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563 lines
4.6 KiB

NAMEN
Verkündet
:
28
.
September
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
schriftlichen
Verfahren
7
.
September
Schriftsätze
eingereicht
werden
konnten
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
wird
Urteil
17
.
Zivilkammer
Landgerichts
8
Juli
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
ist
Inhaberin
bestehenden
ausschließlichen
urheberrechtlichen
Nutzungsrechte
Grafiken
amerikanischen
Tattoo-Künstlers
.
Beklagte
hatte
August
eBay
weißes
Kapuzenhemd
Preis
ersteigert
Abbildung
Tigerkopfes
versehen
war
.
Kleidungsstück
passte
bot
September
erneut
eBay
Kauf
.
Abbildung
Tigerkopfes
handelte
unbefugte
Vervielfältigung
Grafik
.
stimmung
Berechtigten
wurden
vergleichbare
Hemden
Grafik
nur
schwarzer
Grundfarbe
vertrieben
.
anwaltlichen
Vertreter
Klägerin
mahnten
Beklagten
1
November
Urheberrechtsverletzung
.
Beklagte
gab
zwar
strafbewehrte
Unterlassungserklärung
weigerte
aber
geforderten
Abmahnkosten
zahlen
.
anwaltlichen
Vertreter
stellten
Klägerin
Abmahnung
Beklagten
4
.
August
Betrag
Mehrwertsteuer
Rechnung
.
Klägerin
nimmt
Beklagten
Freistellung
Forderung
anwaltlichen
Vertreter
Anspruch
.
Amtsgericht
hat
Klage
nur
Höhe
Betrages
stattgegeben
.
Berufung
Klägerin
ist
Erfolg
geblieben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Beklagte
beantragt
verfolgt
Klägerin
Klageantrag
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
angenommen
Klägerin
könne
Beklagten
gemäß
§
Satz
Verbindung
§
Abs.
UrhG
Grunde
Befreiung
Verpflichtung
Zahlung
anwaltlichen
Vertretern
geforderten
Abmahnkosten
verlangen
.
Parteien
stehe
Streit
Abmahnung
Urheberechtsverletzung
berechtigt
gewesen
sei
Klägerin
Beklagten
Anspruch
Ersatz
Abmahnkosten
zustehe
.
Anspruch
sei
jedoch
gemäß
§
Abs.
UrhG
Höhe
auf
beschränkt
.
handele
erstmalige
Abmahnung
einfach
gelagerten
Fall
nur
unerheblichen
Rechtsverletzung
geschäftlichen
Verkehrs
.
II
.
Revision
ist
begründet
.
Ansicht
Berufungsgerichts
ist
Frage
Klägerin
Beklagten
Erstattung
Abmahnkosten
verlangen
kann
§
UrhG
beurteilen
.
Anspruch
Erstattung
Abmahnkosten
kommt
allein
Rechtslage
Zeitpunkt
Abmahnung
.
.
;
vgl.
nur
Urteil
19
.
Mai
.
Vollmachtsnachweis
;
Urteil
18
November
.
Sedo
.
Zeitpunkt
war
§
UrhG
noch
Kraft
getreten
.
anwaltliche
Vertreter
Klägerin
hat
Beklagten
Schreiben
1
November
abgemahnt
.
Bestimmung
§
UrhG
ist
Art
.
Nr.
Gesetzes
Verbesserung
Durchsetzung
Rechten
geistigen
Eigentums
7
Juli
.
S.
Urheberrechtsgesetz
eingefügt
worden
Art
.
Gesetzes
Verbesserung
Durchsetzung
Rechten
geistigen
Eigentums
1
.
September
Kraft
getreten
.
.
ist
Berufungsurteil
aufzuheben
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
.
Senat
kann
Sache
selbst
entscheiden
noch
Endentscheidung
reif
ist
.
1
.
Klägerin
ist
getroffenen
Feststellungen
zwar
grundsätzlich
berechtigt
Inkrafttreten
§
UrhG
1
.
September
ausgesprochene
Abmahnung
Urheberrechtsverletzung
Beklagten
Gesichtspunkt
Geschäftsführung
Auftrag
Erstattung
Aufwendungen
verlangen
vgl.
Urteil
17
Juli
.
Clone-CD
.
Anspruch
ist
Grunde
gegeben
Abmahnenden
Abgemahnten
Zeitpunkt
Abmahnung
Unterlassungsanspruch
zustand
Abmahnung
Interesse
wirklichen
mutmaßlichen
Willen
Abgemahnten
entsprach
.
Clone-CD
.
Klägerin
konnte
Beklagten
Zeitpunkt
Abmahnung
§
Abs.
Satz
UrhG
§
Abs.
UrhG
verlangen
unterlässt
Zustimmung
Berechtigten
Vervielfältigung
Werkes
versehene
Kapuzenhemd
eBay
Kauf
.
Abmahnung
entsprach
auch
Interesse
wirklichen
mutmaßlichen
Willen
Beklagten
ermöglichte
gerichtliche
Auseinandersetzung
kostengünstige
Weise
Abgabe
strafbewehrten
Unterlassungserklärung
abzuwenden
vgl.
.
Clone-CD
.
2
.
Berufungsgericht
hat
jedoch
Standpunkt
folgerichtig
noch
Feststellungen
getroffen
Gesichtspunkt
Geschäftsführung
Auftrag
begründeter
Anspruch
Erstattung
Abmahnkosten
geltend
gemachten
Höhe
gerechtfertigt
ist
somit
entsprechender
Anspruch
Klägerin
Beklagten
Befreiung
Honorarforderung
Abmahnung
beauftragten
anwaltlichen
Vertreter
besteht
§
Satz
.
Anspruch
Erstattung
Abmahnkosten
besteht
Höhe
Abmahnende
entstandenen
Kosten
Umständen
erforderlich
halten
durfte
.
Clone-CD
.
anwaltlichen
Vertreter
haben
Klägerin
Abmahnung
4
.
August
Betrag
Mehrwertsteuer
Rechnung
gestellt
.
Honorarforderung
errechnet
Grundlage
1,3-fachen
Geschäftsgebühr
Nr.
VV
Gegenstandwerts
Entgeltpauschale
Telekommunikationsdienstleistungen
Nr.
VV
Höhe
.
Berufungsgericht
hat
noch
Feststellungen
getroffen
Geschäftsgebühr
Gegenstandswert
angemessen
sind
.
Bornkamm
Büscher
Kirchhoff
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung