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1295 lines
12 KiB

BESCHLUSS
15
.
April
Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
§
Abs.
Nr.
Erwerb
landwirtschaftlichen
Grundstücks
Errichtung
Windkraftanlage
kann
§
Abs.
genehmigt
werden
Sicherung
Ausbau
Umwelt
schonenden
Energieversorgung
berücksichtigenden
allgemeinen
volkswirtschaftlichen
Belangen
gehört
.
Soll
Grundstück
Abstandsfläche
Nachbargrundstück
betriebene
Anlage
erworben
werden
kommt
§
Abs.
Genehmigung
nur
zeitlich
begrenzten
Erwerbs
Zweck
Bestellung
Dienstbarkeit
Betracht
verbunden
Auflage
Grundstück
anschließend
Landwirt
veräußern
.
Beschluss
15
.
April
BLw
OLG
AG
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
15
.
April
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
ehrenamtlichen
Richter
Breitsameter
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beteiligten
wird
Beschluss
Senats
Landwirtschaftssachen
Thüringer
Oberlandesgerichts
28
.
Oktober
Zurückweisung
weitergehenden
Rechtsmittels
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
grundstücksverkehrsrechtliche
Genehmigung
Auflage
erteilt
worden
ist
.
Umfang
Aufhebung
wird
sofortige
Beschwerde
Beteiligten
Landwirtschaftsgericht
18
November
zurückgewiesen
Beschluss
Senats
Landwirtschaftssachen
Thüringer
Oberlandesgerichts
28
.
Oktober
folgt
ergänzt
:
Beteiligten
wird
aufgegeben
15
.
April
Grundbuch
Blatt
eingetragene
stück
Flur
Flurstücksnummer
Landwirt
Beteiligte
angemessenen
Bedingungen
veräußern
.
Gerichtskosten
tragen
Beteiligten
gleichen
Teilen
.
Erstattung
außergerichtlicher
Kosten
findet
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
notariellem
Vertrag
2
.
März
kaufte
Beteiligte
Beteiligten
landwirtschaftliches
Grundstück
Preis
Windenergieanlage
errichten
Abstandsfläche
Nachbargrundstück
errichtende
Anlage
nutzen
.
Schreiben
8
.
Mai
übte
Beteiligte
siedlungsrechtliche
Vorkaufsrecht
Hinblick
Erwerbsinteressenten
Teile
Vertragsgrundstücks
Pachtvertrages
bewirtschaftet
.
Bescheid
23
.
Mai
teilte
Beteiligte
Vertragsbeteiligten
.
richtet
Antrag
Beteiligten
gerichtliche
Entscheidung
.
Verfahrens
errichtete
Beteiligte
Genehmigung
Bundesimmissionsschutzgesetz
Nachbargrundstück
Vertragsgrundstücks
Windkraftanlage
Rotorblätter
Vertragsgrundstück
überstreifen
.
Genehmigungsbehörde
Hinblick
Abstandsfläche
geforderte
Baulasterklärung
hatte
Beteiligte
abgegeben
.
Ebenfalls
Verfahrens
teilte
Erwerbsinteressent
Beteiligten
geeinigt
habe
Kaufantrag
zurückziehe
.
Amtsgericht
Landwirtschaftsgericht
hat
Genehmigung
Kaufvertrags
versagt
Oberlandesgericht
Senat
chen
hat
Vertrag
genehmigt
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
erstrebt
Beteiligte
Beteiligten
übergeordnete
Behörde
Wiederherstellung
erstinstanzlichen
Entscheidung
.
II
.
Beschwerdegericht
Entscheidung
veröffentlicht
ist
meint
zwar
lägen
Voraussetzungen
Versagung
Genehmigung
§
Abs.
Nr.
.
Kaufvertrag
sei
aber
§
Abs.
GrdstVG
genehmigen
.
berücksichtigenden
allgemeinen
volkswirtschaftlichen
Belangen
gehöre
nämlich
auch
Interesse
Allgemeinheit
Sicherung
Ausbau
Versorgung
erneuerbaren
Energien
.
Gesichtspunkt
habe
Beteiligte
Wege
Prognoseentscheidung
berücksichtigen
müssen
.
Grundlage
tatsächlichen
rechtlichen
Verhältnisse
Zeitpunkt
Ausübung
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrechts
sei
hinreichender
Wahrscheinlichkeit
auszugehen
gewesen
Grundstück
Beteiligten
Windkraftprojekt
benötigt
würde
.
Beteiligte
sei
Erwerb
Grundstücks
angewiesen
.
Beteiligten
bestellte
Baulast
genüge
Erfordernissen
Beteiligten
Rechte
jeweiligen
Eigentümer
Abstandsfläche
dienenden
Grundstücks
vermittle
.
leiste
nur
Grunddienstbarkeit
Beteiligten
aber
rechtsverbindlich
angeboten
worden
sei
.
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Überprüfung
Punkten
stand
.
1
.
Rechtsfehlerfrei
ist
Beschwerdegericht
ausgegangen
verkaufte
Grundstück
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrecht
unterlag
.
Unzutreffend
ist
Beteiligten
vertretene
Ansicht
Vorkaufsrecht
habe
rechtswirksam
ausgeübt
werden
können
verkaufte
Grundstück
§
Abs.
bestimmte
Mindestgröße
habe
§
Thüringer
Verordnung
Ausführung
Rechtssiedlungsgesetzes
13
.
Mai
.
Mindestgröße
ha
festgesetzt
ist
gesetzlichen
Ermächtigung
§
Abs.
gedeckt
nichtig
sei
.
Verordnung
Thüringer
Landesregierung
ist
Ermächtigung
§
Abs.
gedeckt
zeitlich
befristete
Bestimmung
handelt
Verordnungsgeber
Entscheidung
Frage
Herabsetzung
Mindestgröße
Ausübung
Vorkaufsrechts
Durchführung
Maßnahmen
Verbesserung
Agrarstruktur
notwendig
ist
weiter
Prognosespielraum
zuzubilligen
ist
.
Spielraum
ist
erst
dann
überschritten
Erwägungen
Verordnungsgebers
so
fehlsam
sind
vernünftigerweise
Grundlage
derartige
Maßnahmen
abgeben
können
vgl.
BVerfG
.
ist
ersichtlich
Beschwerdegericht
Regelung
sprechenden
Gesichtspunkte
benannt
hat
.
2
.
Ebenfalls
rechtsfehlerfrei
Rechtsbeschwerde
auch
beanstandet
sind
Ausführungen
Beschwerdegerichts
Versagungsgrund
§
Abs.
Nr.
.
ungesunde
Bodenverteilung
Sinne
Vorschrift
liegt
Regel
dann
landwirtschaftlich
genutzter
Boden
Nichtlandwirt
veräußert
werden
soll
Landwirt
Grundstück
Aufstockung
Betriebes
dringend
benötigt
Erwerb
bereit
Lage
ist
Fläche
Bedingungen
Kaufvertrages
erwerben
Senat
Beschlüsse
4
Juli
83
;
9
.
Mai
;
6
Juli
88
;
Beschluss
28
.
April
BLw
.
.
.
Verfahren
§
ist
Verhältnissen
Zeitpunkt
beurteilen
Vorkaufsrecht
§
Abs.
Satz
ausgeübt
wird
Senat
Beschlüsse
8
.
Mai
28
.
April
BLw
24
November
BLw
.
.
.
Gemessen
wäre
beantragte
Genehmigung
angefochtenen
Beschluss
benannten
Gründen
versagen
gewesen
.
3
.
Punkten
rechtsfehlerfrei
sind
jedoch
Ausführungen
§
Abs.
.
Beschwerdegericht
hat
Ansicht
Rechtsbeschwerde
allerdings
schon
Voraussetzungen
Norm
verkannt
.
§
Abs.
sind
Genehmigungsverfahren
auch
Belange
anderer
volkswirtschaftlich
bedeutender
Unternehmen
berücksichtigen
Landwirte
Flächen
Außenbereich
angewiesen
sind
verwiesen
werden
können
notwendige
Grundstücke
andernorts
beschaffen
.
volkswirtschaftlichen
Belangen
gehören
Gesetzestext
benannte
Gewinnung
Grundstoffen
hinaus
überindividuellen
Interessen
Industrie
Gewerbe
Handel
kehr
Energiebedarf
Bauwesen
etc.
;
134
;
OLG
.
berücksichtigen
sind
selbst
Gesichtspunkte
Erwerb
Tauschflächen
nur
mittelbar
Interessen
dienen
aaO
;
134
;
OLG
.
Gemessen
entspricht
Erwerb
landwirtschaftlich
nutzbaren
Grundstücks
nur
Außenbereich
zulässige
Errichtung
Windenergieanlage
Sicherung
Ausbau
Umwelt
schonenden
Energieversorgung
§
Abs.
GrdstVG
berücksichtigenden
allgemeinen
volkswirtschaftlichen
Belangen
.
Rechtlich
beanstanden
ist
auch
Beschwerdegericht
Genehmigungsfähigkeit
Windenergieanlage
bejaht
hat
.
Beschwerdegericht
hat
Ermessen
unzulässiger
Weise
Stelle
Entscheidung
Beteiligten
gesetzt
.
Rechtsbeschwerde
übersieht
schon
Genehmigungsbehörde
Ermessen
zusteht
Vertragsparteien
Anspruch
Erteilung
Genehmigung
haben
Versagungsgrund
vorliegt
BVerfGE
.
Unabhängig
steht
Genehmigungsbehörde
Unterschied
Befugnissen
Verwaltungsgerichts
Überprüfung
Ermessensentscheidungen
vgl.
Landwirtschaftsgerichten
auszufüllender
eigener
Gestaltungsspielraum
§
Abs.
GrdstVG
Rechtsbehelfsverfahren
berechtigt
sind
Entscheidungen
treffen
auch
Genehmigungsbehörde
treffen
kann
Naumburg
68
;
Barnstedt/Steffen
7
.
Aufl
.
.
.
.
Ebenso
steht
Genehmigungsbehörde
Prüfung
gesetzlichen
Voraussetzungen
Erteilung
Genehmigung
richterlicher
Überprüfung
entzogener
Einschätzungsspielraum
.
Gerichte
haben
Rechtsbehelfsverfahren
Satz
§
Abs.
GrdstVG
Stelle
Behörde
Genehmigungsantrag
entscheiden
.
Entscheidung
Beschwerdegerichts
Genehmigungsfähigkeit
Windenergieanlage
ist
rechtsfehlerfrei
.
Genehmigungsverfahren
Grundstücksverkehrsgesetz
ist
Genehmigungsfähigkeit
Anlage
inzident
prüfen
erforderliche
Genehmigung
zwar
bereits
beantragt
noch
erteilt
worden
ist
.
Bau
Betrieb
Windenergieanlage
dienender
Erwerb
landwirtschaftlichen
Grundstücks
entspricht
nämlich
nur
dann
volkswirtschaftlichen
Belangen
Sinne
§
Abs.
einschlägigen
Vorschriften
hier
§
auch
errichtet
werden
darf
.
bedarf
Prognose
Erteilung
beantragten
Anlagegenehmigung
.
Prognose
wird
jedoch
entbehrlich
Genehmigung
tatsächlich
erteilt
worden
ist
.
rechtlichen
Grundlagen
planerischen
Ausweisungen
Errichtung
Windenergieanlage
verändert
haben
ist
nämlich
Genehmigungsfähigkeit
schon
Erteilung
Genehmigung
Grundstücksverkehrsgesetz
maßgeblichen
Zeitpunkt
auszugehen
.
Genehmigungsfähigkeit
ist
dann
bereits
Umstand
indiziert
zuständige
Behörde
Genehmigung
erteilt
hat
.
-9-
rechtsfehlerfrei
ist
Entscheidung
jedoch
Notwendigkeit
dauerhaften
Erwerbs
Grundstücks
Beteiligte
ungestörten
Betrieb
Windenergieanlage
bejaht
.
Abs.
GrdstVG
rechtfertigt
Veräußerung
landwirtschaftlicher
Grundstücke
gewerbliche
Zwecke
nur
Umfang
Zwecke
wirklich
benötigt
werden
.
Richtig
ist
angefochtene
Beschluss
Ausgangspunkt
Beteiligten
bewilligte
Abstandsbaulast
§
ThürBO
Rotor
überstrichene
Teilfläche
Grundstücks
störungsfreien
Betrieb
Anlage
Zukunft
hinreichend
absichert
Baulast
Nutzungsanspruch
Begünstigten
begründet
noch
Eigentümer
betroffenen
Grundstücks
verpflichtet
Nutzung
dulden
Urteile
8
Juli
19
.
April
.
berücksichtigt
hat
Beschwerdegericht
jedoch
Erreichung
Zwecke
allein
Baulast
entsprechenden
Sicherung
Dienstbarkeit
bedarf
Grundstückseigentümer
verpflichtet
Teilfläche
Grundstücks
bebauen
Anlagenbetreiber
zeitweise
Nutzung
Grundstücks
Wartungsarbeiten
gestatten
.
Erwerb
landwirtschaftlich
genutzten
Grundstücks
Sicherung
Abstandsflächen
ist
grundsätzlich
versagen
Veräußerung
Nichtlandwirt
Verschlechterung
Agrarstruktur
führt
Erwerb
Betreiber
Windkraftanlage
Zweck
auch
Berücksichtigung
volkswirtschaftlicher
Belange
§
Abs.
GrdstVG
erforderlich
ist
.
IV
.
Rechtsfehler
führt
angefochtene
Entscheidung
insgesamt
aufgehoben
werden
muss
.
Versagungsgrund
ist
nämlich
Veräußerungsauflage
§
Abs.
Nr.
GrdstVG
beheben
.
1
.
Möglichkeit
muss
Genehmigungsbehörde
Gebrauch
machen
Versagungsgrund
vorliegt
Auflage
§
GrdstVG
behoben
werden
kann
Senat
Beschlüsse
7
.
Dezember
17
.
Dezember
.
gilt
auch
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrecht
auch
Auflage
erteilte
Genehmigung
Genehmigung
ist
Senat
17
.
Dezember
aaO
;
.
2
.
Genehmigung
Veräußerungsauflage
kommt
allerdings
nur
Betracht
hinreichender
Grund
vorliegt
Käufer
vorübergehend
Eigentümer
Grundstücks
wird
Senat
Beschlüsse
17
.
Dezember
24
.
Mai
.
ist
hier
bejahen
störungsfreie
Betrieb
Windenergieanlage
Absicherung
Dienstbarkeit
verkauften
Grundstück
erfordert
Bewilligung
Beteiligten
aber
aufgegeben
werden
kann
.
Genehmigungsbehörde
steht
nämlich
Befugnis
Vertragsparteien
Änderung
Inhalts
abgeschlossener
Verträge
verlangen
vgl.
Urteile
20
.
Januar
9
.
Januar
.
Entscheidung
§
Abs.
GrdstVG
berücksichtigenden
volkswirtschaftlichen
Belangen
auch
Zweck
Verbotsnorm
§
Abs.
Verschlechterungen
Agrarstruktur
Erwerb
landwirtschaftlicher
Grundstücke
Nichtlandwirte
entgegenzuwirken
gerecht
wird
besteht
Genehmigung
vorübergehenden
Erwerb
Grundstücks
Betreiber
Windenergieanlage
erteilen
aber
Veräußerungsauflage
verbinden
.
Anlagenbetreiber
erhält
Gelegenheit
Eigentümer
Grundstücks
Baulast
entsprechenden
erforderlichen
Dienstbarkeiten
bestellen
.
Grundstück
bleibt
jedoch
Dauer
Eigentum
Nichtlandwirts
ist
Ablauf
Erfüllung
Auflage
gesetzten
Frist
Landwirt
Siedlungsunternehmen
veräußern
.
3
.
Sache
ist
entscheidungsreif
.
Entscheidung
Beschwerdegerichts
ist
nur
teilweise
nämlich
insoweit
aufzuheben
Beschwerdegericht
erteilte
Genehmigung
Veräußerungsauflage
ergänzt
wird
.
Veräußerungsauflage
ist
so
fassen
Beteiligten
freisteht
hier
angemessen
anzusehenden
Frist
Erfüllung
Auflage
Jahren
Entscheidung
Senats
Grundstück
erwerbswilligen
Landwirt
aber
Beteiligte
angemessenen
Bedingungen
verkaufen
hier
vereinbarten
Kaufpreis
entsprechen
Beteiligte
zahlen
bereit
gewesen
ist
vgl.
Netz
5
.
Aufl
.
§
Anm
.
4.16.3.1
Seite
.
Beteiligte
ist
hinzuweisen
Erteilung
Genehmigung
Auflage
Monats
Zustellung
Entscheidung
ausübbare
Rücktrittsrecht
§
Abs.
zusteht
vgl.
OLG
.
Kostenentscheidung
folgt
§
LwVG
.
Festsetzung
hat
Grundlage
§
Abs.
§
LwVG
.
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung
AG
Entscheidung
18.11.2009
Czub