BESCHLUSS AK 5 . April Ermittlungsverfahren Verdachts mitgliedschaftlichen Beteiligung ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI : : 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschuldigten Verteidiger 5 . April gemäß § § beschlossen : Untersuchungshaft hat fortzudauern . etwa erforderliche Haftprüfung Bundesgerichtshof findet Monaten . Zeitpunkt wird Haftprüfung allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen . Gründe : Beschuldigte befindet 19 . September Haftbefehls Ermittlungsrichters Bundesgerichtshofs 13 . September Az . : Untersuchungshaft . Gegenstand Haftbefehls ist Vorwurf Beschuldigte habe Ende Region Raqqa Ortschaft zunächst Mitglied lokalen Miliz " beteiligt " gehört habe Ende " Ahrar zwar Kampfeinheit " Ahrar " schließlich Jahr " Islamischen Staat ; habe Beschuldigte Fällen terroristischen Vereinigung Ausland beteiligt Zwecke Tätigkeit gerichtet sind Mord § StGB Totschlag StGB Kriegsverbrechen § 9 10 gemeingefährliche Straftaten Fällen § Abs. StGB Straftaten § Abs. KWKG begehen strafbar gemäß § Abs. Nr. Abs. Nr. § Abs. Sätze § Abs. StGB . II . 1 . bisherigen Ermittlungsstand ist Sinne dringenden Tatverdachts folgendem Sachverhalt auszugehen : aufgewachsene Beschuldigte wurde überzeugter Anhänger Jihadbewegung . So hielt nachfolgend geschilderten Beteiligung Ahrar " " Anfang Region Stadt ; war Sturmgewehr ausgerüstet wollte Durchkommen syrischen Armee verhindern . ließ Beschuldigte spätestens Februar Kampfeinheit Ahrar Militärparade August Ahrar unterstellte Militärkleidung Sturmgewehr Marke ausstatten Einsatz Soldat Hilfsgütern Lebensmitteln versorgen . Dienste Organisation erhielt monatlich € . Beschuldigte fuhr Fahrzeuge Ahrar wurde Februar Februar Posten Ortschaft eingesetzt ; dort beobachtete Bewegungen syrischen Armee Militärflughafen Tabqa . Vormarsch gegnerischen Regierungstruppen hätte bekämpft . Februar nahm elftägigen Kampf Stadt beschoss siebenstöckiges Haus . freiwilliger Aufgabe Kampfes Gebäude Stadtwasserwerk Tabqa übergaben Mitglieder Beschuldigten vorgefertigten Zettel ; unterschrieb bekundete Ungläubiger gewesen jetzt aber richtiger Moslem sein . Zettel führte anschließend Ausweis ; ließ Liste registrieren . Beschuldigte stand zumindest anschließend derart eingegliedert Kontrollpunkten Wache . Ahrar ist Jahr gegründeten " Kata’ib Ahrar " Brigaden Freien Großsyrien " hervorgegangen . Ende Januar schloss Kata’ib Ahrar anderen Gruppierungen Ahrar . veröffentlichten Video Titel " Gründungserklärung Harakat Ahrar " wurde streng islamische Ausrichtung Organisation betont . Ziel Ahrar ist erster Linie Sturz Assad-Regimes . Gegensatz früheren Verlautbarungen Toleranz Andersdenkenden -gläubigen Rede war wird nunmehr salafistische Ausrichtung Organisation betont Schutz Islam Errichtung Gesellschaftsordnung Gesetz weitere Zwecke definiert . Ahrar akzeptiert derzeitigen Grenzen syrischen Staates beabsichtigt dementsprechend islamischen Staat Errichtung anstrebt Grenzen heutigen auszudehnen . politische Lösung Konflikts lehnt Organisation ; bewaffnete Kampf wird einzige Möglichkeit angesehen . politische System schaffenden Staates soll Basis autoritär geprägt sein ; Säkularismus Demokratie sieht Ahrar Übel Staat Platz hätten . Laufe Jahres wurde Ahrar Kämpfern stärksten Gruppierung syrischen Aufstands . setzte Kampf Assad-Regime erster Linie militärische Mittel Einsatztaktiken . lehnte zwar arbeitete aber Operationen Kämpfer Selbstmordanschläge begingen . Bereits Jahr war Vorgängerorganisation häufig enger Zusammenarbeit Gruppierungen späteren Islamischen Front fast wichtigen Operationen syrischen Aufständischen beteiligt insbesondere Offensive Stadt Juli Einnahme Provinzhauptstadt März Zusammenarbeit " Islamischen Staat " Vorgängerorganisation anderen jihadistischen Gruppierungen 4 . August Offensive alawitische Dörfer Gebirge Provinz zahlreiche Zivilisten ermordet wurden Februar Angriff Zentralgefängnis wiederum auch weitere jihadistische Vereinigungen teilnahmen . März bestand dauerhaftes militärisches Zweckbündnis September führt alias Ahrar . zentrale Führung Ahrar besteht Shura-Rat Büros Militär Religion Finanzen humanitäre Aktivitäten Öffentlichkeitsarbeit . Organisation verfügt eigenen Angaben eigenes Medienbüro verschiedenen Videos veröffentlicht ; Verlautbarungen Propagandavideos werden soziale Netzwerke auch eigene Internetpräsenz verbreitet . weitere Führungsebene fungieren Anführer einzelnen syrischen Provinzen . Kampfeinheiten sind überwiegend erbeuteten ehemaligen Beständen syrischen Armee bewaffnet . Organisation verfügt strukturen : Anweisungen Planungen höheren Ebene werden nachgeordneten umgesetzt . ist Organisation militant-fundamentalistischer islamischer Ausrichtung ursprünglich Ziel gesetzt hatte Gebiet heutigen historische Region " " heutigen Staaten umfassenden Ideologie gründenden " Gottesstaat Geltung errichten schiitisch dominierte Regierung Regime syrischen Präsidenten stürzen . Zivile Opfer nahm nimmt fortgesetzten Kampf Kauf Ansprüchen entgegenstellt Feind Islam begreift ; Tötung " Feinde " Einschüchterung Gewaltakte sieht Vereinigung legitimes Mittel Kampfes . Führung Vereinigung Ausrufen " Kalifats " Juni ISIG umbenannte territorialen Selbstbeschränkung Abstand nahm hat " " . war Sprecher " Kalifen erklärt worden Muslime weltweit Gehorsam leisten hätten . Hinweise zwischenzeitlich getötet wurde konnten bisher bestätigt werden . " Kalifen " unterstehen Stellvertreter " Minister Verantwortliche einzelne Bereiche so " Kriegsminister " " Propagandaminister " . Führungsebene gehören beratende " Shura-Räte . Veröffentlichungen werden Medienabteilung " produziert Medienstelle " al-l’tisam " verbreitet eigenen TwitterKanal Internetforum nutzt . auch Kampfeinheiten verwendete Symbol Vereinigung besteht weißen Oval Inschrift : " Allah " schwarzem Grund überschrieben islamischen Glaubensbekenntnis . Kämpfer sind " Kriegsminister unterstellt lokale Kampfeinheiten jeweils Kommandeur gegliedert . besetzten Gebiete hat Vereinigung eingeteilt Geheimdienstapparat eingerichtet ; Maßnahmen zielen Schaffen totalitärer staatlicher Strukturen . Angehörige syrischen Armee auch Gegnerschaft stehenden Oppositionsgruppen ausländische Journalisten Mitarbeiter Nichtregierungsorganisationen Zivilisten Herrschaftsbereich Frage stellen sehen Verhaftung Folter Hinrichtung ausgesetzt . Filmaufnahmen besonders grausamen Tötungen wurden mehrfach ISIG Zwecken Einschüchterung veröffentlicht . begeht Vereinigung immer wieder Massaker Teilen Zivilbevölkerung Machtbereichs Terroranschläge . So hat Anschläge etwa Verantwortung übernommen . 2 . dringende Tatverdacht ergibt : Beschuldigte hat Beteiligung Ahrar Einzelheiten eingeräumt . Geständnis wird Zeugen bestätigt . ist Beschuldigte Fastenbrechen Gebet anlässlich Feier erkennen Repräsentant Ahrar gute Zusammenarbeiten Kampfgruppe Eroberung Stadt lobt . Beschuldigte schwört Kampf ruft mehrfach " " . Hinblick Beteiligung hat Beschuldigte Registrierung eingeräumt . eingelassen hat sei eingestellt gar geflüchtet lässt Vorfällen deutschen Unterkunft vereinbaren Beschuldigte Flüchtlingen drastischen Worten verteidigte Fall gar Drohen Messer . Flüchtlinge Zeugen erzählte Beschuldigte auch freimütig Einsätzen Wacheschieben . ließ Beschuldigte 19 . April WhatsApp-Chat " Bruder " anreden Chatpartner unwidersprochen ausführen Treue geschworen habe . weiteren Einzelheiten dringenden Tatverdacht begründenden Umständen wird Ausführungen Generalbundesanwalts Antragsschrift 13 . März Ausführungen Haftbefehl Ermittlungsrichters Bundesgerichtshof verwiesen . 3 . hat Beschuldigte hoher Wahrscheinlichkeit Beteiligung Mitglied terroristischen Vereinigung Ausland Fällen § Abs. Nr. Abs. Nr. § Abs. Sätze Abs. StGB gegebenenfalls Fall . V.m . strafbar gemacht . Deutsches Strafrecht ist anwendbar vgl. Einzelnen Beschluss 6 . Oktober AK . . . Bundesministerium Justiz Verbraucherschutz hat § Abs. Satz StGB erforderlichen Ermächtigungen terroristischen Vereinigungen erteilt . Beteiligung Beschuldigten Ahrar hinreichender Tatverdacht anzunehmen ist kann Haftprüfungsverfahren offenbleiben Kampfeinheit -9- sächlich gehörte neueres Gutachten Sachverständigen Dr. Februar Frage gestellt wird ständige terroristische Vereinigung einzuordnen ist . Insoweit hat Bundesministerium Justiz Verbraucherschutz bislang § Abs. Satz StGB Strafverfolgung ermächtigt . 4 . Beschuldigten besteht Haftbefehl Ermittlungsrichters Bundesgerichtshofs Antragsschrift Generalbundesanwalts zutreffend dargelegten Gründen Senat ergänzend verweist Haftgrund Fluchtgefahr § Abs. Nr. . erwartende Strafe begründet erheblichen Fluchtanreiz . stehen hinreichende persönliche soziale Bindungen Annahme rechtfertigen Beschuldigte werde Verfahren stellen . einschneidende Maßnahmen § kommen Betracht . 5 . besonderen Voraussetzungen Fortdauer Untersuchungshaft Monate § Abs. sind anzunehmen . besondere Schwierigkeit besondere Umfang Ermittlungen haben Urteil noch zugelassen rechtfertigen Dauer Untersuchungshaft . Verhaftung Beschuldigten sind Ermittlungen umfangreich fortgeführt worden : Beschuldigte ist insgesamt Tagen vernommen worden bislang Zeugen . sind Mobiltelefone weitere Unterlagen auszuwerten gewesen Audiodateien arabischer Sprache . WhatsApp-Chatverläufe mussten wieder hergestellt werden . Verfahren ist gebotenen Beschleunigung gefördert worden . Senat geht Generalbundesanwalt zeitnahen Abschluss Ermittlungen . 6 . weitere Vollzug Untersuchungshaft steht Beschuldigten erhobenen Tatvorwurf Grundlage Entscheidung ist Verhältnis § Abs. Satz . Gericke