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- BESCHLUSS
- 11
- November
- Strafsache
- Mordes
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 11
- November
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 23
- .
- Januar
- wird
- §
- Abs.
- Maßgaben
- unbegründet
- verworfen
- Angeklagte
- lebenslanger
- Freiheitsstrafe
- Gesamtstrafe
- verurteilt
- ist
- versuchte
- besonders
- schwere
- Brandstiftung
- Einzelfreiheitsstrafe
- Jahren
- festgesetzt
- wird
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägern
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- Mordes
- versuchter
- besonders
- schwerer
- Brandstiftung
- lebenslanger
- Freiheitsstrafe
- verurteilt
- besondere
- Schwere
- Schuld
- festgestellt
- .
- hiergegen
- gerichtete
- Revision
- ist
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- unbegründet
- .
- Landgericht
- hat
- allerdings
- versehentlich
- unterlassen
- begangenen
- Mord
- Tatmehrheit
- stehende
- versuchte
- besonders
- schwere
- Brandstiftung
- Einzelstrafe
- festzulegen
- verhängte
- lebenslange
- Freiheitsstrafe
- Gesamtstrafe
- kennzeichnen
- .
- Senat
- kann
- Einzelfreiheitsstrafe
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- gesetzliche
- Mindestmaß
- Jahren
- festsetzen
- .
- Brause
- König
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