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1262 lines
12 KiB

BESCHLUSS
2
.
März
Verfahren
Vollstreckbarerklärung
ausländischen
Schiedsspruchs
ECLI
:
:
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
2
.
März
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
1
.
Zivilsenats
Thüringer
Oberlandesgerichts
25
.
April
wird
Kosten
Antragsgegnerin
unzulässig
verworfen
.
Wert
Beschwerdegegenstands
:
.
Gründe
:
Parteien
schlossen
26
.
September
Vertrag
Zusammenarbeit
Zusammenarbeitsvertrag
.
Ziffer
Vertrags
enthält
Schiedsvereinbarung
heißt
:
11.2
Schiedsgericht
Streitigkeiten
Zusammenhang
vorliegenden
Vertrag
ergeben
Fragen
betreffend
Bestehen
Gültigkeit
Beendigung
Vertrags
sind
gemäß
deutschen
Zivilprozessordnung
Zeitpunkt
Abschlusses
Vertrags
geltenden
Fassung
Schiedsrichter
Ausschluss
ordentlichen
Rechtsweges
endgültig
entscheiden
.
11.3
Schiedsort
Schiedsort
ist
.
gilt
Verfahrensrecht
Ortes
Schiedsordnung
entsprechenden
Bestimmungen
enthält
.
Begründung
Schiedsspruchs
Schiedsspruch
ist
schriftlich
begründen
.
Schiedsgericht
wird
auch
Kosten
Schiedsverfahrens
notwendigen
Auslagen
beteiligten
Partner
entscheiden
.
Ziffer
Vertrags
hatten
Parteien
deutsches
Recht
vereinbart
.
Dezember
kündigte
Antragsgegnerin
Vertrag
.
Antragstellerin
beantragte
Schiedsgericht
Teilschiedsspruch
festzustellen
Kündigung
Zusammenarbeitsvertrags
Antragsgegnerin
unwirksam
ist
Parteien
geschlossene
Zusammenarbeitsvertrag
Kraft
bleibt
Antragsgegnerin
verpflichtet
ist
Antragstellerin
Höhe
bezahlen
späteren
Verfahrensabschnitt
festgesetzt
wird
.
Ferner
beantragte
Antragstellerin
Antragsgegnerin
Kosten
Schiedsverfahrens
Antragstellerin
entstandenen
Rechtsverfolgungskosten
Auslagen
aufzuerlegen
.
Zwischenschiedsspruch
29
.
Januar
stellte
Schiedsgericht
Zusammenarbeit
Parteien
Grundlage
Vertrags
26
.
September
beendet
sei
Antragstellerin
Antragsgegnerin
Anspruch
Entschädigung
noch
Schiedsgericht
bestimmenden
Höhe
habe
.
Vergütung
Schiedsrichter
Kosten
Schiedsverfahrens
enthält
Zwischenschiedsspruch
Nachtrag
Schiedsgerichts
19
.
August
geänderten
Fassung
deutscher
Übersetzung
folgende
Feststellungen
Regelungen
:
3
.
Kosten
Schiedsverfahrens
jetzt
werden
Betrag
insgesamt
Raum
Termine
stattgefunden
haben
folgt
festgelegt
:
Gebühren
Herrn
Prof.
Mitschiedsrichter
Höhe
Auslagen
Höhe
;
Gebühren
Herrn
Dr.
Mitschiedsrichter
Höhe
Auslagen
Höhe
;
Gebühren
Herrn
Prof.
Vorsitzender
Schiedsgerichts
Höhe
Auslagen
Höhe
.
4
.
Bezüglich
Kosten
Schiedsverfahrens
ist
Antragsgegnerin
Antragstellerin
Erstattung
Betrags
Höhe
54.041
verpflichtet
.
Schiedsgericht
erstattet
Betrag
Höhe
.
5
.
wird
verurteilt
Beträge
Höhe
Rechtskosten
sonstigen
ersten
Abschnitt
Schiedsverfahrens
entstandenen
Kosten
zahlen
.
6
.
wird
verurteilt
Betrag
Höhe
Rechtskosten
sonstigen
ersten
Abschnitt
Schiedsverfahrens
entstandenen
Kosten
zahlen
.
Antragstellerin
hat
Schiedsgericht
Fremdwährungen
aus6
gedrückten
Beträge
Wechselkurs
29
.
Januar
Datum
Erlasses
später
berichtigten
Zwischenschiedsspruchs
Euro
umgerechnet
.
Grundlage
hat
Antragstellerin
Kosten
Schiedsgerichts
eigene
Rechtsverfolgungskosten
Ziffer
Tenors
Zwischenschiedsspruchs
zugesprochenen
Betrag
errechnet
.
Forderung
hat
Antragstellerin
Ziffer
Tenors
Antragsgegnerin
zahlenden
Betrag
aufgerechnet
.
Höhe
Differenzbetrags
erstrebt
Antragstellerin
Vollstreckbarerklärung
Zwischenschiedsspruchs
.
Oberlandesgericht
hat
Antrag
folgt
stattgegeben
:
Schiedsgericht
erlassene
Zwischenschiedsspruch
29
.
Januar
Fassung
Ergänzung
19
.
August
:
4
.
Bezüglich
Kosten
Schiedsverfahrens
ist
Erstattung
Betrags
Höhe
54.041,00
verpflichtet
.
5
.
wird
verurteilt
Beträge
Höhe
231.347.966,00
1.380,00
Rechtskosten
sonstigen
Kosten
ersten
Abschnitt
Schiedsverfahrens
zahlen
.
wird
Höhe
Betrags
vollstreckbar
erklärt
.
richtet
Rechtsbeschwerde
Antragsgegnerin
Zurückweisung
Antragstellerin
beantragt
.
II
.
Oberlandesgericht
hat
Antrag
Vollstreckbarerklärung
geltend
gemachten
Höhe
begründet
erachtet
.
hat
ausgeführt
:
Vollstreckung
Zwischenschiedsspruchs
widerspreche
öffentlichen
Ordnung
Bundesrepublik
Schiedsgericht
Schiedsrichtern
zustehende
Honorar
selbst
festgesetzt
habe
.
stelle
unzulässiges
Richten
eigener
Sache
ausländische
Schiedsgericht
Entscheidung
Kostenerstattung
zugleich
enthaltene
Schiedsrichterhonorar
entscheide
.
Honorarbestimmung
Schiedsgericht
sei
nur
Verhältnis
Schiedsparteien
zueinander
verbindlich
.
Antragstellerin
vorgenommene
Umrechnung
Fremdwährungsbeträge
sei
beanstanden
.
.
Rechtsbeschwerde
ist
statthaft
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Nr.
Fall
.
ist
aber
unzulässig
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
noch
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Bundesgerichtshofs
erfordert
§
Abs.
.
1
.
Rechtsbeschwerde
behauptete
Verstoß
Oberlandesgerichts
Verfahrensgrundrecht
Antragsgegnerin
rechtliches
Gehör
Art
.
Abs.
GG
liegt
.
Rechtsbeschwerde
rügt
Oberlandesgericht
habe
Vortrag
Antragsgegnerin
auseinandergesetzt
Schiedsverfahren
deutschen
Zivilprozessordnung
unterliege
Parteien
unmittelbar
mittelbar
Bezugnahme
Schiedsordnung
Honorar
Schiedsrichter
geeinigt
hätten
Stundenhonorar
je
Stunde
Widerstand
Antragsgegnerin
bestimmt
Grundlage
Honorar
Nummer
Tenors
Zwischenschiedsspruchs
festgesetzt
hätten
.
Oberlandesgericht
hatte
Grundlage
Rechtsauffassung
Anlass
Vortrag
Antragsgegnerin
einzugehen
.
Oberlandesgericht
hat
ausdrücklich
Rüge
Antragsgegnerin
auseinandergesetzt
Vollstreckung
Zwischenschiedsspruchs
verstoße
§
Abs.
.
Abs.
Buchst
.
Schiedsrichter
Honorar
selbst
festgesetzt
hätten
.
hat
aber
angenommen
Hinblick
Entscheidungen
Bundesgerichtshofs
28
.
März
ZB
.
Oberlandesgerichts
komme
Verstoß
ordre
public
Betracht
Bestimmung
konkreten
Honorarhöhe
ebenso
Festsetzung
Streitwerts
Schiedsrichter
nur
Verhältnis
Schiedsparteien
zueinander
verbindlich
sei
nur
insoweit
Grundlage
Schiedsgericht
angeordneten
Kostenerstattung
sein
könne
.
Parteien
bleibe
jedoch
unbenommen
Vergütungsstreitigkeit
ordentlichen
Gerichten
Schiedsrichtern
berufen
Honorar
sei
hoch
festgesetzt
worden
.
Rechtsbeschwerde
übergangen
gerügten
Vortrag
kam
Rechtsauffassung
.
2
.
Rechtsbeschwerde
liegt
auch
Zulassungsgrund
Divergenz
§
Abs.
Nr.
Fall
.
Beschluss
Oberlandesgerichts
weicht
Senatsbeschluss
25
.
Februar
.
Rechtsbeschwerde
trägt
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
dürfe
Schiedsgericht
Vergütung
Schiedsrichter
Teil
Verfahrenskosten
ziffernmäßig
nur
festsetzen
Höhe
Vergütung
etwa
Honorar
Streitwert
richte
bezifferte
Schiedsklage
erhoben
worden
sei
Parteien
Schiedsrichtern
festes
Honorar
vereinbart
hätten
Einvernehmen
bestehe
feststehe
benötigte
Betrag
bereits
vorschussweise
einbezahlt
worden
sei
Beschluss
28
.
März
ZB
.
8
;
.
.
Entscheidung
Oberlandesgerichts
liege
unvereinbare
entscheidungserhebliche
gedankliche
Obersatz
auch
dann
Honorar
Schiedsklage
Streitwert
richte
Vereinbarung
Parteien
Schiedsrichterhonorar
fehle
Schiedsgericht
selbst
Schiedsrichter
Vergütung
Zeitaufwand
Teil
Verfahrenskosten
Widerspruchs
Partei
ziffernmäßig
festsetzen
könne
unerheblich
sei
Honorarfestsetzung
widersprechende
Partei
angeforderten
Vorschuss
nur
teilweise
eingezahlt
habe
.
legt
Rechtsbeschwerde
Zulassungsgrund
.
Entscheidung
Oberlandesgerichts
liegt
Rechtsbeschwerde
formulierte
Obersatz
zugrunde
.
Gegenstand
vorliegenden
Verfahrens
ist
Aufhebung
Vollstreckbarerklärung
Ziffer
Tenors
Zwischenschiedsspruchs
Fassung
19
.
August
Ansicht
Rechtsbeschwerde
inländischen
ordre
public
unvereinbare
einseitige
Festlegung
Schiedsrichtervergütung
Schiedsgericht
enthält
.
Entschieden
hat
Oberlandesgericht
antragsgemäß
allein
Vollstreckbarkeit
Ziffer
Ziffer
Tenors
.
Teile
Entscheidung
Schiedsgerichts
kam
Frage
Schiedsrichter
Honorar
festsetzen
durften
Ziffer
Tenors
geschehen
.
Ziffer
enthält
ausschließlich
Regelung
Rechtsanwaltskosten
sonstigen
Auslagen
Parteien
Rechtsverfolgung
vgl.
.
Zwischenschiedsspruchs
.
Berechtigung
Schiedsrichter
Honorar
selbst
festzusetzen
kommt
.
Ziffer
Tenors
betrifft
Ausgleich
Parteien
Kosten
Schiedsverfahrens
geleisteten
Vorschüsse
Grundlage
Schiedsgericht
festgesetzten
Kostenverteilung
%
Lasten
Antragsgegnerin
%
Lasten
Antragstellerin
vgl.
.
Zwischenschiedsspruchs
.
Festlegung
jeweiligen
Kostenquote
Parteien
ist
Rüge
Unzulässigkeit
Richtens
eigener
Sache
ebenfalls
betroffen
.
Allerdings
bezieht
gemäß
Ziffer
Tenors
vorzunehmende
Ausgleich
Vorschüsse
Parteien
Kosten
Schiedsverfahrens
größten
Teil
Schiedsgericht
festgesetzten
Vergütung
Schiedsrichter
bestehen
.
haben
Schiedsrichter
anders
Ziffer
Vergütungsansprüche
Parteien
aber
selbst
tituliert
vgl.
.
.
Ziffer
Tenors
begründet
Vollstreckungstitel
Schiedsrichter
eigene
Honoraransprüche
Parteien
vgl.
4
.
Aufl
.
.
noch
Einwendungsausschluss
Lasten
Honorarforderungen
Schiedsrichter
.
Erweist
Parteien
Schiedsgericht
eingeforderten
Kostenvorschüsse
gezahlt
haben
so
können
Überzahlung
Schiedsverfahrens
Schiedsrichtern
zurückverlangen
vgl.
.
10
;
Regierungsentwurf
Gesetzes
Neuregelung
Schiedsverfahrensrechts
BT-Drucks
.
S.
;
Schwab/Walter
Schiedsgerichtsbarkeit
7
.
Aufl
.
Kap
.
Rn
.
aE
.
gleicher
Weise
ist
Rückforderung
gezahlter
Kosten
Schiedsrichtern
noch
möglich
Vorschüsse
Parteien
Kosten
-9-
rens
Schiedsgericht
festgelegten
Kostenquote
untereinander
ausgeglichen
worden
sind
.
Zwischenschiedsspruch
getroffene
Regelung
Parteien
Verhältnis
jeweiligen
Unterliegens
Schiedsverfahren
Last
Risiko
Rückforderung
gezahlter
Vorschüsse
Schiedsrichterhonorare
zuweist
entspricht
allgemeinen
Gerechtigkeitsvorstellungen
.
Vollstreckung
Regelung
kann
ordre
entgegenstehen
.
Ist
hier
Anerkennung
Vollstreckbarerklärung
ausländischen
Schiedsspruchs
entscheiden
gilt
Interesse
internationalen
Handelsverkehrs
ordre
public
interne
weniger
strenge
Prüfungsmaßstab
ordre
international
.
kann
ausländischen
Schiedsspruch
Gesichtspunkt
deutschen
verfahrensrechtlichen
ordre
public
nur
dann
Anerkennung
Vollstreckung
versagt
werden
schiedsgerichtliche
Verfahren
schwerwiegenden
Grundlagen
staatlichen
wirtschaftlichen
Lebens
berührenden
Mangel
leidet
Beschluss
6
.
Oktober
.
Verstoß
verfahrensrechtlichen
international
scheidet
Streitfall
.
Rede
stehende
Vollstreckbarerklärung
kommt
Rechtsbeschwerde
Festsetzung
Schiedsrichtervergütung
Ziffer
Tenors
mangelnde
Vollstreckbarkeit
§
Vollstreckung
Ziffern
Tenors
entgegenstünde
.
Vollstreckbarkeit
Zwischenschiedsspruchs
ist
Bestimmung
§
vornherein
Bedeutung
.
Streitfall
Vollstreckbarkeit
ausländischen
Schiedsspruchs
geht
kann
Antrag
Vollstreckbarerklärung
§
Abs.
nur
zurückgewiesen
werden
Versagungsgründe
Art
.
vorliegen
.
Fall
ist
ist
Regelung
Tenors
gesondert
prüfen
.
Nur
Versagungsgrund
durchgreift
ist
Vollstreckbarerklärung
abzulehnen
vgl.
13
.
Aufl
.
.
28
;
Zöller/Geimer
31
.
Aufl
.
.
.
Unabhängig
ist
Wirksamkeit
Honorarfestsetzung
Ziffer
Tenors
Voraussetzung
Ausgleich
Kostenvorschüsse
Ziffer
Tenors
.
Ziffer
behandelt
vielmehr
letztlich
maßgeblichen
Höhe
Schiedsrichtervergütungen
unabhängigen
Ausgleich
Parteien
gezahlten
Vorschüsse
Schiedsspruch
festgelegten
Kostenquote
.
verbindliche
Festsetzung
Schiedsrichtervergütung
Verhältnis
Schiedsrichtern
Parteien
ist
unabhängig
;
Ausgleich
Überzahlungen
ist
ausgeschlossen
.
3
.
Zulässigkeit
Rechtsbeschwerde
ergibt
schließlich
Umstand
Oberlandesgericht
mündliche
Verhandlung
entschieden
hat
.
Vollstreckbarerklärungsverfahren
ist
gemäß
§
Abs.
Fall
mündliche
Verhandlung
nur
dann
erforderlich
Aufhebungsgründe
§
Abs.
"
Betracht
kommen
"
.
ist
nur
dann
Fall
begründet
geltend
gemacht
"
worden
sind
15
Juli
ZB
.
fehlt
Streitfall
vgl.
.
IV
.
ist
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Oberlandesgerichts
Kosten
Antragsgegnerin
§
Abs.
unzulässig
verwerfen
.
Kirchhoff
Schwonke
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung