|
|
- BESCHLUSS
- 14
- .
- Januar
- energiewirtschaftsrechtlichen
- Verwaltungssache
- Kartellsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 14
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Kirchhoff
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- notwendigen
- Auslagen
- Bundesnetzagentur
- trägt
- Antragstellerin
- .
- Wert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Antragstellerin
- trägt
- §
- EnWG
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- .
- Rücknahme
- Rechtsbeschwerde
- hat
- Rolle
- Unterlegenen
- begeben
- .
- entspricht
- Billigkeit
- Erstattung
- außergerichtlichen
- Auslagen
- Bundesnetzagentur
- anzuordnen
- .
- gilt
- namentlich
- dann
- Gericht
- Rücknahme
- noch
- Sachprüfung
- durchgeführt
- hat
- Umstände
- hervortreten
- Rahmen
- Billigkeitserwägungen
- abweichende
- Kostenverteilung
- rechtfertigen
- könnten
- vgl.
- Beschluss
- 7
- November
- WuW/E
- .
- Kostenverteilung
- .
- besonderen
- Umstände
- liegen
- Ansicht
- Antragstellerin
- teilweisen
- Einigung
- Kosten
- Beteiligten
- geführten
- weiteren
- Beschwerdeverfahren
- Festsetzung
- Erlösobergrenzen
- .
- Zwar
- hat
- dort
- Antragstellerin
- Annahme
- Angebots
- Abschluss
- öffentlich-rechtlichen
- Vertrags
- Kosten
- waren
- dort
- gegeneinander
- aufgehoben
- worden
- Erwartung
- geäußert
- außergerichtlichen
- Kosten
- würden
- hiesigen
- Verfahren
- entsprechend
- behandelt
- .
- Bundesnetzagentur
- dahingehendes
- Vertrauen
- zurechenbar
- veranlasst
- hat
- ist
- indessen
- ersichtlich
- .
- Übereinstimmung
- Beschwerdegericht
- wird
- Wert
- €
- festgesetzt
- .
- Bornkamm
- Raum
- Kirchhoff
- Vorinstanz
- :
- OLG
- Entscheidung
- 17.03.2010
|