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807 lines
7.3 KiB

BESCHLUSS
ZB
2
.
Oktober
Rechtsbeschwerdeverfahren
Nachschlagewerk
:
:
:
ja
ja
Auswärtiger
Rechtsanwalt
§
Abs.
Satz
Halbs
.
Beauftragt
rechtsfähiger
Verband
Förderung
gewerblicher
selbständiger
beruflicher
Interessen
§
Abs.
Nr.
;
Abs.
Satz
Nr.
UKlaG
qualifizierte
Einrichtung
Liste
qualifizierter
Einrichtungen
§
Unterlassungsklagengesetzes
eingetragen
ist
§
Abs.
Nr.
;
Abs.
Satz
Nr.
UKlaG
Ort
Prozessgerichts
ansässigen
Rechtsanwalt
Verfolgung
Wettbewerbsverstoßes
§
Verstoßes
§
§
UKlaG
Verbraucherschutzgesetze
§
UKlaG
zählen
Reisekosten
Rechtsanwalts
Prozessgericht
notwendigen
Kosten
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung
.
.
2
.
Oktober
ZB
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
2
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Pokrant
Dr.
Schaffert
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
17
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
8
.
Oktober
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerde
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Kläger
ist
Liste
qualifizierter
Einrichtungen
§
UKlaG
eingetragener
Verein
satzungsmäßigen
Aufgaben
gehört
Interessen
Verbraucher
Aufklärung
Beratung
wahrzunehmen
.
Kläger
nahm
Beklagte
wettbewerbsrechtlichen
Streit
gemäß
Abs.
Nr.
§
Unterlassung
Anspruch
.
Termin
Landgericht
war
ansässige
Kläger
niedergelassenen
Prozessbevollmächtigten
vertreten
.
Beklagte
Unterlassungsanspruch
anerkannt
hatte
erging
Anerkenntnisurteil
Landgericht
Beklagten
Kosten
Rechtsstreits
auferlegte
.
Kostenfestsetzungsverfahren
hat
Kläger
Rechtsbeschwerdeverfahren
Bedeutung
beantragt
auch
Reisekosten
Berliner
Prozessbevollmächtigten
Verhandlungstermin
Abwesenheitsgeldes
Höhe
insgesamt
festzusetzen
.
Landgericht
hat
insoweit
lediglich
ersparte
Kosten
sonst
notwendige
Unterrichtung
Rechtsanwalts
Prozessort
erstattungsfähig
anerkannt
.
gerichtete
sofortige
Beschwerde
hat
Beschwerdegericht
zurückgewiesen
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
erstrebt
Kläger
weiterhin
Festsetzung
Reisekosten
Prozessbevollmächtigten
geltend
gemachten
Höhe
.
II
.
§
Abs.
Satz
Nr.
statthafte
auch
ansonsten
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
1
.
Beschwerdegericht
hat
ebenso
Landgericht
lediglich
fiktive
Kosten
Höhe
Information
Prozessbevollmächtigten
Sitz
Prozessgerichts
erstattungsfähig
anerkannt
sonst
notwendig
gewesen
wäre
.
hat
ausgeführt
:
Reisekosten
auswärtigen
Rechtsanwalts
Prozessgericht
stellten
notwendigen
Kosten
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung
.
Kläger
müsse
Verbraucherverband
Sinne
§
UKlaG
Regel
Unternehmen
eigener
Rechtsabteilung
Lage
sein
Prozessbevollmächtigten
Sitz
Prozessgerichts
schriftlich
telefonisch
instruieren
.
Kläger
könne
satzungsgemäße
Aufgabe
Verbraucher
rechtlich
beraten
nur
juristisch
entsprechend
ausgebildete
Mitarbeiter
erfüllen
beschäftige
Diplom-Juristen
weiteren
juristischen
Mitarbeiter
Volljuristen
zweitem
Staatsexamen
.
Umständen
könne
berufen
arbeitern
andere
Aufgaben
zugewiesen
seien
gesetzlichen
Anforderungen
personell
Lage
sei
satzungsgemäßen
Aufgaben
sachgerecht
erfüllen
.
2
.
Beurteilung
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
Erstattungsfähigkeit
Reisekosten
hängt
Kläger
notwendig
war
Rechtsanwalt
Prozessvertretung
beauftragen
Ort
Prozessgerichts
ansässig
ist
§
Abs.
Satz
Halbs
.
.
Frage
hat
Beschwerdegericht
zutreffend
verneint
.
Allerdings
handelt
Allgemeinen
notwendige
Kosten
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung
-verteidigung
auswärtigen
Gericht
klagende
verklagte
Partei
Geschäftsort
ansässigen
Rechtsanwalt
Vertretung
beauftragt
.
Ausnahme
besteht
indessen
schon
Zeitpunkt
Beauftragung
Rechtsanwalts
feststeht
eingehendes
Mandantengespräch
Prozessführung
erforderlich
sein
wird
.
Auswärtiger
Rechtsanwalt
IV
;
.
21.9.2005
.
ist
regelmäßig
dann
Fall
fraglichen
Partei
gewerbliches
Unternehmen
handelt
eigene
Sache
bearbeitende
Rechtsabteilung
verfügt
.
Fall
ist
auszugehen
sachkundigen
Mitarbeiter
Rechtsabteilung
Rechtsstreit
tatsächlicher
rechtlicher
Hinsicht
vorbereiten
Partei
Lage
sein
wird
Sitz
Prozessgerichts
ansässigen
Prozessbevollmächtigten
umfassend
schriftlich
instruieren
.
Anders
verhält
allerdings
dann
gewerbliche
Unternehmen
Rechtsabteilung
verfügt
zwar
Rechtsabteilung
verfügt
Fall
gerichtlichen
Auseinandersetzung
schriftlichen
Instruktion
auswärtiger
Rechtsanwälte
betraut
hat
.
Unternehmen
müssen
so
behandeln
lassen
Rechtsabteilung
hätten
Betriebsorganisation
schriftliche
Unterrichtung
wechselnder
Rechtsanwälte
jeweiligen
Gerichtssitz
eingerichtet
wäre
.
Unternehmen
besteht
Obliegenheit
gar
Verpflichtung
entsprechende
interne
Organisation
vorzusehen
vorzuhalten
.
Verfolgung
Rechtsverstößen
auch
Gesetz
unlauteren
Wettbewerb
gehört
originären
Aufgaben
kaufmännischen
Unternehmens
vgl.
;
.
28.6.2006
.
.
;
.
.
Auswärtiger
Rechtsanwalt
;
.
.
.
Abmahnkostenersatz
;
Urt
.
.
Clone-CD
.
Rechtsfähige
Verbände
Förderung
gewerblicher
selbständiger
beruflicher
Interessen
§
Abs.
Nr.
;
Abs.
Satz
Nr.
UKlaG
qualifizierte
Einrichtungen
Kläger
Liste
qualifizierter
Einrichtungen
§
Unterlassungsklagengesetzes
eingetragen
sind
§
Abs.
Nr.
;
Abs.
Satz
Nr.
UKlaG
sind
Unternehmen
eigener
Rechtsabteilung
behandeln
.
Verbände
Einrichtungen
müssen
personell
sachlich
finanziell
so
ausgestattet
sein
auch
anwaltlichen
Rat
Lage
sind
typischen
durchschnittlich
schwierigen
Fällen
Verstöße
§
§
§
UKlaG
Verbraucherschutzgesetze
UKlaG
erkennen
verfolgen
.
müssen
regelmäßig
Lage
sein
Prozessbevollmächtigten
Sitz
Prozessgerichts
schriftlich
telefonisch
instruieren
Auswärtiger
Rechtsanwalt
IV
;
.
Verbänden
Einrichtungen
steht
anders
gewerblichen
Unternehmen
insoweit
frei
intern
organisieren
.
Verfolgung
Gesetzesverstößen
Sinne
§
UKlaG
gehört
Gesetz
zugewiesenen
Aufgaben
.
Anspruchsbefugnis
hängt
personellen
sachlichen
finanziellen
Ausstattung
imstande
sind
typischen
durchschnittlich
schwierigen
Fällen
derartige
Gesetzesverstöße
erkennen
verfolgen
.
ist
zwar
unbenommen
Prozessbevollmächtigten
Verfolgung
Verstöße
betrauen
.
können
aber
Rahmen
Kostenerstattung
regelmäßig
berufen
sei
möglich
gewesen
Prozessbevollmächtigten
Sitz
Prozessgerichts
schriftlich
telefonisch
instruieren
.
kommt
Verband
Einrichtung
Unterrichtung
auswärtigen
Prozessbevollmächtigten
Lage
sieht
qualifizierten
Mitarbeiter
beschäftigt
qualifizierten
Mitarbeiter
anderweitig
eingesetzt
werden
.
OLG
.
11.12.2006
.
.
Beurteilung
Regelfalls
schließt
allerdings
Mehrkosten
Zuziehung
Sitz
Verbandes
Einrichtung
ansässigen
Rechtsanwalts
entstehen
ausnahmsweise
dann
notwendig
anzuerkennen
dargetan
wird
Zeitpunkt
Beauftragung
Anwalts
persönliche
Kontaktaufnahme
unverzichtbar
erschien
Auswärtiger
Rechtsanwalt
IV
;
.
Maßstäben
ist
rechtlich
beanstanden
Beschwerdegericht
Zusammenhang
Reise
Prozessgericht
entstandenen
Auslagen
Berliner
Prozessbevollmächtigten
Klägers
notwendige
Kosten
zweckentsprechenden
gung
anerkannt
hat
.
Kläger
verfügt
auch
Rechtsbeschwerde
einräumt
juristische
Mitarbeiter
schriftlichen
telefonischen
Information
auswärtiger
Prozessbevollmächtigter
Lage
sind
.
Mitarbeiter
sind
Lage
Dinge
auch
Prüfung
Wettbewerbsverstößen
befasst
.
ist
vorgetragen
sonst
ersichtlich
Streitfall
ausnahmsweise
persönliches
Gespräch
Mitarbeiter
Klägers
Prozessbevollmächtigten
erforderlich
gewesen
wäre
.
Umständen
ist
kostenrechtlich
billigen
Kläger
Ort
Prozessgerichts
ansässigen
Rechtsanwalt
Prozessvertretung
beauftragt
hat
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Bornkamm
Pokrant
Vorinstanzen
:
Entscheidung
01.02.2007
OLG
Entscheidung