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1.4 KiB

BESCHLUSS
14
.
Januar
energiewirtschaftsrechtlichen
Verwaltungssache
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
14
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Kirchhoff
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
notwendigen
Auslagen
Bundesnetzagentur
trägt
Antragstellerin
.
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragstellerin
trägt
§
EnWG
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
.
Rücknahme
Rechtsbeschwerde
hat
Rolle
Unterlegenen
begeben
.
entspricht
Billigkeit
Erstattung
außergerichtlichen
Auslagen
Bundesnetzagentur
anzuordnen
.
gilt
namentlich
dann
Gericht
Rücknahme
noch
Sachprüfung
durchgeführt
hat
Umstände
hervortreten
Rahmen
Billigkeitserwägungen
abweichende
Kostenverteilung
rechtfertigen
könnten
vgl.
Beschluss
7
November
WuW/E
.
Kostenverteilung
.
besonderen
Umstände
liegen
Ansicht
Antragstellerin
teilweisen
Einigung
Kosten
Beteiligten
geführten
weiteren
Beschwerdeverfahren
Festsetzung
Erlösobergrenzen
.
Zwar
hat
dort
Antragstellerin
Annahme
Angebots
Abschluss
öffentlich-rechtlichen
Vertrags
Kosten
waren
dort
gegeneinander
aufgehoben
worden
Erwartung
geäußert
außergerichtlichen
Kosten
würden
hiesigen
Verfahren
entsprechend
behandelt
.
Bundesnetzagentur
dahingehendes
Vertrauen
zurechenbar
veranlasst
hat
ist
indessen
ersichtlich
.
Übereinstimmung
Beschwerdegericht
wird
Wert
festgesetzt
.
Bornkamm
Raum
Kirchhoff
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung
17.03.2010