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732 lines
6.2 KiB

NAMEN
Verkündet
:
13
.
März
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Umgekehrte
Versteigerung
Werbung
umgekehrten
Versteigerung
"
Verkauf
Gebrauchtfahrzeugs
verstößt
§
.
Werbemethode
führt
allgemeinen
Gebrauchtwagenkauf
verbundenen
beträchtlichen
Investition
verständigen
Verbraucher
erfahrungsgemäß
Prüfung
Preiswürdigkeit
Angebots
absieht
"
Spiels
"
Kauf
verleiten
läßt
.
.
13
.
März
I.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
13
.
März
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Pokrant
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
27
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
23
.
August
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
betreibt
Handel
Kraftfahrzeugen
.
bewarb
1
.
September
gebrauchten
Pkw
nachfolgend
wiedergegebenen
Anzeige
:
klagende
Verein
Unwesen
Handel
Gewerbe
hält
Werbung
wettbewerbsrechtlich
unzulässig
Methode
"
umgekehrten
Versteigerung
"
Spiellust
angesprochenen
Interessenten
übertriebener
Weise
Absatzförderung
.
Überdies
verbinde
Werbung
unlauterer
Weise
sogenannte
aleatorische
Elemente
Wertreklame
.
Kläger
nimmt
Beklagte
Unterlassung
Erstattung
Abmahnkosten
Anspruch
.
Beklagte
ist
entgegengetreten
.
Landgericht
hat
Beklagte
Androhung
bestimmter
Ordnungsmittel
verurteilt
1
.
unterlassen
Endverbraucher
gerichteten
Werbung
nachstehend
wiedergegeben
Angebot
Kraftfahrzeuges
anzukündigen
:
"
Autoversteigerung
Auto
kommt
.
Woche
Auto
verkauft
wird
fällt
Preis
DM
.
warten
sollten
lange
.
"
folgt
oben
wiedergegebene
Anzeige
2
.
Abweisung
weitergehenden
Klage
vorgerichtliche
Abmahnkosten
Höhe
DM
Zinsen
Kläger
zahlen
.
Berufungsgericht
hat
Klage
insgesamt
abgewiesen
.
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Beklagte
beantragt
erstrebt
Kläger
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
beanstandeten
Anzeige
verstoßende
Werbung
erblickt
.
hat
ausgeführt
:
beanstandete
Werbung
gehe
Charakter
Inhalt
zulässige
Aufmerksamkeitswerbung
hinzunehmendes
Werbung
innewohnendes
Anlocken
Kaufinteressenten
.
Anzeige
Beklagten
teste
"
lediglich
besonders
prononcierter
Weise
Nachfragereaktion
Publikums
fehlender
Resonanz
Preis
angebotenen
Gebrauchtwagen
wöchentlich
DM
gesenkt
werde
Weise
Nachfrage
neuem
anzuregen
.
So
werde
Anzeige
durchschnittlich
informierten
aufmerksamen
verständigen
Durchschnittsverbraucher
rechtlichen
Beurteilung
auszugehen
sei
auch
verstanden
.
Spielleidenschaft
werde
streitgegenständliche
Werbung
geweckt
wettbewerbsfremde
Zwecke
ausgenutzt
.
Umstand
beworbene
Pkw
Falle
langen
Wartens
Kaufentscheidung
bereits
verkauft
sein
könnte
sei
spezifisches
"
"
Gewinnspiel"-Element
.
Risiko
ergebe
vielmehr
allein
Angebot
einzelnen
Gegenstand
beziehe
.
II
.
Beurteilung
gerichteten
Angriffe
Revision
haben
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
rechtsfehlerfrei
angenommen
angegriffene
Werbung
§
verstößt
.
1
.
Berufungsgericht
ist
zutreffend
ausgegangen
Einsatz
Elementen
Wertreklame
Rahmen
Werbeanzeige
möglicherweise
ausgehende
sogenannte
aleatorische
Reiz
allein
ausreichen
Werbemaßnahme
unlauter
.
S.
§
erscheinen
lassen
.
müssen
vielmehr
zusätzliche
besondere
Umstände
vorliegen
Vorwurf
Sittenwidrigkeit
.
S.
§
rechtfertigen
vgl.
.
.
Wettbewerbswidrig
ist
Werbung
erst
dann
Einsatz
aleatorischer
Reize
führt
freie
Entschließung
angesprochenen
Verkehrskreise
so
nachhaltig
beeinflussen
Kaufentschluß
mehr
sachlichen
Gesichtspunkten
maßgeblich
Streben
Aussicht
gestellten
Gewinnchance
bestimmt
wird
vgl.
.
;
.
Rubbelaktion
;
.
2
.
Ansicht
Revision
hat
Berufungsgericht
rechtsfehlerfrei
angenommen
Verbot
Rede
stehenden
Werbemethode
§
erforderlichen
besonderen
Unlauterkeitsumstände
vorliegen
.
Berufungsgericht
hat
Entscheidung
zutreffend
gelegt
beanstandete
Werbeanzeige
aleatorische
Elemente
enthält
.
liegen
angekündigten
"
umgekehrten
Versteigerung
"
gebrauchten
Kraftfahrzeugs
Kaufpreis
zuvor
bestimmten
zeitlichen
Abständen
ebenfalls
vorher
bestimmten
Betrag
sinkt
Zuschlag
erteilt
wird
zuerst
aktuellen
Preis
akzeptiert
.
Streitfall
bedeutet
Verbilligung
Kaufpreises
DM
wöchentlich
so
Anzeige
ausgehende
Anreiz
näheren
Befassung
Angebot
Beklagten
ablaufenden
Woche
stärker
wird
wöchentlichen
Anstieg
"
Gewinn"-Chance
steigende
suggestive
Wirkung
Leser
ausübt
.
Berufungsgericht
hat
rechtsfehlerfreier
tatrichterlicher
Würdigung
festgestellt
allein
Anreiz
Zuwarten
Kaufentscheidung
noch
höherer
"
Gewinn
"
erzielt
werden
könne
weniger
gezahlt
werden
müsse
führe
durchschnittlich
informierten
aufmerksamen
verständigen
Verbraucher
Prüfung
Preiswürdigkeit
Angebots
Beklagten
abzusehen
Erwerb
vorrangig
"
Spiels
"
verleiten
lassen
.
Werbeangebot
Beklagten
"
reizt
"
minder
Angebot
festen
Preis
Gebrauchtwagenangeboten
verglichen
werden
prüfen
lohnenswert
ist
Beklagten
beworbenen
Gebrauchtwagen
näher
befassen
überlegen
Preis
Angebot
attraktiv
werden
wird
.
Senatsurteil
20
.
März
Umgekehrte
Versteigerung
ergeben
sollte
wird
festgehalten
.
Annahme
unsachlichen
Beeinflussung
Kaufentschlusses
beworbene
wöchentliche
Preisreduzierung
steht
Anschaffungskosten
angebotenen
Gebrauchtwagen
beträchtliche
Investition
darstellen
.
angesprochene
durchschnittlich
informierte
situationsadäquat
aufmerksame
verständige
Verbraucher
Erwerb
beworbenen
befaßt
wird
Angebot
erfahrungsgemäß
nur
reiflicher
Überlegung
Prüfung
boten
allgemeinen
Maße
Verfügung
stehen
unschwer
zugänglich
sind
Gebrauch
machen
vgl.
.
DM
UmweltBonus
.
bloße
Befürchtung
potentiellen
Kunden
anderer
Kaufinteressent
weiteren
Abwarten
Kaufentscheidung
zuvor
kommen
könnte
gehört
Berufungsgericht
zutreffend
angenommen
hat
Wesen
Angebots
bestimmten
Gegenstandes
.
Gewerbetreibende
ist
Preisgestaltung
grundsätzlich
.
kann
allgemein
angekündigten
Preise
sinnvoll
erscheinenden
Zeitpunkt
Belieben
erhöhen
senken
Preisvorschriften
entgegenstehen
unlautere
Begleitumstände
beispielsweise
systematische
Heruntersetzen
Preisen
Verschleierung
"
Mondpreisen
"
Preisschaukelei
gegeben
sind
vgl.
Baumbach/Hefermehl
Wettbewerbsrecht
22
.
Aufl
.
Rdn
.
f.
;
:
3
.
Aufl
.
Rdn
.
.
spielt
Rolle
jeweils
geforderte
Preis
objektiven
Marktwert
entspricht
.
angegriffene
Werbemethode
ist
unlauter
.
sind
Anhaltspunkte
ersichtlich
Häufung
schädlichen
rechtlich
mißbilligenden
Auswüchsen
Wettbewerb
führen
könnte
vorbeugend
unterbunden
werden
müßte
.
-9-
.
war
Revision
Klägers
Kostenfolge
§
Abs.
zurückzuweisen
.
Pokrant
Bornkamm