BESCHLUSS 14 . Januar energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat 14 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Kirchhoff Dr. Dr. beschlossen : Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens notwendigen Auslagen Bundesnetzagentur trägt Antragstellerin . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Antragstellerin trägt § EnWG Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens . Rücknahme Rechtsbeschwerde hat Rolle Unterlegenen begeben . entspricht Billigkeit Erstattung außergerichtlichen Auslagen Bundesnetzagentur anzuordnen . gilt namentlich dann Gericht Rücknahme noch Sachprüfung durchgeführt hat Umstände hervortreten Rahmen Billigkeitserwägungen abweichende Kostenverteilung rechtfertigen könnten vgl. Beschluss 7 November WuW/E . Kostenverteilung . besonderen Umstände liegen Ansicht Antragstellerin teilweisen Einigung Kosten Beteiligten geführten weiteren Beschwerdeverfahren Festsetzung Erlösobergrenzen . Zwar hat dort Antragstellerin Annahme Angebots Abschluss öffentlich-rechtlichen Vertrags Kosten waren dort gegeneinander aufgehoben worden Erwartung geäußert außergerichtlichen Kosten würden hiesigen Verfahren entsprechend behandelt . Bundesnetzagentur dahingehendes Vertrauen zurechenbar veranlasst hat ist indessen ersichtlich . Übereinstimmung Beschwerdegericht wird Wert € festgesetzt . Bornkamm Raum Kirchhoff Vorinstanz : OLG Entscheidung 17.03.2010