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2385 lines
20 KiB

NAMEN
Nachschlagewerk
:
Verkündet
:
14
.
September
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
ja
:
:
ja
MeinPaket.de
§
Abs.
Aufrufen
Verkaufsportals
Internet
ist
geschäftliche
Entscheidung
Sinne
§
Abs.
.
Räumliche
zeitliche
Beschränkungen
Kommunikationsmittels
Sinne
§
Abs.
Nr.
sind
erst
dann
anzunehmen
objektiv
unmöglich
ist
fraglichen
Angaben
schon
Aufforderung
Kauf
machen
.
Frage
Informationen
Unternehmer
Rahmen
Aufforderung
Kauf
erteilen
muss
ist
Prüfung
Einzelfalls
erforderlich
einerseits
Unternehmer
gewählte
Gestaltung
Werbemittels
Umfang
insgesamt
erforderlichen
Angaben
ankommt
andererseits
Entscheidung
Gesetzgebers
beachten
ist
bestimmte
Angaben
wesentlich
anzusehen
.
Urteil
14
.
September
OLG
ECLI
:
:
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
14
.
September
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Zurückweisung
Rechtsmittels
Übrigen
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
26
.
September
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Unterlassungsantrags
Nachteil
Klägers
erkannt
worden
ist
.
Umfang
Aufhebung
wird
Berufung
Beklagten
Urteil
3
.
Kammer
Handelssachen
Landgerichts
6
.
März
zurückgewiesen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Rechtsmittel
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Verein
Sozialer
Wettbewerb
bundesweit
tätige
Anbieter
Elektronikartikeln
Versandhändler
angehören
bundesweit
Waren
Art
anbieten
.
Beklagte
betreibt
Internetportal
"
MeinPaket.de
"
gewerbliche
Verkäufer
Waren
anbieten
können
.
Beklagte
selbst
schließt
Käufern
Verträge
Produkte
.
Kläger
nimmt
Beklagte
Unterlassung
ganzseitigen
Anzeigenwerbung
Anspruch
Zeitung
"
Bild
Sonntag
"
2
.
Dezember
veröffentlicht
worden
ist
nachfolgend
verkleinert
wiedergegeben
ist
:
Waren
konnten
Verkaufsplattform
Beklagten
erworben
werden
.
Besuchte
Werbung
angesprochener
Internetnutzer
Verkaufsplattform
gab
Anzeige
genannten
Code
öffnete
jeweilige
Produktseite
angezeigt
wurde
gewerbliche
Verkäufer
jeweiligen
Artikels
war
.
Rubrik
"
Anbieterinformationen
"
erhielt
Nutzer
Angaben
Firma
Anschrift
Vertragspartners
.
Kläger
ist
Ansicht
Beklagte
habe
Werbung
Verpflichtung
verstoßen
Identität
Anschrift
Verkaufsplattform
nutzenden
Anbieter
Waren
anzugeben
.
Landgericht
hat
Beklagte
antragsgemäß
Unterlassung
konkret
beanstandeten
Werbung
Erstattung
Abmahnkosten
Höhe
Zinsen
Höhe
Prozentpunkten
Basiszinssatz
28
.
September
verurteilt
Urteil
6
.
März
juris
.
Berufungsgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Beklagte
beantragt
erstrebt
Kläger
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
Senat
hat
Beschluss
28
.
Januar
Gerichtshof
Europäischen
Union
folgende
Fragen
Vorabentscheidung
vorgelegt
MeinPaket.de
:
1
.
Müssen
Angaben
Anschrift
Identität
Gewerbetreibenden
Sinne
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
2005/29/EG
schon
Anzeigenwerbung
konkrete
Produkte
Printmedium
gemacht
werden
auch
Verbraucher
beworbenen
Produkte
ausschließlich
Anzeige
angegebene
Website
werbenden
Unternehmens
erwerben
Art
.
Abs.
Richtlinie
forderlichen
Informationen
einfache
Weise
Website
erhalten
können
?
2
.
Kommt
Antwort
Frage
Printmedium
werbende
Unternehmen
Verkauf
eigener
Produkte
wirbt
Art
.
Abs.
Richtlinie
2005/29/EG
erforderlichen
Angaben
direkt
eigene
Website
verweist
Werbung
Produkte
bezieht
anderen
Unternehmen
Internetplattform
Werbenden
verkauft
werden
Verbraucher
Angaben
Art
.
Abs.
Richtlinie
erst
weiteren
Schritten
Klicks
Verlinkung
Internetseiten
anderen
Unternehmen
erhalten
können
Werbung
allein
angegebenen
Website
bereitgestellt
wird
?
Gerichtshof
Europäischen
Union
hat
Fragen
folgt
beantwortet
Urteil
30
.
März
Paket
:
Art
.
Abs.
Richtlinie
2005/29/EG
Europäischen
Parlaments
Rates
11
.
Mai
unlautere
Geschäftspraktiken
Unternehmen
Verbrauchern
Binnenmarkt
Änderung
Richtlinie
84/450/EWG
Rates
Richtlinien
98/27/EG
2002/65/EG
Europäischen
Parlaments
Rates
Verordnung
Nr.
Europäischen
Parlaments
Rates
ist
auszulegen
Werbeanzeige
Ausgangsverfahren
Rede
stehende
Begriff
"
Aufforderung
Kauf
"
Sinne
Richtlinie
fällt
Vorschrift
vorgesehene
Informationspflicht
erfüllen
kann
.
ist
Sache
vorlegenden
Gerichts
Einzelfall
prüfen
grund
räumlicher
Beschränkungen
Werbetext
gerechtfertigt
ist
Angaben
Anbieter
nur
Online-Verkaufsplattform
Verfügung
stellen
gegebenenfalls
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
erforderlichen
Angaben
Online-Verkaufsplattform
einfach
schnell
mitgeteilt
werden
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
angenommen
Kläger
stehe
geltend
gemachte
Unterlassungsanspruch
Beklagte
streitgegenständlichen
Werbeanzeige
verpflichtet
gewesen
sei
Impressumsangaben
Verkäufern
beworbenen
Ware
machen
.
hat
ausgeführt
:
beanstandete
Anzeige
stelle
Angebot
Sinne
§
Abs.
Verbraucher
Angaben
Werbung
Erwerb
bestimmten
Ware
entschließen
könne
.
Vorschrift
erfasse
auch
Bewerbung
konkreter
Waren
Dritter
.
Beklagte
habe
Identität
Anschrift
Unternehmer
anzugeben
Waren
anbiete
.
Informationen
müsse
Verbraucher
frühestmöglichen
geschäftlichen
Entscheidung
Kauf
erhalten
.
Auch
gebotenen
weiten
Auslegung
Begriffs
geschäftlichen
Entscheidung
sei
beanstandete
Werbeanzeige
jedoch
unlauter
Impressumsangaben
dritten
Unternehmen
fehlten
.
beworbenen
Produkte
könnten
ausschließlich
Internetportal
"
MeinPaket.de
"
bestellt
werden
.
Dort
finde
Erwerb
beworbenen
Produkte
interessierte
Verbraucher
Zusammenhang
Warenpräsentation
Rubrik
"
Anbieterinformationen
"
hinterlegten
Namen
Verkäufers
erforderlichen
Angaben
Identität
Anschrift
.
Derartige
Links
seien
Verbraucher
Hinweise
Kontaktdaten
Anbieters
kennbar
.
befinde
Verbraucher
Ware
Ruhe
unbeobachtet
heimischen
Computer
bestelle
vergleichbaren
Drucksituation
Geschäftslokal
.
Berücksichtigung
Gesamtumstände
sei
auszugehen
fehlende
Impressumsangabe
Anzeige
geeignet
sei
Verbraucher
Kaufentscheidung
veranlassen
sonst
getroffen
hätte
.
Impressumsangaben
erfüllten
konkreten
Fall
Gesetzeszweck
.
II
.
Beurteilung
gerichtete
Revision
hat
überwiegend
Erfolg
.
Erwägungen
Berufungsgericht
Unterlassungsanspruch
Klägers
verneint
hat
halten
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
erweist
Abweisung
Anspruchs
Erstattung
Abmahnkosten
Ergebnis
richtig
.
1
.
Berufungsgericht
hat
Klagebefugnis
Aktivlegitimation
Klägers
gemäß
§
Abs.
Nr.
bejaht
Mitgliedern
bundesweit
tätige
Anbieter
Elektronikartikeln
Versandhändler
zählen
bundesweit
Waren
Art
anbieten
.
hat
unerheblich
gehalten
Beklagte
anders
Mitglieder
Klägers
selbst
Kaufverträge
Waren
abschließt
gewerblichen
entsprechende
Vertragsschlüsse
ermöglicht
.
lässt
Rechtsfehler
erkennen
.
2
.
Unterlassungsanspruch
ist
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
begründet
.
Kläger
steht
begehrte
Unterlassungsanspruch
§
Abs.
Abs.
Nr.
nur
Beklagte
§
Abs.
Abs.
Nr.
Zeit
beanstandeten
Werbung
geltenden
Fassung
3
.
März
verstoßen
hat
.
Unterlassungsanspruch
Zukunft
gerichtet
ist
muss
beanstandete
Verhalten
Beklagten
Zeit
Entscheidung
geltenden
Recht
wettbewerbswidrig
sein
Urteil
11
.
Juni
.
35
Deltamethrin
.
Abs.
ist
Zweite
Gesetz
Änderung
Gesetzes
unlauteren
Wettbewerb
2
.
Dezember
neu
gefasst
worden
§
Abs.
Nr.
unverändert
geblieben
ist
.
Änderung
§
Abs.
hat
Streitfall
Bedeutung
.
Abs.
aF
handelt
unlauter
Entscheidungsfähigkeit
Verbrauchern
Sinne
§
Abs.
beeinflusst
Information
vorenthält
konkreten
Fall
Berücksichtigung
Umstände
Beschränkungen
Kommunikationsmittels
wesentlich
ist
.
§
Abs.
Satz
handelt
unlauter
konkreten
Fall
Berücksichtigung
Umstände
Verbraucher
wesentliche
Information
vorenthält
Verbraucher
je
Umständen
benötigt
informierte
Entscheidung
treffen
Vorenthalten
geeignet
ist
Verbraucher
geschäftlichen
Entscheidung
veranlassen
anderenfalls
getroffen
hätte
.
§
Abs.
Nr.
Fall
gilt
Information
Identität
Anschrift
Unternehmers
wesentlich
Anspruch
genommene
Unternehmer
handelt
Waren
Dienstleistungen
Hinweis
Merkmale
Preis
verwendeten
Kommunikationsmittel
angemessenen
Weise
so
angeboten
werden
durchschnittlicher
Verbraucher
Geschäft
abschließen
kann
sei
denn
Informationen
ergeben
unmittelbar
Umständen
.
Berufungsgericht
ist
zutreffend
ausgegangen
Beklagte
Anzeige
Waren
Sinne
§
Abs.
angeboten
hat
.
Vorschrift
§
Abs.
dient
Umsetzung
Art
.
Abs.
Richtlinie
.
deutsche
Gesetzgeber
hat
Richtlinie
verwendeten
Begriffs
"
Aufforderung
Kauf
"
Umschreibung
gewählt
Waren
Dienstleistungen
so
angeboten
werden
-9-
Durchschnittsverbraucher
Lage
versetzt
wird
Geschäft
abzuschließen
vgl.
Begründung
Regierungsentwurf
Ersten
Gesetzes
Änderung
BT-Drucks
.
S.
.
erforderlichen
richtlinienkonformen
Auslegung
§
Abs.
reicht
Angebot
Sinne
§
Abs.
Aufforderung
Kauf
Sinne
Art
.
Abs.
Richtlinie
vorliegt
.
Rechtsprechung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
ist
Fall
Verbraucher
hinreichend
beworbene
Produkt
Preis
informiert
ist
geschäftliche
Entscheidung
treffen
können
kommerzielle
Kommunikation
auch
tatsächliche
Möglichkeit
bieten
muss
Produkt
kaufen
Zusammenhang
Möglichkeit
steht
Urteil
12
.
Mai
Slg
.
.
Sverige
.
ist
erforderlich
Absatzförderung
dienende
Verhalten
bereits
Angebot
Sinne
§
Aufforderung
Abgabe
Angebots
sogenannte
darstellt
.
Vielmehr
reicht
Verbraucher
so
Produkt
Preis
erfährt
Kauf
entscheiden
kann
vgl.
Urteil
12
.
September
.
"
NEUE
"
;
Urteil
9
.
Oktober
.
Alpenpanorama
Heißluftballon
.
genügt
Annahme
Aufforderung
Kauf
erforderliche
geschäftliche
Entscheidung
Art
.
Buchst
.
Richtlinie
insbesondere
Entscheidung
Verbrauchers
Bedingungen
Kauf
tätigen
will
.
Rechtsprechung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
umfasst
Begriff
"
geschäftliche
Entscheidung
"
nur
Entscheidung
Erwerb
Nichterwerb
Produkts
auch
unmittelbar
zusammenhängende
Entscheidungen
insbesondere
Betreten
Geschäfts
Urteil
19
.
Dezember
.
Trento
Sviluppo
.
stellt
Werbung
Beklagten
Aufforderung
Kauf
qualifiziertes
Angebot
Sinne
§
Abs.
.
Paket
.
Werbeanzeige
werden
konkrete
Produkte
abgebildet
Angabe
Preises
beschrieben
.
Berufungsgericht
hat
zutreffend
angenommen
Verbraucher
wesentlichen
Angaben
erhält
Erwerb
Waren
entschließen
.
handelt
Absatzwerbung
bloße
Imagewerbung
.
Werbung
gegebenen
Informationen
können
sollen
Verbraucher
veranlassen
zunächst
Verkaufsportal
Beklagten
Internet
aufzurufen
dann
dort
beworbenen
Produkte
jeweiligen
Anbietern
bestellen
.
Aufrufen
Verkaufsportals
Internet
steht
Besuch
stationären
Geschäfts
Sinne
Entscheidung
"
Sviluppo
.
gleich
ist
gleichermaßen
bereits
geschäftliche
Entscheidung
anzusehen
Anwendung
Abs.
ausreicht
vgl.
OLG
f.
.
Besuch
stationären
Geschäfts
hängt
Aufsuchen
Internetportals
unmittelbar
Erwerb
dort
jeweils
angebotenen
Produkte
.
Beklagte
ist
verpflichtet
beanstandeten
Werbung
Identität
Anschrift
Anbieter
beworbenen
Produkte
anzugeben
.
Werden
Waren
Sinne
§
Abs.
angeboten
so
gelten
Nummer
Vorschrift
Informationen
Identität
Anschrift
Unternehmers
gegebenenfalls
Identität
Anschrift
Unternehmers
handelt
wesentlich
.
Regelung
steht
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
Einklang
.
Informationspflicht
trifft
Beklagte
Angebot
Verantwortliche
.
§
Abs.
Informationspflicht
Identität
Anschrift
Unternehmers
erweitert
anbietende
Unternehmer
handelt
stellt
Gesetz
sicher
Verbraucher
auch
dann
Identität
Anschrift
Vertragspartners
offenbart
werden
Abschluss
Geschäfts
selbst
Erscheinung
tritt
Dritter
Verbraucher
Geschäft
anbietet
.
Fall
bedarf
Offenlegung
Informationen
Vertragspartner
Sinne
§
Abs.
angebotenen
Geschäfts
vgl.
Urteil
9
.
Oktober
.
Alpenpanorama
Heißluftballon
.
Ansicht
Berufungsgerichts
genügt
Beklagte
Informationspflicht
Verbraucher
Verkaufsportal
Internet
aufrufen
dort
Informationen
Identität
Anschrift
Anbieter
einfache
Weise
finden
können
.
Art
.
Abs.
Richtlinie
ergibt
steht
rechtzeitige
Bereitstellen
Vorenthalten
Information
Sinne
Abs.
gleich
.
Fall
§
Abs.
erreicht
Verbraucher
wesentliche
Information
grundsätzlich
nur
rechtzeitig
erhält
Aufforderung
Kauf
geschäftliche
Entscheidung
treffen
kann
vgl.
.
Paket
.
geschäftliche
Entscheidung
ist
Werbeanzeige
Beklagten
Aufsuchen
Verkaufsportals
Internet
Anzeige
beworbenes
Produkt
erwerben
näher
befassen
.
Informationen
Identität
Anschrift
Anbieter
beworbenen
Produkte
müssen
grundsätzlich
bereits
Werbeanzeige
erfolgen
.
Allerdings
ist
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
Anschrift
Identität
Gewerbetreibenden
wesentliche
Informationen
qualifiziert
Verbindung
Art
.
Abs.
Richtlinie
lesen
betreffende
Geschäftspraxis
Berücksichtigung
tatsächlichen
Umstände
Beschränkungen
Kommunikationsmittels
beurteilen
ist
.
Sverige
;
.
Paket
.
ergibt
Art
.
Abs.
Richtlinie
2005/29/EG
Entscheidung
wesentliche
Informationen
vorenthalten
wurden
räumliche
zeitliche
Beschränkungen
Kommunikationsmediums
Maßnahmen
Gewerbetreibende
getroffen
hat
Verbrauchern
Informationen
anderweitig
Verfügung
stellen
berücksichtigt
werden
.
Sverige
;
.
Paket
.
Werden
Kommunikationsmedium
räumliche
Beschränkungen
auferlegt
reicht
Verbraucher
beworbenen
Produkte
Werbeanzeige
genannte
Website
werbenden
Unternehmens
kaufen
können
Informationen
einfache
Weise
Website
erhalten
können
.
Paket
.
räumlichen
Beschränkungen
können
bestehen
Printmedium
Online-Verkaufsplattform
geworben
wird
insbesondere
große
Anzahl
Kaufmöglichkeiten
verschiedenen
Gewerbetreibenden
angeboten
wird
.
Paket
.
Streitfall
bestehen
derartige
räumliche
Beschränkungen
.
beanstandeten
ganze
Zeitungsseite
füllenden
Anzeige
wird
lediglich
konkrete
Produkte
geworben
.
ist
ersichtlich
räumlich
ausgeschlossen
wäre
dort
Angaben
Anschrift
Identität
jeweiligen
Anbieter
Waren
machen
.
Allerdings
ist
Rechtsprechung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
entnehmen
räumliche
zeitliche
Beschränkungen
Kommunikationsmittels
erst
dann
anzunehmen
sind
objektiv
unmöglich
ist
fraglichen
Angaben
schon
Aufforderung
Kauf
machen
.
Vielmehr
ist
Frage
Unternehmer
Rahmen
Aufforderung
Kauf
informieren
muss
Umstände
Aufforderung
Beschaffenheit
Merkmale
Produkts
verwendeten
Kommunikationsmediums
beurteilen
.
Sverige
.
Paket
.
Erforderlich
ist
Prüfung
Einzelfalls
.
ist
berücksichtigen
Art
.
Abs.
Richtlinie
unverhältnismäßigen
Beschränkungen
Art
.
Charta
Grundrechte
Europäischen
Union
gewährleisteten
Werbefreiheit
Unternehmen
entgegenwirken
sollen
.
kommt
insbesondere
Unternehmer
gewählte
Gestaltung
Werbemittels
Umfang
insgesamt
erforderlichen
Angaben
Art
.
Abs.
Satz
Richtlinie
vgl.
Vorlagebeschluss
14
.
Juni
.
Werbeprospekt
Bestellpostkarte
.
Andererseits
ist
Entscheidung
Gesetzgebers
beachten
bestimmte
Angaben
wesentlich
anzusehen
.
werbende
Unternehmer
darf
Angaben
allein
Anzeige
unterlassen
andere
Angaben
besser
geeignet
hält
Werbezweck
erreichen
.
Beklagten
gewählte
Größe
Zeitungsanzeige
erlaubt
weiteres
Anschrift
Identität
Anbieter
lediglich
konkret
beworbenen
Produkte
anzugeben
.
zusätzlichen
Angaben
beanspruchen
nennenswerten
Raum
Anzeige
.
Beklagten
wird
auch
Berücksichtigung
weiteren
Informationspflichten
Aufforderung
Kauf
gelten
unverhältnismäßige
Einschränkung
Werbefreiheit
auferlegt
.
weiteren
Informationspflichten
ergeben
Streitfall
§
Abs.
Nr.
.
wesentlichen
Merkmale
Waren
verwendeten
Kommunikationsmittel
angemessenen
Umfang
Abs.
Nr.
Gesamtpreis
Abs.
Nr.
hat
Beklagte
Anzeige
angegeben
.
Leistungsbedingungen
Verfahren
Umgang
Beschwerden
hätte
Beklagte
Anzeige
nur
informieren
Streitfall
ersichtlich
ist
Erfordernissen
unternehmerischen
Sorgfalt
abweichen
Abs.
Nr.
.
Schließlich
verlangt
§
Abs.
Nr.
lediglich
Information
Bestehen
Rechts
Rücktritt
Widerruf
.
Ansicht
Berufungsgerichts
kann
Informationspflicht
erst
Aufsuchen
Verkaufsportals
Beklagten
erfüllt
werden
Verbraucher
Bestellung
Produkte
ohnehin
zwingend
aufsuchen
muss
Bestellung
Internet
Besuch
stationären
Geschäfts
vergleichbaren
Drucksituation
befindet
.
Information
Vertragspartner
gemäß
§
Abs.
Nr.
ist
nur
erforderlich
Verbraucher
Schwierigkeiten
Kontakt
anbietenden
Unternehmen
aufnehmen
kann
.
Vielmehr
ist
Verbraucher
auch
wesentlich
Lage
versetzt
wird
Ruf
Unternehmers
Hinblick
Qualität
Zuverlässigkeit
angebotenen
Waren
Dienstleistungen
auch
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit
Bonität
Haftung
einzuschätzen
vgl.
Urteil
18
.
April
.
Brandneu
.
Recht
weist
Revision
fehlenden
Impressumsangaben
beanstandeten
Werbeanzeige
Verbraucher
veranlassen
können
Internetportal
Beklagten
aufzusuchen
Kenntnis
Identität
anbietenden
Unternehmers
möglicherweise
abgesehen
hätte
näher
beworbenen
Angebot
befassen
.
kommt
etwa
Betracht
Verkäufer
Bewertungsportalen
negativ
bewertet
wird
Kunde
konkrete
negative
Erfahrungen
gemacht
hat
.
Unerheblich
ist
Zusammenhang
Kunde
beworbenen
Produkte
ausschließlich
Internetportal
Beklagten
erwerben
kann
.
erst
dort
gegebenen
Informationen
erreichen
Verbraucher
zwar
noch
Kaufabschluss
sind
Zeitpunkt
abrufbar
.
erfolgen
jedoch
spät
informationsgeleitete
Entscheidung
ermöglichen
überhaupt
näher
angebotenen
dukte
befassen
Internetportal
aufsuchen
will
.
Auch
Umstand
Verbraucher
Computer
Ware
Ruhe
unbeobachtet
Verkaufspersonal
bestellen
kann
ändert
wesentlichen
Informationen
Anschrift
Identität
Anbieter
beworbenen
Produkte
fehlen
Internetseite
Beklagten
aufsucht
.
Ansicht
Berufungsgerichts
gebietet
Gesetzeszweck
Beklagte
Identität
Anschrift
Verkäufer
Produkte
bereits
Werbeanzeige
angibt
.
Zwar
hat
Gerichtshof
Europäischen
Union
ausgeführt
Art
.
Abs.
Buchstabe
Richtlinie
untersage
Aufforderung
Kauf
nur
bestimmte
Produkt
kennzeichnenden
Merkmale
angegeben
werden
Gewerbetreibende
Übrigen
Website
verweist
dort
wesentliche
Informationen
maßgeblichen
Merkmale
Produkts
Preis
übrigen
Erfordernisse
gemäß
Art
.
Abs.
Richtlinie
finden
.
Sverige
.
Erwägung
steht
aber
Zusammenhang
Aussage
Gerichtshofs
obliege
nationalen
Gericht
Einzelfall
Berücksichtigung
Umstände
Aufforderung
Kauf
verwendeten
Kommunikationsmediums
Beschaffenheit
Merkmale
Produkts
beurteilen
Verbraucher
Lage
versetzt
wird
informierte
geschäftliche
Entscheidung
treffen
nur
bestimmte
maßgebliche
Merkmale
Produkts
genannt
werden
.
Sverige
;
.
Paket
.
Streitfall
führt
Berücksichtigung
maßgeblichen
Umstände
Angaben
Anschrift
Identität
Anbieter
bereits
Anzeige
erforderlich
sind
vgl.
.
.
Unterlassungsanspruch
ist
verjährt
.
Beklagte
hat
Verjährung
berufen
geltend
gemacht
Begehren
Klägers
vorliegenden
Verfahren
unterscheide
vorausgegangenen
Verfahren
einstweiligen
Verfügung
.
Verfügungsverfahren
habe
Kläger
Antrag
dahingehend
konkretisiert
angegriffenen
Werbung
Informationen
nur
eigenen
Unternehmen
Beklagten
vermisse
.
unterscheide
Streitgegenstand
vorliegenden
Hauptverfahrens
Kläger
geklärt
wissen
wolle
Identität
Anschriften
Vertragspartner
Beklagten
anzugeben
seien
Angebot
Anzeige
Beklagten
beworben
werde
.
habe
Antrag
einstweilige
Verfügung
17
.
Dezember
Verjährung
vorliegenden
Verfahren
verfolgten
Unterlassungsanspruchs
gemäß
§
Nr.
hemmen
können
.
Ansprüche
§
verjähren
§
Abs.
Monaten
.
Verjährungsfrist
begann
spätestens
6
.
Dezember
Datum
Kläger
Beklagte
Kenntnis
beanstandeten
Werbung
abgemahnt
hat
§
Abs.
Nr.
.
Ansicht
Beklagten
ist
Verjährung
Unterlassungsantrags
aber
zunächst
Antrag
Erlass
einstweiligen
Verfügung
17
.
Dezember
§
Abs.
Nr.
sodann
Klage
vorliegenden
Hauptsache
§
Abs.
Nr.
gehemmt
worden
.
MeinPaket.de
.
Kläger
hatte
Verfahren
einstweiligen
Verfügung
Anzeige
Beklagten
konkrete
Verletzungsform
zwar
eingeschränkt
allein
fehlende
Angaben
Identität
Anschrift
Unternehmens
angegriffen
.
hat
insoweit
aber
weitere
Beschränkung
vorgenommen
.
Verfügungsantrag
umfasst
fehlende
Impressumsangaben
Beklagte
selbst
auch
Fehlen
entsprechender
Angaben
Unternehmen
Waren
Anzeige
Beklagten
beworben
worden
sind
.
Parteien
haben
Verfahren
einstweiligen
Verfügung
Berufungsverhandlung
16
.
August
übereinstimmend
erledigt
erklärt
.
§
Abs.
Verfügungsantrags
eingetretene
Hemmung
Verjährung
16
.
Februar
endete
hat
Kläger
27
.
September
Klage
Hauptsache
erhoben
.
ist
unverjährter
Zeit
weitere
Hemmung
gemäß
§
Abs.
Nr.
eingetreten
vgl.
Erman/Schmidt-Räntsch
15
.
Aufl
.
.
.
3
.
Anspruch
Klägers
Erstattung
pauschaler
Abmahnkosten
Höhe
Zinsen
§
Abs.
Satz
§
ist
verjährt
.
Kläger
hat
Beklagte
Schreiben
6
.
Dezember
Anzeige
abgemahnt
.
Anspruch
Erstattung
Abmahnkosten
§
Abs.
Satz
verjährt
§
Abs.
Monaten
.
bereits
6
.
Juni
eingetretene
Verjährung
Erstattungsanspruchs
konnte
Erhebung
erstmals
Anspruch
umfassenden
Klage
27
.
September
mehr
gehemmt
werden
.
.
ist
Revision
Klägers
Zurückweisung
Rechtsmittels
Übrigen
Berufungsurteil
Kostenpunkt
insoweit
aufzuheben
Unterlassungsanspruchs
Nachteil
Klägers
erkannt
worden
ist
.
Umfang
Aufhebung
ist
Berufung
Beklagten
landgerichtliche
Urteil
zurückzuweisen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Rechtsmittel
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
.
Kirchhoff
Schwonke
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung