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5.7 KiB

BESCHLUSS
22
Juli
Strafsache
Nachstellung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
Juli
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
17
.
Februar
gemäß
Abs.
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
Schuldspruch
Angeklagte
Nachstellung
Hervorrufen
schweren
Gesundheitsstörung
Fall
.
Urteilsgründe
verurteilt
wurde
;
gesamten
Rechtsfolgenausspruch
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
3
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Nachstellung
Hervorrufen
schweren
Gesundheitsstörung
Nötigung
Beleidigung
Körperverletzung
Gesamtfreiheitsstrafe
Monaten
Einzelstrafen
Monaten
Monaten
Freiheitsstrafe
Tagessätzen
je
weiteren
Monaten
Freiheitsstrafe
verur-
teilt
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
angeordnet
.
Revision
Angeklagten
hat
allgemeinen
Sachrüge
Beschlussformel
ersichtlichen
Teilerfolg
;
Übrigen
ist
Rechtsmittel
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Landgericht
hat
Wesentlichen
folgende
Feststellungen
Wertungen
getroffen
:
vorbestrafte
Tatzeiten
Jahre
alte
Angeklagte
neigt
psychischen
Erkrankung
hoher
Wahrscheinlichkeit
auch
hirnorganische
Komponente
beruhend
jahrelangem
Alkoholkonsum
erlittenen
Schädel-Hirntrauma
zurückzuführen
ist
etwa
erkennbaren
Nachbarn
massiv
bedrohen
beleidigen
nachzustellen
S.
.
liegt
kombinierte
Persönlichkeitsstörung
emotionale
Instabilität
Neigung
impulsivem
Agieren
paranoide
Akzentuierung
narzisstische
Anteile
geprägt
ist
.
erfüllt
Eingangsmerkmal
schweren
anderen
seelischen
Abartigkeit
Sinne
§
StGB
;
Steuerungsfähigkeit
Angeklagten
war
Tatzeitpunkten
zwar
aufgehoben
jedoch
erheblich
eingeschränkt
§
StGB
.
Angeklagte
hat
Zustand
einstweilige
Verfügung
Amtsgerichts
untersagt
worden
war
Nebenklägern
nachzustellen
beobachten
25
.
Juni
Maisfeld
Grundstück
Grundstück
Nebenkläger
befindet
Gras
gemäht
Nebenklägern
Garten
saßen
Meter
genähert
beobachtet
.
5
Juli
versteckte
gemeinsamen
Grundstücksauffahrt
Busch
betrachtete
Nebenkläger
Fernsehen
.
22
Juli
brüllte
Nebenkläger
Grundstück
Worten
komm’
da
.
23
Juli
schrie
gerade
Wohnung
verlassende
Nebenklägerin
solle
verschwinden
sonst
bekäme
Arsch
voll
.
ergriff
hierbei
Knüppel
schwang
mehrfach
Richtung
Nebenklägerin
schrie
solle
abhauen
komme
jetzt
flüchtete
.
24
Juli
lauerte
Angeklagte
Nebenklägerin
brüllte
Worten
mach’
Beine
hau
blondes
los
hau’
sollen
mitnehmen
hast
jetzt
ruhige
Nacht
mehr
.
Nebenklägerin
näher
kam
lief
.
Nebenklägerin
wurde
Handlungsweise
Angeklagten
ebenso
Ehemann
psychisch
stark
beeinträchtigt
.
hatte
massive
Angst
Angeklagten
geschlagen
gar
umgebracht
werden
.
Nebenkläger
befürchtete
hohem
Maße
Ehefrau
geschieht
.
Nebenklägerin
erlitt
psychosomatische
Zusammenbrüche
intensiven
schweren
Magenkrämpfen
posttraumatische
Belastungsstörung
.
verlor
Kilogramm
Gewicht
.
Nebenkläger
waren
eigenem
Bekunden
eigentlich
mehr
Lage
S.
freiberuflichen
Tätigkeit
nachzugehen
Tat
.
22
Juli
brüllte
Angeklagte
anderen
Nachbarn
Wortwechsel
:
sonst
schlag’
Fresse
Zähne
einmal
rausfliegen
S.
.
weiteren
Nachbarn
rief
auch
gelte
gleich
wegfahre
.
Vermeidung
Eskalation
fuhren
Geschädigten
Tat
.
Haftvorführung
beleidigte
Angeklagte
24
Juli
Polizeibeamte
Worten
Idioten
haben
auch
Menge
Mist
aufgeschrieben
Tat
.
Hauptverhandlung
Amtsgerichts
trat
Angeklagte
23
.
September
Nebenklägerin
Fuß
Bein
handflächengroßes
Hämatom
Bereich
Sprunggelenks
erlitt
Tat
.
Landgericht
geht
sachverständig
beraten
Angeklagten
Zustandes
erhebliche
rechtswidrige
Taten
erwarten
seien
Allgemeinheit
gefährlich
sei
.
Anordnung
Unterbringung
sei
auch
unverhältnismäßig
.
vielleicht
Bagatelldelikt
anzusehende
Beleidigung
seien
übrigen
Delikte
schon
Gewicht
erwartenden
Taten
Aggressionspotenzial
Angeklagten
auch
unerheblich
S.
.
2
.
Schuldspruch
qualifizierenden
Tatbestandes
Nachstellung
gemäß
§
Abs.
StGB
hält
sachlichrechtlicher
Überprüfung
stand
.
Vorschrift
setzt
Opfer
andere
Opfer
stehende
Person
Nachstellung
Gefahr
Todes
schweren
Gesundheitsschädigung
gebracht
wird
.
Tatfolgen
hat
Landgericht
indes
festgestellt
.
psychosomatischen
Beschwerden
einhergehend
depressiven
Erschöpfungszuständen
sind
hinreichend
belegt
.
gilt
umso
Strafkammer
Feststellung
Tatfolgen
erkennbar
hat
sachverständig
beraten
lassen
.
Nebenklägern
lediglich
empfundene
Beeinträchtigung
Arbeitsfähigkeit
reicht
ersichtlich
.
3
.
Aufhebung
Schuldspruchs
Tat
führt
Wegfall
verhängten
Einzelstrafe
Monaten
.
Senat
kann
ausschließen
Höhe
übrigen
Einzelstrafen
Höhe
Einsatzstrafe
beeinflusst
worden
sind
hebt
gesamten
Strafausspruch
Landgericht
Strafe
bezüglich
Tat
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
ausgeführt
hat
unzutreffende
Strafrahmenuntergrenze
zugrunde
gelegt
hat
.
hat
Strafkammer
Tat
unterlassen
Voraussetzungen
§
Abs.
StGB
erörtern
.
Unbestraftheit
Angeklagten
festgestellten
Taten
versteht
selbst
Verhängung
Freiheitsstrafe
Monaten
Einwirkung
Verteidigung
Rechtsordnung
unerlässlich
ist
.
4
.
Auch
Anordnung
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
§
StGB
hat
Bestand
.
Voraussetzungen
Anordnung
Maßregel
liegen
hier
.
Schwere
Eingriffs
persönliche
Freiheit
Rücksicht
Grundsatz
Verhältnismäßigkeit
§
StGB
kann
Anordnung
Maßregel
nur
gravierenden
Störungen
Rechtsfriedens
zumindest
Bereich
mittleren
Kriminalität
hineinreichen
gerechtfertigt
sein
BGHSt
NStZ
;
StGB
§
Gefährlichkeit
;
§
Verhältnismäßigkeit
.
festgestellten
Anlasstaten
belegen
Schwere
.
Schließlich
hat
Landgericht
Rahmen
Verhältnismäßigkeitsprüfung
Notwendigkeit
Unterbringung
auch
beachtet
Angeklagte
schuldunfähig
nur
eingeschränkt
schuldfähig
ist
so
Mittel
Einwirkung
auch
Verhängung
Strafe
Verfügung
steht
vgl.
StGB
Gefährlichkeit
8)
.
Brause
Raum
König