BESCHLUSS 22 Juli Strafsache Nachstellung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 22 Juli beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil 17 . Februar gemäß Abs. zugehörigen Feststellungen aufgehoben Schuldspruch Angeklagte Nachstellung Hervorrufen schweren Gesundheitsstörung Fall . Urteilsgründe verurteilt wurde ; gesamten Rechtsfolgenausspruch . 2 . weitergehende Revision wird § Abs. unbegründet verworfen . 3 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Landgericht hat Angeklagten Nachstellung Hervorrufen schweren Gesundheitsstörung Nötigung Beleidigung Körperverletzung Gesamtfreiheitsstrafe Monaten Einzelstrafen Monaten Monaten Freiheitsstrafe Tagessätzen je € weiteren Monaten Freiheitsstrafe verur- teilt Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus angeordnet . Revision Angeklagten hat allgemeinen Sachrüge Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg ; Übrigen ist Rechtsmittel unbegründet Sinne § Abs. . 1 . Landgericht hat Wesentlichen folgende Feststellungen Wertungen getroffen : vorbestrafte Tatzeiten Jahre alte Angeklagte neigt psychischen Erkrankung hoher Wahrscheinlichkeit auch hirnorganische Komponente beruhend jahrelangem Alkoholkonsum erlittenen Schädel-Hirntrauma zurückzuführen ist etwa erkennbaren Nachbarn massiv bedrohen beleidigen nachzustellen S. . liegt kombinierte Persönlichkeitsstörung emotionale Instabilität Neigung impulsivem Agieren paranoide Akzentuierung narzisstische Anteile geprägt ist . erfüllt Eingangsmerkmal schweren anderen seelischen Abartigkeit Sinne § StGB ; Steuerungsfähigkeit Angeklagten war Tatzeitpunkten zwar aufgehoben jedoch erheblich eingeschränkt § StGB . Angeklagte hat Zustand einstweilige Verfügung Amtsgerichts untersagt worden war Nebenklägern nachzustellen beobachten 25 . Juni Maisfeld Grundstück Grundstück Nebenkläger befindet Gras gemäht Nebenklägern Garten saßen Meter genähert beobachtet . 5 Juli versteckte gemeinsamen Grundstücksauffahrt Busch betrachtete Nebenkläger Fernsehen . 22 Juli brüllte Nebenkläger Grundstück Worten komm’ da . 23 Juli schrie gerade Wohnung verlassende Nebenklägerin solle verschwinden sonst bekäme Arsch voll . ergriff hierbei Knüppel schwang mehrfach Richtung Nebenklägerin schrie solle abhauen komme jetzt flüchtete . 24 Juli lauerte Angeklagte Nebenklägerin brüllte Worten mach’ Beine hau blondes los hau’ sollen mitnehmen hast jetzt ruhige Nacht mehr . Nebenklägerin näher kam lief . Nebenklägerin wurde Handlungsweise Angeklagten ebenso Ehemann psychisch stark beeinträchtigt . hatte massive Angst Angeklagten geschlagen gar umgebracht werden . Nebenkläger befürchtete hohem Maße Ehefrau geschieht . Nebenklägerin erlitt psychosomatische Zusammenbrüche intensiven schweren Magenkrämpfen posttraumatische Belastungsstörung . verlor Kilogramm Gewicht . Nebenkläger waren eigenem Bekunden eigentlich mehr Lage S. freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen Tat . 22 Juli brüllte Angeklagte anderen Nachbarn Wortwechsel : sonst schlag’ Fresse Zähne einmal rausfliegen S. . weiteren Nachbarn rief auch gelte gleich wegfahre . Vermeidung Eskalation fuhren Geschädigten Tat . Haftvorführung beleidigte Angeklagte 24 Juli Polizeibeamte Worten Idioten haben auch Menge Mist aufgeschrieben Tat . Hauptverhandlung Amtsgerichts trat Angeklagte 23 . September Nebenklägerin Fuß Bein handflächengroßes Hämatom Bereich Sprunggelenks erlitt Tat . Landgericht geht sachverständig beraten Angeklagten Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten erwarten seien Allgemeinheit gefährlich sei . Anordnung Unterbringung sei auch unverhältnismäßig . vielleicht Bagatelldelikt anzusehende Beleidigung seien übrigen Delikte schon Gewicht erwartenden Taten Aggressionspotenzial Angeklagten auch unerheblich S. . 2 . Schuldspruch qualifizierenden Tatbestandes Nachstellung gemäß § Abs. StGB hält sachlichrechtlicher Überprüfung stand . Vorschrift setzt Opfer andere Opfer stehende Person Nachstellung Gefahr Todes schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird . Tatfolgen hat Landgericht indes festgestellt . psychosomatischen Beschwerden einhergehend depressiven Erschöpfungszuständen sind hinreichend belegt . gilt umso Strafkammer Feststellung Tatfolgen erkennbar hat sachverständig beraten lassen . Nebenklägern lediglich empfundene Beeinträchtigung Arbeitsfähigkeit reicht ersichtlich . 3 . Aufhebung Schuldspruchs Tat führt Wegfall verhängten Einzelstrafe Monaten . Senat kann ausschließen Höhe übrigen Einzelstrafen Höhe Einsatzstrafe beeinflusst worden sind hebt gesamten Strafausspruch Landgericht Strafe bezüglich Tat Generalbundesanwalt Antragsschrift ausgeführt hat unzutreffende Strafrahmenuntergrenze zugrunde gelegt hat . hat Strafkammer Tat unterlassen Voraussetzungen § Abs. StGB erörtern . Unbestraftheit Angeklagten festgestellten Taten versteht selbst Verhängung Freiheitsstrafe Monaten Einwirkung Verteidigung Rechtsordnung unerlässlich ist . 4 . Auch Anordnung Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus § StGB hat Bestand . Voraussetzungen Anordnung Maßregel liegen hier . Schwere Eingriffs persönliche Freiheit Rücksicht Grundsatz Verhältnismäßigkeit § StGB kann Anordnung Maßregel nur gravierenden Störungen Rechtsfriedens zumindest Bereich mittleren Kriminalität hineinreichen gerechtfertigt sein BGHSt NStZ ; StGB § Gefährlichkeit ; § Verhältnismäßigkeit . festgestellten Anlasstaten belegen Schwere . Schließlich hat Landgericht Rahmen Verhältnismäßigkeitsprüfung Notwendigkeit Unterbringung auch beachtet Angeklagte schuldunfähig nur eingeschränkt schuldfähig ist so Mittel Einwirkung auch Verhängung Strafe Verfügung steht vgl. StGB Gefährlichkeit 8) . Brause Raum König