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2.1 KiB

BESCHLUSS
27
.
April
Landwirtschaftssache
betreffend
Abfindungsansprüche
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
27
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
§
Abs.
Nr.
LwVG
Zuziehung
ehrenamtlicher
Richter
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluß
Landwirtschaftssenats
Brandenburgischen
Oberlandesgerichts
30
November
wird
Kosten
Antragsgegnerin
Antragsteller
außergerichtlichen
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
erstatten
hat
unzulässig
verworfen
.
Geschäftswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
101.272,72
DM
.
Gründe
:
Antragsteller
macht
Abfindungsansprüche
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
geltend
.
Beteiligten
streiten
Frage
Antragsteller
Vereinbarung
Rechtsstellung
Schwiegervaters
LPG-Mitglied
eingerückt
ist
so
Inventarbeiträge
zugute
kommen
.
Landwirtschaftsgericht
hat
Antrag
Zahlung
101.272,72
DM
Zinsen
Grunde
nach
stattgegeben
.
Beschwerde
Antragsgegnerin
ist
Erfolg
geblieben
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
verfolgt
Abweisungsantrag
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
statthaft
.
Beschwerdegericht
zugelassen
hat
§
Abs.
Fall
§
Abs.
Nr.
vorliegt
wäre
nur
Voraussetzungen
§
Abs.
Nr.
zulässig
.
Voraussetzungen
liegen
jedoch
näher
.
Rechtsbeschwerde
meint
angefochtene
Beschluß
stehe
Widerspruch
Entscheidung
6
.
Oktober
.
zeigt
aber
Beschwerdegericht
abstrakten
Rechtssatz
aufgestellt
hätte
Oberlandesgericht
Entscheidung
aufgestellten
Rechtssatz
abwiche
.
anführt
Oberlandesgericht
sei
ausgegangen
Übertragung
Rechtsstellung
LPG-Mitglieds
sei
1
.
Januar
nur
möglich
gewesen
ausdrücklich
vereinbart
worden
sei
so
verweist
abstrakten
Rechtssatz
zieht
Entscheidung
Schlußfolgerung
.
Unabhängig
setzt
auch
Beschwerdegericht
Rechtsübertragung
vereinbart
wurde
.
entnimmt
bezugnehmend
Entscheidung
Landwirtschaftsgerichts
Vereinbarung
21
.
August
Antragsteller
Schwiegervater
LPG
Übergang
Mitgliedschaftsrechte
mißt
Vorbehalt
Schwiegervaters
Inventarbeitrag
zurückzuzahlen
sei
nur
kung
Innenverhältnis
Antragsteller
.
Rechtsbeschwerde
Vorbehalt
anders
gewürdigt
sehen
möchte
führt
Annahme
Abweichungsfalles
Sinne
§
Abs.
Nr.
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
LwVG
.
Wenzel