BESCHLUSS 2 . März Verfahren Vollstreckbarerklärung ausländischen Schiedsspruchs ECLI : : I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 2 . März Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Dr. Richterin Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 1 . Zivilsenats Thüringer Oberlandesgerichts 25 . April wird Kosten Antragsgegnerin unzulässig verworfen . Wert Beschwerdegegenstands : € . Gründe : Parteien schlossen 26 . September Vertrag Zusammenarbeit Zusammenarbeitsvertrag . Ziffer Vertrags enthält Schiedsvereinbarung heißt : 11.2 Schiedsgericht Streitigkeiten Zusammenhang vorliegenden Vertrag ergeben Fragen betreffend Bestehen Gültigkeit Beendigung Vertrags sind gemäß deutschen Zivilprozessordnung Zeitpunkt Abschlusses Vertrags geltenden Fassung Schiedsrichter Ausschluss ordentlichen Rechtsweges endgültig entscheiden . 11.3 Schiedsort Schiedsort ist . gilt Verfahrensrecht Ortes Schiedsordnung entsprechenden Bestimmungen enthält . Begründung Schiedsspruchs Schiedsspruch ist schriftlich begründen . Schiedsgericht wird auch Kosten Schiedsverfahrens notwendigen Auslagen beteiligten Partner entscheiden . Ziffer Vertrags hatten Parteien deutsches Recht vereinbart . Dezember kündigte Antragsgegnerin Vertrag . Antragstellerin beantragte Schiedsgericht Teilschiedsspruch festzustellen Kündigung Zusammenarbeitsvertrags Antragsgegnerin unwirksam ist Parteien geschlossene Zusammenarbeitsvertrag Kraft bleibt Antragsgegnerin verpflichtet ist Antragstellerin Höhe bezahlen späteren Verfahrensabschnitt festgesetzt wird . Ferner beantragte Antragstellerin Antragsgegnerin Kosten Schiedsverfahrens Antragstellerin entstandenen Rechtsverfolgungskosten Auslagen aufzuerlegen . Zwischenschiedsspruch 29 . Januar stellte Schiedsgericht Zusammenarbeit Parteien Grundlage Vertrags 26 . September beendet sei Antragstellerin Antragsgegnerin Anspruch Entschädigung noch Schiedsgericht bestimmenden Höhe habe . Vergütung Schiedsrichter Kosten Schiedsverfahrens enthält Zwischenschiedsspruch Nachtrag Schiedsgerichts 19 . August geänderten Fassung deutscher Übersetzung folgende Feststellungen Regelungen : 3 . Kosten Schiedsverfahrens jetzt werden Betrag insgesamt Raum Termine stattgefunden haben folgt festgelegt : Gebühren Herrn Prof. Mitschiedsrichter Höhe Auslagen Höhe ; Gebühren Herrn Dr. Mitschiedsrichter Höhe Auslagen Höhe ; Gebühren Herrn Prof. Vorsitzender Schiedsgerichts Höhe Auslagen Höhe . 4 . Bezüglich Kosten Schiedsverfahrens ist Antragsgegnerin Antragstellerin Erstattung Betrags Höhe 54.041 verpflichtet . Schiedsgericht erstattet Betrag Höhe . 5 . wird verurteilt Beträge Höhe € Rechtskosten sonstigen ersten Abschnitt Schiedsverfahrens entstandenen Kosten zahlen . 6 . wird verurteilt Betrag Höhe € Rechtskosten sonstigen ersten Abschnitt Schiedsverfahrens entstandenen Kosten zahlen . Antragstellerin hat Schiedsgericht Fremdwährungen aus6 gedrückten Beträge Wechselkurs 29 . Januar Datum Erlasses später berichtigten Zwischenschiedsspruchs Euro umgerechnet . Grundlage hat Antragstellerin Kosten Schiedsgerichts eigene Rechtsverfolgungskosten Ziffer Tenors Zwischenschiedsspruchs zugesprochenen Betrag € errechnet . Forderung hat Antragstellerin Ziffer Tenors Antragsgegnerin zahlenden Betrag € aufgerechnet . Höhe Differenzbetrags € erstrebt Antragstellerin Vollstreckbarerklärung Zwischenschiedsspruchs . Oberlandesgericht hat Antrag folgt stattgegeben : Schiedsgericht … erlassene Zwischenschiedsspruch 29 . Januar Fassung Ergänzung … 19 . August : 4 . Bezüglich Kosten Schiedsverfahrens ist Erstattung Betrags Höhe 54.041,00 verpflichtet . 5 . wird verurteilt Beträge Höhe 231.347.966,00 € 1.380,00 Rechtskosten sonstigen Kosten ersten Abschnitt Schiedsverfahrens … zahlen . wird Höhe Betrags € vollstreckbar erklärt . richtet Rechtsbeschwerde Antragsgegnerin Zurückweisung Antragstellerin beantragt . II . Oberlandesgericht hat Antrag Vollstreckbarerklärung geltend gemachten Höhe € begründet erachtet . hat ausgeführt : Vollstreckung Zwischenschiedsspruchs widerspreche öffentlichen Ordnung Bundesrepublik Schiedsgericht Schiedsrichtern zustehende Honorar selbst festgesetzt habe . stelle unzulässiges Richten eigener Sache ausländische Schiedsgericht Entscheidung Kostenerstattung zugleich enthaltene Schiedsrichterhonorar entscheide . Honorarbestimmung Schiedsgericht sei nur Verhältnis Schiedsparteien zueinander verbindlich . Antragstellerin vorgenommene Umrechnung Fremdwährungsbeträge sei beanstanden . . Rechtsbeschwerde ist statthaft § Abs. Satz § Abs. Nr. Fall . ist aber unzulässig Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Bundesgerichtshofs erfordert § Abs. . 1 . Rechtsbeschwerde behauptete Verstoß Oberlandesgerichts Verfahrensgrundrecht Antragsgegnerin rechtliches Gehör Art . Abs. GG liegt . Rechtsbeschwerde rügt Oberlandesgericht habe Vortrag Antragsgegnerin auseinandergesetzt Schiedsverfahren deutschen Zivilprozessordnung unterliege Parteien unmittelbar mittelbar Bezugnahme Schiedsordnung Honorar Schiedsrichter geeinigt hätten Stundenhonorar je Stunde Widerstand Antragsgegnerin bestimmt Grundlage Honorar Nummer Tenors Zwischenschiedsspruchs festgesetzt hätten . Oberlandesgericht hatte Grundlage Rechtsauffassung Anlass Vortrag Antragsgegnerin einzugehen . Oberlandesgericht hat ausdrücklich Rüge Antragsgegnerin auseinandergesetzt Vollstreckung Zwischenschiedsspruchs verstoße § Abs. . Abs. Buchst . Schiedsrichter Honorar selbst festgesetzt hätten . hat aber angenommen Hinblick Entscheidungen Bundesgerichtshofs 28 . März ZB . Oberlandesgerichts komme Verstoß ordre public Betracht Bestimmung konkreten Honorarhöhe ebenso Festsetzung Streitwerts Schiedsrichter nur Verhältnis Schiedsparteien zueinander verbindlich sei nur insoweit Grundlage Schiedsgericht angeordneten Kostenerstattung sein könne . Parteien bleibe jedoch unbenommen Vergütungsstreitigkeit ordentlichen Gerichten Schiedsrichtern berufen Honorar sei hoch festgesetzt worden . Rechtsbeschwerde übergangen gerügten Vortrag kam Rechtsauffassung . 2 . Rechtsbeschwerde liegt auch Zulassungsgrund Divergenz § Abs. Nr. Fall . Beschluss Oberlandesgerichts weicht Senatsbeschluss 25 . Februar . Rechtsbeschwerde trägt Rechtsprechung Bundesgerichtshofs dürfe Schiedsgericht Vergütung Schiedsrichter Teil Verfahrenskosten ziffernmäßig nur festsetzen Höhe Vergütung etwa Honorar Streitwert richte bezifferte Schiedsklage erhoben worden sei Parteien Schiedsrichtern festes Honorar vereinbart hätten Einvernehmen bestehe feststehe benötigte Betrag bereits vorschussweise einbezahlt worden sei Beschluss 28 . März ZB . 8 ; . . Entscheidung Oberlandesgerichts liege unvereinbare entscheidungserhebliche gedankliche Obersatz auch dann Honorar Schiedsklage Streitwert richte Vereinbarung Parteien Schiedsrichterhonorar fehle Schiedsgericht selbst Schiedsrichter Vergütung Zeitaufwand Teil Verfahrenskosten Widerspruchs Partei ziffernmäßig festsetzen könne unerheblich sei Honorarfestsetzung widersprechende Partei angeforderten Vorschuss nur teilweise eingezahlt habe . legt Rechtsbeschwerde Zulassungsgrund . Entscheidung Oberlandesgerichts liegt Rechtsbeschwerde formulierte Obersatz zugrunde . Gegenstand vorliegenden Verfahrens ist Aufhebung Vollstreckbarerklärung Ziffer Tenors Zwischenschiedsspruchs Fassung 19 . August Ansicht Rechtsbeschwerde inländischen ordre public unvereinbare einseitige Festlegung Schiedsrichtervergütung Schiedsgericht enthält . Entschieden hat Oberlandesgericht antragsgemäß allein Vollstreckbarkeit Ziffer Ziffer Tenors . Teile Entscheidung Schiedsgerichts kam Frage Schiedsrichter Honorar festsetzen durften Ziffer Tenors geschehen . Ziffer enthält ausschließlich Regelung Rechtsanwaltskosten sonstigen Auslagen Parteien Rechtsverfolgung vgl. . Zwischenschiedsspruchs . Berechtigung Schiedsrichter Honorar selbst festzusetzen kommt . Ziffer Tenors betrifft Ausgleich Parteien Kosten Schiedsverfahrens geleisteten Vorschüsse Grundlage Schiedsgericht festgesetzten Kostenverteilung % Lasten Antragsgegnerin % Lasten Antragstellerin vgl. . Zwischenschiedsspruchs . Festlegung jeweiligen Kostenquote Parteien ist Rüge Unzulässigkeit Richtens eigener Sache ebenfalls betroffen . Allerdings bezieht gemäß Ziffer Tenors vorzunehmende Ausgleich Vorschüsse Parteien Kosten Schiedsverfahrens größten Teil Schiedsgericht festgesetzten Vergütung Schiedsrichter bestehen . haben Schiedsrichter anders Ziffer Vergütungsansprüche Parteien aber selbst tituliert vgl. . . Ziffer Tenors begründet Vollstreckungstitel Schiedsrichter eigene Honoraransprüche Parteien vgl. 4 . Aufl . . noch Einwendungsausschluss Lasten Honorarforderungen Schiedsrichter . Erweist Parteien Schiedsgericht eingeforderten Kostenvorschüsse gezahlt haben so können Überzahlung Schiedsverfahrens Schiedsrichtern zurückverlangen vgl. . 10 ; Regierungsentwurf Gesetzes Neuregelung Schiedsverfahrensrechts BT-Drucks . S. ; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7 . Aufl . Kap . Rn . aE . gleicher Weise ist Rückforderung gezahlter Kosten Schiedsrichtern noch möglich Vorschüsse Parteien Kosten -9- rens Schiedsgericht festgelegten Kostenquote untereinander ausgeglichen worden sind . Zwischenschiedsspruch getroffene Regelung Parteien Verhältnis jeweiligen Unterliegens Schiedsverfahren Last Risiko Rückforderung gezahlter Vorschüsse Schiedsrichterhonorare zuweist entspricht allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen . Vollstreckung Regelung kann ordre entgegenstehen . Ist hier Anerkennung Vollstreckbarerklärung ausländischen Schiedsspruchs entscheiden gilt Interesse internationalen Handelsverkehrs ordre public interne weniger strenge Prüfungsmaßstab ordre international . kann ausländischen Schiedsspruch Gesichtspunkt deutschen verfahrensrechtlichen ordre public nur dann Anerkennung Vollstreckung versagt werden schiedsgerichtliche Verfahren schwerwiegenden Grundlagen staatlichen wirtschaftlichen Lebens berührenden Mangel leidet Beschluss 6 . Oktober . Verstoß verfahrensrechtlichen international scheidet Streitfall . Rede stehende Vollstreckbarerklärung kommt Rechtsbeschwerde Festsetzung Schiedsrichtervergütung Ziffer Tenors mangelnde Vollstreckbarkeit § Vollstreckung Ziffern Tenors entgegenstünde . Vollstreckbarkeit Zwischenschiedsspruchs ist Bestimmung § vornherein Bedeutung . Streitfall Vollstreckbarkeit ausländischen Schiedsspruchs geht kann Antrag Vollstreckbarerklärung § Abs. nur zurückgewiesen werden Versagungsgründe Art . vorliegen . Fall ist ist Regelung Tenors gesondert prüfen . Nur Versagungsgrund durchgreift ist Vollstreckbarerklärung abzulehnen vgl. 13 . Aufl . . 28 ; Zöller/Geimer 31 . Aufl . . . Unabhängig ist Wirksamkeit Honorarfestsetzung Ziffer Tenors Voraussetzung Ausgleich Kostenvorschüsse Ziffer Tenors . Ziffer behandelt vielmehr letztlich maßgeblichen Höhe Schiedsrichtervergütungen unabhängigen Ausgleich Parteien gezahlten Vorschüsse Schiedsspruch festgelegten Kostenquote . verbindliche Festsetzung Schiedsrichtervergütung Verhältnis Schiedsrichtern Parteien ist unabhängig ; Ausgleich Überzahlungen ist ausgeschlossen . 3 . Zulässigkeit Rechtsbeschwerde ergibt schließlich Umstand Oberlandesgericht mündliche Verhandlung entschieden hat . Vollstreckbarerklärungsverfahren ist gemäß § Abs. Fall mündliche Verhandlung nur dann erforderlich Aufhebungsgründe § Abs. " Betracht kommen " . ist nur dann Fall begründet geltend gemacht " worden sind 15 Juli ZB . fehlt Streitfall vgl. . IV . ist Rechtsbeschwerde Beschluss Oberlandesgerichts Kosten Antragsgegnerin § Abs. unzulässig verwerfen . Kirchhoff Schwonke Vorinstanz : OLG Entscheidung