NAMEN 29 . August Strafsache 1 . 2 . 3 . Landfriedensbruchs 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 29 . August teilgenommen haben : Vorsitzende Richterin Richter Richter Richterin Dr. Richter Dr. beisitzende Richter Bundesanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwältin Verteidigerin Angeklagten Rechtsanwältin Rechtsanwältin Verteidigerinnen Angeklagten Rechtsanwalt Verteidiger Angeklagten Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revisionen Staatsanwaltschaft wird Urteil Landgerichts 24 November Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittel andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Angeklagten wird Anklage vorgeworfen gemeinschaftlich Landfriedensbruch besonders schweren Fall Tateinheit schwerem Hausfriedensbruch Bildung bewaffneter Gruppen § Abs. Nr. § § § § Abs. § StGB begangen haben . Tat konkretisierende Teil Anklagesatzes lautet : 17 . Februar Uhr versammelten Angeklagten gesondert verfolgten Gruppen insgesamt mindestens Personen kurdischer Herkunft Bereich entsprechend vorheriger Vereinbarung Protest Inhaftierung Führers verbotenen kurdischen Arbeiterpartei gewaltsam Gelände Gebäude israelischen Generalkonsulates einzudringen . großer Teil Menge war Einsatz Personen Sachen mitgeführten Schlagwerkzeugen Eisenstangen Holzknüppeln Ästen Erdnägeln bewaffnet . gewaltsamer dung Umzäunung Schutz Konsulates eingesetzten Polizeibeamten drang Menge weiterhin auch Angeklagten befanden Gelände Konsulates . Zugangstreppe Gebäude unmittelbarem Eingangsbereich drängte Teil Menge auch Angeklagten Haus einzudringen . Fußtritte Einsatz Schlagwerkzeugen wurde Eingangstür aufgebrochen Teil Menge Haus gelangte . Angreifer zurückzudrängen weiteres Eindringen verhindern setzten Sicherheitskräfte Konsulates Schußwaffen Personen tödliche Verletzungen erlitten Angeklagten selbst verletzt wurden . Landgericht hat Angeklagten tatsächlichen rechtlichen Gründen freigesprochen . hiergegen gerichtete Revision Staatsanwaltschaft hat Sachrüge Erfolg . Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen : Festnahme Anführers Bundesrepublik Betätigungsverbot belegten kurdischen Arbeiterpartei Öcalan kam 17 . Februar bereits Vortage bundesweit Protestaktionen stattfanden Ansammlung Kurden Bereich Gelände israelischen Generalkonsulats . handelte hierbei Gruppierungen Kurden insgesamt mindestens Personen . Teil Gelände israelischen Generalkonsulats aufhaltenden Kurden hatte Schlagwerkzeugen Ästen auch Holzstangen stählernen Erdnägeln bewaffnet . Schutz israelischen Generalkonsulats zunächst nur Polizeiangestellte Objektschutzes Ort waren wurden weitere Polizeikräfte Ort Einsatz berufen so Einsatzhundertschaften sukzessive eintrafen jeweils volle Mannschaftsstärke aufwiesen . eintreffenden Einsatzkräfte errichteten Straßenbereich Nähe Geländes Generalkonsulats jedoch einzelnen Kurden kurdischen Gruppierungen überwunden umgangen werden konnten . kam gewalttätigen Übergriffen Kurden eingesetzten Polizeikräften vereinzelt unerheblich verletzt wurden . Angeklagten gewaltsamen Ausschreitungen Übergriffen teilnahmen kurdischen Gruppierungen aufhielten Gewalt ausging ist unklar . eingesetzten Polizeikräfte errichteten Absperrungen gelang Kurden Gelände israelischen Generalkonsulats vorzudringen . befindet mehrstöckiges Gebäude kleineren Vorgarten . etwa m lange Treppe führt erhöhten Gebäudeeingangstür . Konsulatsgelände ist umzäunt . Eingänge waren verschlossen . Kurden gelangten Konsulatsgelände Überklettern Zaunes . Kurden gelang auch Konsulatsgebäude kommen . Spätestens Uhr gelang auch Angeklagten möglicherweise einzeln Überklettern Gelände israelischen Generalkonsulats vorzudringen . begaben Treppe ; dort befanden nun etwa Kurden . wirkten Beobachter unschlüssig . ging Gewalttätigkeit . Teilweise standen Gesicht Konsulatsgebäude gewandt teilweise abgewandt . Lediglich Person unteren Bereich Treppe hielt erkennbar Schlagwerkzeug Holzstange ähnliches Hand . Schlagwerkzeug wurde jedoch eingesetzt . Treppe befindlichen Kurden befanden insgesamt abwartenden Haltung . Situation wurde Uhr innen Eingangstür Konsulatsgebäudes geöffnet israelische Konsulatssicherheitsbeamte eröffneten Vorwarnung Handfeuerwaffen Feuer . Angeklagten wurden hierbei Schüssen getroffen verletzt . Angeklagten mußten Verletzungen Versorgung Krankenhaus gebracht werden . II . Grundlage Feststellungen hat Landgericht jedwede Strafbarkeit Angeklagten verneint : Gesichtspunkt Landfriedensbruchs § Abs. Nr. StGB fehle unmittelbare Teilnahme gewalttätigen Kurdengruppierungen . Aspekt Bildung bewaffneter Gruppen § StGB mangele objektiv subjektiv Feststellung Gruppe militärischen militärähnlichen Organisation Kommandostrukturen . Verurteilung schweren Hausfriedensbruchs § StGB sei möglich auszuschließen sei Angeklagten einzeln Konsulatszaun Konsulatsgelände gelangten Zusammenrotten Angeklagten persönlich habe nachgewiesen werden können . Betracht blieben etwaige Verstöße Angeklagten Vereinsgesetz Versammlungsgesetz Verfahren insoweit gemäß § Abs. beschränkt worden ist . Verfolgung Hausfriedensbruchs scheidet Strafantrags Abs. StGB . . Urteil hält sachlichrechtlicher Prüfung stand so Verfahrensrüge ankommt . Begründung Freispruchs tatsächlichen Gründen muß getroffenen Feststellungen konkreten Sachlage naheliegenden Gesichtspunkten würdigen Gollwitzer 24 . Aufl . § Rdn . m.w . . wird angefochtene Urteil gerecht . Beweiswürdigung beschränkt Gesichtspunkt Aufenthalts Angeklagten Tatort : wird belegt Angeklagten Uhr Uhr Konsulatstreppe befanden andernfalls wären angeschossen worden ; wird referiert längerer dortiger Aufenthalt habe festgestellt werden können Zeugen Angeklagten hinreichend sicher Täter habe identifizieren können . alleinige Betrachtung sechsminütigen Aufenthalts Angeklagten Treppe greift kurz . Feststellungen weisen Massenaktion mindestens Personen Teil massiven Schlagwerkzeugen bewaffnet gewalttätigen Übergriffen Polizeibeamte vereinzelt unerheblich verletzt wurden Überklettern Zaunes Konsulatsgelände teilweise auch Konsulatsgebäude eindrangen . Bild Gesamtgeschehens durfte Landgericht Beweiswürdigung abschneiden allein sechsminütigen Aufenthalt Angeklagten Treppe abstellte . Vielmehr war Erörterung möglichen Intentionen Wahrnehmungen Angeklagten geboten . war zunächst unfriedliche Charakter Gesamtaktion Rechnung stellen . Angeklagten Überklettern Zaunes Konsulatsgelände vordrangen kann Indizwirkung haben . stellungen liegt Angeklagten Aufenthalts Treppe wahrnahmen Weise Kurden auch gelang Konsulatsgebäude kommen S. . Schließlich war bedenken Vortag hier Rede stehenden Ereignisse Festnahme Öcalan Vielzahl Kurden griechische Generalkonsulat längere Zeit besetzt gehalten Inneren schwere Verwüstungen angerichtet hatte . schweigt Urteil . kommt : Ende Beweiswürdigung ist Urteil ausgeführt : Kammer festgestellte Sachverhalt wurde Sitzungsvertreterin Staatsanwaltschaft abweichend gesehen . Auch Auffassung Staatsanwaltschaft konnten Angeklagten Gewalthandlungen aufwiegelnden Handlungen persönlich nachgewiesen werden . beantragte dennoch Verurteilung unstreitige gewalttätige Verhalten kurdischer Demonstranten zeitlichen Vorfeld Konsulatsgelände zuzurechnen sei . Rechtsauffassung wird Kammer geteilt S. . Ausführungen verstärken Besorgnis Senats Landgericht Indizwirkung objektiven Umständen Vorliegen weiterer Merkmale -9- hier insbesondere subjektiven Voraussetzungen Betracht kommenden Massendelikte übersehen hat nämlich Vorliegen allein Rechtsfrage ausgegangen ist . Brause