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268 lines
2.3 KiB

BESCHLUSS
ZB
22
.
September
Zwangsvollstreckungsverfahren
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
September
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Pokrant
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Schuldnerin
wird
Beschluss
Landgerichts
8
.
Zivilkammer
20
.
September
aufgehoben
.
Sache
wird
erneuten
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsbeschwerde
Beschwerdegericht
zurückverwiesen
.
Wert
Beschwerdeverfahrens
:
Gründe
:
Schuldnerin
ist
Urteile
Amtsgerichts
11
.
Dezember
Landgerichts
5
Juli
rechtskräftig
verurteilt
worden
verschiedene
Nachbesserungsarbeiten
Automatiktüranlage
Getränkemarktes
Gläubigers
straße
vorzunehmen
.
Gläubiger
hat
beantragt
ermächtigen
Kosten
Schuldnerin
Urteil
Amtsgerichts
Ziffer
Abs.
Abs.
angeführten
Nachbesserungsarbeiten
vornehmen
lassen
Schuldnerin
Vorauszahlung
Kosten
verurteilen
.
Schuldnerin
ist
entgegengetreten
.
hat
behauptet
habe
Nachbesserungsarbeiten
ausgeführt
.
Amtsgericht
hat
Gläubiger
antragsgemäß
Ersatzvornahme
ermächtigt
hat
Schuldnerin
verurteilt
Kostenvorschuss
zahlen
.
Landgericht
hat
sofortige
Beschwerde
Schuldnerin
zurückgewiesen
.
Hiergegen
richtet
zugelassene
Rechtsbeschwerde
Schuldnerin
.
II
.
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
statthafte
Übrigen
auch
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
1
.
Beschwerdegericht
hat
Teil
Rechtsprechung
Literatur
vgl.
OLG
;
KG
;
Walker
:
Vollstreckung
Vorläufiger
Rechtsschutz
3
.
Aufl
.
Rdn
.
;
Wieczorek/Schütze/Storz
3
.
Aufl
.
Rdn
.
jeweils
m.w
.
angenommen
Einwand
Schuldnerin
Verpflichtungen
rechtskräftigen
Verurteilung
ordnungsgemäß
erfüllt
haben
sei
materiell-rechtliche
Frage
Vollstreckungsverfahren
§
Wege
Vollstreckungsabwehrklage
klären
sei
Gläubiger
Schuldnerin
behauptete
Erfüllung
bestreite
.
2
.
Bundesgerichtshof
hat
Erlass
angefochtenen
Beschlusses
entschieden
Einwand
Erfüllung
Vollstreckungsverfahren
§
grundsätzlich
berücksichtigen
ist
.
.
wird
auch
Streitfall
festgehalten
.
abweichenden
Beurteilung
besteht
auch
Schuldnerin
Bewilligung
Ersatzvornahme
Amtsgericht
Vollstreckungsabwehrklage
§
erhoben
hat
.
hat
Schuldnerin
nur
Amtsgericht
vertretenen
Ansicht
Rechnung
getragen
Parteien
umstrittene
Erfüllungseinwand
Verfahren
berücksichtigen
sei
.
3
.
Sache
ist
erneuten
Entscheidung
Beschwerdegericht
zurückzuverweisen
notwendigen
Feststellungen
treffen
hat
.
Büscher
Pokrant