NAMEN Verkündet : 30 . September Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : : : ja ja Nr. § ; § Abs. ; Abs. VV Abs. Rechtsanwalt telefonische Rechtsberatung Minutenpreis vereinbart verstößt notwendig Verbot Gebührenunteroder -überschreitung Anschluß Anwalts-Hotline . muß jedoch Werbung telefonische Rechtsberatung selbstverständliche Einschränkungen Besonderheiten Berechnung hinweisen hier : Streitwertgrenze Minutenpreis ; Berechnung Minutenpreises auch Gesprächsunterbrechungen Zwecke Recherchierens . . 30 . September Kammergericht LG I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 30 . September Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 5 . Zivilsenats Kammergerichts 24 . Mai Kostenpunkt aufgehoben . Kosten erstinstanzlichen Verfahrens Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben Ausnahme Säumnis Kläger Termin 6 Juli verursachten Kosten Kläger je Drittel tragen haben . übrigen wird Revision Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist Partner Telekanzlei bezeichneten Partnerschaft Rechtsanwälten . wirbt bundesweit Internet abrufbare Homepage Zeichen Jucall angebotene telefonische Rechtsberatung Interessenten DM Beratungsminute anwaltliche Rechtsberatung erhalten können . Möchte Ratsuchender Anwalt Telekanzlei beraten lassen kann Telefonkosten anfallen Kanzlei Homepage angegebene 0800er-Rufnummer anrufen . Berechnung Anwaltsgebühren maßgebliche Zeiterfassung setzt erst abgewickelt insbesondere Stammdaten Anrufers erfaßt sind . Beratung Anrufer anschließend Rechnung gestellt wird erfolgt Rechtsanwälte . Mindestgebühr Beratung beträgt DM Mehrwertsteuer . Homepage wird JUCALL-Leistungsspektrum u.a. folgt beschrieben : ist Leistung Rechtsanwaltskanzlei Partner erhalten kompletten Beratungsservice Hand . sind Provider weitere Dritte zwischengeschaltet unmittelbar Aufbauorganisation Kanzlei gehören . kostenloser Zugang gebührenpflichtigen Rechtsberatung 0800Rufnummer . kostenlose Stammdatenaufnahme Ablauferläuterung gebührenpflichtigen Rechtsberatung . DM Minute eigentliche Rechtsberatung . sehr einfachen kurzen Anliegen behalten Preis Einzelfall noch weiter senken . Zeiterfassung erst Abwicklung Formalien . Mindestgebühr Höhe DM Telefonat Beratung mündet . treffen direkt Anwälte Telefonannahme . letzteren Falle erhalten Rückruf Anwalt . Rechtsberatung Anrufer Wirtschaft Unternehmen auch Existenzgründer spezifischen Fragen . Beratung nur erfahrene Rechtsanwälte . komplexen Fragen wollen mehrmaliger Rückruf Anliegen geklärt ist . Wunsch Weiterberatung Fällen lediglich telefonische Beratung geeignet sind . Rückruf Weiterberatung gleichen günstigen Konditionen Erstanruf . Zustellung Rechnung direkt separat Telekanzlei Partner . Freischaltung werktags Uhr freitags Uhr . Überschrift ist Jucall-Anwalt Gericht vertreten soll ? heißt : Nur Gegenstandswert höher liegt DM stellen einzeln ausgehandelte Stundensätze Rechnung . Minutentarif gilt dann . heißt Homepage : Bitte bedenken : Jucall-Idee dient lediglich Betreuung einfacher Rechtsfragen . Gleichwohl bietet Schnittstellen weitergehenden Rechtsberatung Mandant wünscht Sache Telefon klärbar ist . Vorteil : Preisstruktur ändert einfachen Angelegenheiten grundsätzlich . Wird etwa Austausch Unterlagen persönliches Gespräch Ort nötig so kann Anrufer einfachen Angelegenheiten günstigen Konditionen Jucall weiterbetreuen lassen . behalten umfangreicheren Angelegenheiten Entwicklung ganzen Verträgen bloßer Prüfung Einzelfall o.g. Schnittstelle Weiterberatung Jucall-Tarifen abzulehnen nur BRAGO- individuellen Honorarsätzen anzubieten . Kläger sind ansässige Rechtsanwälte . haben Beklagten Unterlassung Anspruch genommen . sind Ansicht telefonische Rechtsberatung System allein zeitabhängigen Vergütung verstoße zwingendes Gebührenrecht sei wettbewerbswidrig . Abrechnungsart laufe Vielzahl Fällen unangemessen niedrige Gebühren Gebühr DM Erstberatung beschränkt sei . Hinzu komme erhebliche Zeit Recherche Überdenkens Rückrufen vergütet werde . könne Mindestgebühr DM Gebührenüberschreitung führen . sei Leistung klar umschrieben mehrdeutig . niedrigen Minutenpreisen werde Verbraucher angelockt dann weitere Angebote unterbreitet bekommen . Beschränkungen würden erst Herausstellung Minutenpreises versteckt angesprochen . Kläger haben ursprünglich beantragt Beklagten verurteilen unterlassen geschäftlichen Verkehr Wettbewerbszwecken telefonische Rechtsberatung Büro Preis DM Mehrwertsteuer Beratungsminute werben . Beklagte ist Klage entgegengetreten . Landgericht hat angenommen bestehe hinreichender Anhalt Gebührenunterschreitung ; sei beanstandeten Abrechnungssystem Gefahr Gebührenüberschreitung immanent Fall Mindestgebühr DM fällig werde . Landgericht hat Klage nur teilweise stattgegeben : hat beantragte Verbot eingeschränkt Wörter werben Wörter Zugrundelegung Mindestgebühr DM brutto eingefügt hat . Überwiegend hat Klage abgewiesen . Urteil haben nur Kläger Berufung eingelegt Kammergericht zunächst Versäumnisurteil zurückgewiesen hat . Einspruch Kläger hat Kammergericht Klage Berufungsinstanz geänderten konkrete Verletzungsform Wiedergabe Homepage abstellenden Klageantrag stattgegeben Kläger zunächst später Hauptantrag gestellt hatten . Revision verfolgt Beklagte Klageabweisungsantrag . Kläger beantragen Revision zurückzuweisen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat noch erst später ergangenen natsentscheidung Anwalts-Hotline beanstandeten Angebot Beklagten Verstoß Gebührenregelungen § Abs. Satz Abs. Satz § Abs. Abs. Satz entspricht wesentlichen heutigen Regelung § gesehen Klägern geltend gemachten Unterlassungsanspruch § . Gesichtspunkt Rechtsbruchs zugesprochen . Begründung hat ausgeführt : Kläger seien Mitbewerber beanstandeten Verhalten unmittelbar betroffen klagebefugt . Ansicht Beklagten sei Klage auch rechtsmißbräuchlich erhoben . seien hinreichenden Anhaltspunkte ersichtlich Geltendmachung Unterlassungsanspruchs vorwiegend Gebühreninteresse Kläger erfolgt sei . angegriffenen Werbung handelten Beklagte Kollegen wettbewerbswidrig Gefahr -überschreitungen Erhebung geschuldeten Gebühren bestehe . Vereinbarung gesetzlichen Voraussetzungen Gebühren vornherein unterlaufen werden sollten widerspreche § allgemeinen Verbot Gebührenunterschreitung § Abs. Satz . Auch Zeitvergütungen seien nur zulässig angemessenen Verhältnis Leistung Verantwortung Haftungsrisiko stünden . sei Kanzlei Beklagten Rechnung gestellten Vergütung gewährleistet beispielsweise einfachen Angelegenheit Gegenstandswert DM sechsminütigen Beratungsgespräch nur DM erhoben würden Ratsgebühr § Abs. mindestens DM jetzt € betrage . Rechtsanwälte böten hinaus auch Klärung komplexerer Fragen gegebenenfalls Rückrufe notwendig seien gesetzlichen Gebühren Falle Erstberatung bis zu DM anfallen könnten . widerspreche herausgestellte Angabe DM Beratungsminute auch Grundsätzen Preiswahrheit Preisklarheit . Anrufer Zeit Recherche Beratungsgesprächen Rechnung gestellt werde sei Angabe irreführend herausgestellten Beziehung Telefongespräch Zeitabrechnung Eindruck erweckt werde nur Dauer telefonischen Beratungsgesprächs bestimme Höhe Honorars . erkennbarer Einschränkung werde übrigen unzutreffende Einruck erweckt angegebenen Tarif könnten auch schwierige komplexe Rechtsfragen gestellt werden . wichtige Beschränkung Jucall“-Tarifs Gegenstandswerte DM werde gebotenen Deutlichkeit hingewiesen . II . Revision hat Ergebnis Erfolg . Zwar liegt Klägern behaupteten -überschreitung Wettbewerbsverstoß ist beanstandete Werbung irreführend . Umstand rechtfertigt konkrete Verletzungsform beschränkte Verbot . 1 . Gegenstand Revisionsverfahrens ist nur Teil ursprünglichen Rechtsstreits . Beklagte Landgericht Hinblick Forderung Mindestgebühr DM Gefahr Gebührenüberschreitung Unterlassung verurteilt worden ist ist Rechtsstreit Rechtsmittelinstanzen gelangt . Gegenstand Berufungsverfahrens war allein erster Linie Gefahr Gebührenunterschreitung gestützte Teil Klage Landgericht abgewiesen hatte zwar geänderten konkrete Verletzungsform beschränkten Antragsfassung . 2 . Recht hat Berufungsgericht angenommen Klägern Mitbewerber Beklagten handelt . Kläger stehen Beklagten Anbieter Dienstleistung Rechtsberatung konkreten Wettbewerbsverhältnis § Abs. Nr. . Erwiese beanstandete Verhalten wettbewerbswidrig stünde grundsätzlich Unterlassungsanspruch § § Abs. § Abs. Nr. . 3 . Erfolg beanstandet Revision Berufungsgericht Geltendmachung Unterlassungsanspruchs Kläger mißbräuchliche Rechtsverfolgung angesehen hat § Abs. . Abs. . Berufungsgericht hat Vielzahl Klägern Berufskollegen angestrengten Klagen Indiz gesehen Unterlassungsanspruch Streitfall erster Linie eigenen Kosteninteresse angestrengt haben . Berufungsgericht hat gestützt Kläger vorwiegend Umständen Einzelfalls geprägte Verfahren berufswidrigen Werbung angestrengt hätten erhebliches Prozeßkostenrisiko eingegangen seien . Rechtsverfolgung habe geringfügige wettbewerbsrechtlich eher unproblematische Verstöße beschränkt . wesentlichen tatrichterlichem Gebiet liegende Beurteilung läßt Rechtsfehler erkennen . 4 . Ansicht Berufungsgerichts liegt Kanzlei Beklagten angebotenen telefonischen Rechtsberatung wettbewerbswidrige -überschreitung . -9- Senat bereits Entscheidung Anwalts-Hotline . Zusammenhang wettbewerbsrechtlichen Beurteilung Werbung telefonische Rechtsberatung 0190er-Telefonnummer ausgeführt hat birgt System telefonischen Rechtsberatung Dienstleistung Beratung Zeit abgerechnet wird zwar gewisse Risiken berufswidriges Verhalten beteiligten Rechtsanwälte . führt indessen Werbung telefonischen Beratungsdienst schlechthin untersagt werden könnte . Berufungsgericht ist Recht ausgegangen berufsrechtlichen Mindestpreisvorschriften Bundesrechtsanwaltsordnung Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Marktverhaltensregelungen . S. § Nr. handelt vgl. Köhler Wettbewerbsrecht 23 . Aufl . Rdn . ; ferner Anwalts-Hotline Höchstpreisvorschriften . Falle Verstoßes derartige Bestimmungen steht Mitbewerbern Klägern Unterlassungsanspruch § Abs. . Jucall bezeichneten Rechtsberatungsdienst Kanzlei Beklagten sind Auffassung Berufungsgerichts unzulässigen Gebührenunterschreitungen verbunden . Auch unzulässigen Gebührenüberschreitung kann mehr prüfenden Frage Rechnung gestellten Mindestvergütung DM oben II.1 . ausgegangen werden . Insbesondere stellt Verstoß Bestimmungen Bundesrechtsanwaltsordnung Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Kanzlei Beklagten Ratsuchenden Beratung zeitabhängige Vergütung Rechnung stellt . telefonische Beratung wird allgemeinen Gebührentatbestand erfüllen 30 . Juni § Abs. Satz geregelt war Nr. Vergütungsverzeichnisses § Abs. geregelt ist . erhält Rechtsanwalt mündlichen Rat Auskunft Beratung anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt Gebühr Satz abhängigen vollen Gebühr § . Falle Erstberatung Verbrauchers darf Gebühr jedoch € § Abs. Satz : € übersteigen Mittelgebühr zugrunde gelegt wird Gegenstandswert € Abs. Satz BRAGO : € betragsmäßigen Begrenzung Gebührenanspruchs führt . sieht § Abs. Satz früher § Abs. Satz außergerichtlichen Angelegenheiten u.a. Zeitvergütung niedriger sein kann gesetzlichen Gebühren . Zwar empfiehlt Gesetz Fall Gebührenunterschreitung schriftliche Vereinbarung § Abs. Satz früher § Abs. Satz BRAGO ; Nichtbefolgen Empfehlung stellt jedoch berufswidriges Verhalten vgl. Anwalts-Hotline m.w . . Anrufer Jucall bezeichnete Dienstleistung Rechtsberatung Anspruch nehmen will erklärt Anruf Vereinbarung Zeitvergütung einverstanden . Senat bereits Entscheidung Anwalts-Hotline ausgeführt hat liegt Zeitvergütung Bemessungskriterien preisrechtlichen Bestimmungen Vergangenheit Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung heute Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientiert berufsrechtlicher Verstoß . Zeitvergütung Bereichen anwaltlichen Tätigkeit üblich ist wählen Parteien Anwaltsvertrages bewußt Berechnungsweise streitwertabhängigen Berechnung vollständig löst . ist genommen üblichen Zeitvergütung vgl. f. noch Streitfall beanstanden . Ansicht Berufungsgerichts würde auch durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnen Rechtsanwalt lediglich Zeit telefonischen Beratung Rechnung stellen sollte Folge Bearbeitungszeit Gesprächsunterbrechung Anwalt kurze Recherche etwa Lektüre einschlägigen Entscheidung ermöglicht unberechnet bliebe . Landgericht Beklagten Gebührenüberschreitung verurteilt hat unterlassen telefonische Rechtsberatung Preis DM Beratungsminute Zugrundelegung Mindestgebühr DM brutto werben hat Beklagte Landgericht erfolgte Verurteilung Unterlassung angefochten . Allerdings ist auch unabhängig geforderten Mindestgebühr Überschreitung gesetzlichen Gebühren etwa besonders langen Beratungsgesprächen Sachen niedrigem Gegenstandswert denkbar . Anders Fall Unterschreitung gesetzlichen Gebühren sieht Gesetz Fall Gebührenüberschreitung zwingend Schriftform § Abs. Satz früher § Abs. Satz BRAGO . stellt Nichtbeachtung Form notwendig berufswidriges zugleich § § Nr. wettbewerbswidriges Verhalten . Gesetz nimmt auch schriftlich fixierte Gebührenüberschreitung Mandant höhere Vergütung freiwillig Vorbehalt zahlt ; Fall ist Rückforderung ausgeschlossen Abs. Satz früher § Abs. Satz BRAGO . Freiwilligkeit setzt allerdings Mandant Gebührenüberschreitung Kenntnis hat ; muß wissen mehr zahlt besondere Vereinbarung Gesetz zahlen wäre . braucht Unklagbarkeit Forderung bekannt sein f. Anwalts-Hotline m.w . . Wirksamkeit getroffenen Gebührenvereinbarung kann auch generell unlauter sein Anwalt höhere gesetzliche Vergütung vereinbart Umstand Gebührenüberschreitung hinzuweisen Nr. § StGB . Streitfall besteht indessen Anhaltspunkt Ratsuchenden Anwälten Kanzlei Beklagten beraten lassen höhere gesetzlichen Gebühren Rechnung gestellt werden mögliche Gebührenüberschreitung geboten hingewiesen worden ist . bloße denkbare Möglichkeit Gebührenüberschreitung vorherigen Hinweis kommt kann generelles Verbot Kanzlei Beklagten beworbenen Dienstleistung rechtfertigen vgl. Anwalts-Hotline m.w . . 5 . Erfolg wendet Revision jedoch Annahme beanstandete Werbung sei Gründen irreführend verstoße teilweise Gebot Preiswahrheit Preisklarheit § Abs. . Kanzlei Beklagten bietet getroffenen Feststellungen ergibt telefonische Beratung Preis DM Fällen . Werbung Homepage macht beispielsweise deutlich Jucall-Idee … lediglich Betreuung einfacher Rechtsfragen dient . findet Hinweis Kanzlei telefonischen Beratungsdienst Minutentarif nur Gegenstandswerten bis zu DM anbietet lediglich versteckter Stelle Überschrift ist Jucall-Anwalt Gericht vertreten soll ? . Recht hat Berufungsgericht gefordert ser Hinweis wichtige Einschränkung beworbenen Minutenpreises darstellt räumlichen Zusammenhang Preisangabe hätte gegeben werden müssen . Berufungsgericht hat ferner irreführend angesehen beanstandeten Homepage Hinweis findet Kanzlei Beklagten Falle Unterbrechung telefonischen Beratung Zwecke Literaturrecherche auch Zeit Minutenhonorar Höhe DM berechnet Berufungsgericht angenommen hat Übung Kanzlei Beklagten entspricht . Annahme Verkehr rechne Angaben Homepage nehme nur Dauer Telefongesprächs werde Rechnung gestellt ist Rechtsgründen beanstanden . ist insbesondere Annahme Revision erfahrungswidrig . stellt gewissen Anreiz Ratsuchenden mag entscheidende Vorteil Angebots Kanzlei Beklagten sein telefonischen Beratung Zeitvergütung zahlt Dauer Gesprächs Höhe zahlenden Vergütung selbst beeinflussen kann . Berechnung Zeitaufwandes steuernde Recherche muß rechnen Werbeankündigung heißt Rückruf Weiterberatung gleichen günstigen Konditionen Erstanruf erfolgen . Angaben Preis Ware Dienstleistung sind stets Angaben zentraler Bedeutung . Sind Angaben irreführend bestehen allgemeinen Relevanz Irreführung Zweifel vgl. Bornkamm Baumbach/Hefermehl aaO Rdn . . Auch Streitfall bestehen Relevanz Irreführung noch Eignung Zweifel Wettbewerb nur unwesentlich beeinträchtigen § . 6 . Anspruch genommenen Partnerschaft haftet Beklagte selbständig handelnde natürliche Person Wettbewerbsverstoß . Verurteilung ist lediglich Unterlassen gerichtet . Auffassung Revision kann Beklagte Unterlassungsgebot unabhängig befolgen Beseitigung beanstandeten Homepage Mitwirkung mitverklagten Partner erfordern würde . . ist Revision zurückzuweisen Beklagte Verurteilung Sache wendet . Unterlassungsausspruch Berufungsurteil konkrete Verletzungsform bezieht ist ausgesprochene Verbot Hinblick Werbung enthaltene Irreführung bestätigen auch Vorwurf -überschreitung unbegründet erweist . Kostenentscheidung kann Bestand haben . Kläger haben Klagebegehren zweiter Instanz Beschränkung konkrete Verletzungsform erheblich eingeschränkt . Insbesondere haben zunächst Mittelpunkt stehenden Streit -überschreitung mehr Gegenstand gesonderten Antrags gemacht . Umständen ist angemessen Kosten Instanzen Kläger zunächst weitergehenden Antrag verfolgt haben gegeneinander aufzuheben § Abs. Satz § Abs. . Entscheidung Kosten Revisionsinstanz beruht § Abs. . Bornkamm Büscher