You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

2124 lines
19 KiB

BESCHLUSS
AK
2
.
Juni
Ermittlungsverfahren
Mitgliedschaft
terroristischen
Vereinigung
u.a.
ECLI
:
:
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschuldigten
Verteidigers
2
.
Juni
gemäß
§
§
beschlossen
:
Untersuchungshaft
hat
fortzudauern
.
etwa
erforderliche
weitere
Haftprüfung
Bundesgerichtshof
findet
Monaten
.
Zeitpunkt
wird
Haftprüfung
allgemeinen
Grundsätzen
zuständigen
Gericht
übertragen
.
Gründe
:
Beschuldigte
wurde
5
November
vorläufig
festgenommen
befindet
6
November
zunächst
Haftbefehls
Amtsgerichts
Tag
Az
.
:
Gs
Untersuchungshaft
.
Haftbefehl
hat
Ermittlungsrichter
Bundesgerichtshofs
Beschluss
28
.
April
aufgehoben
Haftbefehl
selben
Tag
ersetzt
.
Gegenstand
nunmehrigen
Haftbefehls
ist
Vorwurf
Beschuldigte
habe
Juli
November
Fällen
Rädelsführer
"
Gruppe
beteiligt
Vereinigung
Zwecke
Tätigkeiten
gerichtet
seien
Mord
§
StGB
Totschlag
StGB
gemeingefährliche
Straftaten
insbesondere
Fällen
§
Abs.
StGB
begehen
strafbar
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
Abs.
StGB
.
Fälle
habe
jeweils
tateinheitlich
20
.
September
Sprengstoffexplosion
§
Abs.
StGB
herbeigeführt
fremde
Sache
beschädigt
§
StGB
unmittelbar
angesetzt
gefährlichen
Werkzeugs
Leben
gefährdenden
Behandlung
andere
Person
verletzen
§
Abs.
Nr.
5
Abs.
§
§
StGB
;
Nacht
18
.
19
.
Oktober
gemeinschaftlich
anderen
Beschuldigten
Sprengstoffexplosion
§
Abs.
StGB
herbeigeführt
fremde
Sache
beschädigt
§
StGB
unmittelbar
angesetzt
gefährlichen
Werkzeugs
Beteiligten
gemeinschaftlich
andere
Person
verletzen
§
Abs.
Nr.
Abs.
§
§
StGB
;
1
November
gemeinschaftlich
anderen
Beschuldigten
Sprengstoffexplosion
§
Abs.
StGB
herbeigeführt
unmittelbar
angesetzt
Menschen
niedrigen
Beweggründen
heimtückisch
töten
§
§
22
StGB
Menschen
gefährlichen
Werkzeugs
anderen
Beteiligten
gemeinschaftlich
Leben
gefährdenden
Behandlung
verletzt
§
Abs.
Nr.
StGB
fremde
Sache
beschädigt
habe
§
StGB
;
Zeitraum
Juli
November
gemeinschaftlich
anderen
Beschuldigten
anderen
Orten
Explosionsverbrechen
vorbereitet
§
Abs.
Nr.
StGB
.
II
.
Voraussetzungen
Fortdauer
Untersuchungshaft
Monate
liegen
.
1
.
Beschuldigte
ist
Haftbefehl
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
vorgeworfenen
Taten
dringend
verdächtig
.
bisherigen
Ermittlungsstand
ist
Sinne
dringenden
Tatverdachts
folgendem
Sachverhalt
auszugehen
:
Beschuldigte
Mitbeschuldigte
weitere
Personen
bildeten
spätestens
Juli
"
Gruppe
"
.
Personenvereinigung
war
längere
Zeit
angelegt
ausgerichtet
rechtsextremistische
Ideologie
Begehung
Anschlägen
gewaltsam
durchzusetzen
.
fortlaufenden
Anschlagsplanungen
sahen
insbesondere
Sprengstoffanschläge
Asylbewerbern
bewohnte
Unterkünfte
Wohnungen
politisch
Andersdenkender
pyrotechnischer
Sprengkörper
begangen
werden
sollten
Fällen
auch
begangen
wurden
.
wurden
Sprengkörper
teilweise
außen
Fensterscheiben
platziert
wirkten
.
Insoweit
nahmen
Mitglieder
Vereinigung
jedenfalls
Fälle
Tötung
Menschen
angegriffenen
Räumlichkeiten
aufhielten
billigend
Kauf
.
Taten
sollten
politisch
Andersdenkende
eingeschüchtert
Asylbewerber
Ausreise
veranlasst
werden
.
rechtsextreme
fremdenfeindliche
Gesinnung
dokumentierten
Mitglieder
Vereinigung
gemeinsamen
persönlichen
häufig
Tankstelle
abgehaltenen
Treffen
sozialen
Netzwerken
auch
Internet-Chatgruppen
.
Letzterer
bediente
Vereinigung
auch
Anschlagsplanungen/-verabredungen
InstantMessaging-Dienst
verwendete
Einrichtung
geheimer
verschlüsselter
Chatgruppen
ermöglichte
;
Möglichkeit
machten
sogenannten
schwarzen
Chat
"
ausschließlich
heftige
Aktionen
besprochen
"
wurden
Teilnehmer
"
ausschließlich
Terroristen
waren
auch
Gebrauch
.
Organisation
waren
Beschuldigte
Mitbeschuldigte
S.
maßgeblich
Planung
Organisation
Anschläge
antwortlich
Beschuldigte
auch
anderen
Mitgliedern
Ausführung
Anschlägen
zukommenden
Rollen
zuwies
Explosivstoffen
experimentierte
etwa
verzögerte
Explosionszeit
allgemein
Wirkung
pyrotechnischer
Sprengkörper
testen
.
Vereinigung
ebenfalls
treibende
Kraft
agierende
Mitbeschuldigte
S.
war
Lage
gleichgesinnte
Personen
mobilisieren
Zwecken
Vereinigung
benötigt
wurden
.
Mitbeschuldigte
hatte
hingegen
Internet-Spezialist
"
Aufgabe
übernommen
Informationen
linke
Szene
sammeln
.
Mitglieder
Vereinigung
agierten
konspirativ
nur
Löschungsfunktionen
verwendeten
bewusst
einsetzten
auch
codierten
Sprache
bedienten
etwa
"
Obst
"
bezeichneten
Kurzbezeichnungen
"
BS
"
Buttersäure
benutzten
.
Gruppentreffen
öffentlichen
Orten
etwa
genannten
Tankstelle
dienten
Besprechung
gemeinsamen
Ziele
persönlichen
Rahmen
.
Gruppierung
wurde
Vorgehen
Mitgliedern
diskutiert
;
Entscheidungen
wurden
gemeinsam
gegebenenfalls
Abstimmungen
getroffen
Auffassungen
Beschuldigten
Mitbeschuldigten
S.
entsprechend
Funktion
Initiatoren
nisatoren
Anschlägen
großes
Gewicht
zukam
.
Verlauf
Diskussionen
entwickelte
gruppenspezifische
Eigendynamik
wechselseitigen
Bestärkung
Gruppenmitglieder
Auffassungen
Bereitschaft
beitrug
auch
Anschlägen
Vereinigung
beteiligen
.
Folglich
sahen
gegenseitig
verpflichtet
gemeinsamen
Aktionen
Gruppierung
beteiligen
erwarteten
auch
Mitgliedern
beteiligten
;
Mitbeschuldigten
erklärte
Mitwirkung
Anschläge
gar
"
Gruppenzwang
"
ausgesetzt
gesehen
habe
.
Anschläge
wurden
koordiniertes
arbeitsteiliges
Zusammenwirken
jeweils
beteiligten
Gruppenmitglieder
vorbereitet
etwa
schwarzen
Chat
"
Treffpunkt
Uhrzeit
Teilnehmerkreis
mitzubringende
Tatmittel
vereinbart
wurden
.
Mitbeschuldigte
.
leistete
rungsarbeit
anderen
Mitgliedern
kamen
auch
logistische
Aufgaben
etwa
Transport
Mittätern
Tatort
Steuern
Fluchtwagens
.
vereinbarten
Treffpunkten
regelmäßig
Nähe
Tatorte
lagen
Sammelpunkte
dienten
fanden
weitere
Besprechungen
Details
jeweiligen
Tatausführung
Beschuldigte
maßgeblich
prägte
.
Gruppierung
wurden
jedenfalls
nachfolgend
beschriebenen
Anschläge
weitere
Straftaten
begangen
nachfolgend
.
Vereinigung
noch
Anschläge/Straftaten
zuzurechnen
sind
bedarf
derzeit
noch
weiterer
Ermittlungen
.
Nacht
19
.
20
.
September
Mitternacht
brachte
Beschuldigte
pyrotechnischen
Sprengsatz
Typ
Detonation
zuvor
außen
Küchenfenster
Asylbewerbern
bewohnten
Unterkunft
angebracht
hatte
.
Explosion
ausgelöste
Druckwelle
zerbarst
Fensterscheibe
Fensterrahmen
wurde
deformiert
.
Kunststoffsplitter
flogen
Küche
schlugen
Meter
Fenster
entfernten
gegenüberliegenden
Wand
;
teilweise
flogen
Splitter
auch
geöffnete
Küchentür
angrenzenden
Flur
.
Tatzeit
Wohnung
aufhaltenden
Personen
blieben
nur
unverletzt
Küche
Flur
befanden
anderen
Räumen
schliefen
.
Beschuldigten
war
Wirkung
verwendeten
Sprengsatzes
bekannt
.
wusste
auch
Wohnung
Asylbewerbern
genutzt
wurde
;
kam
gerade
.
naheliegende
Möglichkeit
Küchenraum
Wohnung
auch
Nachtzeit
Bewohnern
Wohnung
betreten
werden
kann
alsdann
herumfliegenden
Splittern
zumindest
gravierend
verletzt
werden
könnten
war
ebenfalls
bewusst
.
besteht
Ermittlungsrichter
Bundesgerichtshofes
Haftbefehl
Einzelnen
dargelegten
Gründen
dringende
Tatverdacht
Tat
Beschuldigten
Tat
Vereinigung
"
Gruppe
"
handelte
.
bestehende
Anhaltspunkte
auch
andere
Mitglieder
Vereinigung
Ausführung
beteiligt
waren
Sinne
dringenden
Tatverdachts
erhärten
lassen
bedarf
noch
weiterer
Ermittlungen
.
Nacht
18
.
19
.
Oktober
verübten
Beschuldigte
andere
Mitglieder
"
Gruppe
gemeinsam
weiteren
Personen
Sprengstoffanschlag
Bewohner
linksgerichteten
alternativen
Wohnprojekt
"
Mangelwirtschaft
genutzten
Wohnhauses
.
Anschlag
war
"
Racheakt
"
Vereinigung
Bewohnern
vermeintlichen
Angriff
linksgerichteter
Personen
Teilnehmer
Blockade
Turnhalle
verantwortlich
machten
Flüchtlingsunterkunft
eingerichtet
werden
sollte
.
schwarzen
Chat
"
verabredeten
Beschuldigte
zuvor
noch
Abwarten
propagiert
hatte
"
erste
Schlag
links
erfolgen
"
sollte
Mitbeschuldigten
Verlauf
18
.
Oktober
nächtlichen
Angriff
Gebäude
bereits
besprochen
wurde
Tatmittel
etwa
Buttersäure
mitbringen
könne
.
Beschuldigte
übernahm
pyrotechnischen
Sprengsätze
zusammen
setzen
.
Uhr
trafen
teilnehmenden
Mitglieder
"
Gruppe
"
zunächst
Tankstelle
begaben
später
Uhr
Dresdner
Gruppe
sinnten
Turnhalle
zusammentrafen
.
Beschuldigte
Teilnehmer
Dresdner
Gruppe
hatten
Grundstück
vorher
ausgekundschaftet
.
Brücke
Nähe
Wohnprojekts
kam
Personen
bestehende
Gruppe
Angreifer
.
wurden
Sprengsätze
auch
Buttersäure
versehene
hergestellt
.
Beschuldigte
Mitbeschuldigte
S.
verteilten
sene
Sprengmittel
Steine
Anwesenden
teilten
Tatbeteiligten
Gruppen
.
Dresdner
Teilnehmer
griffen
Beschuldigten
entwickelten
Tatbeteiligten
detailliert
erläuterten
Tatplan
Uhr
zusammen
Mitbeschuldigten
Haus
vorne
Manöver
nur
Ablenkung
dienen
sollte
;
-9-
gentlichen
Angriff
führten
Beschuldigte
Mitbeschuldigte
S.
Anführer
Mitbeschuldigten
.
.
zusammen
Personen
Hinterseite
Grundstücks
:
warfen
zahlreiche
Sprengsätze
Steine
Fensteröffnungen
Hauses
indes
nur
Sachschaden
anrichteten
.
Buttersäure
versehenen
Sprengkörper
Inneren
Hauses
Detonation
bringen
wollten
beabsichtigten
Haus
unbewohnbar
machen
.
misslang
Mitbeschuldigten
anvisierten
Fensteröffnungen
trafen
.
Beschuldigte
weiteren
tatausführenden
Mitglieder
Vereinigung
erhebliche
Sprengkraft
verwendeten
zugelassenen
pyrotechnischen
Sprengkörper
bekannt
war
nahmen
auch
gravierende
Verletzung
anwesenden
Bewohner
Hauses
billigend
Kauf
;
hatten
Raumaufteilung
Kenntnis
konnten
ausschließen
Räumen
anvisierten
Fenstern
Personen
aufhalten
würden
.
bekannten
Gefährlichkeit
verwendeten
Sprengsätze
war
Beschuldigten
auch
mögliche
Todesgefahr
Bewohner
angegriffenen
Hauses
brachten
bewusst
.
Tat
flüchteten
Beschuldigte
weiteren
tatausführenden
Mitglieder
Vereinigung
Pkws
Tatort
.
Laufe
31
.
Oktobers
planten
Beschuldigte
weitere
Mitglieder
Vereinigung
Anschlag
Asylbewerberunterkunft
dienende
Wohnung
.
Straße
.
trafen
Uhr
genannten
Tankstelle
fuhren
zunächst
gemeinsam
zugelassene
pyrotechnische
Sprengkörper
erwarben
.
Schon
vorher
hatten
schuldigten
Kl
.
S.
telefonisch
erörtert
Gruppe
Abend
treffen
wolle
"
bisschen
eskalieren
"
.
Uhr
kam
Beschuldigte
erneut
Mitbeschuldigten
S.
.
.
.
Lebensgefährtin
Tankstelle
;
Treffen
beschlossen
Anwesenden
Anschlag
Asylbewerberunterkunft
auszuführen
besprachen
Tatmodalitäten
vorherige
Auskundschaften
Tatörtlichkeit
Aufgabenverteilung
ausführlich
.
Abschluss
Planung
verließen
Beteiligten
zunächst
Bereich
Tankstelle
trafen
Beschuldigte
Beisein
Mitbeschuldigten
Wohnung
Sprengsätze
präpariert
hatte
Uhr
Grundschule
Fahrzeugen
Feld
Nähe
Asylbewerberunterkunft
fuhren
.
Nacht
1
November
Uhr
stellten
Beschuldigte
Mitbeschuldigten
.
sodann
Fenstern
genannten
Wohnung
jeweils
zugelassenen
pyrotechnischen
Sprengkörper
Typ
Fensterbrett
brachten
annähernd
zeitgleich
Zündung
.
war
bekannt
Fenster
Schlafzimmer
dritten
Küche
Wohnung
befanden
.
Innenscheiben
doppelverglasten
Fenster
zerbarsten
teilweise
handtellergroße
Splitter
Fenstern
liegenden
Innenräume
geschleudert
wurden
.
Bewohner
Tatzeit
Bett
lag
wurde
herumfliegenden
Splitter
Gesicht
verletzt
;
erlitt
Schnittverletzungen
Stirn
.
anderen
Bewohner
konnten
abbrennende
Lunte
bemerkt
hatte
Warnruf
hin
Flur
retten
weitere
mögliche
gravierende
Verletzungen
verhindert
werden
konnten
.
Mitbeschuldigten
.
S.
.
warteten
redegemäß
Nähe
Tatorts
weitere
Geschehen
beobachteten
.
Ausführung
Anschlags
flohen
Beschuldigte
tatausführenden
Mitbeschuldigten
Mitbeschuldigten
.
gesteuerten
Fluchtwagen
.
Auch
anderen
Mitbeschuldigten
verließen
Beobachtungsposten
.
Beschuldigten
weiteren
beteiligten
Mitgliedern
Vereinigung
waren
Sprengwirkung
eingesetzten
Sprengkörper
Gefährlichkeit
insbesondere
konkreten
Begehungsweise
Splitterwirkung
Fensterscheiben
bekannt
.
nahmen
Tod
Wohnung
befindlichen
Asylbewerber
Anwesenheit
wussten
gleichwohl
Tat
Vorfeld
aufgekommener
Bedenken
Menschen
Schaden
kommen
könnten
ausführten
;
Bedenken
wurden
Beschuldigten
vielmehr
ausdrücklich
zurückgestellt
Verletzungsrisiken
angesprochen
ausführte
:
"
wollen
?
"
anschließend
lachte
.
Beschuldigte
plante
anderen
Mitgliedern
Vereinigung
Herbeiführung
weiterer
Sprengstoffexplosionen
Leib
Leben
anderer
Menschen
fremde
Sachen
bedeutendem
Wert
gefährdet
werden
sollten
.
ausführen
können
fuhren
Mitglieder
Vereinigung
bereits
oben
dargelegt
dort
zugelassenen
pyrotechnischen
Sprengkörpern
versorgen
.
Durchsuchung
Wohnung
Beschuldigten
wurden
Behältnisse
Schwarzpulver
Zündlunten
m
Zündschnur
sichergestellt
.
Beschuldigte
ist
Last
gelegten
Taten
dringend
verdächtig
.
dringende
Tatverdacht
ergibt
insbesondere
Auswertung
Mobiltelefon
Mitbeschuldigten
.
sichergestellten
Protokolle
namentlich
schwarzen
Chats
"
Ergebnissen
Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen
Vernehmungen
zahlreicher
Mitbeschuldigter
teilweise
selbst
auch
andere
Vereinigungsmitglieder
Beschuldigten
erheblich
belastet
haben
.
Einzelheiten
nimmt
Senat
Bezug
ausführliche
Beweisergebnissen
belegte
Sachverhaltsdarstellung
Haftbefehl
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
.
rechtlicher
Hinsicht
ist
Ermittlungsergebnisses
zunächst
dringende
Verdacht
belegt
Vereinigung
gegründet
hatte
Begehung
Tötungsdelikten
Sprengstoffverbrechen
gerichtet
war
Beschuldigte
Rädelsführer
beteiligte
strafbar
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
Abs.
StGB
.
Vereinigung
Sinne
§
§
.
StGB
ist
gewisse
Dauer
angelegter
freiwilliger
organisatorischer
Zusammenschluss
mindestens
Personen
Unterordnung
Willens
Einzelnen
Willen
Gesamtheit
gemeinsame
Zwecke
verfolgen
derart
Beziehung
stehen
einheitlicher
Verband
fühlen
.
.
;
vgl.
zuletzt
etwa
Beschluss
9
Juli
.
Vereinigung
wird
terroristischen
Zwecke
Tätigkeit
Begehung
Straftaten
Katalogen
§
Abs.
StGB
gerichtet
sind
.
Zielsetzung
muss
internen
Mitglieder
gedeckt
sein
;
Gruppenwille
erleichtert
Einzelnen
Begehung
Straftaten
drängt
Gefühl
licher
Verantwortung
vereinigungsbezogene
Gefährlichkeit
Sinne
größeren
Personenzusammenschlüssen
liegenden
typischen
Eigendynamik
ergibt
vgl.
Urteil
3
.
Dezember
BGHSt
.
"
Gruppe
erfüllte
Vorbringen
Verteidigers
Beschuldigten
bisherigen
Ermittlungsergebnis
hoher
Wahrscheinlichkeit
Voraussetzungen
.
Zusammensetzung
Ausrichtung
ergeben
Vorliegen
personellen
zeitlichen
organisatorischen
Elements
.
Auch
Willenselement
ist
beschriebene
Verhalten
Willensbildung
gemeinsame
Diskussion
Abstimmung
belegt
.
Vereinigung
begangenen
Taten
erweisen
Zugrundelegung
bisherigen
Ermittlungsergebnisses
Straftaten
Sinne
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
StGB
.
Sprengstoffanschläge
hatten
unabhängig
Frage
ohnehin
Anwendung
§
Abs.
Nr.
StGB
führenden
Tötungsvorsatzes
Ziel
politisch
Andersdenkende
einzuschüchtern
Asylbewerber
so
verängstigen
Bundesrepublik
wieder
verlassen
würden
.
Vorgehen
politisch
Andersdenkende
Asylbewerber
mehr
sicher
geschützt
fühlen
könnten
so
tiefgreifenden
Beeinträchtigung
inneren
Sicherheit
Vertrauens
Bevölkerung
Gewährleistung
führt
erfüllt
Voraussetzungen
§
Abs.
StGB
zumal
Anschläge
Vielzahl
ausländerfeindlicher
Straftaten
gesamten
Bundesgebiet
einreihen
vgl.
Beschluss
10
.
Januar
.
Beschuldigte
gehörte
Anschläge
Wesentlichen
plante
vorbereitete
Mittätern
Anschlägen
jeweilige
Aufgabe
zuwies
Zweifel
Durchführung
einzelner
Anschläge
zerstreuen
vermochte
siehe
oben
:
"
wollen
"
Rädelsführern
Vereinigung
übte
Mitglied
Vereinigung
maßgeblichen
Einfluss
Tätigkeiten
.
nahm
Durchführung
Anschläge
beteiligte
Chatprotokolle
auch
Übrigen
rege
Verbandsleben
.
Fall
begründen
bereits
aufgefundenen
Sprengkörper
Zusammenhang
übrigen
Ausrichtung
Vereinigung
Beschuldigte
dringend
verdächtig
ist
tateinheitlich
Rädelsführerschaft
terroristischen
Vereinigung
vgl.
Beschluss
9
Juli
Explosionsverbrechen
§
Abs.
StGB
vorbereitet
haben
strafbar
gemäß
§
Abs.
Nr.
StGB
.
übrigen
Fällen
ist
Beschuldigte
jeweils
dringend
verdächtig
Mittäter
Anschlägen
beteiligt
haben
wiederum
jeweils
tateinheitlich
Rädelsführerschaft
terroristischen
Vereinigung
Fällen
Sprengstoffexplosion
herbeiführte
§
Abs.
StGB
weiter
idealkonkurrierend
zusätzlich
Fall
versuchte
Menschen
niedrigen
Beweggründen
heimtückisch
töten
§
§
22
StGB
Menschen
gefährlichen
Werkzeugs
anderen
Beteiligten
gemeinschaftlich
Leben
gefährdenden
Behandlung
verletzte
§
Abs.
Nr.
StGB
fremde
Sache
beschädigte
StGB
.
dringende
Verdacht
Beschuldigten
vorlag
ergibt
maßgeblich
bekannten
besonderen
fährlichkeit
Fensterscheiben
angebrachten
Sprengladungen
.
war
Bedenken
anderer
Mitglieder
Vorfeld
konkreten
Anschlags
zurückstellte
Ausdruck
brachte
Gefährlichkeit
Tathandlung
erkannte
Ergebnis
sorgte
auch
anderen
Vereinigungsmitglieder
gleichwohl
weiteren
Anschlagsvorbereitung
beteiligten
.
Generalstaatsanwaltschaft
Sachverhalt
rechtlicher
Hinsicht
anders
bewertet
hat
führt
abweichenden
Beurteilung
;
Fällen
jeweils
versuchte
anderen
Menschen
gefährlichen
Werkzeugs
Leben
gefährdenden
Behandlung
Fall
anderen
Beteiligten
gemeinschaftlich
Fall
verletzen
jeweils
fremde
Sache
beschädigte
.
2
.
besteht
auch
Ermittlungsrichter
Bundesgerichtshofs
zutreffend
abgestellt
hat
Haftgrund
Fluchtgefahr
§
Abs.
Nr.
:
Beschuldigte
hat
Fall
Verurteilung
empfindliche
Freiheitsstrafe
erwarten
erheblichen
Fluchtanreiz
begründet
.
stehen
hinreichende
persönliche
soziale
Bindungen
ledigen
Beschuldigten
.
liegt
Blick
§
Abs.
StGB
auch
Blick
jedenfalls
Fall
versuchte
Tötungsdelikt
Haftgrund
Schwerkriminalität
§
Abs.
.
genannten
Umstände
begründen
Gefahr
Ahndung
Tat
weitere
Inhaftierung
Beschuldigten
vereitelt
werden
könnte
so
Vorschrift
auch
gebotenen
restriktiven
Auslegung
vgl.
Meyer-Goßner/Schmitt
59
.
Aufl
.
.
angewendet
werden
kann
.
Zweck
Untersuchungshaft
kann
einschneidende
Maßnahmen
Vollzug
erreicht
werden
§
.
3
.
besonderen
Voraussetzungen
Fortdauer
Untersuchungshaft
Monate
§
Abs.
liegen
.
Umfang
Verfahrens
Sachakten
umfassen
bereits
jetzt
Ermittlungen
sind
indes
noch
abgeschlossen
;
Verfahren
richtet
mittlerweile
Beschuldigte
besondere
Schwierigkeit
haben
Urteil
Monaten
Beschuldigte
Untersuchungshaft
genommen
worden
ist
noch
zugelassen
.
Insoweit
ist
insbesondere
berücksichtigen
Umstände
Annahme
dringenden
Tatverdachts
geführt
haben
"
Gruppe
stelle
terroristische
Vereinigung
schon
Zuständigkeit
Gegenstand
Ermittlungen
Generalstaatsanwaltschaft
waren
.
Berücksichtigung
Strukturen
Ermittlungen
abgeschlossen
gehalten
Anklage
Jugendschöffengericht
erhoben
hatte
steht
Fortdauer
Untersuchungshaft
mithin
vermag
auch
Vorwurf
verzögerten
Sachbehandlung
etwa
begründen
Generalbundesanwalt
seinerseits
noch
neue
Anklage
erhoben
hat
;
gilt
jedenfalls
derzeit
Blick
Verfahrensübernahme
erst
11
.
April
.
Verfahren
ist
auch
gebotenen
besonderen
Beschleunigung
geführt
worden
.
Inhaftierung
Beschuldigten
sind
zahlreiche
Ermittlungsmaßnahmen
durchgeführt
worden
Generalbundesanwalt
Einzelnen
Zuschrift
4
.
Mai
aufgeführt
hat
.
Insbesondere
Auswertung
anlässlich
Festnahme
Mitbeschuldigten
Durchsuchungen
insgesamt
Objekten
19
.
April
sichergestellten
Datenträger
Mobiltelefone
Computer
andere
Speichermedien
dauert
noch
.
Gleiches
gilt
bereits
anlässlich
Festnahmen
5
November
sichergestellten
elektronischen
Asservate
;
hier
haben
Anzahl
Asservate
auch
bestehende
Sperrcodes
Dauer
Auswertungsmaßnahmen
bedingt
.
Ebenso
bedarf
Auswertung
geschalteten
Telefonüberwachungsmaßnahmen
Observationsmaßnahmen
Videoaufzeichnungen
Treffpunkt
Gruppe
noch
weiterer
Ermittlungen
.
4
.
weitere
Vollzug
Untersuchungshaft
steht
Verhältnis
Bedeutung
Sache
Falle
Verurteilung
erwartenden
Strafe
.
befindet
Urlaub
ist
gehindert
unterschreiben
.
Gericke