BESCHLUSS 15 . April Landwirtschaftssache Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. § Abs. Nr. Erwerb landwirtschaftlichen Grundstücks Errichtung Windkraftanlage kann § Abs. genehmigt werden Sicherung Ausbau Umwelt schonenden Energieversorgung berücksichtigenden allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen gehört . Soll Grundstück Abstandsfläche Nachbargrundstück betriebene Anlage erworben werden kommt § Abs. Genehmigung nur zeitlich begrenzten Erwerbs Zweck Bestellung Dienstbarkeit Betracht verbunden Auflage Grundstück anschließend Landwirt veräußern . Beschluss 15 . April BLw OLG AG Bundesgerichtshof Senat Landwirtschaftssachen hat 15 . April Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. ehrenamtlichen Richter Breitsameter beschlossen : Rechtsbeschwerde Beteiligten wird Beschluss Senats Landwirtschaftssachen Thüringer Oberlandesgerichts 28 . Oktober Zurückweisung weitergehenden Rechtsmittels Kostenpunkt insoweit aufgehoben grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung Auflage erteilt worden ist . Umfang Aufhebung wird sofortige Beschwerde Beteiligten Landwirtschaftsgericht 18 November zurückgewiesen Beschluss Senats Landwirtschaftssachen Thüringer Oberlandesgerichts 28 . Oktober folgt ergänzt : Beteiligten wird aufgegeben 15 . April Grundbuch Blatt eingetragene stück Flur Flurstücksnummer Landwirt Beteiligte angemessenen Bedingungen veräußern . Gerichtskosten tragen Beteiligten gleichen Teilen . Erstattung außergerichtlicher Kosten findet . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : notariellem Vertrag 2 . März kaufte Beteiligte Beteiligten landwirtschaftliches Grundstück Preis € Windenergieanlage errichten Abstandsfläche Nachbargrundstück errichtende Anlage nutzen . Schreiben 8 . Mai übte Beteiligte siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht Hinblick Erwerbsinteressenten Teile Vertragsgrundstücks Pachtvertrages bewirtschaftet . Bescheid 23 . Mai teilte Beteiligte Vertragsbeteiligten . richtet Antrag Beteiligten gerichtliche Entscheidung . Verfahrens errichtete Beteiligte Genehmigung Bundesimmissionsschutzgesetz Nachbargrundstück Vertragsgrundstücks Windkraftanlage Rotorblätter Vertragsgrundstück überstreifen . Genehmigungsbehörde Hinblick Abstandsfläche geforderte Baulasterklärung hatte Beteiligte abgegeben . Ebenfalls Verfahrens teilte Erwerbsinteressent Beteiligten geeinigt habe Kaufantrag zurückziehe . Amtsgericht Landwirtschaftsgericht hat Genehmigung Kaufvertrags versagt Oberlandesgericht Senat chen hat Vertrag genehmigt . zugelassenen Rechtsbeschwerde erstrebt Beteiligte Beteiligten übergeordnete Behörde Wiederherstellung erstinstanzlichen Entscheidung . II . Beschwerdegericht Entscheidung veröffentlicht ist meint zwar lägen Voraussetzungen Versagung Genehmigung § Abs. Nr. . Kaufvertrag sei aber § Abs. GrdstVG genehmigen . berücksichtigenden allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen gehöre nämlich auch Interesse Allgemeinheit Sicherung Ausbau Versorgung erneuerbaren Energien . Gesichtspunkt habe Beteiligte Wege Prognoseentscheidung berücksichtigen müssen . Grundlage tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse Zeitpunkt Ausübung siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts sei hinreichender Wahrscheinlichkeit auszugehen gewesen Grundstück Beteiligten Windkraftprojekt benötigt würde . Beteiligte sei Erwerb Grundstücks angewiesen . Beteiligten bestellte Baulast genüge Erfordernissen Beteiligten Rechte jeweiligen Eigentümer Abstandsfläche dienenden Grundstücks vermittle . leiste nur Grunddienstbarkeit Beteiligten aber rechtsverbindlich angeboten worden sei . . Ausführungen halten rechtlichen Überprüfung Punkten stand . 1 . Rechtsfehlerfrei ist Beschwerdegericht ausgegangen verkaufte Grundstück siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht unterlag . Unzutreffend ist Beteiligten vertretene Ansicht Vorkaufsrecht habe rechtswirksam ausgeübt werden können verkaufte Grundstück § Abs. bestimmte Mindestgröße habe § Thüringer Verordnung Ausführung Rechtssiedlungsgesetzes 13 . Mai . Mindestgröße ha festgesetzt ist gesetzlichen Ermächtigung § Abs. gedeckt nichtig sei . Verordnung Thüringer Landesregierung ist Ermächtigung § Abs. gedeckt zeitlich befristete Bestimmung handelt Verordnungsgeber Entscheidung Frage Herabsetzung Mindestgröße Ausübung Vorkaufsrechts Durchführung Maßnahmen Verbesserung Agrarstruktur notwendig ist weiter Prognosespielraum zuzubilligen ist . Spielraum ist erst dann überschritten Erwägungen Verordnungsgebers so fehlsam sind vernünftigerweise Grundlage derartige Maßnahmen abgeben können vgl. BVerfG . ist ersichtlich Beschwerdegericht Regelung sprechenden Gesichtspunkte benannt hat . 2 . Ebenfalls rechtsfehlerfrei Rechtsbeschwerde auch beanstandet sind Ausführungen Beschwerdegerichts Versagungsgrund § Abs. Nr. . ungesunde Bodenverteilung Sinne Vorschrift liegt Regel dann landwirtschaftlich genutzter Boden Nichtlandwirt veräußert werden soll Landwirt Grundstück Aufstockung Betriebes dringend benötigt Erwerb bereit Lage ist Fläche Bedingungen Kaufvertrages erwerben Senat Beschlüsse 4 Juli 83 ; 9 . Mai ; 6 Juli 88 ; Beschluss 28 . April BLw . . . Verfahren § ist Verhältnissen Zeitpunkt beurteilen Vorkaufsrecht § Abs. Satz ausgeübt wird Senat Beschlüsse 8 . Mai 28 . April BLw 24 November BLw . . . Gemessen wäre beantragte Genehmigung angefochtenen Beschluss benannten Gründen versagen gewesen . 3 . Punkten rechtsfehlerfrei sind jedoch Ausführungen § Abs. . Beschwerdegericht hat Ansicht Rechtsbeschwerde allerdings schon Voraussetzungen Norm verkannt . § Abs. sind Genehmigungsverfahren auch Belange anderer volkswirtschaftlich bedeutender Unternehmen berücksichtigen Landwirte Flächen Außenbereich angewiesen sind verwiesen werden können notwendige Grundstücke andernorts beschaffen . volkswirtschaftlichen Belangen gehören Gesetzestext benannte Gewinnung Grundstoffen hinaus überindividuellen Interessen Industrie Gewerbe Handel kehr Energiebedarf Bauwesen etc. ; 134 ; OLG . berücksichtigen sind selbst Gesichtspunkte Erwerb Tauschflächen nur mittelbar Interessen dienen aaO ; 134 ; OLG . Gemessen entspricht Erwerb landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks nur Außenbereich zulässige Errichtung Windenergieanlage Sicherung Ausbau Umwelt schonenden Energieversorgung § Abs. GrdstVG berücksichtigenden allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen . Rechtlich beanstanden ist auch Beschwerdegericht Genehmigungsfähigkeit Windenergieanlage bejaht hat . Beschwerdegericht hat Ermessen unzulässiger Weise Stelle Entscheidung Beteiligten gesetzt . Rechtsbeschwerde übersieht schon Genehmigungsbehörde Ermessen zusteht Vertragsparteien Anspruch Erteilung Genehmigung haben Versagungsgrund vorliegt BVerfGE . Unabhängig steht Genehmigungsbehörde Unterschied Befugnissen Verwaltungsgerichts Überprüfung Ermessensentscheidungen vgl. Landwirtschaftsgerichten auszufüllender eigener Gestaltungsspielraum § Abs. GrdstVG Rechtsbehelfsverfahren berechtigt sind Entscheidungen treffen auch Genehmigungsbehörde treffen kann Naumburg 68 ; Barnstedt/Steffen 7 . Aufl . . . . Ebenso steht Genehmigungsbehörde Prüfung gesetzlichen Voraussetzungen Erteilung Genehmigung richterlicher Überprüfung entzogener Einschätzungsspielraum . Gerichte haben Rechtsbehelfsverfahren Satz § Abs. GrdstVG Stelle Behörde Genehmigungsantrag entscheiden . Entscheidung Beschwerdegerichts Genehmigungsfähigkeit Windenergieanlage ist rechtsfehlerfrei . Genehmigungsverfahren Grundstücksverkehrsgesetz ist Genehmigungsfähigkeit Anlage inzident prüfen erforderliche Genehmigung zwar bereits beantragt noch erteilt worden ist . Bau Betrieb Windenergieanlage dienender Erwerb landwirtschaftlichen Grundstücks entspricht nämlich nur dann volkswirtschaftlichen Belangen Sinne § Abs. einschlägigen Vorschriften hier § auch errichtet werden darf . bedarf Prognose Erteilung beantragten Anlagegenehmigung . Prognose wird jedoch entbehrlich Genehmigung tatsächlich erteilt worden ist . rechtlichen Grundlagen planerischen Ausweisungen Errichtung Windenergieanlage verändert haben ist nämlich Genehmigungsfähigkeit schon Erteilung Genehmigung Grundstücksverkehrsgesetz maßgeblichen Zeitpunkt auszugehen . Genehmigungsfähigkeit ist dann bereits Umstand indiziert zuständige Behörde Genehmigung erteilt hat . -9- rechtsfehlerfrei ist Entscheidung jedoch Notwendigkeit dauerhaften Erwerbs Grundstücks Beteiligte ungestörten Betrieb Windenergieanlage bejaht . Abs. GrdstVG rechtfertigt Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke gewerbliche Zwecke nur Umfang Zwecke wirklich benötigt werden . Richtig ist angefochtene Beschluss Ausgangspunkt Beteiligten bewilligte Abstandsbaulast § ThürBO Rotor überstrichene Teilfläche Grundstücks störungsfreien Betrieb Anlage Zukunft hinreichend absichert Baulast Nutzungsanspruch Begünstigten begründet noch Eigentümer betroffenen Grundstücks verpflichtet Nutzung dulden Urteile 8 Juli 19 . April . berücksichtigt hat Beschwerdegericht jedoch Erreichung Zwecke allein Baulast entsprechenden Sicherung Dienstbarkeit bedarf Grundstückseigentümer verpflichtet Teilfläche Grundstücks bebauen Anlagenbetreiber zeitweise Nutzung Grundstücks Wartungsarbeiten gestatten . Erwerb landwirtschaftlich genutzten Grundstücks Sicherung Abstandsflächen ist grundsätzlich versagen Veräußerung Nichtlandwirt Verschlechterung Agrarstruktur führt Erwerb Betreiber Windkraftanlage Zweck auch Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Belange § Abs. GrdstVG erforderlich ist . IV . Rechtsfehler führt angefochtene Entscheidung insgesamt aufgehoben werden muss . Versagungsgrund ist nämlich Veräußerungsauflage § Abs. Nr. GrdstVG beheben . 1 . Möglichkeit muss Genehmigungsbehörde Gebrauch machen Versagungsgrund vorliegt Auflage § GrdstVG behoben werden kann Senat Beschlüsse 7 . Dezember 17 . Dezember . gilt auch siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht auch Auflage erteilte Genehmigung Genehmigung ist Senat 17 . Dezember aaO ; . 2 . Genehmigung Veräußerungsauflage kommt allerdings nur Betracht hinreichender Grund vorliegt Käufer vorübergehend Eigentümer Grundstücks wird Senat Beschlüsse 17 . Dezember 24 . Mai . ist hier bejahen störungsfreie Betrieb Windenergieanlage Absicherung Dienstbarkeit verkauften Grundstück erfordert Bewilligung Beteiligten aber aufgegeben werden kann . Genehmigungsbehörde steht nämlich Befugnis Vertragsparteien Änderung Inhalts abgeschlossener Verträge verlangen vgl. Urteile 20 . Januar 9 . Januar . Entscheidung § Abs. GrdstVG berücksichtigenden volkswirtschaftlichen Belangen auch Zweck Verbotsnorm § Abs. Verschlechterungen Agrarstruktur Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke Nichtlandwirte entgegenzuwirken gerecht wird besteht Genehmigung vorübergehenden Erwerb Grundstücks Betreiber Windenergieanlage erteilen aber Veräußerungsauflage verbinden . Anlagenbetreiber erhält Gelegenheit Eigentümer Grundstücks Baulast entsprechenden erforderlichen Dienstbarkeiten bestellen . Grundstück bleibt jedoch Dauer Eigentum Nichtlandwirts ist Ablauf Erfüllung Auflage gesetzten Frist Landwirt Siedlungsunternehmen veräußern . 3 . Sache ist entscheidungsreif . Entscheidung Beschwerdegerichts ist nur teilweise nämlich insoweit aufzuheben Beschwerdegericht erteilte Genehmigung Veräußerungsauflage ergänzt wird . Veräußerungsauflage ist so fassen Beteiligten freisteht hier angemessen anzusehenden Frist Erfüllung Auflage Jahren Entscheidung Senats Grundstück erwerbswilligen Landwirt aber Beteiligte angemessenen Bedingungen verkaufen hier vereinbarten Kaufpreis entsprechen Beteiligte zahlen bereit gewesen ist vgl. Netz 5 . Aufl . § Anm . 4.16.3.1 Seite . Beteiligte ist hinzuweisen Erteilung Genehmigung Auflage Monats Zustellung Entscheidung ausübbare Rücktrittsrecht § Abs. zusteht vgl. OLG . Kostenentscheidung folgt § LwVG . Festsetzung hat Grundlage § Abs. § LwVG . Vorinstanz : OLG Entscheidung AG Entscheidung 18.11.2009 Czub