BESCHLUSS 27 . April Landwirtschaftssache betreffend Abfindungsansprüche Landwirtschaftsanpassungsgesetz Bundesgerichtshof Senat Landwirtschaftssachen hat 27 . April Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Dr. § Abs. Nr. LwVG Zuziehung ehrenamtlicher Richter beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluß Landwirtschaftssenats Brandenburgischen Oberlandesgerichts 30 November wird Kosten Antragsgegnerin Antragsteller außergerichtlichen Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens erstatten hat unzulässig verworfen . Geschäftswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 101.272,72 DM . Gründe : Antragsteller macht Abfindungsansprüche Landwirtschaftsanpassungsgesetz geltend . Beteiligten streiten Frage Antragsteller Vereinbarung Rechtsstellung Schwiegervaters LPG-Mitglied eingerückt ist so Inventarbeiträge zugute kommen . Landwirtschaftsgericht hat Antrag Zahlung 101.272,72 DM Zinsen Grunde nach stattgegeben . Beschwerde Antragsgegnerin ist Erfolg geblieben . zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt Abweisungsantrag . II . Rechtsbeschwerde ist statthaft . Beschwerdegericht zugelassen hat § Abs. Fall § Abs. Nr. vorliegt wäre nur Voraussetzungen § Abs. Nr. zulässig . Voraussetzungen liegen jedoch näher . Rechtsbeschwerde meint angefochtene Beschluß stehe Widerspruch Entscheidung 6 . Oktober . zeigt aber Beschwerdegericht abstrakten Rechtssatz aufgestellt hätte Oberlandesgericht Entscheidung aufgestellten Rechtssatz abwiche . anführt Oberlandesgericht sei ausgegangen Übertragung Rechtsstellung LPG-Mitglieds sei 1 . Januar nur möglich gewesen ausdrücklich vereinbart worden sei so verweist abstrakten Rechtssatz zieht Entscheidung Schlußfolgerung . Unabhängig setzt auch Beschwerdegericht Rechtsübertragung vereinbart wurde . entnimmt bezugnehmend Entscheidung Landwirtschaftsgerichts Vereinbarung 21 . August Antragsteller Schwiegervater LPG Übergang Mitgliedschaftsrechte mißt Vorbehalt Schwiegervaters Inventarbeitrag zurückzuzahlen sei nur kung Innenverhältnis Antragsteller . Rechtsbeschwerde Vorbehalt anders gewürdigt sehen möchte führt Annahme Abweichungsfalles Sinne § Abs. Nr. . . Kostenentscheidung beruht § LwVG . Wenzel