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1140 lines
9.5 KiB

BESCHLUSS
AK
5
.
April
Ermittlungsverfahren
Verdachts
mitgliedschaftlichen
Beteiligung
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
u.a.
ECLI
:
:
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschuldigten
Verteidiger
5
.
April
gemäß
§
§
beschlossen
:
Untersuchungshaft
hat
fortzudauern
.
etwa
erforderliche
Haftprüfung
Bundesgerichtshof
findet
Monaten
.
Zeitpunkt
wird
Haftprüfung
allgemeinen
Vorschriften
zuständigen
Gericht
übertragen
.
Gründe
:
Beschuldigte
befindet
19
.
September
Haftbefehls
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
13
.
September
Az
.
:
Untersuchungshaft
.
Gegenstand
Haftbefehls
ist
Vorwurf
Beschuldigte
habe
Ende
Region
Raqqa
Ortschaft
zunächst
Mitglied
lokalen
Miliz
"
beteiligt
"
gehört
habe
Ende
"
Ahrar
zwar
Kampfeinheit
"
Ahrar
"
schließlich
Jahr
"
Islamischen
Staat
;
habe
Beschuldigte
Fällen
terroristischen
Vereinigung
Ausland
beteiligt
Zwecke
Tätigkeit
gerichtet
sind
Mord
§
StGB
Totschlag
StGB
Kriegsverbrechen
§
9
10
gemeingefährliche
Straftaten
Fällen
§
Abs.
StGB
Straftaten
§
Abs.
KWKG
begehen
strafbar
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
§
Abs.
Sätze
§
Abs.
StGB
.
II
.
1
.
bisherigen
Ermittlungsstand
ist
Sinne
dringenden
Tatverdachts
folgendem
Sachverhalt
auszugehen
:
aufgewachsene
Beschuldigte
wurde
überzeugter
Anhänger
Jihadbewegung
.
So
hielt
nachfolgend
geschilderten
Beteiligung
Ahrar
"
"
Anfang
Region
Stadt
;
war
Sturmgewehr
ausgerüstet
wollte
Durchkommen
syrischen
Armee
verhindern
.
ließ
Beschuldigte
spätestens
Februar
Kampfeinheit
Ahrar
Militärparade
August
Ahrar
unterstellte
Militärkleidung
Sturmgewehr
Marke
ausstatten
Einsatz
Soldat
Hilfsgütern
Lebensmitteln
versorgen
.
Dienste
Organisation
erhielt
monatlich
.
Beschuldigte
fuhr
Fahrzeuge
Ahrar
wurde
Februar
Februar
Posten
Ortschaft
eingesetzt
;
dort
beobachtete
Bewegungen
syrischen
Armee
Militärflughafen
Tabqa
.
Vormarsch
gegnerischen
Regierungstruppen
hätte
bekämpft
.
Februar
nahm
elftägigen
Kampf
Stadt
beschoss
siebenstöckiges
Haus
.
freiwilliger
Aufgabe
Kampfes
Gebäude
Stadtwasserwerk
Tabqa
übergaben
Mitglieder
Beschuldigten
vorgefertigten
Zettel
;
unterschrieb
bekundete
Ungläubiger
gewesen
jetzt
aber
richtiger
Moslem
sein
.
Zettel
führte
anschließend
Ausweis
;
ließ
Liste
registrieren
.
Beschuldigte
stand
zumindest
anschließend
derart
eingegliedert
Kontrollpunkten
Wache
.
Ahrar
ist
Jahr
gegründeten
"
Kata’ib
Ahrar
"
Brigaden
Freien
Großsyrien
"
hervorgegangen
.
Ende
Januar
schloss
Kata’ib
Ahrar
anderen
Gruppierungen
Ahrar
.
veröffentlichten
Video
Titel
"
Gründungserklärung
Harakat
Ahrar
"
wurde
streng
islamische
Ausrichtung
Organisation
betont
.
Ziel
Ahrar
ist
erster
Linie
Sturz
Assad-Regimes
.
Gegensatz
früheren
Verlautbarungen
Toleranz
Andersdenkenden
-gläubigen
Rede
war
wird
nunmehr
salafistische
Ausrichtung
Organisation
betont
Schutz
Islam
Errichtung
Gesellschaftsordnung
Gesetz
weitere
Zwecke
definiert
.
Ahrar
akzeptiert
derzeitigen
Grenzen
syrischen
Staates
beabsichtigt
dementsprechend
islamischen
Staat
Errichtung
anstrebt
Grenzen
heutigen
auszudehnen
.
politische
Lösung
Konflikts
lehnt
Organisation
;
bewaffnete
Kampf
wird
einzige
Möglichkeit
angesehen
.
politische
System
schaffenden
Staates
soll
Basis
autoritär
geprägt
sein
;
Säkularismus
Demokratie
sieht
Ahrar
Übel
Staat
Platz
hätten
.
Laufe
Jahres
wurde
Ahrar
Kämpfern
stärksten
Gruppierung
syrischen
Aufstands
.
setzte
Kampf
Assad-Regime
erster
Linie
militärische
Mittel
Einsatztaktiken
.
lehnte
zwar
arbeitete
aber
Operationen
Kämpfer
Selbstmordanschläge
begingen
.
Bereits
Jahr
war
Vorgängerorganisation
häufig
enger
Zusammenarbeit
Gruppierungen
späteren
Islamischen
Front
fast
wichtigen
Operationen
syrischen
Aufständischen
beteiligt
insbesondere
Offensive
Stadt
Juli
Einnahme
Provinzhauptstadt
März
Zusammenarbeit
"
Islamischen
Staat
"
Vorgängerorganisation
anderen
jihadistischen
Gruppierungen
4
.
August
Offensive
alawitische
Dörfer
Gebirge
Provinz
zahlreiche
Zivilisten
ermordet
wurden
Februar
Angriff
Zentralgefängnis
wiederum
auch
weitere
jihadistische
Vereinigungen
teilnahmen
.
März
bestand
dauerhaftes
militärisches
Zweckbündnis
September
führt
alias
Ahrar
.
zentrale
Führung
Ahrar
besteht
Shura-Rat
Büros
Militär
Religion
Finanzen
humanitäre
Aktivitäten
Öffentlichkeitsarbeit
.
Organisation
verfügt
eigenen
Angaben
eigenes
Medienbüro
verschiedenen
Videos
veröffentlicht
;
Verlautbarungen
Propagandavideos
werden
soziale
Netzwerke
auch
eigene
Internetpräsenz
verbreitet
.
weitere
Führungsebene
fungieren
Anführer
einzelnen
syrischen
Provinzen
.
Kampfeinheiten
sind
überwiegend
erbeuteten
ehemaligen
Beständen
syrischen
Armee
bewaffnet
.
Organisation
verfügt
strukturen
:
Anweisungen
Planungen
höheren
Ebene
werden
nachgeordneten
umgesetzt
.
ist
Organisation
militant-fundamentalistischer
islamischer
Ausrichtung
ursprünglich
Ziel
gesetzt
hatte
Gebiet
heutigen
historische
Region
"
"
heutigen
Staaten
umfassenden
Ideologie
gründenden
"
Gottesstaat
Geltung
errichten
schiitisch
dominierte
Regierung
Regime
syrischen
Präsidenten
stürzen
.
Zivile
Opfer
nahm
nimmt
fortgesetzten
Kampf
Kauf
Ansprüchen
entgegenstellt
Feind
Islam
begreift
;
Tötung
"
Feinde
"
Einschüchterung
Gewaltakte
sieht
Vereinigung
legitimes
Mittel
Kampfes
.
Führung
Vereinigung
Ausrufen
"
Kalifats
"
Juni
ISIG
umbenannte
territorialen
Selbstbeschränkung
Abstand
nahm
hat
"
"
.
war
Sprecher
"
Kalifen
erklärt
worden
Muslime
weltweit
Gehorsam
leisten
hätten
.
Hinweise
zwischenzeitlich
getötet
wurde
konnten
bisher
bestätigt
werden
.
"
Kalifen
"
unterstehen
Stellvertreter
"
Minister
Verantwortliche
einzelne
Bereiche
so
"
Kriegsminister
"
"
Propagandaminister
"
.
Führungsebene
gehören
beratende
"
Shura-Räte
.
Veröffentlichungen
werden
Medienabteilung
"
produziert
Medienstelle
"
al-l’tisam
"
verbreitet
eigenen
TwitterKanal
Internetforum
nutzt
.
auch
Kampfeinheiten
verwendete
Symbol
Vereinigung
besteht
weißen
Oval
Inschrift
:
"
Allah
"
schwarzem
Grund
überschrieben
islamischen
Glaubensbekenntnis
.
Kämpfer
sind
"
Kriegsminister
unterstellt
lokale
Kampfeinheiten
jeweils
Kommandeur
gegliedert
.
besetzten
Gebiete
hat
Vereinigung
eingeteilt
Geheimdienstapparat
eingerichtet
;
Maßnahmen
zielen
Schaffen
totalitärer
staatlicher
Strukturen
.
Angehörige
syrischen
Armee
auch
Gegnerschaft
stehenden
Oppositionsgruppen
ausländische
Journalisten
Mitarbeiter
Nichtregierungsorganisationen
Zivilisten
Herrschaftsbereich
Frage
stellen
sehen
Verhaftung
Folter
Hinrichtung
ausgesetzt
.
Filmaufnahmen
besonders
grausamen
Tötungen
wurden
mehrfach
ISIG
Zwecken
Einschüchterung
veröffentlicht
.
begeht
Vereinigung
immer
wieder
Massaker
Teilen
Zivilbevölkerung
Machtbereichs
Terroranschläge
.
So
hat
Anschläge
etwa
Verantwortung
übernommen
.
2
.
dringende
Tatverdacht
ergibt
:
Beschuldigte
hat
Beteiligung
Ahrar
Einzelheiten
eingeräumt
.
Geständnis
wird
Zeugen
bestätigt
.
ist
Beschuldigte
Fastenbrechen
Gebet
anlässlich
Feier
erkennen
Repräsentant
Ahrar
gute
Zusammenarbeiten
Kampfgruppe
Eroberung
Stadt
lobt
.
Beschuldigte
schwört
Kampf
ruft
mehrfach
"
"
.
Hinblick
Beteiligung
hat
Beschuldigte
Registrierung
eingeräumt
.
eingelassen
hat
sei
eingestellt
gar
geflüchtet
lässt
Vorfällen
deutschen
Unterkunft
vereinbaren
Beschuldigte
Flüchtlingen
drastischen
Worten
verteidigte
Fall
gar
Drohen
Messer
.
Flüchtlinge
Zeugen
erzählte
Beschuldigte
auch
freimütig
Einsätzen
Wacheschieben
.
ließ
Beschuldigte
19
.
April
WhatsApp-Chat
"
Bruder
"
anreden
Chatpartner
unwidersprochen
ausführen
Treue
geschworen
habe
.
weiteren
Einzelheiten
dringenden
Tatverdacht
begründenden
Umständen
wird
Ausführungen
Generalbundesanwalts
Antragsschrift
13
.
März
Ausführungen
Haftbefehl
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshof
verwiesen
.
3
.
hat
Beschuldigte
hoher
Wahrscheinlichkeit
Beteiligung
Mitglied
terroristischen
Vereinigung
Ausland
Fällen
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
§
Abs.
Sätze
Abs.
StGB
gegebenenfalls
Fall
.
V.m
.
strafbar
gemacht
.
Deutsches
Strafrecht
ist
anwendbar
vgl.
Einzelnen
Beschluss
6
.
Oktober
AK
.
.
.
Bundesministerium
Justiz
Verbraucherschutz
hat
§
Abs.
Satz
StGB
erforderlichen
Ermächtigungen
terroristischen
Vereinigungen
erteilt
.
Beteiligung
Beschuldigten
Ahrar
hinreichender
Tatverdacht
anzunehmen
ist
kann
Haftprüfungsverfahren
offenbleiben
Kampfeinheit
-9-
sächlich
gehörte
neueres
Gutachten
Sachverständigen
Dr.
Februar
Frage
gestellt
wird
ständige
terroristische
Vereinigung
einzuordnen
ist
.
Insoweit
hat
Bundesministerium
Justiz
Verbraucherschutz
bislang
§
Abs.
Satz
StGB
Strafverfolgung
ermächtigt
.
4
.
Beschuldigten
besteht
Haftbefehl
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
zutreffend
dargelegten
Gründen
Senat
ergänzend
verweist
Haftgrund
Fluchtgefahr
§
Abs.
Nr.
.
erwartende
Strafe
begründet
erheblichen
Fluchtanreiz
.
stehen
hinreichende
persönliche
soziale
Bindungen
Annahme
rechtfertigen
Beschuldigte
werde
Verfahren
stellen
.
einschneidende
Maßnahmen
§
kommen
Betracht
.
5
.
besonderen
Voraussetzungen
Fortdauer
Untersuchungshaft
Monate
§
Abs.
sind
anzunehmen
.
besondere
Schwierigkeit
besondere
Umfang
Ermittlungen
haben
Urteil
noch
zugelassen
rechtfertigen
Dauer
Untersuchungshaft
.
Verhaftung
Beschuldigten
sind
Ermittlungen
umfangreich
fortgeführt
worden
:
Beschuldigte
ist
insgesamt
Tagen
vernommen
worden
bislang
Zeugen
.
sind
Mobiltelefone
weitere
Unterlagen
auszuwerten
gewesen
Audiodateien
arabischer
Sprache
.
WhatsApp-Chatverläufe
mussten
wieder
hergestellt
werden
.
Verfahren
ist
gebotenen
Beschleunigung
gefördert
worden
.
Senat
geht
Generalbundesanwalt
zeitnahen
Abschluss
Ermittlungen
.
6
.
weitere
Vollzug
Untersuchungshaft
steht
Beschuldigten
erhobenen
Tatvorwurf
Grundlage
Entscheidung
ist
Verhältnis
§
Abs.
Satz
.
Gericke