BESCHLUSS 28 November Landwirtschaftssache Nachschlagewerk : ja : ja . : ja § Abs. Satz ; Verlängerung Frist Entscheidung Genehmigung Grundstücksverkehrsgesetz Monate reicht Genehmigungsbehörde annimmt siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § GrdstVG Vorlage Siedlungsbehörde verpflichtet sein rechtzeitig gestützten Zwischenbescheid erlässt ; kommt Vorkaufsrecht tatsächlich bestand Aufgabe früheren Senatsrechtsprechung zuletzt Senat Beschluss 9 . Mai . Beschluss 28 November Bundesgerichtshof Senat Landwirtschaftssachen hat 28 November Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Richterin Dr. ehrenamtlichen Richter beschlossen : Rechtsmittel Beteiligten werden Beschluss Senats Landwirtschaftssachen Oberlandesgerichts 21 . Mai Beschluss Amtsgerichts Landwirtschaftsgericht 15 . Oktober aufgehoben . Antrag Beteiligten gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen . Gerichtskosten Instanzen tragen Beteiligten 4 . Erstattung außergerichtlicher Kosten findet . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : Beteiligte ist Rechtsform GmbH betriebenes Unternehmen Gegenstand ursprünglich Ankauf Verwertung Wiederverkauf Grundstücken Projektentwicklung war . notariellem Vertrag 2 . Mai kaufte Beteiligten Grundstücke . Einzelnen handelte ha großes Waldgrundstück Grundbuch Hoffläche Grundbuch Bl . große Bl . knapp großes Ackerland bestehendes Grundstück Grundbuch Bl . . 4 . Oktober eingegangenen Genehmigungsantrag Grundstücksverkehrsgesetz erließ Genehmigungsbehörde Zwischenbescheide Entscheidungsfrist zunächst sodann Monate verlängerte . Beteiligte Siedlungsunternehmen erklärte Ausübung siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts . teilte Genehmigungsbehörde Beteiligten 20 . Dezember zugegangenen Bescheid . haben Beteiligten gerichtliche Entscheidung beantragt geltend gemacht Beteiligte beabsichtige Aufbau Pferdepension -zucht . Amtsgericht Landwirtschaftsgericht hat Kaufvertrag Grundstückverkehrsgesetz genehmigt . hiergegen gerichteten Beschwerden Beteiligten Landwirtschaftsbehörde übergeordnete Behörde sind Ergebnis erfolglos geblieben ; Oberlandesgericht Senat Landwirtschaftssachen hat Abänderung amtsgerichtlichen Entscheidung Mitteilung Ausübung Vorkaufsrechts aufgehoben festgestellt Vorkaufsrecht wirksam ausgeübt worden sei Kaufvertrag Genehmigung bedürfe Übrigen genehmigt gelte . Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde will Beteiligte Zurückweisung Antrags gerichtliche Entscheidung erreichen . Beteiligten beantragen Zurückweisung . II . Auffassung Beschwerdegerichts besteht siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht . entfalle Verkauf Grundstücke Vertrag verkauften Grundstücke Vorkaufsrecht unterlägen Vertrag einheitliche Genehmigung Grundstückverkehrsgesetz beantragt werde . So liege hier . Waldgrundstück falle Vorkaufsrecht übrigen verkauften Flächen wirtschaftliche Einheit bilde . Mithin bedürfe Veräußerung isoliert betrachtenden Waldgrundstücks grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung Größe Genehmigungsfreigrenze liege . anderen verkauften Grundstücke seien hingegen wirtschaftliche Einheit anzusehen . Insoweit sei Genehmigung zwar materiell versagen gewesen Beteiligten landwirtschaftlich tätiges Unternehmen handele dringend aufstockungsbedürftiger landwirtschaftlicher Betrieb Kaufinteressent Verfügung stehe . Genehmigung gelte jedoch Fristablaufs erteilt . Vorkaufsrecht bestehe habe Entscheidungsfrist Zwischenbescheid nur Monate verlängert werden können . Mitteilung Ausübung Vorkaufsrechts sei erst Ablauf Frist spät erfolgt . . zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet . 1 . notarielle Kaufvertrag 2 . Mai unterlag nur teilweise insgesamt Genehmigungspflicht § . Beschwerdegericht Waldgrundstück ausgenommen Verkauf genehmigungsfrei angesehen hat hält rechtlicher Nachprüfung stand . Waldgrundstück liegt zwar genommen § Abs. Nr. § AG M-V geregelten Genehmigungsfreigrenze . Vertrag wurden jedoch weitere Grundstücke verkauft zumindest Grundbuch Blatt Größe Freigrenze übersteigt also Genehmigungspflicht unterfällt . wurde Gesamtvertrag genehmigungspflichtig Genehmigung grundsätzlich nur einheitlich erteilt versagt werden kann vgl. Senat Beschluss 8 . Mai BLw ; OLG ; Netz 6 . Aufl . Anm . 4.2.8.2.3 S. . Betracht käme Umständen Interessen Vertragspartner Möglichkeit Teilung Vertrags Genehmigungsantrags ergäbe bedarf Entscheidung Beschwerdegericht tatrichterlicher Würdigung Beteiligten angreifen Teilbarkeit Kaufvertrag auch Genehmigungsantrag verneint hat . verkauften Flächen hingegen einheitliches Grundstück wirtschaftlichen Sinn bilden ist hier allein interessierenden Umfang Genehmigungspflicht § Bedeutung . Frage spielt ausschließlich Rolle Bestehen Vorkaufsrechts § vgl. Senat Beschluss 9 . Mai . . 2 . gesamten Vertrag erforderliche Genehmigung gilt Auffassung Beschwerdegerichts Fristablaufs § Abs. erteilt . zweite Vorkaufsverfahren gestützte Zwischenbescheid Genehmigungsbehörde 29 November 1 . Dezember laufenden Zweimonatsfrist zugestellt worden ist hat Entscheidungsfrist wirksam Monate verlängert § Abs. Satz Alt . ; kommt Vorkaufsrecht § tatsächlich bestand . bisherigen Rechtsprechung Beschwerdegericht stützt soll allerdings irrtümlich Vorkaufsrecht gestützter Zwischenbescheid nur Zweimonatsfrist § Abs. Satz Alt . GrdstVG Lauf setzen Senat Beschluss 9 . Mai ; Beschluss 14 . Februar ; Beschluss 28 . Oktober ; vgl. auch Beschluss 7 November BLw 74 ; Nachweise obergerichtlichen Rechtsprechung Netz 6 . Aufl . Anm . S. f. ; so wohl auch Lange 2 . Aufl . Anm . 5a ; Teil § Anm . ; . 31 ; Herminghausen DNotZ . Rechtsprechung hält Senat länger vgl. bereits Senat Beschluss 8 . Mai . Verlängerung Frist Monate reicht Genehmigungsbehörde annimmt siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § GrdstVG Vorlage Siedlungsbehörde verpflichtet sein rechtzeitig gestützten Zwischenbescheid erlässt so auch OLG 105 ; Netz 6 . Aufl . Anm . S. . ; § S. S. f. ; Schmitz . bisherige Rechtsprechung lässt allerdings Gesetzeswortlaut anführen . Zwischenbescheid Frist Monate verlängern soll setzt § Abs. Satz Alt . GrdstVG nehmigungsbehörde Erklärung Ausübung Vorkaufsrechts § herbeizuführen hat . Verpflichtung soll Wortlaut § abhängen Voraussetzungen vor(liegen Reichssiedlungsgesetz Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann . Eindeutig ist jedoch . Vielmehr schließt Formulierung § auch Fälle einzubeziehen Genehmigungsbehörde irrtümlich Bestehen Vorkaufsrechts ausgeht infolgedessen Herbeiführung Erklärung verpflichtet sieht vgl. auch Senat Beschluss 28 . Oktober . systematischer Sicht spricht bisherige Rechtsprechung Parallele Fristverlängerung § Abs. Satz Alt . GrdstVG . kann Genehmigungsbehörde Frist Monate verlängern Sicht Zeit Prüfung erforderlich ist . Dort hängt Fristverlängerung also allein subjektiven Einschätzung Genehmigungsbehörde hingegen objektiven Erfüllung bestimmter Tatbestandsvoraussetzungen . Insbesondere gehört Frage Vorkaufsrecht § besteht materieller Hinsicht grundsätzlich Prüfungsgegenstand § Sachentscheidung Genehmigungsbehörde überprüft wird vgl. Senat Beschluss 9 . Mai 301 ; näher unten IV . . erscheint dann inkohärent materiell prüfende Frage Bestimmung Fristdauer heranzuziehen Ergebnis Eintritt materiell wirkenden Genehmigungsfiktion entscheiden lassen . Auch Entstehungsgeschichte genügt Fristverlängerung Genehmigungsbehörde annimmt Voraussetzungen Vorlagepflicht gemäß § seien erfüllt . Gesetzesbegründung sieht Verlängerung Monate Fälle Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll BT-Drucks . S. stellt also zwingend objektives Bestehen . Fällen reiche Umfangs notwendigen Ermittlungen Frist Monaten . weiteren Ermittlungen kommt Genehmigungsverfahren aber schon dann Genehmigungsbehörde sei auch rechtsirrig Bestehen Vorkaufsrechts ausgeht . bisherige Rechtsprechung führt Ergebnissen Gesetzeszweck zuwiderlaufen . Entscheidungsfrist ist formelles Verfahrenselement . Dauer muss Beteiligten Vorhinein klar unschwer erkennbar sein vgl. Senat Beschluss 17 . März . bisherige Rechtsprechung hat Unsicherheiten Fristdauer Folge . Gewissheit lässt erst Nachhinein feststellen letztinstanzlichen Beurteilung Gerichtsverfahren abhängt . Wird dort Vorkaufsrecht bejaht dauerte Frist Monate wird verneint betrug nur Monate . derartige Unsicherheit Frist ergibt insbesondere rechtlichen Zweifelsfällen Bestehen Nichtbestehen Vorkaufsrechts vornherein Hand liegt Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe abhängt etwa vorliegenden Fall Frage nur teilweise landwirtschaftlich genutzter Grundstücke einheitliches Grundstück wirtschaftlichen Sinn bilden Verkauf Vorkaufsrecht § begründet weitere Beispiele Schmitz . Wird Vorkaufsrecht Fall Behörde bejaht anschließenden gerichtlichen Verfahren aber verneint so käme Genehmigungsfiktion selbst dann -9- hier Kaufvertrag auch Ansicht Gerichts materiell genehmigungsfähig ist . Risiko Genehmigungsfiktion könnte Behörde allenfalls vermeiden rechtlichen Zweifelsfällen Entscheidung Ausübung Vorkaufsrechts stets Monaten herbeiführt . dreimonatige Frist bliebe dann praktisch nur noch eindeutige also prüfungsintensive Fälle . liefe Normzweck zuwider . Gesetzgeber hat Verlängerung Frist Monate ermöglicht zweimonatige Frist ausreicht Entscheidung Siedlungsbehörde Ausübung Vorkaufsrechts herbeizuführen BTDrucks . S. ; gilt erst recht Zweifelsfällen erhöhten Zeitbedarf bringen . Gefahr missbräuchlichen Fristverlängerung Genehmigungsbehörde erscheint gering . Abgesehen allenfalls Fristverlängerung insgesamt Monate kommen kann darf Behörde Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid schon dann erlassen Vorkaufsrecht lediglich möglich erscheint erst rechtlicher Prüfung Bestehen überzeugt ist . Dann muss Zwischenbescheid erteilen Vertrag Siedlungsbehörde vorlegen vgl. Senat Beschluss 28 . Oktober . Behörde Vertrag Siedlungsbehörde Schein vorlegt Prüfungsfrist Monat verlängern erscheint eher fernliegend . ist hier Genehmigungsfiktion eingetreten . Entscheidungsfrist war Zwischenbescheid wirksam Monate verlängert worden . reicht Genehmigungsbehörde rechtlichen Prüfung Vorkaufsrecht Vorlagepflicht gemäß bejahte . Anhaltspunkte willkürliches missbräuchliches Vorgehen Behörde sind ersichtlich . lief Entscheidungsfrist 4 . Januar so Zugang angegriffenen Bescheids Vorkaufsrechtsausübung 20 . Dezember rechtzeitig erfolgte Genehmigung versagt wurde vgl. Senat Beschluss 31 . Januar . 3 . Entscheidung Beschwerdegerichts erweist auch anderen Gründen Ergebnis richtig . Kaufvertrag ist genehmigungsfähig . § Abs. Nr. ist Genehmigung versagen ungesunde Verteilung Grund Bodens bedeuten würde . § Abs. liegt ungesunde Verteilung Regel Veräußerung Maßnahmen Verbesserung Agrarstruktur widerspricht . ist ständiger Rechtsprechung Regel Fall landwirtschaftliches Grundstück Nichtlandwirt veräußert wird Landwirt Fläche Aufstockung Betriebs benötigt bereit Lage ist Land Bedingungen Kaufvertrags erwerben etwa Senat Beschluss 28 . April BLw . ; vgl. auch Netz 6 . Aufl . Anm . S. . So liegt hier . Beteiligten handelt landwirtschaftlichen Betrieb ist auch gleichzustellen . landwirtschaftliches Unternehmen liegt Begriffsbestimmung § Abs. Rahmen unternehmerischen Tätigkeit Bodenbewirtschaftung beruhende planmäßige Aufzucht Pflanzen verbundene Tierhaltung betrieben wird Senat Beschluss 28 . April BLw . . Ausreichen kann landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb ; muss jedoch leistungsfähig sein voraussetzt landwirtschaftlichen Betriebsteil erzielten Gewinne Existenzgrundlage Nebenerwerbslandwirts wesentlich verbessert wird Senat Beschluss 6 Juli 94 ; Netz 6 . Aufl . Anm . S. . Beurteilung maßgeblich erachtet Beschwerdegericht Zeitpunkt Ausübung Vorkaufsrechts . entspricht Rechtsprechung Senats Einwendungsverfahren § beruht vorkaufsberechtigten Siedlungsunternehmen einmal erlangte Rechtsstellung nachträglich wieder genommen werden kann Senat Beschluss 24 November BLw . . ; Beschluss 28 . April BLw . . vorliegenden Fall verneint Beschwerdegericht allerdings Vorkaufsrecht so Siedlungsunternehmen schützenswerte Rechtsstellung hätte erlangen können . Vorkaufsrecht tatsächlich bestand führt Zeitpunkt Entscheidung letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist so Genehmigungsversagung Vorkaufsrecht § Abs. Nr. § : OLG ; OLG Zweibrücken f. ; Netz 6 . Aufl . Anm . 8.5.11.1 S. kann hier dahinstehen . Beteiligte hat Anforderungen landwirtschaftliches Unternehmen Frage kommenden Zeitpunkte erfüllt . kann Senat getroffenen Feststellungen selbst entscheiden Zurückverweisung Sache Beschwerdegericht bedarf § Abs. Satz FamFG . Beschwerdegericht hält zwar Zeitpunkt Vorkaufsrechtsausübung maßgeblich hat aber Sache nach auch Entwicklungen Einwendungsverfahrens berücksichtigt so weitergehende Feststellungen erwarten sind . Beteiligte hat Feststellungen Beschwerdegerichts zwar ursprünglichen nicht-landwirtschaftlichen Unternehmensgegenstand Einwendungsverfahrens formal Forstwirtschaft Pferdehaltung -pension erweitert . Tatsächlich hat aber Entscheidung Beschwerdegerichts landwirtschaftlichen Erwerbsbetrieb geführt . insoweit allein landwirtschaftliche Tätigkeit Betracht kommende Produktion Heusilage erreichte jedenfalls nennenswerten Umfang . Gewinne landwirtschaftlicher Tätigkeit hat Beteiligte eigenen Angaben noch amtsgerichtlichen Verfahrens erzielt . Beschwerdegericht durchschnittlichen Jahresumsatz rund € ansetzt bezieht vergangenen Jahre Auffassung Rechtsbeschwerdeerwiderung landwirtschaftliche Tätigkeiten bisherigen nicht-landwirtschaftlichen Unternehmensgegenstand . ergibt Beteiligten behaupteten Plänen Pferdezucht Viehwirtschaft aufzubauen . Zwar kann Nichtlandwirt ausnahmsweise Landwirt gleichgestellt werden Aufnahme landwirtschaftlichen Tätigkeit Zukunft geplant ist . ständiger Rechtsprechung sind aber konkrete absehbarer Zeit verwirklichende Absichten Vorkehrungen mindestens Führung leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft erforderlich Prüfung Käufer bisher landwirtschaftlichen Beruf ausgeübt hat strenger Maßstab angezeigt ist etwa Senat Beschluss 28 . April BLw . . hat Beschwerdegericht hier rechtsfehlerfrei verneint vielmehr agrarpolitisch unerwünschten vgl. Senat Beschluss 28 . April BLw . Vorratserwerb landwirtschaftlicher Grundstücke angenommen . Beteiligte kann auch berufen näher spezifizierte Planung nur noch möglich sei gekauften landwirtschaftlichen Flächen September verpachtet sind also Erwerb zunächst selbst genutzt werden könnten . Pachtbindung befreit Erwerber Erfordernis Pläne Aufnahme landwirtschaftlichen Erwerbsbetriebs konkret darzustellen ; steht vielmehr absehbarer Zeit erfolgenden eigenen Bewirtschaftung vgl. Senat Beschluss 8 . Mai . bloße Verpachtung Flächen landwirtschaftlichen Zwecken stellt landwirtschaftlichen Betrieb vgl. Senat 28 . April BLw . 23 ; Beschluss 26 November BLw . . Beteiligten Kaufinteressentin benannten bisherigen Pächterin steht aufstockungsbedürftiger landwirtschaftlicher Betrieb Verfügung . dringende Aufstockungsbedarf Kaufinteressentin ergibt Feststellungen Beschwerdegerichts bislang rund Pachtland nur rund bewirtschaftet . groben Missverhältnis dient Vergrößerung Eigenlandanteils wirtschaftlichen Stärkung Betriebes Verbesserung Agrarstruktur . ist auch dann Fall hier Zuerwerb nur geringen Erhöhung Eigenlandanteils führt . Schritt Weg ausgewogenen Verhältnis eigenen gepachteten Flächen bedeutet strukturelle Verbesserung Senat Beschluss 26 . April . IV . sonstigen Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen Vorkaufsrecht § hier insbesondere Frage verkauften Flächen wirtschaftliche Einheit bilden sind Einwendungsverfahren § . V.m . § GrdstVG prüfen Zivilprozess vorbehalten . Landwirtschaftsgerichte sind Einwendungsverfahren vielmehr Prüfung beschränkt Veräußerung Genehmigung bedurfte Genehmigung § Abs. GrdstVG versagen wäre Senat Beschluss 23 November BLw . 18 ; Beschluss 24 November BLw . 18 ; Beschluss 9 . Mai 301 ; Beschluss 4 . Februar 122 ; BT-Drucks . S. f. ; 8 . Aufl . . f. . f. . Mitteilung Vorkaufsrechtsausübung Genehmigungsversagung wirkt Senat Beschluss 31 . Januar ; 8 . Aufl . . ; Netz 6 . Aufl . § Anm . S. ; vgl. auch BT-Drucks . S. stehen Betroffenen § Satz § Satz § GrdstVG Mitteilung Einwendungen auch nur Genehmigungsversagung § Abs. . Beschwerdegericht ergänzend tenoriert hat Vorkaufsrecht wirksam ausgeübt worden sei handelt lediglich Klarstellung rechtlichen Ausgangspunkt Beschwerdegerichts nämlich Durchdringen Einwendungen Antragsteller folgerichtig ist vgl. Ernst 8 . Aufl . . ; Netz 6 . Aufl . § Anm . S. . Haben Einwendungen hingegen hier Erfolg so wird Einwendungsverfahren positiv stellt Vorkaufsrecht bestand wirksam ausgeübt wurde . Senat kann Sache selbst entscheiden weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf § Abs. Satz FamFG . ist Antrag gerichtliche Entscheidung zurückzuweisen Veräußerung Genehmigung bedurfte Genehmigung Ausübung Vorkaufsrechts § Abs. Nr. GrdstVG versagen gewesen ist . . Kostenentscheidung folgt § LwVG . Festsetzung beruht § Abs. § LwVG . Czub Vorinstanzen : AG Entscheidung 3/12 OLG Entscheidung