BESCHLUSS 11 November Strafsache Mordes 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 11 November beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 23 . Januar wird § Abs. Maßgaben unbegründet verworfen Angeklagte lebenslanger Freiheitsstrafe Gesamtstrafe verurteilt ist versuchte besonders schwere Brandstiftung Einzelfreiheitsstrafe Jahren festgesetzt wird . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Landgericht hat Angeklagten Mordes versuchter besonders schwerer Brandstiftung lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt besondere Schwere Schuld festgestellt . hiergegen gerichtete Revision ist Antragsschrift Generalbundesanwalts unbegründet . Landgericht hat allerdings versehentlich unterlassen begangenen Mord Tatmehrheit stehende versuchte besonders schwere Brandstiftung Einzelstrafe festzulegen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe Gesamtstrafe kennzeichnen . Senat kann Einzelfreiheitsstrafe entsprechender Anwendung § Abs. Antrag Generalbundesanwalts gesetzliche Mindestmaß Jahren festsetzen . Brause König