You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

279 lines
2.6 KiB

BESCHLUSS
9
.
Oktober
Strafsache
Totschlags
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
9
.
Oktober
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
10
.
April
§
Abs.
Schuldspruch
abgeändert
Angeklagte
Beihilfe
Totschlag
schuldig
ist
Strafausspruch
aufgehoben
.
1
.
weitergehende
Revision
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
andere
Schwurgerichtskammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Angeklagte
nahm
Vorabend
24
November
stellvertretender
Kompaniechef
nördlich
stationierten
3
.
Grenzkompanie
Vergatterung
Grenzsoldaten
Grenzdienstes
Nacht
unbewaffneten
25jährigen
erschossen
.
Schwurgericht
hat
Angeklagten
Totschlags
Freiheitsstrafe
Jahr
Monaten
Strafaussetzung
Bewährung
verurteilt
.
Auch
Sondernormen
Militärstrafrechts
rechtfertigen
Verurteilung
Vergatterung
verantwortlichen
Offiziers
Täter
Totschlags
.
Vergatterer
ist
auch
Anstiftung
Rücksicht
eigene
strikte
Befehlseinbindung
lediglich
Beihilfe
Totschlag
schuldig
.
hat
Bundesgerichtshof
erst
jüngst
angefochtenen
Urteil
grundsätzlich
entschieden
Veröffentlichung
BGHSt
bestimmt
;
abzuweichen
gibt
auch
beachtliche
Begründung
Schwurgerichts
angefochtenen
Urteil
Anlaß
.
übrigen
ist
Revision
Angeklagten
unbegründet
§
Abs.
.
Einklang
allgemeinkundigen
Befehlslage
schloß
Vergatterung
Grenzsoldaten
Aufforderung
unbedingter
Verhinderung
Grenzdurchbrüchen
auch
Fall
ausdrücklicher
Aufforderung
Vernichtung
anders
aufzuhaltenden
Flüchtlings
bedingtem
Tötungsvorsatz
einhergehenden
Schußwaffengebrauch
Fluchtverhinderung
.
derartigen
Schußwaffeneinsatz
tödlichem
Ausgang
Vergatterung
bestärkten
Grenzsoldaten
ist
hier
anschließend
gekommen
.
Schuldspruch
ist
Antrag
Generalbundesanwalts
Beihilfe
Totschlag
abzuändern
.
Vorwurf
hätte
Angeklagten
anders
wirkungsvoller
verteidigen
können
.
Strafausspruch
ist
ebenfalls
Antrag
Generalbundesanwalts
entsprechend
aufzuheben
.
veränderten
Strafrahmens
läßt
noch
mildere
Bestrafung
Angeklagten
sicher
ausschliessen
.
Anders
erwähnten
Grundsatzentscheidung
ausnahmsweise
milderen
Bestrafung
Täter
verantwortlichen
Grenzsoldaten
selben
erstinstanzlichen
Urteil
hinreichend
konkreter
Anhalt
bestimmten
Strafabschlag
finden
war
sieht
Senat
hier
rechtlich
zulässige
Möglichkeit
Durchentscheidung
.
Strafe
ist
neuen
Tatrichter
Basis
abgemilderten
Schuldspruchs
insgesamt
fehlerfreien
Feststellungen
angefochtenen
Urteils
Aufhebung
Senat
§
Abs.
bedürfen
erneuten
Verhandlung
allenfalls
weitere
widersprüchliche
Feststellungen
ergänzbar
sind
Wahrung
Verschlechterungsverbots
neu
bemessen
.
Raum
Brause