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2574 lines
22 KiB

NAMEN
Verkündet
:
5
.
Oktober
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Großhandelszuschläge
§
;
Abs.
Satz
Nr.
;
AMPreisV
§
Abs.
§
Abs.
Vorschrift
§
Abs.
Satz
AMPreisV
legt
pharmazeutischen
Großhandel
Abgabe
verschreibungspflichtigen
Fertigarzneimitteln
Apotheken
dort
vorgesehenen
Großhandelszuschlägen
lediglich
Preisobergrenze
.
Großhandel
ist
verpflichtet
Mindestpreis
beanspruchen
Summe
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Festzuschlag
Cent
entspricht
.
kann
nur
§
Abs.
Satz
AMPreisV
genannten
preisabhängigen
Höchstgrenze
Prozent
veränderlichen
Zuschlag
höchstens
jedoch
Euro
auch
erwähnten
Festzuschlag
Cent
ganz
teilweise
verzichten
.
Urteil
5
.
Oktober
OLG
ECLI
:
:
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
13
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
Oberlandesgerichts
3
.
Zivilsenat
29
.
Juni
aufgehoben
.
Berufung
Klägerin
Urteil
Landgerichts
1
.
Kammer
Handelssachen
22
.
Oktober
wird
zurückgewiesen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Rechtsstreits
.
Tatbestand
:
Beklagte
betreibt
Großhandel
pharmazeutischen
Produkten
.
vertreibt
verschreibungspflichtige
Arzneimittel
sogenannte
Rx-Artikel
.
Beklagte
warb
Informationsblatt
Anlage
jedenfalls
Erhebung
vorliegenden
Klage
März
folgt
:
gewähren
Apothekenkunden
Rx-Artikel
%
Rabatt
plus
%
Skonto
rabattierten
Preis
Skonto
nur
Einhaltung
Zahlungsziels
Summe
%
Hochpreisgrenze
%
Rabatt
plus
%
Skonto
rabattierten
Preis
Skonto
nur
Einhaltung
Zahlungsziels
Summe
%
.
Rabatte
Rx-Produkten
beziehen
gesetzlich
festgesetzte
Höchstbasis
rAEP
.
vergleichbarer
Weise
warb
Beklagte
auch
Internetauftritt
Anlage
.
Beklagte
gewährt
Kunden
beworbenen
Konditionen
.
Unstreitig
liegen
Beklagten
versprochenen
gewährten
Preisabschläge
Skonti
Betrag
insgesamt
Höchstzuschlag
Prozent
pharmazeutische
Großhandel
Abs.
Satz
AMPreisV
§
Abs.
Satz
Halbs
.
pharmazeutischen
Unternehmer
sicherzustellenden
einheitlichen
Abgabepreis
verschreibungspflichtige
Arzneimittel
aufschlagen
darf
.
Klägerin
Zentrale
Bekämpfung
unlauteren
Wettbewerbs
ist
Auffassung
Beklagten
beworbenen
gewährten
Rabatte
verstießen
arzneimittelrechtlichen
Preisvorschriften
§
Abs.
§
AMPreisV
Heilmittelwerberecht
.
mahnte
Beklagte
Schreiben
26
November
erfolglos
.
Klägerin
hat
beantragt
Beklagte
Androhung
näher
bezeichneter
Ordnungsmittel
verurteilen
unterlassen
geschäftlich
handelnd
Abgabe
verschreibungspflichtigen
Fertigarzneimitteln
Apotheken
Rabatte
bewerben
Höchstzuschlag
%
hinausgehen
geschieht
Anlage
Anlage
ersichtlich
und/oder
solchermaßen
beworbene
Rabatte
ankündigungsgemäß
gewähren
.
hat
Ersatz
pauschalen
Abmahnkosten
Höhe
Euro
Zinsen
begehrt
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Klägerin
hat
Berufungsgericht
Klage
stattgegeben
OLG
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Klägerin
beantragt
erstrebt
Beklagte
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
angenommen
Klägerin
stünden
geltend
gemachten
Ansprüche
§
Abs.
Nr.
§
Nr.
§
3a
Verbindung
§
Abs.
§
Abs.
Satz
AMPreisV
§
Abs.
Satz
Nr.
Buchst
.
.
hat
ausgeführt
:
Beklagten
gewährten
Rabatte
Skonti
Abgabe
verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln
Apotheken
gingen
Abs.
Satz
AMPreisV
vorgesehenen
Höchstzuschlag
Prozent
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmens
.
hebe
Regelung
vorgesehenen
Festzuschlag
Cent
vollem
Umfang
.
Vorschrift
§
Abs.
Satz
AMPreisV
lege
pharmazeutischen
Großhandel
Abgabe
verschreibungspflichtiger
Arzneimittel
nur
Höchstgrenze
auch
Untergrenze
.
Großhandel
habe
Festzuschlag
Cent
stets
erheben
.
stehe
Verhalten
Beklagten
Einklang
.
II
.
Beurteilung
gerichteten
Angriffe
Revision
haben
Erfolg
.
1
.
Berufungsgericht
hat
Recht
Klage
zulässig
angesehen
.
Berufungsgericht
ist
ausgegangen
Klägerin
gemäß
§
Abs.
Nr.
klagebefugt
ist
.
steht
Parteien
Streit
.
Berufungsgericht
hat
Recht
angenommen
Klage
sei
Sinne
§
Abs.
rechtsmissbräuchlich
erhoben
worden
.
Zulässigkeit
Klage
steht
Behauptung
Beklagten
anderen
pharmazeutischen
Großhändler
Bundesverband
pharmazeutischen
Großhandels
angeschlossen
sind
Mitglied
Klägerin
ist
Abgabe
verschreibungspflichtiger
Arzneimittel
Apotheken
vergleichbarer
Weise
Beklagte
Preisabschläge
vornehmen
.
§
Abs.
Nr.
klagebefugten
Verband
ist
grundsätzlich
verwehrt
nur
bestimmte
Verletzer
gerichtlich
vorzugehen
.
Entscheidung
steht
ebenso
freien
Ermessen
einzelnen
Gewerbetreibenden
freisteht
Mitbewerber
Klage
erheben
will
.
unzumutbare
Benachteiligung
allein
angegriffenen
Verletzers
etwa
nunmehr
allein
angegriffenen
Handlungen
unterlassen
müsse
ist
schon
sehen
Verletzer
grundsätzlich
offensteht
seinerseits
gleichartige
Verletzungshandlungen
Verband
angegriffenen
Mitbewerber
vorzugehen
Urteil
17
.
August
.
.
Klägerin
handelt
Geltendmachung
streitgegenständlichen
Unterlassungsanspruchs
Berufungsgericht
gebilligten
Ansicht
Landgerichts
rechtsmissbräuchlich
.
Landgericht
hat
angenommen
Streitfall
seien
nur
Interessen
Mitbewerber
Beklagten
auch
Allgemeinheit
berührt
so
freien
Ermessen
Klägerin
stehe
Frage
Wettbewerbswidrigkeit
bestimmten
Verhaltens
gerichtlich
klären
lassen
zunächst
nur
bestimmte
Verletzer
vorzugehen
aber
.
lässt
Rechtsfehler
erkennen
.
wendet
Revision
auch
.
auch
Revisionsinstanz
Amts
prüfende
hinreichende
Bestimmtheit
§
Abs.
Nr.
Unterlassungsantrags
bestehen
Bedenken
.
Berufungsgericht
hat
Unterlassungsantrag
zwar
näher
ausgelegt
.
ist
jedoch
unschädlich
.
Klageantrag
handelt
Prozesserklärung
Revisionsgericht
selbständig
auslegen
kann
Urteil
3
.
April
.
Schuhpark
;
Urteil
22
Juli
.
Kinderhochstühle
Internet
;
Urteil
12
.
September
.
.
Klägerin
begehrt
sprachlichen
Fassung
Klageantrags
Beklagten
untersagen
Abgabe
verschreibungspflichtigen
Fertigarzneimitteln
Apotheken
Rabatte
bewerben
anzukündigen
gewähren
Höchstzuschlag
Prozent
hinausgehen
.
ist
Weiteres
verständlich
.
Berücksichtigung
Klagevorbringens
Bezugnahme
konkreten
Klägerin
beanstandeten
Verletzungsformen
Klageantrag
wird
jedoch
deutlich
Klagebegehren
liegt
.
Formulierung
Unterlassungsantrags
nimmt
sprachlich
erkennbar
Bezug
§
Abs.
Satz
AMPreisV
geregelten
Großhandelszuschläge
Fertigarzneimittel
Anwendung
Menschen
bestimmt
sind
.
darf
Großhandel
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Umsatzsteuer
höchstens
Zuschlag
Prozent
höchstens
jedoch
Euro
Festzuschlags
Cent
Umsatzsteuer
erheben
.
Auslegung
Klageantrags
heranzuziehenden
Vortrag
Klägerin
wendet
Beklagte
Rabatte
gewährt
Ergebnis
führen
Regelung
vorgesehene
höchstens
zulässige
preisabhängige
Großhandelszuschlag
Höhe
Prozent
höchstens
jedoch
Euro
erhoben
wird
.
soll
Beklagten
vielmehr
verboten
werden
Rabatte
Skonti
gewähren
Abgabe
verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln
Apotheken
§
Abs.
Satz
AMPreisV
vorgesehenen
Ansicht
Klägerin
zwingend
erhebenden
Festzuschlag
Cent
führen
.
2
.
Klage
ist
Ansicht
Berufungsgerichts
begründet
.
Beurteilung
Berufungsgerichts
Beklagte
sei
Klägerin
gemäß
§
§
3
Nr.
aF
§
Verbindung
Abs.
Satz
Nr.
§
Abs.
Satz
AMPreisV
3
Nr.
aF
§
Verbindung
§
Abs.
Satz
Nr.
Buchst
.
.
HWG
Unterlassung
verpflichtet
hält
Angriffen
Revision
stand
.
Beklagte
hat
Preisvorschriften
verstoßen
Arzneimittelgesetzes
gelten
.
Grund
steht
Klägerin
auch
geltend
gemachte
Anspruch
Ersatz
Abmahnkosten
Zinsen
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Beklagte
verstoße
Gewährung
streitgegenständlichen
Rabatte
Werbung
§
Abs.
§
Abs.
AMPreisV
§
Abs.
Satz
Nr.
Buchst
.
Marktverhaltensregelungen
.
Parteien
sei
unstreitig
Beklagten
gewährten
Rabatte
Einschluss
Skonti
Höchstzuschlag
Prozent
Abgabepreises
pharmazeutischen
Unternehmers
hinausgingen
.
Lediglich
prozentuale
Zuschlag
Prozent
sei
§
Abs.
AMPreisV
Preisdisposition
Großhandels
unterworfen
.
Regelung
vorgesehenen
Festzuschlag
handele
gesetzgeberischen
Willen
Festpreis
Preisnachlass
reduziert
werden
dürfe
stets
erheben
sei
.
Regelung
§
Abs.
AMPreisV
lege
Mindestpreisgrenze
Abgabepreis
verschreibungspflichtiger
Arzneimittel
Großhandel
.
Gewährung
sei
Vorschrift
§
Abs.
Satz
AMPreisV
erfasst
.
sei
unerheblich
unabhängig
Arzneimittelpreis
aufzuschlagende
Festzuschlag
vorgesehenen
Höhe
Cent
Erreichung
gesetzgeberischen
Ziels
flächendeckenden
bedarfsgerechten
wohnortnahen
Versorgung
Bevölkerung
Arzneimitteln
tatsächlich
erforderlich
sei
.
-9-
Zutreffend
ist
Berufungsgericht
ausgegangen
§
Abs.
§
AMPreisV
§
Abs.
Satz
Nr.
Buchst
.
Marktverhaltensregelungen
Sinne
§
Nr.
aF
§
handelt
Zweck
bestimmt
sind
Preis-)Wettbewerb
Pharmagroßhändlern
regeln
vgl.
Urteil
9
.
September
.
Bonuspunkte
;
Urteil
6
November
.
Kostenlose
Zweitbrille
.
Revision
wendet
Erfolg
Annahme
Berufungsgerichts
§
Abs.
Satz
AMPreisV
pharmazeutische
Großhandel
Abgabe
verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln
Apotheken
zwingend
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Festzuschlag
Cent
erheben
hat
berechtigt
ist
Festzuschlag
ganz
teilweise
verzichten
.
Ansicht
Berufungsgerichts
legt
§
Abs.
Satz
AMPreisV
lediglich
Preisobergrenze
auch
Preisuntergrenze
.
Preisbindung
verschreibungspflichtige
Arzneimittel
hat
Grundlage
§
.
§
Abs.
Satz
ist
einheitlicher
Apothekenabgabepreis
Arzneimittel
gewährleisten
Verkehr
Apotheken
ausgeschlossen
sind
.
müssen
Apotheken
Abgabe
verschreibungspflichtiger
Arzneimittel
Patienten
einheitliche
Preise
verlangen
.
Arzneimittel
hat
pharmazeutische
Unternehmer
§
Abs.
Satz
einheitlichen
Abgabepreis
sicherzustellen
.
§
Abs.
Satz
Nr.
wird
Verordnungsgeber
ermächtigt
Preisspannen
Arzneimittel
Großhandel
Apotheken
Tierärzten
Wiederverkauf
abgegeben
werden
Preise
Arzneimittel
Apotheken
Tierärzten
hergestellt
abgegeben
werden
.
§
Abs.
Satz
gelten
Preisvorschriften
Großhandel
§
Abs.
Satz
Nr.
auch
pharmazeutische
Unternehmer
direkten
Abgabe
Apotheken
Arzneimittel
Abgabe
Verbraucher
beziehen
.
Grundlage
Verordnungsermächtigung
§
Abs.
erlassene
Arzneimittelpreisverordnung
regelt
Preisspannen
Großhandels
Abgabe
verschreibungspflichtigen
Fertigarzneimitteln
Wiederverkauf
Apotheken
Tierärzte
§
Abs.
Nr.
Verbindung
AMPreisV
Preisspannen
Preise
besondere
Leistungen
Apotheken
Abgabe
Wiederverkauf
§
Abs.
Nr.
Verbindung
§
§
AMPreisV
.
Maßgeblich
ist
Streitfall
Regelung
§
AMPreisV
Großhandelszuschläge
Fertigarzneimittel
1
.
Januar
geltenden
Fassung
.
§
Abs.
Satz
AMPreisV
darf
Abgabe
Fertigarzneimitteln
Großhandel
Apotheken
Tierärzte
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Umsatzsteuer
höchstens
Zuschlag
Prozent
höchstens
jedoch
Euro
Festzuschlags
Cent
Umsatzsteuer
erhoben
werden
.
Berechnung
Zuschläge
§
Abs.
Satz
AMPreisV
ist
jeweils
Betrag
zugrunde
legen
pharmazeutische
Unternehmer
Arzneimittel
§
Abs.
Abs.
abgibt
§
Abs.
Satz
AMPreisV
.
Revision
macht
Recht
geltend
Regelungen
hervorgeht
Belieferung
Apotheken
pharmazeutischen
Großhandel
Preisen
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Festzuschlags
Cent
liegen
unzulässig
ist
.
Wortlaut
§
Abs.
Satz
AMPreisV
bietet
hinreichenden
Anhaltspunkt
.
Regelung
§
Abs.
Satz
AMPreisV
ist
sprachlich
eindeutig
.
§
Abs.
Satz
AMPreisV
"
darf
"
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Umsatzsteuer
"
höchstens
"
Zuschlag
Prozent
höchstens
jedoch
Euro
Festzuschlags
Cent
Umsatzsteuer
"
erhoben
werden
"
.
Regelung
stellt
Erhebung
Zuschlägen
Ermessen
Großhandels
KG
.
Unrecht
wird
Schrifttum
entgegengehalten
werde
Neufassung
Vorschrift
Art
.
Nr.
Gesetzes
Neuordnung
Arzneimittelmarktes
gesetzlichen
Krankenversicherung
22
.
Dezember
.
S.
berücksichtigt
.
sprachliche
Struktur
Regelung
Großhandelszuschläge
§
Abs.
Satz
AMPreisV
"
darf
höchstens
erhoben
werden
"
ist
Art
.
Nr.
noch
vorangehende
Änderungen
Arzneimittelpreisverordnung
angetastet
worden
.
Struktur
ist
Einführung
1
.
Januar
Grundsatz
unverändert
geblieben
.
Regelung
sah
bereits
Fassung
1
.
Januar
Abgabe
Fertigarzneimitteln
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Umsatzsteuer
"
höchstens
Zuschläge
Absatz
Umsatzsteuer
erhoben
"
werden
"
dürfen
"
.
Art
.
Nr.
haben
allein
Zuschläge
geändert
§
Abs.
Satz
AMPreisV
Großhandel
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
aufgeschlagen
werden
können
.
wird
Wortlaut
§
Abs.
Satz
AMPreisV
"
darf
höchstens
erhoben
werden
"
Festoder
Mindestpreis
Höchstpreis
festgelegt
.
Festlegung
Mindestpreises
hätte
Gesetzgeber
Art
.
Nr.
Wortlaut
Verordnung
festgelegt
hat
Begriffe
verwenden
müssen
ergibt
Großhandel
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
"
mindestens
"
genannten
Festzuschlag
aufschlagen
"
muss
"
.
Ansicht
Berufungsgerichts
kann
Verwendung
Wortes
"
Festzuschlag
"
geschlossen
werden
Zuschlag
stets
erheben
ist
.
Beschreibung
Zuschlags
Cent
"
"
wird
Wortlaut
lediglich
Ausdruck
gebracht
Zuschlag
Höhe
festen
Betrags
handelt
Gegensatz
variablen
Aufschlag
Prozent
Preis
jeweiligen
Arzneimittels
unabhängig
ist
.
Regelung
§
Abs.
Satz
AMPreisV
"
Festzuschlag
"
"
Umsatzsteuer
"
Zuschläge
nennt
Unternehmer
erheben
"
darf
"
ergibt
hieraus
;
aA
OLG
Urteil
23
.
Februar
.
;
.
Regelung
zählt
enumerativ
zulässigen
Zuschläge
Großhandel
Abgabe
Fertigarzneimitteln
Apotheken
gestattet
sind
.
folgt
lediglich
weitere
Zuschläge
unzulässig
sind
jedoch
Zuschläge
stets
erheben
sind
.
Umstand
Großhandel
eigenen
Interesse
Umsatzsteuer
erheben
wird
kann
geschlossen
werden
gezwungen
ist
§
Abs.
Satz
AMPreisV
gestatteten
Festzuschlag
erheben
.
Großhandel
kann
Wortlaut
Regelung
ganz
teilweise
verzichten
ebenso
preisabhängigen
Höchstgrenze
Prozent
veränderlichen
Zuschlag
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Umsatzsteuer
höchstens
jedoch
Euro
.
Systematik
Regelungen
Arzneimittelgesetzes
Arzneimittelpreisverordnung
ergibt
ebenfalls
Großhandel
Abgabe
verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln
zwingend
Mindestpreis
beanspruchen
hat
Summe
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Festzuschlag
Cent
entspricht
.
§
Abs.
Satz
AMPreisV
sind
Abgabe
Fertigarzneimitteln
Festzuschlag
Prozent
Euro
Cent
Förderung
Sicherstellung
Notdienstes
Umsatzsteuer
erheben
.
§
Abs.
Nr.
AMPreisV
wird
festgelegt
Festzuschlag
Betrag
"
erheben
ist
"
Zusammenrechnung
Abgabepreises
pharmazeutischen
Unternehmers
Umsatzsteuer
entfallenden
Großhandelshöchstzuschlags
§
ergibt
.
Wendung
Imperativ
bestimmte
Zuschläge
"
erheben
sind
"
Festzuschlag
"
erheben
ist
"
wird
deutlich
Apotheken
Abgabe
verschreibungspflichtigen
Fertigarzneimitteln
preislichen
Spielraum
haben
.
Wortlaut
Regelung
weicht
deutlich
§
Abs.
Satz
AMPreisV
Großhandel
Zuschläge
erheben
"
darf
"
.
Annahme
§
Abs.
Satz
AMPreisV
lege
verschreibungspflichtige
Arzneimittel
Preisuntergrenze
pharmazeutischen
Großhandel
Höhe
Abgabepreises
pharmazeutischen
Unternehmers
Festzuschlags
Höhe
Cent
spricht
Umstand
§
Abs.
Satz
Nr.
Großhandel
"
Preisspannen
"
festgelegt
werden
§
Abs.
Nr.
AMPreisV
§
AMPreisV
erfolgen
soll
.
Preisspannen
handelt
Differenz
schen
Verkaufspreis
vgl.
Urteil
22
.
April
Apothekerspannen
.
§
Abs.
Satz
AMPreisV
ergibt
hat
Verordnungsgeber
Festlegung
Preisspanne
Großhandels
gemäß
§
Abs.
pharmazeutischen
Unternehmer
sicherzustellenden
einheitlichen
Abgabepreis
Einkaufspreis
Großhandels
zugrunde
gelegt
.
hat
Höchstverkaufspreis
festgelegt
Einkaufspreis
erhobenen
Zuschlägen
zusammensetzt
.
ist
erkennbar
§
AMPreisV
Großhandel
überhaupt
Preisuntergrenze
festgesetzt
wird
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Festzuschlags
Cent
Untergrenze
Verordnungsgeber
festgesetzte
Preisspanne
ist
.
Allerdings
wird
Hinblick
Gesetzgebungsmaterialien
ersichtlichen
Willen
Gesetzgebungsverfahren
Beteiligten
Einführung
Festzuschlags
verfolgten
Zweck
Rechtsprechung
Schrifttum
Auffassung
vertreten
§
Abs.
Satz
AMPreisV
begründe
Verpflichtung
Großhandels
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
Festzuschlag
Cent
Umsatzsteuer
erheben
82
;
OLG
Urteil
23
.
Februar
.
46
;
Kutlu
Spickhoff
Medizinrecht
2
.
Aufl
.
AMPreisV
.
4
;
Mand
Heilmittelwerberecht
Stand
1
.
Januar
§
.
205
;
Mand
Prütting
Medizinrecht
4
.
Aufl
.
.
;
Rektorschek
Preisregulierung
Rabattverbote
Arzneimittel
.
S.
;
Mand
;
;
62
;
zweifelnd
Grau/Volkwein
A&R
.
Begründung
Gesetzentwurfs
Fraktionen
6
Juli
sollte
Änderung
Arzneimittelpreisverordnung
neu
einzuführende
preisunabhängige
Bestandteil
rabattfähig
sein
.
Festzuschlag
sollte
sicherstellen
Großhandel
angemessene
flächendeckende
Belieferung
Apotheken
sicherstellen
kann
.
rabattfähige
prozentuale
Zuschlag
sollte
Großhandel
gewissen
Spielraum
Preisgestaltung
Apotheken
gewährleisten
insbesondere
Funktionsrabatte
etwa
Bestellung
größerer
Mengen
ermöglichen
BT-Drucks
.
S.
.
entsprechender
Wille
ist
Beschlussempfehlung
Bericht
Ausschusses
Gesundheit
14
.
Ausschuss
Entwurf
GKV-Versorgungsstrukturgesetzes
30
November
erkennbar
Anregung
§
Abs.
Satz
Arzneimittelgesetz
eingefügt
worden
ist
Geltung
Preisvorschriften
pharmazeutischen
Großhandel
Direktvertrieb
verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln
pharmazeutischen
Unternehmer
Apotheken
angeordnet
wird
.
Beschlussempfehlung
heißt
"
Vorschriften
Höhe
Großhandelszuschläge
Rabattverbot
"
Großhandel
Arzneimitteln
Abs.
Verbindung
§
AMPreisV
gälten
Gewähren
Rabatten
fixen
Großhandelszuschlag
unzulässig
sei
.
vorgeschlagenen
Neuregelung
solle
klargestellt
werden
Unternehmen
gelte
Großhandelsfunktionen
ausübten
mithin
auch
pharmazeutische
Unternehmer
Direktvertrieb
Apotheken
entsprechende
wirtschaftliche
Betätigungen
wahrnähmen
BT-Drucks
.
S.
.
Verfasser
Gesetzesentwurfs
haben
Ziel
verfolgt
Großhandel
Funktionsfähigkeit
erforderliche
Mindestvergütung
chern
.
§
Abs.
hat
Betreiber
Arzneimittelgroßhandlungen
angemessene
kontinuierliche
Bereitstellung
Arzneimitteln
sicherzustellen
Bedarf
Patienten
Geltungsbereich
Gesetzes
gedeckt
ist
.
Vollversorgende
Arzneimittelgroßhandlungen
müssen
Rahmen
Verantwortlichkeit
bedarfsgerechte
kontinuierliche
Belieferung
Geschäftsbeziehung
stehenden
Apotheken
gewährleisten
.
gilt
entsprechend
andere
Arzneimittelgroßhandlungen
Umfang
jeweils
vorgehaltenen
Arzneimittel
§
Abs.
.
Auftrag
unabhängig
Preis
Arzneimittels
erfüllen
ist
sollte
Großhandel
Willen
Gesetzgebungsverfahren
Beteiligten
Gegenzug
Vergütung
erhalten
ausreichend
ist
angemessene
flächendeckende
Belieferung
Apotheken
gewährleisten
Begründung
Regierungsentwurf
BT-Drucks
.
S.
.
Ansicht
gesetzgeberische
Ziel
Auslegung
Abs.
Satz
AMPreisV
dahingehend
rechtfertigt
Großhandel
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
zwingend
Cent
aufzuschlagen
hat
kann
jedoch
zugestimmt
werden
.
gesetzgeberische
Wille
ist
Wortlaut
§
Abs.
Satz
AMPreisV
Ausdruck
gekommen
Verordnungsgeber
gesetzgeberischen
Vorgabe
Art
.
Nr.
abgewichen
ist
.
Vorschrift
§
Abs.
Satz
AMPreisV
legt
Wortlaut
Systematik
Verordnung
lediglich
Höchstpreis
.
Auslegung
Gesetzesvorschrift
ist
Ausdruck
kommende
objektivierte
Wille
Gesetzgebers
maßgeblich
so
Wortlaut
Gesetzesbestimmung
Sinnzusammenhang
ergibt
hineingestellt
ist
.
entscheidend
ist
subjektive
Vorstellung
Gesetzgebungsverfahren
beteiligten
Mitglieder
Bedeutung
Bestimmung
.
Entstehungsgeschichte
Vorschrift
kommt
Auslegung
nur
insofern
Bedeutung
Richtigkeit
angegebenen
Grundsätzen
ermittelten
Auslegung
bestätigt
Zweifel
behebt
angegebenen
Weg
allein
ausgeräumt
werden
können
BVerfGE
;
Urteil
20
.
Mai
.
vorrangig
objektiven
Sinn
Zweck
Gesetzes
orientierende
Auslegung
kann
Motive
Gesetzgebungsverfahren
dargelegt
wurden
Gesetzeswortlaut
aber
Ausdruck
gefunden
haben
gebunden
werden
Beschluss
21
.
Februar
50
Weiterverteiler
;
Beschluss
8
.
Februar
ZB
.
S-BahnVerkehr
Rhein/Ruhr
;
Beschluss
19
.
April
Rn
.
kann
besser
werden
;
Beschluss
19
.
April
.
29
;
vgl.
auch
Urteil
14
.
April
.
;
Beschluss
25
.
Juni
ZB
.
.
berücksichtigen
ist
Auslegung
Preisvorschriften
Berufsausübungsregelungen
handelt
verfassungsrechtlich
garantierte
auch
Gesetzesvorbehalt
stehende
Berufsfreiheit
einschränken
Art
.
Abs.
Satz
GG
.
Derartige
Regelungen
müssen
Gründen
Rechtsklarheit
Rechtssicherheit
verbotene
Handeln
unzweideutig
beschreiben
vgl.
BVerfGE
.
ist
Wortlaut
klaren
Berufsausübungsregelung
Betroffenen
zuzumuten
Umfang
treffenden
Pflichten
ermitteln
.
Frage
Großhandel
zwingend
erhebender
Festzuschlag
Abgabepreis
pharmazeutischen
Unternehmers
unionsrechtlichen
Vorschriften
vereinbar
wäre
kann
offen
bleiben
.
Urteil
Gerichtshofs
Europäischen
Union
19
.
Oktober
C-148/15
Deutsche
Parkinson
Vereinigung/Zentrale
wäre
Frage
allerdings
Bedeutung
.
Gerichtshof
Europäischen
Union
hat
dort
entschieden
deutschen
Recht
vorgesehene
Festlegung
einheitlicher
Apothekenabgabepreise
anderen
Mitgliedstaat
Bundesrepublik
ansässige
Apotheken
stärker
auswirkt
deutschen
Hoheitsgebiet
ansässige
Apotheken
Marktzugang
Erzeugnisse
anderen
Mitgliedstaaten
stärker
behindert
werden
könnte
inländische
Erzeugnisse
.
Regelung
stelle
Maßnahme
gleicher
Wirkung
mengenmäßige
Einfuhrbeschränkung
Sinne
Art
.
.
f.
Deutsche
Parkinson
Vereinigung/
Zentrale
.
hat
Gerichtshof
Europäischen
Union
angenommen
deutsche
Arzneimittelpreisrecht
verschreibungspflichtige
Humanarzneimittel
einheitliche
Apothekenabgabepreise
festsetzt
Schutz
Gesundheit
Lebens
Menschen
Sinne
Art
.
gerechtfertigt
werden
könne
geeignet
sei
angestrebten
Ziele
erreichen
.
Deutsche
Parkinson
Vereinigung/Zentrale
;
auch
Urteil
24
November
.
.
Freunde
werben
Freunde
.
Frage
anderen
Mitgliedstaat
ansässige
Versandapotheke
Versand
Arzneimitteln
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
Abs.
§
AMPreisV
vorgesehenen
einheitlichen
Apothekenabgabepreis
gebunden
ist
stellt
Streitfall
.
Entscheidung
stehenden
Verfahren
geht
allein
Frage
Umfang
pharmazeutische
Großhandel
Preisgestaltung
§
AMPreisV
gebunden
ist
Inland
ansässige
Beklagte
verstoßen
hat
.
Streitfall
betrifft
rein
innerstaatlichen
Sachverhalt
grenzüberschreitenden
Bezug
Rechtsprechung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
Art
.
Anwendung
gelangen
Urteil
19
.
Januar
C-282/15
Int
.
.
.
.
geht
Streitfall
Frage
einheitliche
Apothekenabgabepreise
unionsrechtlich
garantierten
Dienstleistungsfreiheit
vereinbar
sind
.
stellt
Streitfall
Frage
Anordnung
Festzuschlags
Cent
ungerechtfertigter
Weise
Art
.
GG
verfassungsrechtlich
geschützte
Berufsausübungsfreiheit
pharmazeutischen
Großhandels
eingreifen
würde
.
Liegt
Verstoß
arzneimittelrechtliche
Preisvorschriften
sind
fraglichen
Rabatte
auch
§
Abs.
Satz
unzulässig
Ausnahmetatbestand
§
Abs.
Nr.
.
eingreift
.
.
Berufungsurteil
ist
aufzuheben
.
Sache
Endentscheidung
reif
ist
ist
Klage
abweisende
Urteil
Landgerichts
wiederherzustellen
§
Abs.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
§
Abs.
.
Büscher
Schwonke
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
29.06.2016