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2004 lines
17 KiB

BESCHLUSS
28
November
Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
.
:
ja
§
Abs.
Satz
;
Verlängerung
Frist
Entscheidung
Genehmigung
Grundstücksverkehrsgesetz
Monate
reicht
Genehmigungsbehörde
annimmt
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrechts
gemäß
§
GrdstVG
Vorlage
Siedlungsbehörde
verpflichtet
sein
rechtzeitig
gestützten
Zwischenbescheid
erlässt
;
kommt
Vorkaufsrecht
tatsächlich
bestand
Aufgabe
früheren
Senatsrechtsprechung
zuletzt
Senat
Beschluss
9
.
Mai
.
Beschluss
28
November
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
28
November
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
ehrenamtlichen
Richter
beschlossen
:
Rechtsmittel
Beteiligten
werden
Beschluss
Senats
Landwirtschaftssachen
Oberlandesgerichts
21
.
Mai
Beschluss
Amtsgerichts
Landwirtschaftsgericht
15
.
Oktober
aufgehoben
.
Antrag
Beteiligten
gerichtliche
Entscheidung
wird
zurückgewiesen
.
Gerichtskosten
Instanzen
tragen
Beteiligten
4
.
Erstattung
außergerichtlicher
Kosten
findet
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
Beteiligte
ist
Rechtsform
GmbH
betriebenes
Unternehmen
Gegenstand
ursprünglich
Ankauf
Verwertung
Wiederverkauf
Grundstücken
Projektentwicklung
war
.
notariellem
Vertrag
2
.
Mai
kaufte
Beteiligten
Grundstücke
.
Einzelnen
handelte
ha
großes
Waldgrundstück
Grundbuch
Hoffläche
Grundbuch
Bl
.
große
Bl
.
knapp
großes
Ackerland
bestehendes
Grundstück
Grundbuch
Bl
.
.
4
.
Oktober
eingegangenen
Genehmigungsantrag
Grundstücksverkehrsgesetz
erließ
Genehmigungsbehörde
Zwischenbescheide
Entscheidungsfrist
zunächst
sodann
Monate
verlängerte
.
Beteiligte
Siedlungsunternehmen
erklärte
Ausübung
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrechts
.
teilte
Genehmigungsbehörde
Beteiligten
20
.
Dezember
zugegangenen
Bescheid
.
haben
Beteiligten
gerichtliche
Entscheidung
beantragt
geltend
gemacht
Beteiligte
beabsichtige
Aufbau
Pferdepension
-zucht
.
Amtsgericht
Landwirtschaftsgericht
hat
Kaufvertrag
Grundstückverkehrsgesetz
genehmigt
.
hiergegen
gerichteten
Beschwerden
Beteiligten
Landwirtschaftsbehörde
übergeordnete
Behörde
sind
Ergebnis
erfolglos
geblieben
;
Oberlandesgericht
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
Abänderung
amtsgerichtlichen
Entscheidung
Mitteilung
Ausübung
Vorkaufsrechts
aufgehoben
festgestellt
Vorkaufsrecht
wirksam
ausgeübt
worden
sei
Kaufvertrag
Genehmigung
bedürfe
Übrigen
genehmigt
gelte
.
Oberlandesgericht
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
will
Beteiligte
Zurückweisung
Antrags
gerichtliche
Entscheidung
erreichen
.
Beteiligten
beantragen
Zurückweisung
.
II
.
Auffassung
Beschwerdegerichts
besteht
siedlungsrechtliches
Vorkaufsrecht
.
entfalle
Verkauf
Grundstücke
Vertrag
verkauften
Grundstücke
Vorkaufsrecht
unterlägen
Vertrag
einheitliche
Genehmigung
Grundstückverkehrsgesetz
beantragt
werde
.
So
liege
hier
.
Waldgrundstück
falle
Vorkaufsrecht
übrigen
verkauften
Flächen
wirtschaftliche
Einheit
bilde
.
Mithin
bedürfe
Veräußerung
isoliert
betrachtenden
Waldgrundstücks
grundstücksverkehrsrechtlichen
Genehmigung
Größe
Genehmigungsfreigrenze
liege
.
anderen
verkauften
Grundstücke
seien
hingegen
wirtschaftliche
Einheit
anzusehen
.
Insoweit
sei
Genehmigung
zwar
materiell
versagen
gewesen
Beteiligten
landwirtschaftlich
tätiges
Unternehmen
handele
dringend
aufstockungsbedürftiger
landwirtschaftlicher
Betrieb
Kaufinteressent
Verfügung
stehe
.
Genehmigung
gelte
jedoch
Fristablaufs
erteilt
.
Vorkaufsrecht
bestehe
habe
Entscheidungsfrist
Zwischenbescheid
nur
Monate
verlängert
werden
können
.
Mitteilung
Ausübung
Vorkaufsrechts
sei
erst
Ablauf
Frist
spät
erfolgt
.
.
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
1
.
notarielle
Kaufvertrag
2
.
Mai
unterlag
nur
teilweise
insgesamt
Genehmigungspflicht
§
.
Beschwerdegericht
Waldgrundstück
ausgenommen
Verkauf
genehmigungsfrei
angesehen
hat
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Waldgrundstück
liegt
zwar
genommen
§
Abs.
Nr.
§
AG
M-V
geregelten
Genehmigungsfreigrenze
.
Vertrag
wurden
jedoch
weitere
Grundstücke
verkauft
zumindest
Grundbuch
Blatt
Größe
Freigrenze
übersteigt
also
Genehmigungspflicht
unterfällt
.
wurde
Gesamtvertrag
genehmigungspflichtig
Genehmigung
grundsätzlich
nur
einheitlich
erteilt
versagt
werden
kann
vgl.
Senat
Beschluss
8
.
Mai
BLw
;
OLG
;
Netz
6
.
Aufl
.
Anm
.
4.2.8.2.3
S.
.
Betracht
käme
Umständen
Interessen
Vertragspartner
Möglichkeit
Teilung
Vertrags
Genehmigungsantrags
ergäbe
bedarf
Entscheidung
Beschwerdegericht
tatrichterlicher
Würdigung
Beteiligten
angreifen
Teilbarkeit
Kaufvertrag
auch
Genehmigungsantrag
verneint
hat
.
verkauften
Flächen
hingegen
einheitliches
Grundstück
wirtschaftlichen
Sinn
bilden
ist
hier
allein
interessierenden
Umfang
Genehmigungspflicht
§
Bedeutung
.
Frage
spielt
ausschließlich
Rolle
Bestehen
Vorkaufsrechts
§
vgl.
Senat
Beschluss
9
.
Mai
.
.
2
.
gesamten
Vertrag
erforderliche
Genehmigung
gilt
Auffassung
Beschwerdegerichts
Fristablaufs
§
Abs.
erteilt
.
zweite
Vorkaufsverfahren
gestützte
Zwischenbescheid
Genehmigungsbehörde
29
November
1
.
Dezember
laufenden
Zweimonatsfrist
zugestellt
worden
ist
hat
Entscheidungsfrist
wirksam
Monate
verlängert
§
Abs.
Satz
Alt
.
;
kommt
Vorkaufsrecht
§
tatsächlich
bestand
.
bisherigen
Rechtsprechung
Beschwerdegericht
stützt
soll
allerdings
irrtümlich
Vorkaufsrecht
gestützter
Zwischenbescheid
nur
Zweimonatsfrist
§
Abs.
Satz
Alt
.
GrdstVG
Lauf
setzen
Senat
Beschluss
9
.
Mai
;
Beschluss
14
.
Februar
;
Beschluss
28
.
Oktober
;
vgl.
auch
Beschluss
7
November
BLw
74
;
Nachweise
obergerichtlichen
Rechtsprechung
Netz
6
.
Aufl
.
Anm
.
S.
f.
;
so
wohl
auch
Lange
2
.
Aufl
.
Anm
.
5a
;
Teil
§
Anm
.
;
.
31
;
Herminghausen
DNotZ
.
Rechtsprechung
hält
Senat
länger
vgl.
bereits
Senat
Beschluss
8
.
Mai
.
Verlängerung
Frist
Monate
reicht
Genehmigungsbehörde
annimmt
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrechts
gemäß
§
GrdstVG
Vorlage
Siedlungsbehörde
verpflichtet
sein
rechtzeitig
gestützten
Zwischenbescheid
erlässt
so
auch
OLG
105
;
Netz
6
.
Aufl
.
Anm
.
S.
.
;
§
S.
S.
f.
;
Schmitz
.
bisherige
Rechtsprechung
lässt
allerdings
Gesetzeswortlaut
anführen
.
Zwischenbescheid
Frist
Monate
verlängern
soll
setzt
§
Abs.
Satz
Alt
.
GrdstVG
nehmigungsbehörde
Erklärung
Ausübung
Vorkaufsrechts
§
herbeizuführen
hat
.
Verpflichtung
soll
Wortlaut
§
abhängen
Voraussetzungen
vor(liegen
Reichssiedlungsgesetz
Vorkaufsrecht
ausgeübt
werden
kann
.
Eindeutig
ist
jedoch
.
Vielmehr
schließt
Formulierung
§
auch
Fälle
einzubeziehen
Genehmigungsbehörde
irrtümlich
Bestehen
Vorkaufsrechts
ausgeht
infolgedessen
Herbeiführung
Erklärung
verpflichtet
sieht
vgl.
auch
Senat
Beschluss
28
.
Oktober
.
systematischer
Sicht
spricht
bisherige
Rechtsprechung
Parallele
Fristverlängerung
§
Abs.
Satz
Alt
.
GrdstVG
.
kann
Genehmigungsbehörde
Frist
Monate
verlängern
Sicht
Zeit
Prüfung
erforderlich
ist
.
Dort
hängt
Fristverlängerung
also
allein
subjektiven
Einschätzung
Genehmigungsbehörde
hingegen
objektiven
Erfüllung
bestimmter
Tatbestandsvoraussetzungen
.
Insbesondere
gehört
Frage
Vorkaufsrecht
§
besteht
materieller
Hinsicht
grundsätzlich
Prüfungsgegenstand
§
Sachentscheidung
Genehmigungsbehörde
überprüft
wird
vgl.
Senat
Beschluss
9
.
Mai
301
;
näher
unten
IV
.
.
erscheint
dann
inkohärent
materiell
prüfende
Frage
Bestimmung
Fristdauer
heranzuziehen
Ergebnis
Eintritt
materiell
wirkenden
Genehmigungsfiktion
entscheiden
lassen
.
Auch
Entstehungsgeschichte
genügt
Fristverlängerung
Genehmigungsbehörde
annimmt
Voraussetzungen
Vorlagepflicht
gemäß
§
seien
erfüllt
.
Gesetzesbegründung
sieht
Verlängerung
Monate
Fälle
Vorkaufsrecht
ausgeübt
werden
soll
BT-Drucks
.
S.
stellt
also
zwingend
objektives
Bestehen
.
Fällen
reiche
Umfangs
notwendigen
Ermittlungen
Frist
Monaten
.
weiteren
Ermittlungen
kommt
Genehmigungsverfahren
aber
schon
dann
Genehmigungsbehörde
sei
auch
rechtsirrig
Bestehen
Vorkaufsrechts
ausgeht
.
bisherige
Rechtsprechung
führt
Ergebnissen
Gesetzeszweck
zuwiderlaufen
.
Entscheidungsfrist
ist
formelles
Verfahrenselement
.
Dauer
muss
Beteiligten
Vorhinein
klar
unschwer
erkennbar
sein
vgl.
Senat
Beschluss
17
.
März
.
bisherige
Rechtsprechung
hat
Unsicherheiten
Fristdauer
Folge
.
Gewissheit
lässt
erst
Nachhinein
feststellen
letztinstanzlichen
Beurteilung
Gerichtsverfahren
abhängt
.
Wird
dort
Vorkaufsrecht
bejaht
dauerte
Frist
Monate
wird
verneint
betrug
nur
Monate
.
derartige
Unsicherheit
Frist
ergibt
insbesondere
rechtlichen
Zweifelsfällen
Bestehen
Nichtbestehen
Vorkaufsrechts
vornherein
Hand
liegt
Ausfüllung
unbestimmter
Rechtsbegriffe
abhängt
etwa
vorliegenden
Fall
Frage
nur
teilweise
landwirtschaftlich
genutzter
Grundstücke
einheitliches
Grundstück
wirtschaftlichen
Sinn
bilden
Verkauf
Vorkaufsrecht
§
begründet
weitere
Beispiele
Schmitz
.
Wird
Vorkaufsrecht
Fall
Behörde
bejaht
anschließenden
gerichtlichen
Verfahren
aber
verneint
so
käme
Genehmigungsfiktion
selbst
dann
-9-
hier
Kaufvertrag
auch
Ansicht
Gerichts
materiell
genehmigungsfähig
ist
.
Risiko
Genehmigungsfiktion
könnte
Behörde
allenfalls
vermeiden
rechtlichen
Zweifelsfällen
Entscheidung
Ausübung
Vorkaufsrechts
stets
Monaten
herbeiführt
.
dreimonatige
Frist
bliebe
dann
praktisch
nur
noch
eindeutige
also
prüfungsintensive
Fälle
.
liefe
Normzweck
zuwider
.
Gesetzgeber
hat
Verlängerung
Frist
Monate
ermöglicht
zweimonatige
Frist
ausreicht
Entscheidung
Siedlungsbehörde
Ausübung
Vorkaufsrechts
herbeizuführen
BTDrucks
.
S.
;
gilt
erst
recht
Zweifelsfällen
erhöhten
Zeitbedarf
bringen
.
Gefahr
missbräuchlichen
Fristverlängerung
Genehmigungsbehörde
erscheint
gering
.
Abgesehen
allenfalls
Fristverlängerung
insgesamt
Monate
kommen
kann
darf
Behörde
Dreimonatsfrist
gerichteten
Zwischenbescheid
schon
dann
erlassen
Vorkaufsrecht
lediglich
möglich
erscheint
erst
rechtlicher
Prüfung
Bestehen
überzeugt
ist
.
Dann
muss
Zwischenbescheid
erteilen
Vertrag
Siedlungsbehörde
vorlegen
vgl.
Senat
Beschluss
28
.
Oktober
.
Behörde
Vertrag
Siedlungsbehörde
Schein
vorlegt
Prüfungsfrist
Monat
verlängern
erscheint
eher
fernliegend
.
ist
hier
Genehmigungsfiktion
eingetreten
.
Entscheidungsfrist
war
Zwischenbescheid
wirksam
Monate
verlängert
worden
.
reicht
Genehmigungsbehörde
rechtlichen
Prüfung
Vorkaufsrecht
Vorlagepflicht
gemäß
bejahte
.
Anhaltspunkte
willkürliches
missbräuchliches
Vorgehen
Behörde
sind
ersichtlich
.
lief
Entscheidungsfrist
4
.
Januar
so
Zugang
angegriffenen
Bescheids
Vorkaufsrechtsausübung
20
.
Dezember
rechtzeitig
erfolgte
Genehmigung
versagt
wurde
vgl.
Senat
Beschluss
31
.
Januar
.
3
.
Entscheidung
Beschwerdegerichts
erweist
auch
anderen
Gründen
Ergebnis
richtig
.
Kaufvertrag
ist
genehmigungsfähig
.
§
Abs.
Nr.
ist
Genehmigung
versagen
ungesunde
Verteilung
Grund
Bodens
bedeuten
würde
.
§
Abs.
liegt
ungesunde
Verteilung
Regel
Veräußerung
Maßnahmen
Verbesserung
Agrarstruktur
widerspricht
.
ist
ständiger
Rechtsprechung
Regel
Fall
landwirtschaftliches
Grundstück
Nichtlandwirt
veräußert
wird
Landwirt
Fläche
Aufstockung
Betriebs
benötigt
bereit
Lage
ist
Land
Bedingungen
Kaufvertrags
erwerben
etwa
Senat
Beschluss
28
.
April
BLw
.
;
vgl.
auch
Netz
6
.
Aufl
.
Anm
.
S.
.
So
liegt
hier
.
Beteiligten
handelt
landwirtschaftlichen
Betrieb
ist
auch
gleichzustellen
.
landwirtschaftliches
Unternehmen
liegt
Begriffsbestimmung
§
Abs.
Rahmen
unternehmerischen
Tätigkeit
Bodenbewirtschaftung
beruhende
planmäßige
Aufzucht
Pflanzen
verbundene
Tierhaltung
betrieben
wird
Senat
Beschluss
28
.
April
BLw
.
.
Ausreichen
kann
landwirtschaftlicher
Nebenerwerbsbetrieb
;
muss
jedoch
leistungsfähig
sein
voraussetzt
landwirtschaftlichen
Betriebsteil
erzielten
Gewinne
Existenzgrundlage
Nebenerwerbslandwirts
wesentlich
verbessert
wird
Senat
Beschluss
6
Juli
94
;
Netz
6
.
Aufl
.
Anm
.
S.
.
Beurteilung
maßgeblich
erachtet
Beschwerdegericht
Zeitpunkt
Ausübung
Vorkaufsrechts
.
entspricht
Rechtsprechung
Senats
Einwendungsverfahren
§
beruht
vorkaufsberechtigten
Siedlungsunternehmen
einmal
erlangte
Rechtsstellung
nachträglich
wieder
genommen
werden
kann
Senat
Beschluss
24
November
BLw
.
.
;
Beschluss
28
.
April
BLw
.
.
vorliegenden
Fall
verneint
Beschwerdegericht
allerdings
Vorkaufsrecht
so
Siedlungsunternehmen
schützenswerte
Rechtsstellung
hätte
erlangen
können
.
Vorkaufsrecht
tatsächlich
bestand
führt
Zeitpunkt
Entscheidung
letzten
Tatsacheninstanz
abzustellen
ist
so
Genehmigungsversagung
Vorkaufsrecht
§
Abs.
Nr.
§
:
OLG
;
OLG
Zweibrücken
f.
;
Netz
6
.
Aufl
.
Anm
.
8.5.11.1
S.
kann
hier
dahinstehen
.
Beteiligte
hat
Anforderungen
landwirtschaftliches
Unternehmen
Frage
kommenden
Zeitpunkte
erfüllt
.
kann
Senat
getroffenen
Feststellungen
selbst
entscheiden
Zurückverweisung
Sache
Beschwerdegericht
bedarf
§
Abs.
Satz
FamFG
.
Beschwerdegericht
hält
zwar
Zeitpunkt
Vorkaufsrechtsausübung
maßgeblich
hat
aber
Sache
nach
auch
Entwicklungen
Einwendungsverfahrens
berücksichtigt
so
weitergehende
Feststellungen
erwarten
sind
.
Beteiligte
hat
Feststellungen
Beschwerdegerichts
zwar
ursprünglichen
nicht-landwirtschaftlichen
Unternehmensgegenstand
Einwendungsverfahrens
formal
Forstwirtschaft
Pferdehaltung
-pension
erweitert
.
Tatsächlich
hat
aber
Entscheidung
Beschwerdegerichts
landwirtschaftlichen
Erwerbsbetrieb
geführt
.
insoweit
allein
landwirtschaftliche
Tätigkeit
Betracht
kommende
Produktion
Heusilage
erreichte
jedenfalls
nennenswerten
Umfang
.
Gewinne
landwirtschaftlicher
Tätigkeit
hat
Beteiligte
eigenen
Angaben
noch
amtsgerichtlichen
Verfahrens
erzielt
.
Beschwerdegericht
durchschnittlichen
Jahresumsatz
rund
ansetzt
bezieht
vergangenen
Jahre
Auffassung
Rechtsbeschwerdeerwiderung
landwirtschaftliche
Tätigkeiten
bisherigen
nicht-landwirtschaftlichen
Unternehmensgegenstand
.
ergibt
Beteiligten
behaupteten
Plänen
Pferdezucht
Viehwirtschaft
aufzubauen
.
Zwar
kann
Nichtlandwirt
ausnahmsweise
Landwirt
gleichgestellt
werden
Aufnahme
landwirtschaftlichen
Tätigkeit
Zukunft
geplant
ist
.
ständiger
Rechtsprechung
sind
aber
konkrete
absehbarer
Zeit
verwirklichende
Absichten
Vorkehrungen
mindestens
Führung
leistungsfähigen
Nebenerwerbslandwirtschaft
erforderlich
Prüfung
Käufer
bisher
landwirtschaftlichen
Beruf
ausgeübt
hat
strenger
Maßstab
angezeigt
ist
etwa
Senat
Beschluss
28
.
April
BLw
.
.
hat
Beschwerdegericht
hier
rechtsfehlerfrei
verneint
vielmehr
agrarpolitisch
unerwünschten
vgl.
Senat
Beschluss
28
.
April
BLw
.
Vorratserwerb
landwirtschaftlicher
Grundstücke
angenommen
.
Beteiligte
kann
auch
berufen
näher
spezifizierte
Planung
nur
noch
möglich
sei
gekauften
landwirtschaftlichen
Flächen
September
verpachtet
sind
also
Erwerb
zunächst
selbst
genutzt
werden
könnten
.
Pachtbindung
befreit
Erwerber
Erfordernis
Pläne
Aufnahme
landwirtschaftlichen
Erwerbsbetriebs
konkret
darzustellen
;
steht
vielmehr
absehbarer
Zeit
erfolgenden
eigenen
Bewirtschaftung
vgl.
Senat
Beschluss
8
.
Mai
.
bloße
Verpachtung
Flächen
landwirtschaftlichen
Zwecken
stellt
landwirtschaftlichen
Betrieb
vgl.
Senat
28
.
April
BLw
.
23
;
Beschluss
26
November
BLw
.
.
Beteiligten
Kaufinteressentin
benannten
bisherigen
Pächterin
steht
aufstockungsbedürftiger
landwirtschaftlicher
Betrieb
Verfügung
.
dringende
Aufstockungsbedarf
Kaufinteressentin
ergibt
Feststellungen
Beschwerdegerichts
bislang
rund
Pachtland
nur
rund
bewirtschaftet
.
groben
Missverhältnis
dient
Vergrößerung
Eigenlandanteils
wirtschaftlichen
Stärkung
Betriebes
Verbesserung
Agrarstruktur
.
ist
auch
dann
Fall
hier
Zuerwerb
nur
geringen
Erhöhung
Eigenlandanteils
führt
.
Schritt
Weg
ausgewogenen
Verhältnis
eigenen
gepachteten
Flächen
bedeutet
strukturelle
Verbesserung
Senat
Beschluss
26
.
April
.
IV
.
sonstigen
Siedlungsrecht
ergebenden
Voraussetzungen
Vorkaufsrecht
§
hier
insbesondere
Frage
verkauften
Flächen
wirtschaftliche
Einheit
bilden
sind
Einwendungsverfahren
§
.
V.m
.
§
GrdstVG
prüfen
Zivilprozess
vorbehalten
.
Landwirtschaftsgerichte
sind
Einwendungsverfahren
vielmehr
Prüfung
beschränkt
Veräußerung
Genehmigung
bedurfte
Genehmigung
§
Abs.
GrdstVG
versagen
wäre
Senat
Beschluss
23
November
BLw
.
18
;
Beschluss
24
November
BLw
.
18
;
Beschluss
9
.
Mai
301
;
Beschluss
4
.
Februar
122
;
BT-Drucks
.
S.
f.
;
8
.
Aufl
.
.
f.
.
f.
.
Mitteilung
Vorkaufsrechtsausübung
Genehmigungsversagung
wirkt
Senat
Beschluss
31
.
Januar
;
8
.
Aufl
.
.
;
Netz
6
.
Aufl
.
§
Anm
.
S.
;
vgl.
auch
BT-Drucks
.
S.
stehen
Betroffenen
§
Satz
§
Satz
§
GrdstVG
Mitteilung
Einwendungen
auch
nur
Genehmigungsversagung
§
Abs.
.
Beschwerdegericht
ergänzend
tenoriert
hat
Vorkaufsrecht
wirksam
ausgeübt
worden
sei
handelt
lediglich
Klarstellung
rechtlichen
Ausgangspunkt
Beschwerdegerichts
nämlich
Durchdringen
Einwendungen
Antragsteller
folgerichtig
ist
vgl.
Ernst
8
.
Aufl
.
.
;
Netz
6
.
Aufl
.
§
Anm
.
S.
.
Haben
Einwendungen
hingegen
hier
Erfolg
so
wird
Einwendungsverfahren
positiv
stellt
Vorkaufsrecht
bestand
wirksam
ausgeübt
wurde
.
Senat
kann
Sache
selbst
entscheiden
weiterer
tatsächlicher
Feststellungen
bedarf
§
Abs.
Satz
FamFG
.
ist
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
zurückzuweisen
Veräußerung
Genehmigung
bedurfte
Genehmigung
Ausübung
Vorkaufsrechts
§
Abs.
Nr.
GrdstVG
versagen
gewesen
ist
.
.
Kostenentscheidung
folgt
§
LwVG
.
Festsetzung
beruht
§
Abs.
§
LwVG
.
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
3/12
OLG
Entscheidung