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275 lines
2.5 KiB

BESCHLUSS
28
.
Juni
Landwirtschaftssache
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
28
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
§
Abs.
Nr.
LwVG
Zuziehung
ehrenamtlicher
Richter
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluß
Landwirtschaftssenats
Oberlandesgerichts
28
.
Februar
wird
Kosten
Antragsgegnerinnen
Antragstellerin
auch
etwaige
außergerichtliche
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
erstatten
haben
unzulässig
verworfen
.
Geschäftswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
DM
.
Gründe
:
Antragstellerin
war
Mitglied
Beteiligten
verfolgt
Antragsgegnerinnen
vermögensrechtliche
Ansprüche
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
.
ersten
Zwischenbeschluß
hat
Landwirtschaftsgericht
antragsgemäß
festgestellt
Beteiligte
Rechtsnachfolgerin
Beteiligten
Umwandlung
geworden
ist
.
Beschwerde
Rechtsbeschwerde
hiergegen
sind
Erfolg
geblieben
.
21
.
Oktober
fand
Vollversammlung
Beteiligten
Zustimmung
Übertragungsvertrag
6
.
September
beschlossen
wurde
u.a.
Übertragung
Vermögens
Beteiligten
Beteiligte
Inhalt
hatte
"
Nachtrag
"
Errichtung
Beteiligten
bezeichnet
worden
war
.
Antragstellerin
hält
Übertragungsvertrag
6
.
September
unwirksam
.
habe
auch
Zustimmung
"
21
.
Oktober
geändert
.
Landwirtschaftsgericht
hat
Antrag
Feststellung
Nichtigkeit
Vermögensübertragung
stattgegeben
.
Oberlandesgericht
hat
Beschwerde
Antragsgegnerinnen
zurückgewiesen
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
erstreben
Antragsgegnerinnen
Zurückweisung
Antrags
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
statthaft
.
Beschwerdegericht
zugelassen
hat
§
Abs.
Fall
§
Abs.
Nr.
vorliegt
wäre
nur
Voraussetzungen
§
Abs.
Nr.
zulässig
.
Voraussetzungen
liegen
jedoch
näher
.
1
.
Antragsgegnerinnen
geltend
machen
Beschwerdegericht
habe
Rechtsbeschwerde
grundsätzlicher
Bedeutung
zulassen
müssen
verkennen
Rechtsbeschwerde
gestützt
werden
kann
.
Senat
ist
Nichtzulassung
Rechtsbeschwerde
Beschwerdegericht
gebunden
vgl.
Senatsbeschl
.
12
.
Februar
seither
ständige
Rechtsprechung
.
Nichtzulassungsbeschwerde
sieht
Gesetz
vorliegenden
Verfahren
.
2
.
Annahme
Beschwerdegericht
sei
Rechtssatz
abgewichen
Senat
Beschluß
8
.
Mai
aufgestellt
habe
entbehrt
Grundlage
.
Senat
hat
erwähnten
Hinweis
Rechtssatz
aufgestellt
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
§
LwVG
.
Gesetz
sieht
Möglichkeit
Verfahrensbevollmächtigten
Rechtsbeschwerdeführerinnen
Kosten
ersichtlich
Rücksicht
gesetzlichen
Voraussetzungen
eingelegten
Rechtsmittels
aufzuerlegen
.
Etwaige
Ersatzansprüche
Beteiligten
Verfahrensbevollmächtigten
werden
berührt
.
Wenzel