NAMEN Verkündet : 5 . Oktober Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Großhandelszuschläge § ; Abs. Satz Nr. ; AMPreisV § Abs. § Abs. Vorschrift § Abs. Satz AMPreisV legt pharmazeutischen Großhandel Abgabe verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln Apotheken dort vorgesehenen Großhandelszuschlägen lediglich Preisobergrenze . Großhandel ist verpflichtet Mindestpreis beanspruchen Summe Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Festzuschlag Cent entspricht . kann nur § Abs. Satz AMPreisV genannten preisabhängigen Höchstgrenze Prozent veränderlichen Zuschlag höchstens jedoch Euro auch erwähnten Festzuschlag Cent ganz teilweise verzichten . Urteil 5 . Oktober OLG ECLI : : I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 13 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Richterin Dr. Richter Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil Oberlandesgerichts 3 . Zivilsenat 29 . Juni aufgehoben . Berufung Klägerin Urteil Landgerichts 1 . Kammer Handelssachen 22 . Oktober wird zurückgewiesen . Klägerin trägt Kosten Rechtsstreits . Tatbestand : Beklagte betreibt Großhandel pharmazeutischen Produkten . vertreibt verschreibungspflichtige Arzneimittel sogenannte Rx-Artikel . Beklagte warb Informationsblatt Anlage jedenfalls Erhebung vorliegenden Klage März folgt : gewähren Apothekenkunden Rx-Artikel € % Rabatt plus % Skonto rabattierten Preis Skonto nur Einhaltung Zahlungsziels Summe % € Hochpreisgrenze % Rabatt plus % Skonto rabattierten Preis Skonto nur Einhaltung Zahlungsziels Summe % . Rabatte Rx-Produkten beziehen gesetzlich festgesetzte Höchstbasis rAEP . vergleichbarer Weise warb Beklagte auch Internetauftritt Anlage . Beklagte gewährt Kunden beworbenen Konditionen . Unstreitig liegen Beklagten versprochenen gewährten Preisabschläge Skonti Betrag insgesamt Höchstzuschlag Prozent pharmazeutische Großhandel Abs. Satz AMPreisV § Abs. Satz Halbs . pharmazeutischen Unternehmer sicherzustellenden einheitlichen Abgabepreis verschreibungspflichtige Arzneimittel aufschlagen darf . Klägerin Zentrale Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist Auffassung Beklagten beworbenen gewährten Rabatte verstießen arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften § Abs. § AMPreisV Heilmittelwerberecht . mahnte Beklagte Schreiben 26 November erfolglos . Klägerin hat beantragt Beklagte Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel verurteilen unterlassen geschäftlich handelnd Abgabe verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln Apotheken Rabatte bewerben Höchstzuschlag % hinausgehen geschieht Anlage Anlage ersichtlich und/oder solchermaßen beworbene Rabatte ankündigungsgemäß gewähren . hat Ersatz pauschalen Abmahnkosten Höhe Euro Zinsen begehrt . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufung Klägerin hat Berufungsgericht Klage stattgegeben OLG . Berufungsgericht zugelassenen Revision Zurückweisung Klägerin beantragt erstrebt Beklagte Wiederherstellung landgerichtlichen Urteils . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat angenommen Klägerin stünden geltend gemachten Ansprüche § Abs. Nr. § Nr. § 3a Verbindung § Abs. § Abs. Satz AMPreisV § Abs. Satz Nr. Buchst . . hat ausgeführt : Beklagten gewährten Rabatte Skonti Abgabe verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Apotheken gingen Abs. Satz AMPreisV vorgesehenen Höchstzuschlag Prozent Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmens . hebe Regelung vorgesehenen Festzuschlag Cent vollem Umfang . Vorschrift § Abs. Satz AMPreisV lege pharmazeutischen Großhandel Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel nur Höchstgrenze auch Untergrenze . Großhandel habe Festzuschlag Cent stets erheben . stehe Verhalten Beklagten Einklang . II . Beurteilung gerichteten Angriffe Revision haben Erfolg . 1 . Berufungsgericht hat Recht Klage zulässig angesehen . Berufungsgericht ist ausgegangen Klägerin gemäß § Abs. Nr. klagebefugt ist . steht Parteien Streit . Berufungsgericht hat Recht angenommen Klage sei Sinne § Abs. rechtsmissbräuchlich erhoben worden . Zulässigkeit Klage steht Behauptung Beklagten anderen pharmazeutischen Großhändler Bundesverband pharmazeutischen Großhandels angeschlossen sind Mitglied Klägerin ist Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel Apotheken vergleichbarer Weise Beklagte Preisabschläge vornehmen . § Abs. Nr. klagebefugten Verband ist grundsätzlich verwehrt nur bestimmte Verletzer gerichtlich vorzugehen . Entscheidung steht ebenso freien Ermessen einzelnen Gewerbetreibenden freisteht Mitbewerber Klage erheben will . unzumutbare Benachteiligung allein angegriffenen Verletzers etwa nunmehr allein angegriffenen Handlungen unterlassen müsse ist schon sehen Verletzer grundsätzlich offensteht seinerseits gleichartige Verletzungshandlungen Verband angegriffenen Mitbewerber vorzugehen Urteil 17 . August . . Klägerin handelt Geltendmachung streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs Berufungsgericht gebilligten Ansicht Landgerichts rechtsmissbräuchlich . Landgericht hat angenommen Streitfall seien nur Interessen Mitbewerber Beklagten auch Allgemeinheit berührt so freien Ermessen Klägerin stehe Frage Wettbewerbswidrigkeit bestimmten Verhaltens gerichtlich klären lassen zunächst nur bestimmte Verletzer vorzugehen aber . lässt Rechtsfehler erkennen . wendet Revision auch . auch Revisionsinstanz Amts prüfende hinreichende Bestimmtheit § Abs. Nr. Unterlassungsantrags bestehen Bedenken . Berufungsgericht hat Unterlassungsantrag zwar näher ausgelegt . ist jedoch unschädlich . Klageantrag handelt Prozesserklärung Revisionsgericht selbständig auslegen kann Urteil 3 . April . Schuhpark ; Urteil 22 Juli . Kinderhochstühle Internet ; Urteil 12 . September . . Klägerin begehrt sprachlichen Fassung Klageantrags Beklagten untersagen Abgabe verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln Apotheken Rabatte bewerben anzukündigen gewähren Höchstzuschlag Prozent hinausgehen . ist Weiteres verständlich . Berücksichtigung Klagevorbringens Bezugnahme konkreten Klägerin beanstandeten Verletzungsformen Klageantrag wird jedoch deutlich Klagebegehren liegt . Formulierung Unterlassungsantrags nimmt sprachlich erkennbar Bezug § Abs. Satz AMPreisV geregelten Großhandelszuschläge Fertigarzneimittel Anwendung Menschen bestimmt sind . darf Großhandel Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Umsatzsteuer höchstens Zuschlag Prozent höchstens jedoch Euro Festzuschlags Cent Umsatzsteuer erheben . Auslegung Klageantrags heranzuziehenden Vortrag Klägerin wendet Beklagte Rabatte gewährt Ergebnis führen Regelung vorgesehene höchstens zulässige preisabhängige Großhandelszuschlag Höhe Prozent höchstens jedoch Euro erhoben wird . soll Beklagten vielmehr verboten werden Rabatte Skonti gewähren Abgabe verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Apotheken § Abs. Satz AMPreisV vorgesehenen Ansicht Klägerin zwingend erhebenden Festzuschlag Cent führen . 2 . Klage ist Ansicht Berufungsgerichts begründet . Beurteilung Berufungsgerichts Beklagte sei Klägerin gemäß § § 3 Nr. aF § Verbindung Abs. Satz Nr. § Abs. Satz AMPreisV 3 Nr. aF § Verbindung § Abs. Satz Nr. Buchst . . HWG Unterlassung verpflichtet hält Angriffen Revision stand . Beklagte hat Preisvorschriften verstoßen Arzneimittelgesetzes gelten . Grund steht Klägerin auch geltend gemachte Anspruch Ersatz Abmahnkosten Zinsen . Berufungsgericht hat angenommen Beklagte verstoße Gewährung streitgegenständlichen Rabatte Werbung § Abs. § Abs. AMPreisV § Abs. Satz Nr. Buchst . Marktverhaltensregelungen . Parteien sei unstreitig Beklagten gewährten Rabatte Einschluss Skonti Höchstzuschlag Prozent Abgabepreises pharmazeutischen Unternehmers hinausgingen . Lediglich prozentuale Zuschlag Prozent sei § Abs. AMPreisV Preisdisposition Großhandels unterworfen . Regelung vorgesehenen Festzuschlag handele gesetzgeberischen Willen Festpreis Preisnachlass reduziert werden dürfe stets erheben sei . Regelung § Abs. AMPreisV lege Mindestpreisgrenze Abgabepreis verschreibungspflichtiger Arzneimittel Großhandel . Gewährung sei Vorschrift § Abs. Satz AMPreisV erfasst . sei unerheblich unabhängig Arzneimittelpreis aufzuschlagende Festzuschlag vorgesehenen Höhe Cent Erreichung gesetzgeberischen Ziels flächendeckenden bedarfsgerechten wohnortnahen Versorgung Bevölkerung Arzneimitteln tatsächlich erforderlich sei . -9- Zutreffend ist Berufungsgericht ausgegangen § Abs. § AMPreisV § Abs. Satz Nr. Buchst . Marktverhaltensregelungen Sinne § Nr. aF § handelt Zweck bestimmt sind Preis-)Wettbewerb Pharmagroßhändlern regeln vgl. Urteil 9 . September . Bonuspunkte ; Urteil 6 November . Kostenlose Zweitbrille . Revision wendet Erfolg Annahme Berufungsgerichts § Abs. Satz AMPreisV pharmazeutische Großhandel Abgabe verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Apotheken zwingend Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Festzuschlag Cent erheben hat berechtigt ist Festzuschlag ganz teilweise verzichten . Ansicht Berufungsgerichts legt § Abs. Satz AMPreisV lediglich Preisobergrenze auch Preisuntergrenze . Preisbindung verschreibungspflichtige Arzneimittel hat Grundlage § . § Abs. Satz ist einheitlicher Apothekenabgabepreis Arzneimittel gewährleisten Verkehr Apotheken ausgeschlossen sind . müssen Apotheken Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel Patienten einheitliche Preise verlangen . Arzneimittel hat pharmazeutische Unternehmer § Abs. Satz einheitlichen Abgabepreis sicherzustellen . § Abs. Satz Nr. wird Verordnungsgeber ermächtigt Preisspannen Arzneimittel Großhandel Apotheken Tierärzten Wiederverkauf abgegeben werden Preise Arzneimittel Apotheken Tierärzten hergestellt abgegeben werden . § Abs. Satz gelten Preisvorschriften Großhandel § Abs. Satz Nr. auch pharmazeutische Unternehmer direkten Abgabe Apotheken Arzneimittel Abgabe Verbraucher beziehen . Grundlage Verordnungsermächtigung § Abs. erlassene Arzneimittelpreisverordnung regelt Preisspannen Großhandels Abgabe verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln Wiederverkauf Apotheken Tierärzte § Abs. Nr. Verbindung AMPreisV Preisspannen Preise besondere Leistungen Apotheken Abgabe Wiederverkauf § Abs. Nr. Verbindung § § AMPreisV . Maßgeblich ist Streitfall Regelung § AMPreisV Großhandelszuschläge Fertigarzneimittel 1 . Januar geltenden Fassung . § Abs. Satz AMPreisV darf Abgabe Fertigarzneimitteln Großhandel Apotheken Tierärzte Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Umsatzsteuer höchstens Zuschlag Prozent höchstens jedoch Euro Festzuschlags Cent Umsatzsteuer erhoben werden . Berechnung Zuschläge § Abs. Satz AMPreisV ist jeweils Betrag zugrunde legen pharmazeutische Unternehmer Arzneimittel § Abs. Abs. abgibt § Abs. Satz AMPreisV . Revision macht Recht geltend Regelungen hervorgeht Belieferung Apotheken pharmazeutischen Großhandel Preisen Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Festzuschlags Cent liegen unzulässig ist . Wortlaut § Abs. Satz AMPreisV bietet hinreichenden Anhaltspunkt . Regelung § Abs. Satz AMPreisV ist sprachlich eindeutig . § Abs. Satz AMPreisV " darf " Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Umsatzsteuer " höchstens " Zuschlag Prozent höchstens jedoch Euro Festzuschlags Cent Umsatzsteuer " erhoben werden " . Regelung stellt Erhebung Zuschlägen Ermessen Großhandels KG . Unrecht wird Schrifttum entgegengehalten werde Neufassung Vorschrift Art . Nr. Gesetzes Neuordnung Arzneimittelmarktes gesetzlichen Krankenversicherung 22 . Dezember . S. berücksichtigt . sprachliche Struktur Regelung Großhandelszuschläge § Abs. Satz AMPreisV " darf höchstens erhoben werden " ist Art . Nr. noch vorangehende Änderungen Arzneimittelpreisverordnung angetastet worden . Struktur ist Einführung 1 . Januar Grundsatz unverändert geblieben . Regelung sah bereits Fassung 1 . Januar Abgabe Fertigarzneimitteln Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Umsatzsteuer " höchstens Zuschläge Absatz Umsatzsteuer erhoben " werden " dürfen " . Art . Nr. haben allein Zuschläge geändert § Abs. Satz AMPreisV Großhandel Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers aufgeschlagen werden können . wird Wortlaut § Abs. Satz AMPreisV " darf höchstens erhoben werden " Festoder Mindestpreis Höchstpreis festgelegt . Festlegung Mindestpreises hätte Gesetzgeber Art . Nr. Wortlaut Verordnung festgelegt hat Begriffe verwenden müssen ergibt Großhandel Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers " mindestens " genannten Festzuschlag aufschlagen " muss " . Ansicht Berufungsgerichts kann Verwendung Wortes " Festzuschlag " geschlossen werden Zuschlag stets erheben ist . Beschreibung Zuschlags Cent " " wird Wortlaut lediglich Ausdruck gebracht Zuschlag Höhe festen Betrags handelt Gegensatz variablen Aufschlag Prozent Preis jeweiligen Arzneimittels unabhängig ist . Regelung § Abs. Satz AMPreisV " Festzuschlag " " Umsatzsteuer " Zuschläge nennt Unternehmer erheben " darf " ergibt hieraus ; aA OLG Urteil 23 . Februar . ; . Regelung zählt enumerativ zulässigen Zuschläge Großhandel Abgabe Fertigarzneimitteln Apotheken gestattet sind . folgt lediglich weitere Zuschläge unzulässig sind jedoch Zuschläge stets erheben sind . Umstand Großhandel eigenen Interesse Umsatzsteuer erheben wird kann geschlossen werden gezwungen ist § Abs. Satz AMPreisV gestatteten Festzuschlag erheben . Großhandel kann Wortlaut Regelung ganz teilweise verzichten ebenso preisabhängigen Höchstgrenze Prozent veränderlichen Zuschlag Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Umsatzsteuer höchstens jedoch Euro . Systematik Regelungen Arzneimittelgesetzes Arzneimittelpreisverordnung ergibt ebenfalls Großhandel Abgabe verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zwingend Mindestpreis beanspruchen hat Summe Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Festzuschlag Cent entspricht . § Abs. Satz AMPreisV sind Abgabe Fertigarzneimitteln Festzuschlag Prozent Euro Cent Förderung Sicherstellung Notdienstes Umsatzsteuer erheben . § Abs. Nr. AMPreisV wird festgelegt Festzuschlag Betrag " erheben ist " Zusammenrechnung Abgabepreises pharmazeutischen Unternehmers Umsatzsteuer entfallenden Großhandelshöchstzuschlags § ergibt . Wendung Imperativ bestimmte Zuschläge " erheben sind " Festzuschlag " erheben ist " wird deutlich Apotheken Abgabe verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln preislichen Spielraum haben . Wortlaut Regelung weicht deutlich § Abs. Satz AMPreisV Großhandel Zuschläge erheben " darf " . Annahme § Abs. Satz AMPreisV lege verschreibungspflichtige Arzneimittel Preisuntergrenze pharmazeutischen Großhandel Höhe Abgabepreises pharmazeutischen Unternehmers Festzuschlags Höhe Cent spricht Umstand § Abs. Satz Nr. Großhandel " Preisspannen " festgelegt werden § Abs. Nr. AMPreisV § AMPreisV erfolgen soll . Preisspannen handelt Differenz schen Verkaufspreis vgl. Urteil 22 . April Apothekerspannen . § Abs. Satz AMPreisV ergibt hat Verordnungsgeber Festlegung Preisspanne Großhandels gemäß § Abs. pharmazeutischen Unternehmer sicherzustellenden einheitlichen Abgabepreis Einkaufspreis Großhandels zugrunde gelegt . hat Höchstverkaufspreis festgelegt Einkaufspreis erhobenen Zuschlägen zusammensetzt . ist erkennbar § AMPreisV Großhandel überhaupt Preisuntergrenze festgesetzt wird Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Festzuschlags Cent Untergrenze Verordnungsgeber festgesetzte Preisspanne ist . Allerdings wird Hinblick Gesetzgebungsmaterialien ersichtlichen Willen Gesetzgebungsverfahren Beteiligten Einführung Festzuschlags verfolgten Zweck Rechtsprechung Schrifttum Auffassung vertreten § Abs. Satz AMPreisV begründe Verpflichtung Großhandels Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers Festzuschlag Cent Umsatzsteuer erheben 82 ; OLG Urteil 23 . Februar . 46 ; Kutlu Spickhoff Medizinrecht 2 . Aufl . AMPreisV . 4 ; Mand Heilmittelwerberecht Stand 1 . Januar § . 205 ; Mand Prütting Medizinrecht 4 . Aufl . . ; Rektorschek Preisregulierung Rabattverbote Arzneimittel . S. ; Mand ; ; 62 ; zweifelnd Grau/Volkwein A&R . Begründung Gesetzentwurfs Fraktionen 6 Juli sollte Änderung Arzneimittelpreisverordnung neu einzuführende preisunabhängige Bestandteil rabattfähig sein . Festzuschlag sollte sicherstellen Großhandel angemessene flächendeckende Belieferung Apotheken sicherstellen kann . rabattfähige prozentuale Zuschlag sollte Großhandel gewissen Spielraum Preisgestaltung Apotheken gewährleisten insbesondere Funktionsrabatte etwa Bestellung größerer Mengen ermöglichen BT-Drucks . S. . entsprechender Wille ist Beschlussempfehlung Bericht Ausschusses Gesundheit 14 . Ausschuss Entwurf GKV-Versorgungsstrukturgesetzes 30 November erkennbar Anregung § Abs. Satz Arzneimittelgesetz eingefügt worden ist Geltung Preisvorschriften pharmazeutischen Großhandel Direktvertrieb verschreibungspflichtigen Arzneimitteln pharmazeutischen Unternehmer Apotheken angeordnet wird . Beschlussempfehlung heißt " Vorschriften Höhe Großhandelszuschläge Rabattverbot " Großhandel Arzneimitteln Abs. Verbindung § AMPreisV gälten Gewähren Rabatten fixen Großhandelszuschlag unzulässig sei . vorgeschlagenen Neuregelung solle klargestellt werden Unternehmen gelte Großhandelsfunktionen ausübten mithin auch pharmazeutische Unternehmer Direktvertrieb Apotheken entsprechende wirtschaftliche Betätigungen wahrnähmen BT-Drucks . S. . Verfasser Gesetzesentwurfs haben Ziel verfolgt Großhandel Funktionsfähigkeit erforderliche Mindestvergütung chern . § Abs. hat Betreiber Arzneimittelgroßhandlungen angemessene kontinuierliche Bereitstellung Arzneimitteln sicherzustellen Bedarf Patienten Geltungsbereich Gesetzes gedeckt ist . Vollversorgende Arzneimittelgroßhandlungen müssen Rahmen Verantwortlichkeit bedarfsgerechte kontinuierliche Belieferung Geschäftsbeziehung stehenden Apotheken gewährleisten . gilt entsprechend andere Arzneimittelgroßhandlungen Umfang jeweils vorgehaltenen Arzneimittel § Abs. . Auftrag unabhängig Preis Arzneimittels erfüllen ist sollte Großhandel Willen Gesetzgebungsverfahren Beteiligten Gegenzug Vergütung erhalten ausreichend ist angemessene flächendeckende Belieferung Apotheken gewährleisten Begründung Regierungsentwurf BT-Drucks . S. . Ansicht gesetzgeberische Ziel Auslegung Abs. Satz AMPreisV dahingehend rechtfertigt Großhandel Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers zwingend Cent aufzuschlagen hat kann jedoch zugestimmt werden . gesetzgeberische Wille ist Wortlaut § Abs. Satz AMPreisV Ausdruck gekommen Verordnungsgeber gesetzgeberischen Vorgabe Art . Nr. abgewichen ist . Vorschrift § Abs. Satz AMPreisV legt Wortlaut Systematik Verordnung lediglich Höchstpreis . Auslegung Gesetzesvorschrift ist Ausdruck kommende objektivierte Wille Gesetzgebers maßgeblich so Wortlaut Gesetzesbestimmung Sinnzusammenhang ergibt hineingestellt ist . entscheidend ist subjektive Vorstellung Gesetzgebungsverfahren beteiligten Mitglieder Bedeutung Bestimmung . Entstehungsgeschichte Vorschrift kommt Auslegung nur insofern Bedeutung Richtigkeit angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt Zweifel behebt angegebenen Weg allein ausgeräumt werden können BVerfGE ; Urteil 20 . Mai . vorrangig objektiven Sinn Zweck Gesetzes orientierende Auslegung kann Motive Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden Gesetzeswortlaut aber Ausdruck gefunden haben gebunden werden Beschluss 21 . Februar 50 Weiterverteiler ; Beschluss 8 . Februar ZB . S-BahnVerkehr Rhein/Ruhr ; Beschluss 19 . April Rn . kann besser werden ; Beschluss 19 . April . 29 ; vgl. auch Urteil 14 . April . ; Beschluss 25 . Juni ZB . . berücksichtigen ist Auslegung Preisvorschriften Berufsausübungsregelungen handelt verfassungsrechtlich garantierte auch Gesetzesvorbehalt stehende Berufsfreiheit einschränken Art . Abs. Satz GG . Derartige Regelungen müssen Gründen Rechtsklarheit Rechtssicherheit verbotene Handeln unzweideutig beschreiben vgl. BVerfGE . ist Wortlaut klaren Berufsausübungsregelung Betroffenen zuzumuten Umfang treffenden Pflichten ermitteln . Frage Großhandel zwingend erhebender Festzuschlag Abgabepreis pharmazeutischen Unternehmers unionsrechtlichen Vorschriften vereinbar wäre kann offen bleiben . Urteil Gerichtshofs Europäischen Union 19 . Oktober C-148/15 Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale wäre Frage allerdings Bedeutung . Gerichtshof Europäischen Union hat dort entschieden deutschen Recht vorgesehene Festlegung einheitlicher Apothekenabgabepreise anderen Mitgliedstaat Bundesrepublik ansässige Apotheken stärker auswirkt deutschen Hoheitsgebiet ansässige Apotheken Marktzugang Erzeugnisse anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könnte inländische Erzeugnisse . Regelung stelle Maßnahme gleicher Wirkung mengenmäßige Einfuhrbeschränkung Sinne Art . . f. Deutsche Parkinson Vereinigung/ Zentrale . hat Gerichtshof Europäischen Union angenommen deutsche Arzneimittelpreisrecht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt Schutz Gesundheit Lebens Menschen Sinne Art . gerechtfertigt werden könne geeignet sei angestrebten Ziele erreichen . Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale ; auch Urteil 24 November . . Freunde werben Freunde . Frage anderen Mitgliedstaat ansässige Versandapotheke Versand Arzneimitteln § Abs. Satz Abs. Satz Abs. § AMPreisV vorgesehenen einheitlichen Apothekenabgabepreis gebunden ist stellt Streitfall . Entscheidung stehenden Verfahren geht allein Frage Umfang pharmazeutische Großhandel Preisgestaltung § AMPreisV gebunden ist Inland ansässige Beklagte verstoßen hat . Streitfall betrifft rein innerstaatlichen Sachverhalt grenzüberschreitenden Bezug Rechtsprechung Gerichtshofs Europäischen Union Art . Anwendung gelangen Urteil 19 . Januar C-282/15 Int . . . . geht Streitfall Frage einheitliche Apothekenabgabepreise unionsrechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind . stellt Streitfall Frage Anordnung Festzuschlags Cent ungerechtfertigter Weise Art . GG verfassungsrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit pharmazeutischen Großhandels eingreifen würde . Liegt Verstoß arzneimittelrechtliche Preisvorschriften sind fraglichen Rabatte auch § Abs. Satz unzulässig Ausnahmetatbestand § Abs. Nr. . eingreift . . Berufungsurteil ist aufzuheben . Sache Endentscheidung reif ist ist Klage abweisende Urteil Landgerichts wiederherzustellen § Abs. . Kostenentscheidung beruht § Abs. Satz § Abs. . Büscher Schwonke Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 29.06.2016