BESCHLUSS Verkündet : 1 . Februar Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsbeschwerdesache betreffend IR-Marke Nr. Nachschlagewerk : ja : : ja . Abs. ; Art . quinquies Abschn . Nr. ; Abs. Nr. § Weist IR-Marke hier : englischsprachiger Werbeslogan beschreibenden Bezug Dienstleistungen Schutz beansprucht wird erschöpft ausschließlich werblichen Anpreisung so fehlt Dienstleistungsbereich Schutzbewilligung erforderliche Unterscheidungskraft . . 1 . Februar Bundespatentgericht I. Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 1 . Februar Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Markeninhaberin wird Beschluß 29 . Senats Marken-Beschwerdesenats Bundespatentgerichts 22 Juli aufgehoben Beschwerde Verweigerung Schutzes Anspruch genommenen Waren Klasse zurückgewiesen worden ist . Umfang Aufhebung wird Sache anderweitigen Verhandlung Entscheidung Bundespatentgericht zurückverwiesen . übrigen wird Rechtsbeschwerde zurückgewiesen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird DM festgesetzt . Gründe : Markeninhaberin begehrt international registrierte Marke Nr. " " Schutz Bundesrepublik Waren Dienstleistungen Klasse : " Papier " Klasse : " Organisation ; " Klasse : " . zuständige Markenstelle Deutschen Patentamts hat IRMarke begehrten Schutz fehlender Unterscheidungskraft Vorliegens Schutzhindernisses § Abs. Nr. verweigert . Beschwerde Markeninhaberin ist erfolglos geblieben . zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt Markeninhaberin Schutzerstreckungsbegehren . II . Bundespatentgericht hat IR-Marke begehrten Schutz Art . Abs. Art . Abschn . Nr. i.V. § versagt ausgeführt : Zwar bestehe gegenwärtiges künftiges Freihaltebedürfnis englischen Wortfolge inländischen Verkehr Sinne lokale Präsenz globale Kraft verstanden werde . Waren " Papier Waren Materialien " bestehe Sachbezug . liege beschreibende Angabe Waren Dienstleistungen Transportund . Vorliegen Freihaltebedürfnisses . S. § Abs. Nr. sei Sachbezug allerdings hinreichend konkret . Schutzhindernis . S. § Abs. Nr. sei ebenfalls festzustellen . Wortfolge fehle jedoch Werbeslogan Originalität Unterscheidungskraft . erschöpfe bloßen werblichen Anpreisung phantasievollen Überschuß sprachlichen Gestaltung Aussage . Auch Mehrdeutigkeit verfüge . Bereichen werde heutzutage Anwesenheit Ort Welt geworben . gewisse Originalität Verwendung Werbeslogans sei allenfalls " Papier Karton Waren Materialien " vorhanden Sachbezug Wortfolge fehle . starken Gewöhnung Verkehrs derartige Slogans führe jedoch phantasievolle Überschuß Wiedererkennungseffekt betrieblichen Herkunft . . Rechtsbeschwerde hat teilweise Erfolg . führt Aufhebung angefochtenen Entscheidung Bundespatentgericht IRMarke Schutz Waren Klasse verweigert hat . weitergehende Rechtsbeschwerde hat Erfolg . Annahme Bundespatentgerichts IR-Marke fehle auch Waren Klasse Papier matières classes ] ; livres publications imprimées pour promotionnel rapportant voyage cartes formulaires ; matériel appareils ; papeterie Unterscheidungskraft ist frei Rechtsfehlern . Bundespatentgericht hat hohe Anforderungen Unterscheidungskraft gestellt . Art . Abs. Art . Abschn . Nr. sind ebenso § Abs. Nr. Marken Schutzbewilligung ausgeschlossen beanspruchten Waren Dienstleistungen Unterscheidungskraft entbehren . 1 . Unterscheidungskraft ist Marke innewohnende konkrete Eignung Verkehr Unterscheidungsmittel Marke erfaßten Waren Dienstleistungen Unternehmens anderer Unternehmen aufgefaßt werden vgl. . 19.1.1995 ; . ZB ; . . ist grundsätzlich großzügigen Maßstab auszugehen auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht Schutzhindernis überwinden vgl. Begründung Regierungsentwurf . S. Sonderheft S. . Kann Wortmarke fraglichen Waren Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden handelt auch sonst gebräuchliches Wort deutschen bekannten Fremdsprache Verkehr etwa auch entsprechenden Verwendung Werbung stets nur Unterscheidungsmittel verstanden wird so gibt tatsächlichen Anhalt vorerwähnte Unterscheidungseignung Unterscheidungskraft fehlt . ist auch Beurteilung Unterscheidungskraft Wortfolgen hier : Werbeslogans auszugehen unterschiedliche Anforderungen Unterscheidungskraft anderen Wortmarken gerechtfertigt sind . Vielmehr ist Fall prüfen Wortfolge ausschließlich produktbeschreibenden Inhalt hat auch noch so geringe Unterscheidungskraft angemeldeten Waren Dienstleistungen zukommt . Unterscheidungskraft ist lediglich beschreibenden Angaben Anpreisungen Werbeaussagen allgemeiner Art auszugehen . Grundsätzlich unterscheidungskräftig werden weiteren Regel längere Wortfolgen sein . Indizien Eignung Waren Dienstleistungen bestimmten Anbieters unterscheiden können Kürze gewisse Originalität Prägnanz Wortfolge sein ; Umstände können Wortfolge eingängigen aussagekräftigen Werbeslogan machen . Auch Mehrdeutigkeit Interpretationsbedürftigkeit Werbeaussage können Anhalt hinreichende Unterscheidungskraft bieten . dürfen Anforderungen Eigenart Rahmen Bewertung Unterscheidungskraft Wortfolgen überspannt werden . Auch genommen eher einfachen Aussage kann vornherein Eignung Produktidentifikation abgesprochen werden vgl. . ZB Radio hier ; . Partner ; . ; vgl. Fezer Markenrecht 2 . Aufl . § Rdn . . 2 . Wortfolge " " genügt Unterscheidungskraft stellenden Anforderungen Rede stehenden Waren Klasse Papier Schutz beansprucht wird . bestimmten Sachbezug angeführten Waren Klasse Papier weist IR-Marke tatsächlichen Feststellungen Bundespatentgerichts vgl. . MarkenR Test . . Übersetzung englischsprachigen Wortfolge ist Feststellungen Bundespatentgerichts inländischen Verkehrskreisen lokale Präsenz globale Kraft bekannt . Wortfolge ist kurz prägnant unterscheidet deutlich längeren Werbeslogan . Bestandteile Wortfolge " " " " drücken gewissen Gegensatz regen bezogen Rede stehenden Waren Gegenüberstellung Nachdenken Aussage . Werbeslogan verfügt auch Beurteilung Bundespatentgerichts Waren Klasse -9- gewisse Originalität . reicht bezogen Waren Klasse Unterscheidungskraft verneinen . läßt Annahme Bundespatentgerichts IR-Marke fehle Unterscheidungskraft Dienstleistungen Klassen Organisation ; Schutz beansprucht wird Rechtsfehler erkennen . Werbeslogan weist Bereich beschreibenden Bezug Dienstleistungen erschöpft ausschließlich werblichen Anpreisung vgl. Test . . Gerade Touristikbereich ist beanstandenden Feststellungen Bundespatentgerichts Verkehr großer Bedeutung Unternehmen Ort anwesend ist dort auch weltweit ausreichende Kraft ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung verfügt . IV . war angefochtene Beschluß Zurückweisung weitergehenden Rechtsbeschwerde teilweise aufzuheben Sache insoweit anderweitigen Verhandlung Entscheidung Bundespatentgericht zurückzuverweisen . Büscher Bornkamm