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307 lines
2.9 KiB

BESCHLUSS
10
November
Strafsache
Urkundenfälschung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
November
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
23
.
Juni
wird
Verfahren
Antrag
Generalbundesanwalts
Abs.
eingestellt
Angeklagte
Fällen
Urteilsgründe
verurteilt
worden
ist
.
insoweit
entstandenen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
fallen
Staatskasse
Last
.
2
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
§
Abs.
Schuldspruch
dementsprechend
dahingehend
geändert
Angeklagte
Urkundenfälschung
Fällen
III.1.1
III.2.1
III.3.1
Urteilsgründe
Fall
III.3.1
Tateinheit
Betrug
weiteren
Fall
III.2.1
Tateinheit
versuchtem
Betrug
verurteilt
ist
;
Ausspruch
Gesamtfreiheitsstrafe
aufgehoben
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
4
.
Sache
wird
Bildung
neuen
Gesamtfreiheitsstrafe
verbliebenen
strafen
Jahr
zweimal
Jahre
Jahre
Monate
Entscheidung
verbliebenen
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Fällen
Urkundenfälschung
Urkundenfälschung
Tateinheit
versuchtem
Betrug
schließlich
Betruges
Tateinheit
Urkundenfälschung
dreier
weiterer
Fälle
Urkundenfälschung
schuldig
gesprochen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
erkannt
.
Sachrüge
gestützte
Revision
Angeklagten
führt
weitgehender
Teileinstellung
Verfahrens
Verringerung
Schuldspruchs
Aufhebung
Gesamtfreiheitsstrafe
.
weitergehende
Revision
ist
erfolglos
Sinne
§
Abs.
.
Angeklagte
eröffnete
Feststellungen
Landgerichts
falschem
Namen
zahlreiche
Bankkonten
löste
Nutzung
gestohlene
Schecks
Provision
.
Landgericht
hat
Zuordnung
ursprünglich
ehemaligen
Mitangeklagten
Tagen
erhaltenen
Schecks
einzelnen
Verwertungshandlungen
vorgenommen
noch
hat
Kontoeröffnungen
Zeichnungen
Indossamente
Scheckeinreichungen
Überweisungen
Angeklagte
falschem
Namen
selbst
Dritte
vorgenommen
hatte
jeweilige
Anweisungen
Angeklagten
zurückgeführt
.
konnte
Landgericht
Blick
nehmen
Grundsätzen
natürlichen
Handlungseinheit
Vorgehen
Angeklagten
naheliegend
weitaus
tatmehrheitliche
Urkundenfälschungen
ausgeurteilten
Fälle
enthält
vgl.
m.w
.
.
Auch
etwaige
Bindungswirkung
Hehlereitaten
blieb
so
unerörtert
.
gericht
Fällen
.
Urteilsgründe
selbständige
Urkundenfälschungen
angenommen
hat
wurde
bedacht
notwendige
Handlungen
Erlangung
betrügerischer
Vorteile
engem
Zusammenhang
ausgeurteilten
Betrügereien
handelte
.
Angeklagten
naheliegend
entstandenen
Nachteilen
trägt
Senat
Hintergrund
relativ
lange
zurückliegenden
Tatzeiten
ersichtlich
eingeschränkten
Aufklärungsmöglichkeiten
Verfahrensbeschränkung
Rechnung
.
aufrechterhaltenen
Verurteilungen
zugrunde
liegenden
Taten
stehen
jedenfalls
Verhältnis
Tatmehrheit
.
Verfahrensweise
ist
Angeklagte
beschwert
.
erkannte
Gesamtfreiheitsstrafe
hat
Bestand
.
neue
Tatrichter
wird
bestehen
gebliebenen
Einzelstrafen
Grundlage
bisherigen
Feststellungen
Berücksichtigung
eingeschränkten
Schuldumfangs
bemessen
haben
.
Brause