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782 lines
6.6 KiB

BESCHLUSS
Verkündet
:
1
.
Februar
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsbeschwerdesache
betreffend
IR-Marke
Nr.
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
.
Abs.
;
Art
.
quinquies
Abschn
.
Nr.
;
Abs.
Nr.
§
Weist
IR-Marke
hier
:
englischsprachiger
Werbeslogan
beschreibenden
Bezug
Dienstleistungen
Schutz
beansprucht
wird
erschöpft
ausschließlich
werblichen
Anpreisung
so
fehlt
Dienstleistungsbereich
Schutzbewilligung
erforderliche
Unterscheidungskraft
.
.
1
.
Februar
Bundespatentgericht
I.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
1
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Markeninhaberin
wird
Beschluß
29
.
Senats
Marken-Beschwerdesenats
Bundespatentgerichts
22
Juli
aufgehoben
Beschwerde
Verweigerung
Schutzes
Anspruch
genommenen
Waren
Klasse
zurückgewiesen
worden
ist
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
anderweitigen
Verhandlung
Entscheidung
Bundespatentgericht
zurückverwiesen
.
übrigen
wird
Rechtsbeschwerde
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
Markeninhaberin
begehrt
international
registrierte
Marke
Nr.
"
"
Schutz
Bundesrepublik
Waren
Dienstleistungen
Klasse
:
"
Papier
"
Klasse
:
"
Organisation
;
"
Klasse
:
"
.
zuständige
Markenstelle
Deutschen
Patentamts
hat
IRMarke
begehrten
Schutz
fehlender
Unterscheidungskraft
Vorliegens
Schutzhindernisses
§
Abs.
Nr.
verweigert
.
Beschwerde
Markeninhaberin
ist
erfolglos
geblieben
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
verfolgt
Markeninhaberin
Schutzerstreckungsbegehren
.
II
.
Bundespatentgericht
hat
IR-Marke
begehrten
Schutz
Art
.
Abs.
Art
.
Abschn
.
Nr.
i.V.
§
versagt
ausgeführt
:
Zwar
bestehe
gegenwärtiges
künftiges
Freihaltebedürfnis
englischen
Wortfolge
inländischen
Verkehr
Sinne
lokale
Präsenz
globale
Kraft
verstanden
werde
.
Waren
"
Papier
Waren
Materialien
"
bestehe
Sachbezug
.
liege
beschreibende
Angabe
Waren
Dienstleistungen
Transportund
.
Vorliegen
Freihaltebedürfnisses
.
S.
§
Abs.
Nr.
sei
Sachbezug
allerdings
hinreichend
konkret
.
Schutzhindernis
.
S.
§
Abs.
Nr.
sei
ebenfalls
festzustellen
.
Wortfolge
fehle
jedoch
Werbeslogan
Originalität
Unterscheidungskraft
.
erschöpfe
bloßen
werblichen
Anpreisung
phantasievollen
Überschuß
sprachlichen
Gestaltung
Aussage
.
Auch
Mehrdeutigkeit
verfüge
.
Bereichen
werde
heutzutage
Anwesenheit
Ort
Welt
geworben
.
gewisse
Originalität
Verwendung
Werbeslogans
sei
allenfalls
"
Papier
Karton
Waren
Materialien
"
vorhanden
Sachbezug
Wortfolge
fehle
.
starken
Gewöhnung
Verkehrs
derartige
Slogans
führe
jedoch
phantasievolle
Überschuß
Wiedererkennungseffekt
betrieblichen
Herkunft
.
.
Rechtsbeschwerde
hat
teilweise
Erfolg
.
führt
Aufhebung
angefochtenen
Entscheidung
Bundespatentgericht
IRMarke
Schutz
Waren
Klasse
verweigert
hat
.
weitergehende
Rechtsbeschwerde
hat
Erfolg
.
Annahme
Bundespatentgerichts
IR-Marke
fehle
auch
Waren
Klasse
Papier
matières
classes
]
;
livres
publications
imprimées
pour
promotionnel
rapportant
voyage
cartes
formulaires
;
matériel
appareils
;
papeterie
Unterscheidungskraft
ist
frei
Rechtsfehlern
.
Bundespatentgericht
hat
hohe
Anforderungen
Unterscheidungskraft
gestellt
.
Art
.
Abs.
Art
.
Abschn
.
Nr.
sind
ebenso
§
Abs.
Nr.
Marken
Schutzbewilligung
ausgeschlossen
beanspruchten
Waren
Dienstleistungen
Unterscheidungskraft
entbehren
.
1
.
Unterscheidungskraft
ist
Marke
innewohnende
konkrete
Eignung
Verkehr
Unterscheidungsmittel
Marke
erfaßten
Waren
Dienstleistungen
Unternehmens
anderer
Unternehmen
aufgefaßt
werden
vgl.
.
19.1.1995
;
.
ZB
;
.
.
ist
grundsätzlich
großzügigen
Maßstab
auszugehen
auch
noch
so
geringe
Unterscheidungskraft
reicht
Schutzhindernis
überwinden
vgl.
Begründung
Regierungsentwurf
.
S.
Sonderheft
S.
.
Kann
Wortmarke
fraglichen
Waren
Vordergrund
stehender
beschreibender
Begriffsinhalt
zugeordnet
werden
handelt
auch
sonst
gebräuchliches
Wort
deutschen
bekannten
Fremdsprache
Verkehr
etwa
auch
entsprechenden
Verwendung
Werbung
stets
nur
Unterscheidungsmittel
verstanden
wird
so
gibt
tatsächlichen
Anhalt
vorerwähnte
Unterscheidungseignung
Unterscheidungskraft
fehlt
.
ist
auch
Beurteilung
Unterscheidungskraft
Wortfolgen
hier
:
Werbeslogans
auszugehen
unterschiedliche
Anforderungen
Unterscheidungskraft
anderen
Wortmarken
gerechtfertigt
sind
.
Vielmehr
ist
Fall
prüfen
Wortfolge
ausschließlich
produktbeschreibenden
Inhalt
hat
auch
noch
so
geringe
Unterscheidungskraft
angemeldeten
Waren
Dienstleistungen
zukommt
.
Unterscheidungskraft
ist
lediglich
beschreibenden
Angaben
Anpreisungen
Werbeaussagen
allgemeiner
Art
auszugehen
.
Grundsätzlich
unterscheidungskräftig
werden
weiteren
Regel
längere
Wortfolgen
sein
.
Indizien
Eignung
Waren
Dienstleistungen
bestimmten
Anbieters
unterscheiden
können
Kürze
gewisse
Originalität
Prägnanz
Wortfolge
sein
;
Umstände
können
Wortfolge
eingängigen
aussagekräftigen
Werbeslogan
machen
.
Auch
Mehrdeutigkeit
Interpretationsbedürftigkeit
Werbeaussage
können
Anhalt
hinreichende
Unterscheidungskraft
bieten
.
dürfen
Anforderungen
Eigenart
Rahmen
Bewertung
Unterscheidungskraft
Wortfolgen
überspannt
werden
.
Auch
genommen
eher
einfachen
Aussage
kann
vornherein
Eignung
Produktidentifikation
abgesprochen
werden
vgl.
.
ZB
Radio
hier
;
.
Partner
;
.
;
vgl.
Fezer
Markenrecht
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
2
.
Wortfolge
"
"
genügt
Unterscheidungskraft
stellenden
Anforderungen
Rede
stehenden
Waren
Klasse
Papier
Schutz
beansprucht
wird
.
bestimmten
Sachbezug
angeführten
Waren
Klasse
Papier
weist
IR-Marke
tatsächlichen
Feststellungen
Bundespatentgerichts
vgl.
.
MarkenR
Test
.
.
Übersetzung
englischsprachigen
Wortfolge
ist
Feststellungen
Bundespatentgerichts
inländischen
Verkehrskreisen
lokale
Präsenz
globale
Kraft
bekannt
.
Wortfolge
ist
kurz
prägnant
unterscheidet
deutlich
längeren
Werbeslogan
.
Bestandteile
Wortfolge
"
"
"
"
drücken
gewissen
Gegensatz
regen
bezogen
Rede
stehenden
Waren
Gegenüberstellung
Nachdenken
Aussage
.
Werbeslogan
verfügt
auch
Beurteilung
Bundespatentgerichts
Waren
Klasse
-9-
gewisse
Originalität
.
reicht
bezogen
Waren
Klasse
Unterscheidungskraft
verneinen
.
läßt
Annahme
Bundespatentgerichts
IR-Marke
fehle
Unterscheidungskraft
Dienstleistungen
Klassen
Organisation
;
Schutz
beansprucht
wird
Rechtsfehler
erkennen
.
Werbeslogan
weist
Bereich
beschreibenden
Bezug
Dienstleistungen
erschöpft
ausschließlich
werblichen
Anpreisung
vgl.
Test
.
.
Gerade
Touristikbereich
ist
beanstandenden
Feststellungen
Bundespatentgerichts
Verkehr
großer
Bedeutung
Unternehmen
Ort
anwesend
ist
dort
auch
weltweit
ausreichende
Kraft
ordnungsgemäßen
Vertragsabwicklung
verfügt
.
IV
.
war
angefochtene
Beschluß
Zurückweisung
weitergehenden
Rechtsbeschwerde
teilweise
aufzuheben
Sache
insoweit
anderweitigen
Verhandlung
Entscheidung
Bundespatentgericht
zurückzuverweisen
.
Büscher
Bornkamm