NAMEN Nachschlagewerk : Verkündet : 14 . September Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle ja : : ja MeinPaket.de § Abs. Aufrufen Verkaufsportals Internet ist geschäftliche Entscheidung Sinne § Abs. . Räumliche zeitliche Beschränkungen Kommunikationsmittels Sinne § Abs. Nr. sind erst dann anzunehmen objektiv unmöglich ist fraglichen Angaben schon Aufforderung Kauf machen . Frage Informationen Unternehmer Rahmen Aufforderung Kauf erteilen muss ist Prüfung Einzelfalls erforderlich einerseits Unternehmer gewählte Gestaltung Werbemittels Umfang insgesamt erforderlichen Angaben ankommt andererseits Entscheidung Gesetzgebers beachten ist bestimmte Angaben wesentlich anzusehen . Urteil 14 . September OLG ECLI : : I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 14 . September Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Dr. Richterin Dr. Recht erkannt : Revision Klägers wird Zurückweisung Rechtsmittels Übrigen Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 26 . September Kostenpunkt insoweit aufgehoben Unterlassungsantrags Nachteil Klägers erkannt worden ist . Umfang Aufhebung wird Berufung Beklagten Urteil 3 . Kammer Handelssachen Landgerichts 6 . März zurückgewiesen . Beklagte trägt Kosten Rechtsmittel . Tatbestand : Kläger ist Verein Sozialer Wettbewerb bundesweit tätige Anbieter Elektronikartikeln Versandhändler angehören bundesweit Waren Art anbieten . Beklagte betreibt Internetportal " MeinPaket.de " gewerbliche Verkäufer Waren anbieten können . Beklagte selbst schließt Käufern Verträge Produkte . Kläger nimmt Beklagte Unterlassung ganzseitigen Anzeigenwerbung Anspruch Zeitung " Bild Sonntag " 2 . Dezember veröffentlicht worden ist nachfolgend verkleinert wiedergegeben ist : Waren konnten Verkaufsplattform Beklagten erworben werden . Besuchte Werbung angesprochener Internetnutzer Verkaufsplattform gab Anzeige genannten Code öffnete jeweilige Produktseite angezeigt wurde gewerbliche Verkäufer jeweiligen Artikels war . Rubrik " Anbieterinformationen " erhielt Nutzer Angaben Firma Anschrift Vertragspartners . Kläger ist Ansicht Beklagte habe Werbung Verpflichtung verstoßen Identität Anschrift Verkaufsplattform nutzenden Anbieter Waren anzugeben . Landgericht hat Beklagte antragsgemäß Unterlassung konkret beanstandeten Werbung Erstattung Abmahnkosten Höhe € Zinsen Höhe Prozentpunkten Basiszinssatz 28 . September verurteilt Urteil 6 . März juris . Berufungsgericht hat Klage abgewiesen . Berufungsgericht zugelassenen Revision Zurückweisung Beklagte beantragt erstrebt Kläger Wiederherstellung landgerichtlichen Urteils . Senat hat Beschluss 28 . Januar Gerichtshof Europäischen Union folgende Fragen Vorabentscheidung vorgelegt MeinPaket.de : 1 . Müssen Angaben Anschrift Identität Gewerbetreibenden Sinne Art . Abs. Buchst . Richtlinie 2005/29/EG schon Anzeigenwerbung konkrete Produkte Printmedium gemacht werden auch Verbraucher beworbenen Produkte ausschließlich Anzeige angegebene Website werbenden Unternehmens erwerben Art . Abs. Richtlinie forderlichen Informationen einfache Weise Website erhalten können ? 2 . Kommt Antwort Frage Printmedium werbende Unternehmen Verkauf eigener Produkte wirbt Art . Abs. Richtlinie 2005/29/EG erforderlichen Angaben direkt eigene Website verweist Werbung Produkte bezieht anderen Unternehmen Internetplattform Werbenden verkauft werden Verbraucher Angaben Art . Abs. Richtlinie erst weiteren Schritten Klicks Verlinkung Internetseiten anderen Unternehmen erhalten können Werbung allein angegebenen Website bereitgestellt wird ? Gerichtshof Europäischen Union hat Fragen folgt beantwortet Urteil 30 . März Paket : Art . Abs. Richtlinie 2005/29/EG Europäischen Parlaments Rates 11 . Mai unlautere Geschäftspraktiken Unternehmen Verbrauchern Binnenmarkt Änderung Richtlinie 84/450/EWG Rates Richtlinien 98/27/EG 2002/65/EG Europäischen Parlaments Rates Verordnung Nr. Europäischen Parlaments Rates ist auszulegen Werbeanzeige Ausgangsverfahren Rede stehende Begriff " Aufforderung Kauf " Sinne Richtlinie fällt Vorschrift vorgesehene Informationspflicht erfüllen kann . ist Sache vorlegenden Gerichts Einzelfall prüfen grund räumlicher Beschränkungen Werbetext gerechtfertigt ist Angaben Anbieter nur Online-Verkaufsplattform Verfügung stellen gegebenenfalls Art . Abs. Buchst . Richtlinie erforderlichen Angaben Online-Verkaufsplattform einfach schnell mitgeteilt werden . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat angenommen Kläger stehe geltend gemachte Unterlassungsanspruch Beklagte streitgegenständlichen Werbeanzeige verpflichtet gewesen sei Impressumsangaben Verkäufern beworbenen Ware machen . hat ausgeführt : beanstandete Anzeige stelle Angebot Sinne § Abs. Verbraucher Angaben Werbung Erwerb bestimmten Ware entschließen könne . Vorschrift erfasse auch Bewerbung konkreter Waren Dritter . Beklagte habe Identität Anschrift Unternehmer anzugeben Waren anbiete . Informationen müsse Verbraucher frühestmöglichen geschäftlichen Entscheidung Kauf erhalten . Auch gebotenen weiten Auslegung Begriffs geschäftlichen Entscheidung sei beanstandete Werbeanzeige jedoch unlauter Impressumsangaben dritten Unternehmen fehlten . beworbenen Produkte könnten ausschließlich Internetportal " MeinPaket.de " bestellt werden . Dort finde Erwerb beworbenen Produkte interessierte Verbraucher Zusammenhang Warenpräsentation Rubrik " Anbieterinformationen " hinterlegten Namen Verkäufers erforderlichen Angaben Identität Anschrift . Derartige Links seien Verbraucher Hinweise Kontaktdaten Anbieters kennbar . befinde Verbraucher Ware Ruhe unbeobachtet heimischen Computer bestelle vergleichbaren Drucksituation Geschäftslokal . Berücksichtigung Gesamtumstände sei auszugehen fehlende Impressumsangabe Anzeige geeignet sei Verbraucher Kaufentscheidung veranlassen sonst getroffen hätte . Impressumsangaben erfüllten konkreten Fall Gesetzeszweck . II . Beurteilung gerichtete Revision hat überwiegend Erfolg . Erwägungen Berufungsgericht Unterlassungsanspruch Klägers verneint hat halten rechtlicher Nachprüfung stand . erweist Abweisung Anspruchs Erstattung Abmahnkosten Ergebnis richtig . 1 . Berufungsgericht hat Klagebefugnis Aktivlegitimation Klägers gemäß § Abs. Nr. bejaht Mitgliedern bundesweit tätige Anbieter Elektronikartikeln Versandhändler zählen bundesweit Waren Art anbieten . hat unerheblich gehalten Beklagte anders Mitglieder Klägers selbst Kaufverträge Waren abschließt gewerblichen entsprechende Vertragsschlüsse ermöglicht . lässt Rechtsfehler erkennen . 2 . Unterlassungsanspruch ist § Abs. § Abs. Nr. begründet . Kläger steht begehrte Unterlassungsanspruch § Abs. Abs. Nr. nur Beklagte § Abs. Abs. Nr. Zeit beanstandeten Werbung geltenden Fassung 3 . März verstoßen hat . Unterlassungsanspruch Zukunft gerichtet ist muss beanstandete Verhalten Beklagten Zeit Entscheidung geltenden Recht wettbewerbswidrig sein Urteil 11 . Juni . 35 Deltamethrin . Abs. ist Zweite Gesetz Änderung Gesetzes unlauteren Wettbewerb 2 . Dezember neu gefasst worden § Abs. Nr. unverändert geblieben ist . Änderung § Abs. hat Streitfall Bedeutung . Abs. aF handelt unlauter Entscheidungsfähigkeit Verbrauchern Sinne § Abs. beeinflusst Information vorenthält konkreten Fall Berücksichtigung Umstände Beschränkungen Kommunikationsmittels wesentlich ist . § Abs. Satz handelt unlauter konkreten Fall Berücksichtigung Umstände Verbraucher wesentliche Information vorenthält Verbraucher je Umständen benötigt informierte Entscheidung treffen Vorenthalten geeignet ist Verbraucher geschäftlichen Entscheidung veranlassen anderenfalls getroffen hätte . § Abs. Nr. Fall gilt Information Identität Anschrift Unternehmers wesentlich Anspruch genommene Unternehmer handelt Waren Dienstleistungen Hinweis Merkmale Preis verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten werden durchschnittlicher Verbraucher Geschäft abschließen kann sei denn Informationen ergeben unmittelbar Umständen . Berufungsgericht ist zutreffend ausgegangen Beklagte Anzeige Waren Sinne § Abs. angeboten hat . Vorschrift § Abs. dient Umsetzung Art . Abs. Richtlinie . deutsche Gesetzgeber hat Richtlinie verwendeten Begriffs " Aufforderung Kauf " Umschreibung gewählt Waren Dienstleistungen so angeboten werden -9- Durchschnittsverbraucher Lage versetzt wird Geschäft abzuschließen vgl. Begründung Regierungsentwurf Ersten Gesetzes Änderung BT-Drucks . S. . erforderlichen richtlinienkonformen Auslegung § Abs. reicht Angebot Sinne § Abs. Aufforderung Kauf Sinne Art . Abs. Richtlinie vorliegt . Rechtsprechung Gerichtshofs Europäischen Union ist Fall Verbraucher hinreichend beworbene Produkt Preis informiert ist geschäftliche Entscheidung treffen können kommerzielle Kommunikation auch tatsächliche Möglichkeit bieten muss Produkt kaufen Zusammenhang Möglichkeit steht Urteil 12 . Mai Slg . . Sverige . ist erforderlich Absatzförderung dienende Verhalten bereits Angebot Sinne § Aufforderung Abgabe Angebots sogenannte darstellt . Vielmehr reicht Verbraucher so Produkt Preis erfährt Kauf entscheiden kann vgl. Urteil 12 . September . " NEUE " ; Urteil 9 . Oktober . Alpenpanorama Heißluftballon . genügt Annahme Aufforderung Kauf erforderliche geschäftliche Entscheidung Art . Buchst . Richtlinie insbesondere Entscheidung Verbrauchers Bedingungen Kauf tätigen will . Rechtsprechung Gerichtshofs Europäischen Union umfasst Begriff " geschäftliche Entscheidung " nur Entscheidung Erwerb Nichterwerb Produkts auch unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen insbesondere Betreten Geschäfts Urteil 19 . Dezember . Trento Sviluppo . stellt Werbung Beklagten Aufforderung Kauf qualifiziertes Angebot Sinne § Abs. . Paket . Werbeanzeige werden konkrete Produkte abgebildet Angabe Preises beschrieben . Berufungsgericht hat zutreffend angenommen Verbraucher wesentlichen Angaben erhält Erwerb Waren entschließen . handelt Absatzwerbung bloße Imagewerbung . Werbung gegebenen Informationen können sollen Verbraucher veranlassen zunächst Verkaufsportal Beklagten Internet aufzurufen dann dort beworbenen Produkte jeweiligen Anbietern bestellen . Aufrufen Verkaufsportals Internet steht Besuch stationären Geschäfts Sinne Entscheidung " Sviluppo . gleich ist gleichermaßen bereits geschäftliche Entscheidung anzusehen Anwendung Abs. ausreicht vgl. OLG f. . Besuch stationären Geschäfts hängt Aufsuchen Internetportals unmittelbar Erwerb dort jeweils angebotenen Produkte . Beklagte ist verpflichtet beanstandeten Werbung Identität Anschrift Anbieter beworbenen Produkte anzugeben . Werden Waren Sinne § Abs. angeboten so gelten Nummer Vorschrift Informationen Identität Anschrift Unternehmers gegebenenfalls Identität Anschrift Unternehmers handelt wesentlich . Regelung steht Art . Abs. Buchst . Richtlinie Einklang . Informationspflicht trifft Beklagte Angebot Verantwortliche . § Abs. Informationspflicht Identität Anschrift Unternehmers erweitert anbietende Unternehmer handelt stellt Gesetz sicher Verbraucher auch dann Identität Anschrift Vertragspartners offenbart werden Abschluss Geschäfts selbst Erscheinung tritt Dritter Verbraucher Geschäft anbietet . Fall bedarf Offenlegung Informationen Vertragspartner Sinne § Abs. angebotenen Geschäfts vgl. Urteil 9 . Oktober . Alpenpanorama Heißluftballon . Ansicht Berufungsgerichts genügt Beklagte Informationspflicht Verbraucher Verkaufsportal Internet aufrufen dort Informationen Identität Anschrift Anbieter einfache Weise finden können . Art . Abs. Richtlinie ergibt steht rechtzeitige Bereitstellen Vorenthalten Information Sinne Abs. gleich . Fall § Abs. erreicht Verbraucher wesentliche Information grundsätzlich nur rechtzeitig erhält Aufforderung Kauf geschäftliche Entscheidung treffen kann vgl. . Paket . geschäftliche Entscheidung ist Werbeanzeige Beklagten Aufsuchen Verkaufsportals Internet Anzeige beworbenes Produkt erwerben näher befassen . Informationen Identität Anschrift Anbieter beworbenen Produkte müssen grundsätzlich bereits Werbeanzeige erfolgen . Allerdings ist Art . Abs. Buchst . Richtlinie Anschrift Identität Gewerbetreibenden wesentliche Informationen qualifiziert Verbindung Art . Abs. Richtlinie lesen betreffende Geschäftspraxis Berücksichtigung tatsächlichen Umstände Beschränkungen Kommunikationsmittels beurteilen ist . Sverige ; . Paket . ergibt Art . Abs. Richtlinie 2005/29/EG Entscheidung wesentliche Informationen vorenthalten wurden räumliche zeitliche Beschränkungen Kommunikationsmediums Maßnahmen Gewerbetreibende getroffen hat Verbrauchern Informationen anderweitig Verfügung stellen berücksichtigt werden . Sverige ; . Paket . Werden Kommunikationsmedium räumliche Beschränkungen auferlegt reicht Verbraucher beworbenen Produkte Werbeanzeige genannte Website werbenden Unternehmens kaufen können Informationen einfache Weise Website erhalten können . Paket . räumlichen Beschränkungen können bestehen Printmedium Online-Verkaufsplattform geworben wird insbesondere große Anzahl Kaufmöglichkeiten verschiedenen Gewerbetreibenden angeboten wird . Paket . Streitfall bestehen derartige räumliche Beschränkungen . beanstandeten ganze Zeitungsseite füllenden Anzeige wird lediglich konkrete Produkte geworben . ist ersichtlich räumlich ausgeschlossen wäre dort Angaben Anschrift Identität jeweiligen Anbieter Waren machen . Allerdings ist Rechtsprechung Gerichtshofs Europäischen Union entnehmen räumliche zeitliche Beschränkungen Kommunikationsmittels erst dann anzunehmen sind objektiv unmöglich ist fraglichen Angaben schon Aufforderung Kauf machen . Vielmehr ist Frage Unternehmer Rahmen Aufforderung Kauf informieren muss Umstände Aufforderung Beschaffenheit Merkmale Produkts verwendeten Kommunikationsmediums beurteilen . Sverige . Paket . Erforderlich ist Prüfung Einzelfalls . ist berücksichtigen Art . Abs. Richtlinie unverhältnismäßigen Beschränkungen Art . Charta Grundrechte Europäischen Union gewährleisteten Werbefreiheit Unternehmen entgegenwirken sollen . kommt insbesondere Unternehmer gewählte Gestaltung Werbemittels Umfang insgesamt erforderlichen Angaben Art . Abs. Satz Richtlinie vgl. Vorlagebeschluss 14 . Juni . Werbeprospekt Bestellpostkarte . Andererseits ist Entscheidung Gesetzgebers beachten bestimmte Angaben wesentlich anzusehen . werbende Unternehmer darf Angaben allein Anzeige unterlassen andere Angaben besser geeignet hält Werbezweck erreichen . Beklagten gewählte Größe Zeitungsanzeige erlaubt weiteres Anschrift Identität Anbieter lediglich konkret beworbenen Produkte anzugeben . zusätzlichen Angaben beanspruchen nennenswerten Raum Anzeige . Beklagten wird auch Berücksichtigung weiteren Informationspflichten Aufforderung Kauf gelten unverhältnismäßige Einschränkung Werbefreiheit auferlegt . weiteren Informationspflichten ergeben Streitfall § Abs. Nr. . wesentlichen Merkmale Waren verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang Abs. Nr. Gesamtpreis Abs. Nr. hat Beklagte Anzeige angegeben . Leistungsbedingungen Verfahren Umgang Beschwerden hätte Beklagte Anzeige nur informieren Streitfall ersichtlich ist Erfordernissen unternehmerischen Sorgfalt abweichen Abs. Nr. . Schließlich verlangt § Abs. Nr. lediglich Information Bestehen Rechts Rücktritt Widerruf . Ansicht Berufungsgerichts kann Informationspflicht erst Aufsuchen Verkaufsportals Beklagten erfüllt werden Verbraucher Bestellung Produkte ohnehin zwingend aufsuchen muss Bestellung Internet Besuch stationären Geschäfts vergleichbaren Drucksituation befindet . Information Vertragspartner gemäß § Abs. Nr. ist nur erforderlich Verbraucher Schwierigkeiten Kontakt anbietenden Unternehmen aufnehmen kann . Vielmehr ist Verbraucher auch wesentlich Lage versetzt wird Ruf Unternehmers Hinblick Qualität Zuverlässigkeit angebotenen Waren Dienstleistungen auch wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Bonität Haftung einzuschätzen vgl. Urteil 18 . April . Brandneu . Recht weist Revision fehlenden Impressumsangaben beanstandeten Werbeanzeige Verbraucher veranlassen können Internetportal Beklagten aufzusuchen Kenntnis Identität anbietenden Unternehmers möglicherweise abgesehen hätte näher beworbenen Angebot befassen . kommt etwa Betracht Verkäufer Bewertungsportalen negativ bewertet wird Kunde konkrete negative Erfahrungen gemacht hat . Unerheblich ist Zusammenhang Kunde beworbenen Produkte ausschließlich Internetportal Beklagten erwerben kann . erst dort gegebenen Informationen erreichen Verbraucher zwar noch Kaufabschluss sind Zeitpunkt abrufbar . erfolgen jedoch spät informationsgeleitete Entscheidung ermöglichen überhaupt näher angebotenen dukte befassen Internetportal aufsuchen will . Auch Umstand Verbraucher Computer Ware Ruhe unbeobachtet Verkaufspersonal bestellen kann ändert wesentlichen Informationen Anschrift Identität Anbieter beworbenen Produkte fehlen Internetseite Beklagten aufsucht . Ansicht Berufungsgerichts gebietet Gesetzeszweck Beklagte Identität Anschrift Verkäufer Produkte bereits Werbeanzeige angibt . Zwar hat Gerichtshof Europäischen Union ausgeführt Art . Abs. Buchstabe Richtlinie untersage Aufforderung Kauf nur bestimmte Produkt kennzeichnenden Merkmale angegeben werden Gewerbetreibende Übrigen Website verweist dort wesentliche Informationen maßgeblichen Merkmale Produkts Preis übrigen Erfordernisse gemäß Art . Abs. Richtlinie finden . Sverige . Erwägung steht aber Zusammenhang Aussage Gerichtshofs obliege nationalen Gericht Einzelfall Berücksichtigung Umstände Aufforderung Kauf verwendeten Kommunikationsmediums Beschaffenheit Merkmale Produkts beurteilen Verbraucher Lage versetzt wird informierte geschäftliche Entscheidung treffen nur bestimmte maßgebliche Merkmale Produkts genannt werden . Sverige ; . Paket . Streitfall führt Berücksichtigung maßgeblichen Umstände Angaben Anschrift Identität Anbieter bereits Anzeige erforderlich sind vgl. . . Unterlassungsanspruch ist verjährt . Beklagte hat Verjährung berufen geltend gemacht Begehren Klägers vorliegenden Verfahren unterscheide vorausgegangenen Verfahren einstweiligen Verfügung . Verfügungsverfahren habe Kläger Antrag dahingehend konkretisiert angegriffenen Werbung Informationen nur eigenen Unternehmen Beklagten vermisse . unterscheide Streitgegenstand vorliegenden Hauptverfahrens Kläger geklärt wissen wolle Identität Anschriften Vertragspartner Beklagten anzugeben seien Angebot Anzeige Beklagten beworben werde . habe Antrag einstweilige Verfügung 17 . Dezember Verjährung vorliegenden Verfahren verfolgten Unterlassungsanspruchs gemäß § Nr. hemmen können . Ansprüche § verjähren § Abs. Monaten . Verjährungsfrist begann spätestens 6 . Dezember Datum Kläger Beklagte Kenntnis beanstandeten Werbung abgemahnt hat § Abs. Nr. . Ansicht Beklagten ist Verjährung Unterlassungsantrags aber zunächst Antrag Erlass einstweiligen Verfügung 17 . Dezember § Abs. Nr. sodann Klage vorliegenden Hauptsache § Abs. Nr. gehemmt worden . MeinPaket.de . Kläger hatte Verfahren einstweiligen Verfügung Anzeige Beklagten konkrete Verletzungsform zwar eingeschränkt allein fehlende Angaben Identität Anschrift Unternehmens angegriffen . hat insoweit aber weitere Beschränkung vorgenommen . Verfügungsantrag umfasst fehlende Impressumsangaben Beklagte selbst auch Fehlen entsprechender Angaben Unternehmen Waren Anzeige Beklagten beworben worden sind . Parteien haben Verfahren einstweiligen Verfügung Berufungsverhandlung 16 . August übereinstimmend erledigt erklärt . § Abs. Verfügungsantrags eingetretene Hemmung Verjährung 16 . Februar endete hat Kläger 27 . September Klage Hauptsache erhoben . ist unverjährter Zeit weitere Hemmung gemäß § Abs. Nr. eingetreten vgl. Erman/Schmidt-Räntsch 15 . Aufl . . . 3 . Anspruch Klägers Erstattung pauschaler Abmahnkosten Höhe € Zinsen § Abs. Satz § ist verjährt . Kläger hat Beklagte Schreiben 6 . Dezember Anzeige abgemahnt . Anspruch Erstattung Abmahnkosten § Abs. Satz verjährt § Abs. Monaten . bereits 6 . Juni eingetretene Verjährung Erstattungsanspruchs konnte Erhebung erstmals Anspruch umfassenden Klage 27 . September mehr gehemmt werden . . ist Revision Klägers Zurückweisung Rechtsmittels Übrigen Berufungsurteil Kostenpunkt insoweit aufzuheben Unterlassungsanspruchs Nachteil Klägers erkannt worden ist . Umfang Aufhebung ist Berufung Beklagten landgerichtliche Urteil zurückzuweisen . Beklagte trägt Kosten Rechtsmittel § Abs. Nr. § Abs. . Kirchhoff Schwonke Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung