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BESCHLUSS
11
November
Strafsache
Mordes
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
November
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
23
.
Januar
wird
§
Abs.
Maßgaben
unbegründet
verworfen
Angeklagte
lebenslanger
Freiheitsstrafe
Gesamtstrafe
verurteilt
ist
versuchte
besonders
schwere
Brandstiftung
Einzelfreiheitsstrafe
Jahren
festgesetzt
wird
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Mordes
versuchter
besonders
schwerer
Brandstiftung
lebenslanger
Freiheitsstrafe
verurteilt
besondere
Schwere
Schuld
festgestellt
.
hiergegen
gerichtete
Revision
ist
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
unbegründet
.
Landgericht
hat
allerdings
versehentlich
unterlassen
begangenen
Mord
Tatmehrheit
stehende
versuchte
besonders
schwere
Brandstiftung
Einzelstrafe
festzulegen
verhängte
lebenslange
Freiheitsstrafe
Gesamtstrafe
kennzeichnen
.
Senat
kann
Einzelfreiheitsstrafe
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Antrag
Generalbundesanwalts
gesetzliche
Mindestmaß
Jahren
festsetzen
.
Brause
König