
Zusammenhang
wettbewerbsrechtlichen
Beurteilung
Werbung
telefonische
Rechtsberatung
0190er-Telefonnummer
ausgeführt
hat
birgt
System
telefonischen
Rechtsberatung
Dienstleistung
Beratung
Zeit
abgerechnet
wird
zwar
gewisse
Risiken
berufswidriges
Verhalten
beteiligten
Rechtsanwälte
.
führt
indessen
Werbung
telefonischen
Beratungsdienst
schlechthin
untersagt
werden
könnte
.
Berufungsgericht
ist
Recht
ausgegangen
berufsrechtlichen
Mindestpreisvorschriften
Bundesrechtsanwaltsordnung
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Marktverhaltensregelungen
.
S.
§
Nr.
handelt
vgl.
Köhler
Wettbewerbsrecht
23
.
Aufl
.
Rdn
.
;
ferner
Anwalts-Hotline
Höchstpreisvorschriften
.
Falle
Verstoßes
derartige
Bestimmungen
steht
Mitbewerbern
Klägern
Unterlassungsanspruch
§
Abs.
.
Jucall
bezeichneten
Rechtsberatungsdienst
Kanzlei
Beklagten
sind
Auffassung
Berufungsgerichts
unzulässigen
Gebührenunterschreitungen
verbunden
.
Auch
unzulässigen
Gebührenüberschreitung
kann
mehr
prüfenden
Frage
Rechnung
gestellten
Mindestvergütung
DM
oben
II.1
.
ausgegangen
werden
.
Insbesondere
stellt
Verstoß
Bestimmungen
Bundesrechtsanwaltsordnung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Kanzlei
Beklagten
Ratsuchenden
Beratung
zeitabhängige
Vergütung
Rechnung
stellt
.
telefonische
Beratung
wird
allgemeinen
Gebührentatbestand
erfüllen
30
.
Juni
§
Abs.
Satz
geregelt
war
Nr.
Vergütungsverzeichnisses
§
Abs.
geregelt
ist
.
erhält
Rechtsanwalt
mündlichen
Rat
Auskunft
Beratung
anderen
gebührenpflichtigen
Tätigkeit
zusammenhängt
Gebühr
Satz
abhängigen
vollen
Gebühr
§
.
Falle
Erstberatung
Verbrauchers
darf
Gebühr
jedoch
§
Abs.
Satz
:
übersteigen
Mittelgebühr
zugrunde
gelegt
wird
Gegenstandswert
Abs.
Satz
BRAGO
:
betragsmäßigen
Begrenzung
Gebührenanspruchs
führt
.
sieht
§
Abs.
Satz
früher
§
Abs.
Satz
außergerichtlichen
Angelegenheiten
u.a.
Zeitvergütung
niedriger
sein
kann
gesetzlichen
Gebühren
.
Zwar
empfiehlt
Gesetz
Fall
Gebührenunterschreitung
schriftliche
Vereinbarung
§
Abs.
Satz
früher
§
Abs.
Satz
BRAGO
;
Nichtbefolgen
Empfehlung
stellt
jedoch
berufswidriges
Verhalten
vgl.
Anwalts-Hotline
m.w
.
.
Anrufer
Jucall
bezeichnete
Dienstleistung
Rechtsberatung
Anspruch
nehmen
will
erklärt
Anruf
Vereinbarung
Zeitvergütung
einverstanden
.
Senat
bereits
Entscheidung
Anwalts-Hotline
ausgeführt
hat
liegt
Zeitvergütung
Bemessungskriterien
preisrechtlichen
Bestimmungen
Vergangenheit
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
heute
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
orientiert
berufsrechtlicher
Verstoß
.
Zeitvergütung
Bereichen
anwaltlichen
Tätigkeit
üblich
ist
wählen
Parteien
Anwaltsvertrages
bewußt
Berechnungsweise
streitwertabhängigen
Berechnung
vollständig
löst
.
ist
genommen
üblichen
Zeitvergütung
vgl.
f.
noch
Streitfall
beanstanden
.
Ansicht
Berufungsgerichts
würde
auch
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
begegnen
Rechtsanwalt
lediglich
Zeit
telefonischen
Beratung
Rechnung
stellen
sollte
Folge
Bearbeitungszeit
Gesprächsunterbrechung
Anwalt
kurze
Recherche
etwa
Lektüre
einschlägigen
Entscheidung
ermöglicht
unberechnet
bliebe
.
Landgericht
Beklagten
Gebührenüberschreitung
verurteilt
hat
unterlassen
telefonische
Rechtsberatung
Preis
DM
Beratungsminute
Zugrundelegung
Mindestgebühr
DM
brutto
werben
hat
Beklagte
Landgericht
erfolgte
Verurteilung
Unterlassung
angefochten
.
Allerdings
ist
auch
unabhängig
geforderten
Mindestgebühr
Überschreitung
gesetzlichen
Gebühren
etwa
besonders
langen
Beratungsgesprächen
Sachen
niedrigem
Gegenstandswert
denkbar
.
Anders
Fall
Unterschreitung
gesetzlichen
Gebühren
sieht
Gesetz
Fall
Gebührenüberschreitung
zwingend
Schriftform
§
Abs.
Satz
früher
§
Abs.
Satz
BRAGO
.
stellt
Nichtbeachtung
Form
notwendig
berufswidriges
zugleich
§
§
Nr.
wettbewerbswidriges
Verhalten
.
Gesetz
nimmt
auch
schriftlich
fixierte
Gebührenüberschreitung
Mandant
höhere
Vergütung
freiwillig
Vorbehalt
zahlt
;
Fall
ist
Rückforderung
ausgeschlossen
Abs.
Satz
früher
§
Abs.
Satz
BRAGO
.
Freiwilligkeit
setzt
allerdings
Mandant
Gebührenüberschreitung
Kenntnis
hat
;
muß
wissen
mehr
zahlt
besondere
Vereinbarung
Gesetz
zahlen
wäre
.
braucht
Unklagbarkeit
Forderung
bekannt
sein
f.
Anwalts-Hotline
m.w
.
.
Wirksamkeit
getroffenen
Gebührenvereinbarung
kann
auch
generell
unlauter
sein
Anwalt
höhere
gesetzliche
Vergütung
vereinbart
Umstand
Gebührenüberschreitung
hinzuweisen
Nr.
§
StGB
.
Streitfall
besteht
indessen
Anhaltspunkt
Ratsuchenden
Anwälten
Kanzlei
Beklagten
beraten
lassen
höhere
gesetzlichen
Gebühren
Rechnung
gestellt
werden
mögliche
Gebührenüberschreitung
geboten
hingewiesen
worden
ist
.
bloße
denkbare
Möglichkeit
Gebührenüberschreitung
vorherigen
Hinweis
kommt
kann
generelles
Verbot
Kanzlei
Beklagten
beworbenen
Dienstleistung
rechtfertigen
vgl.
Anwalts-Hotline
m.w
.
.
5
.
Erfolg
wendet
Revision
jedoch
Annahme
beanstandete
Werbung
sei
Gründen
irreführend
verstoße
teilweise
Gebot
Preiswahrheit
Preisklarheit
§
Abs.
.
Kanzlei
Beklagten
bietet
getroffenen
Feststellungen
ergibt
telefonische
Beratung
Preis
DM
Fällen
.
Werbung
Homepage
macht
beispielsweise
deutlich
Jucall-Idee
lediglich
Betreuung
einfacher
Rechtsfragen
dient
.
findet
Hinweis
Kanzlei
telefonischen
Beratungsdienst
Minutentarif
nur
Gegenstandswerten
bis
zu
DM
anbietet
lediglich
versteckter
Stelle
Überschrift
ist
Jucall-Anwalt
Gericht
vertreten
soll
?
.
Recht
hat
Berufungsgericht
gefordert
ser
Hinweis
wichtige
Einschränkung
beworbenen
Minutenpreises
darstellt
räumlichen
Zusammenhang
Preisangabe
hätte
gegeben
werden
müssen
.
Berufungsgericht
hat
ferner
irreführend
angesehen
beanstandeten
Homepage
Hinweis
findet
Kanzlei
Beklagten
Falle
Unterbrechung
telefonischen
Beratung
Zwecke
Literaturrecherche
auch
Zeit
Minutenhonorar
Höhe
DM
berechnet
Berufungsgericht
angenommen
hat
Übung
Kanzlei
Beklagten
entspricht
.
Annahme
Verkehr
rechne
Angaben
Homepage
nehme
nur
Dauer
Telefongesprächs
werde
Rechnung
gestellt
ist
Rechtsgründen
beanstanden
.
ist
insbesondere
Annahme
Revision
erfahrungswidrig
.
stellt
gewissen
Anreiz
Ratsuchenden
mag
entscheidende
Vorteil
Angebots
Kanzlei
Beklagten
sein
telefonischen
Beratung
Zeitvergütung
zahlt
Dauer
Gesprächs
Höhe
zahlenden
Vergütung
selbst
beeinflussen
kann
.
Berechnung
Zeitaufwandes
steuernde
Recherche
muß
rechnen
Werbeankündigung
heißt
Rückruf
Weiterberatung
gleichen
günstigen
Konditionen
Erstanruf
erfolgen
.
Angaben
Preis
Ware
Dienstleistung
sind
stets
Angaben
zentraler
Bedeutung
.
Sind
Angaben
irreführend
bestehen
allgemeinen
Relevanz
Irreführung
Zweifel
vgl.
Bornkamm
Baumbach/Hefermehl
aaO
Rdn
.
.
Auch
Streitfall
bestehen
Relevanz
Irreführung
noch
Eignung
Zweifel
Wettbewerb
nur
unwesentlich
beeinträchtigen
§
.
6
.
Anspruch
genommenen
Partnerschaft
haftet
Beklagte
selbständig
handelnde
natürliche
Person
Wettbewerbsverstoß
.
Verurteilung
ist
lediglich
Unterlassen
gerichtet
.
Auffassung
Revision
kann
Beklagte
Unterlassungsgebot
unabhängig
befolgen
Beseitigung
beanstandeten
Homepage
Mitwirkung
mitverklagten
Partner
erfordern
würde
.
.
ist
Revision
zurückzuweisen
Beklagte
Verurteilung
Sache
wendet
.
Unterlassungsausspruch
Berufungsurteil
konkrete
Verletzungsform
bezieht
ist
ausgesprochene
Verbot
Hinblick
Werbung
enthaltene
Irreführung
bestätigen
auch
Vorwurf
-überschreitung
unbegründet
erweist
.
Kostenentscheidung
kann
Bestand
haben
.
Kläger
haben
Klagebegehren
zweiter
Instanz
Beschränkung
konkrete
Verletzungsform
erheblich
eingeschränkt
.
Insbesondere
haben
zunächst
Mittelpunkt
stehenden
Streit
-überschreitung
mehr
Gegenstand
gesonderten
Antrags
gemacht
.
Umständen
ist
angemessen
Kosten
Instanzen
Kläger
zunächst
weitergehenden
Antrag
verfolgt
haben
gegeneinander
aufzuheben
§
Abs.
Satz
§
Abs.
.
Entscheidung
Kosten
Revisionsinstanz
beruht
§
Abs.
.
Bornkamm
Büscher