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833 lines
7.5 KiB

NAMEN
29
.
August
Strafsache
1
.
2
.
3
.
Landfriedensbruchs
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
29
.
August
teilgenommen
haben
:
Vorsitzende
Richterin
Richter
Richter
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beisitzende
Richter
Bundesanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwältin
Verteidigerin
Angeklagten
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin
Verteidigerinnen
Angeklagten
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revisionen
Staatsanwaltschaft
wird
Urteil
Landgerichts
24
November
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Angeklagten
wird
Anklage
vorgeworfen
gemeinschaftlich
Landfriedensbruch
besonders
schweren
Fall
Tateinheit
schwerem
Hausfriedensbruch
Bildung
bewaffneter
Gruppen
§
Abs.
Nr.
§
§
§
§
Abs.
§
StGB
begangen
haben
.
Tat
konkretisierende
Teil
Anklagesatzes
lautet
:
17
.
Februar
Uhr
versammelten
Angeklagten
gesondert
verfolgten
Gruppen
insgesamt
mindestens
Personen
kurdischer
Herkunft
Bereich
entsprechend
vorheriger
Vereinbarung
Protest
Inhaftierung
Führers
verbotenen
kurdischen
Arbeiterpartei
gewaltsam
Gelände
Gebäude
israelischen
Generalkonsulates
einzudringen
.
großer
Teil
Menge
war
Einsatz
Personen
Sachen
mitgeführten
Schlagwerkzeugen
Eisenstangen
Holzknüppeln
Ästen
Erdnägeln
bewaffnet
.
gewaltsamer
dung
Umzäunung
Schutz
Konsulates
eingesetzten
Polizeibeamten
drang
Menge
weiterhin
auch
Angeklagten
befanden
Gelände
Konsulates
.
Zugangstreppe
Gebäude
unmittelbarem
Eingangsbereich
drängte
Teil
Menge
auch
Angeklagten
Haus
einzudringen
.
Fußtritte
Einsatz
Schlagwerkzeugen
wurde
Eingangstür
aufgebrochen
Teil
Menge
Haus
gelangte
.
Angreifer
zurückzudrängen
weiteres
Eindringen
verhindern
setzten
Sicherheitskräfte
Konsulates
Schußwaffen
Personen
tödliche
Verletzungen
erlitten
Angeklagten
selbst
verletzt
wurden
.
Landgericht
hat
Angeklagten
tatsächlichen
rechtlichen
Gründen
freigesprochen
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Staatsanwaltschaft
hat
Sachrüge
Erfolg
.
Landgericht
hat
folgende
Feststellungen
getroffen
:
Festnahme
Anführers
Bundesrepublik
Betätigungsverbot
belegten
kurdischen
Arbeiterpartei
Öcalan
kam
17
.
Februar
bereits
Vortage
bundesweit
Protestaktionen
stattfanden
Ansammlung
Kurden
Bereich
Gelände
israelischen
Generalkonsulats
.
handelte
hierbei
Gruppierungen
Kurden
insgesamt
mindestens
Personen
.
Teil
Gelände
israelischen
Generalkonsulats
aufhaltenden
Kurden
hatte
Schlagwerkzeugen
Ästen
auch
Holzstangen
stählernen
Erdnägeln
bewaffnet
.
Schutz
israelischen
Generalkonsulats
zunächst
nur
Polizeiangestellte
Objektschutzes
Ort
waren
wurden
weitere
Polizeikräfte
Ort
Einsatz
berufen
so
Einsatzhundertschaften
sukzessive
eintrafen
jeweils
volle
Mannschaftsstärke
aufwiesen
.
eintreffenden
Einsatzkräfte
errichteten
Straßenbereich
Nähe
Geländes
Generalkonsulats
jedoch
einzelnen
Kurden
kurdischen
Gruppierungen
überwunden
umgangen
werden
konnten
.
kam
gewalttätigen
Übergriffen
Kurden
eingesetzten
Polizeikräften
vereinzelt
unerheblich
verletzt
wurden
.
Angeklagten
gewaltsamen
Ausschreitungen
Übergriffen
teilnahmen
kurdischen
Gruppierungen
aufhielten
Gewalt
ausging
ist
unklar
.
eingesetzten
Polizeikräfte
errichteten
Absperrungen
gelang
Kurden
Gelände
israelischen
Generalkonsulats
vorzudringen
.
befindet
mehrstöckiges
Gebäude
kleineren
Vorgarten
.
etwa
m
lange
Treppe
führt
erhöhten
Gebäudeeingangstür
.
Konsulatsgelände
ist
umzäunt
.
Eingänge
waren
verschlossen
.
Kurden
gelangten
Konsulatsgelände
Überklettern
Zaunes
.
Kurden
gelang
auch
Konsulatsgebäude
kommen
.
Spätestens
Uhr
gelang
auch
Angeklagten
möglicherweise
einzeln
Überklettern
Gelände
israelischen
Generalkonsulats
vorzudringen
.
begaben
Treppe
;
dort
befanden
nun
etwa
Kurden
.
wirkten
Beobachter
unschlüssig
.
ging
Gewalttätigkeit
.
Teilweise
standen
Gesicht
Konsulatsgebäude
gewandt
teilweise
abgewandt
.
Lediglich
Person
unteren
Bereich
Treppe
hielt
erkennbar
Schlagwerkzeug
Holzstange
ähnliches
Hand
.
Schlagwerkzeug
wurde
jedoch
eingesetzt
.
Treppe
befindlichen
Kurden
befanden
insgesamt
abwartenden
Haltung
.
Situation
wurde
Uhr
innen
Eingangstür
Konsulatsgebäudes
geöffnet
israelische
Konsulatssicherheitsbeamte
eröffneten
Vorwarnung
Handfeuerwaffen
Feuer
.
Angeklagten
wurden
hierbei
Schüssen
getroffen
verletzt
.
Angeklagten
mußten
Verletzungen
Versorgung
Krankenhaus
gebracht
werden
.
II
.
Grundlage
Feststellungen
hat
Landgericht
jedwede
Strafbarkeit
Angeklagten
verneint
:
Gesichtspunkt
Landfriedensbruchs
§
Abs.
Nr.
StGB
fehle
unmittelbare
Teilnahme
gewalttätigen
Kurdengruppierungen
.
Aspekt
Bildung
bewaffneter
Gruppen
§
StGB
mangele
objektiv
subjektiv
Feststellung
Gruppe
militärischen
militärähnlichen
Organisation
Kommandostrukturen
.
Verurteilung
schweren
Hausfriedensbruchs
§
StGB
sei
möglich
auszuschließen
sei
Angeklagten
einzeln
Konsulatszaun
Konsulatsgelände
gelangten
Zusammenrotten
Angeklagten
persönlich
habe
nachgewiesen
werden
können
.
Betracht
blieben
etwaige
Verstöße
Angeklagten
Vereinsgesetz
Versammlungsgesetz
Verfahren
insoweit
gemäß
§
Abs.
beschränkt
worden
ist
.
Verfolgung
Hausfriedensbruchs
scheidet
Strafantrags
Abs.
StGB
.
.
Urteil
hält
sachlichrechtlicher
Prüfung
stand
so
Verfahrensrüge
ankommt
.
Begründung
Freispruchs
tatsächlichen
Gründen
muß
getroffenen
Feststellungen
konkreten
Sachlage
naheliegenden
Gesichtspunkten
würdigen
Gollwitzer
24
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m.w
.
.
wird
angefochtene
Urteil
gerecht
.
Beweiswürdigung
beschränkt
Gesichtspunkt
Aufenthalts
Angeklagten
Tatort
:
wird
belegt
Angeklagten
Uhr
Uhr
Konsulatstreppe
befanden
andernfalls
wären
angeschossen
worden
;
wird
referiert
längerer
dortiger
Aufenthalt
habe
festgestellt
werden
können
Zeugen
Angeklagten
hinreichend
sicher
Täter
habe
identifizieren
können
.
alleinige
Betrachtung
sechsminütigen
Aufenthalts
Angeklagten
Treppe
greift
kurz
.
Feststellungen
weisen
Massenaktion
mindestens
Personen
Teil
massiven
Schlagwerkzeugen
bewaffnet
gewalttätigen
Übergriffen
Polizeibeamte
vereinzelt
unerheblich
verletzt
wurden
Überklettern
Zaunes
Konsulatsgelände
teilweise
auch
Konsulatsgebäude
eindrangen
.
Bild
Gesamtgeschehens
durfte
Landgericht
Beweiswürdigung
abschneiden
allein
sechsminütigen
Aufenthalt
Angeklagten
Treppe
abstellte
.
Vielmehr
war
Erörterung
möglichen
Intentionen
Wahrnehmungen
Angeklagten
geboten
.
war
zunächst
unfriedliche
Charakter
Gesamtaktion
Rechnung
stellen
.
Angeklagten
Überklettern
Zaunes
Konsulatsgelände
vordrangen
kann
Indizwirkung
haben
.
stellungen
liegt
Angeklagten
Aufenthalts
Treppe
wahrnahmen
Weise
Kurden
auch
gelang
Konsulatsgebäude
kommen
S.
.
Schließlich
war
bedenken
Vortag
hier
Rede
stehenden
Ereignisse
Festnahme
Öcalan
Vielzahl
Kurden
griechische
Generalkonsulat
längere
Zeit
besetzt
gehalten
Inneren
schwere
Verwüstungen
angerichtet
hatte
.
schweigt
Urteil
.
kommt
:
Ende
Beweiswürdigung
ist
Urteil
ausgeführt
:
Kammer
festgestellte
Sachverhalt
wurde
Sitzungsvertreterin
Staatsanwaltschaft
abweichend
gesehen
.
Auch
Auffassung
Staatsanwaltschaft
konnten
Angeklagten
Gewalthandlungen
aufwiegelnden
Handlungen
persönlich
nachgewiesen
werden
.
beantragte
dennoch
Verurteilung
unstreitige
gewalttätige
Verhalten
kurdischer
Demonstranten
zeitlichen
Vorfeld
Konsulatsgelände
zuzurechnen
sei
.
Rechtsauffassung
wird
Kammer
geteilt
S.
.
Ausführungen
verstärken
Besorgnis
Senats
Landgericht
Indizwirkung
objektiven
Umständen
Vorliegen
weiterer
Merkmale
-9-
hier
insbesondere
subjektiven
Voraussetzungen
Betracht
kommenden
Massendelikte
übersehen
hat
nämlich
Vorliegen
allein
Rechtsfrage
ausgegangen
ist
.
Brause