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545 lines
4.5 KiB

BESCHLUSS
ZB
19
.
Dezember
Rechtsbeschwerdesache
I.
Zivilsenat
hat
19
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Pokrant
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluß
2
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
25
Juli
wird
Kosten
Antragstellerin
zurückgewiesen
.
:
6.000,--
Gründe
:
Antragsgegnerin
ist
Ersatzkasse
.
Betreuungsstelle
übersandte
Schreiben
20
November
Mitglieder
Werbeprospekt
Bestellunterlagen
Antwortkuvert
ansässigen
Firma
.
betreibt
Apotheke
Wege
Versandhandels
vorwiegend
Internet
u.a.
zugelassene
Arzneimittel
vertreibt
.
Antragstellerin
Zentrale
Bekämpfung
unlauteren
Wettbewerbs
hat
Landgericht
28
.
Dezember
gestellten
Antrag
hin
2
.
Januar
Beschlußverfügung
erwirkt
.
ist
Antragsgegnerin
Androhung
Ordnungsmitteln
untersagt
worden
geschäftlichen
Verkehr
Zwecken
Wettbewerbs
Mitgliedern
Unterlagen
Bezug
Arzneimitteln
Firma
überlassen
.
Widerspruch
Antragsgegnerin
hat
Landgericht
Rechtsweg
ordentlichen
Gerichten
eröffnet
erachtet
Rechtsstreit
Sozialgericht
verwiesen
Zwangsvollstreckung
Beschluß
2
.
Januar
einstweilen
eingestellt
.
Entscheidung
gerichtete
sofortige
Beschwerde
Antragstellerin
hatte
Erfolg
.
Hiergegen
wendet
Antragstellerin
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
gemäß
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Satz
statthaft
fristgerecht
eingelegt
begründet
worden
ist
auch
übrigen
zulässig
.
Umstand
Antragstellerin
Gang
gesetzten
Verfahren
einstweiligen
Verfügung
Berufungsurteil
Revision
§
Abs.
Satz
statthaft
wäre
steht
vgl.
.
;
.
5.4.2001
ZB
.
.
Sache
hat
Rechtsbeschwerde
Erfolg
.
Beschwerdegericht
hat
Übereinstimmung
Landgericht
angenommen
Verfahren
Rechtsweg
Sozialgerichten
eröffnet
sei
.
Beurteilung
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
1
.
Beschwerdegericht
ist
zutreffend
Rechtsbeschwerde
auch
unbeanstandet
ausgegangen
§
auch
Rahmen
Eilverfahren
Anwendung
findet
2181
;
23
.
Aufl
.
§
.
m.w
.
.
Ebenfalls
richtig
Rechtsbeschwerde
angegriffen
ist
Annahme
Rechtswegfrage
sei
Fassung
§
beurteilen
Zeitpunkt
Einreichung
Antragsschrift
28
.
Dezember
gegolten
habe
§
Abs.
Satz
;
aaO
§
Rdn
.
;
.
ZPO/Heinze
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
Wettbewerbsrechtliche
Ansprüche
Verfahren
8
.
Aufl
.
Kap
.
Rdn
.
m.w
.
.
.
2
.
Erfolg
wendet
Rechtsbeschwerde
Beurteilung
Beschwerdegerichts
Antragstellerin
verfolgten
Begehren
handele
Streitigkeit
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
Fassung
Bestimmung
Zeit
1
Juli
1
.
Januar
gegolten
habe
Rechtsweg
Gerichten
Sozialgerichtsbarkeit
eröffnet
gewesen
sei
.
genannten
Bestimmung
haben
Gerichte
Sozialgerichtsbarkeit
Streitigkeiten
Entscheidungen
Krankenkassen
auch
insoweit
befinden
Dritte
betroffen
sind
.
dortige
Regelung
beschränkt
allerdings
Maßnahmen
unmittelbar
Erfüllung
Krankenkassen
Kassenärztlichen
Vereinigungen
Fünften
Buch
obliegenden
öffentlichrechtlichen
Aufgaben
dienen
.
Entscheidung
streitgegenständliche
Verfahren
Rechtsweg
Sozialgerichten
eröffnet
ist
hängt
maßgeblich
Schwergewicht
Rechtsstreits
Aufgaben
anzusiedeln
ist
Erfüllung
Krankenkassen
unmittelbar
öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen
obliegt
vgl.
.
5.6.1997
ZB
Hilfsmittellieferungsvertrag
;
.
15.9.1999
Arzneimittelversorgung
;
.
Sondenernährung
.
ist
Zuständigkeit
Sozialgerichte
gegeben
.
Grundlage
Verfügungsanspruch
ist
Schreiben
20
November
Antragsgegnerin
Werbeprospekt
Bestellunterlagen
Antwortkuvert
Firma
Mitglied
übersandt
hat
.
Antragsgegnerin
hat
vorgebracht
erfülle
Begleichung
Firma
bedienten
Rezepte
gesetzlich
zugewiesene
Aufgabe
.
Antragstellerin
beanstandeten
Verhaltensweise
sei
§
Abs.
niedergelegten
Wirtschaftlichkeitsgebots
berechtigt
gewesen
.
Frage
zutrifft
Antragsgegnerin
Schreiben
20
November
etwa
wettbewerbswidrig
gehandelt
hat
Mitglied
Tätigwerden
informiert
hat
sozialrechtlichen
Vorschriften
verboten
war
vgl.
.
19.1.1995
sicherung
;
Urt
.
Verwaltungsstellenleiter
betrifft
zuständigen
Gerichten
Sozialgerichtsbarkeit
prüfende
Frage
Begründetheit
Verfügungsantrags
Arzneimittelversorgung
.
gilt
Vortrag
Antragstellerin
Antragsgegnerin
hafte
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
HWG
auch
gemäß
§
wettbewerbswidrige
Verhalten
Firma
Störerin
.
Annahme
Streitfall
Gerichte
richtsbarkeit
Entscheidung
berufen
sind
steht
auch
Antragstellerin
Begehren
Privatrecht
zuzurechnenden
Vorschriften
§
Abs.
Nr.
stützt
.
§
Abs.
Satz
entscheidet
Gericht
zulässigen
Rechtswegs
Rechtsstreit
Betracht
kommenden
rechtlichen
Gesichtspunkten
.
bedeutet
Anspruchsgrundlage
zuständige
Gericht
auch
Normen
befinden
hat
allein
Zuständigkeit
anderen
Gerichtsbarkeit
begründen
würden
Arzneimittelversorgung
;
Sondenernährung
.
IV
.
war
Rechtsbeschwerde
Kosten
Antragstellerin
zurückzuweisen
§
Abs.
.
Bornkamm
Büscher
Pokrant