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6.2 KiB

BESCHLUSS
22
Juli
Strafsache
gewerbsmäßiger
Steuerhehlerei
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
Juli
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
18
November
Einstellung
Verfahrens
§
Abs.
Fällen
.
9
10
11
Urteilsgründe
gemäß
§
Abs.
Ausspruch
Gesamtstrafe
aufgehoben
.
2
.
Angeklagte
Fällen
Steuerhehlerei
Tateinheit
Fahren
Fahrerlaubnis
Kennzeichenmißbrauch
Fälle
Urteilsgründe
verurteilt
worden
ist
wird
Verfahren
abgetrennt
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
gemäß
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
4
.
Verfahren
eingestellt
wird
trägt
Staatskasse
insoweit
entstandenen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
.
5
.
neuer
Gesamtstrafbildung
rechtskräftigen
Einzelstrafen
Entscheidung
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
wird
Sache
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
verbleibende
Schuldspruch
wird
teilweise
Abänderung
folgt
neu
gefaßt
:
Angeklagte
ist
schuldig
gewerbsmäßigen
Steuerhehlerei
Fällen
jeweils
Tateinheit
gewerbsmäßigem
Schmuggel
Fahren
Fahrerlaubnis
Hehlerei
Steuerhinterziehung
Fahrens
Fahrerlaubnis
Fällen
.
6
.
Haftbefehl
Amtsgerichts
17
Juli
Gestalt
Haftfortdauerentscheidung
Landgerichts
18
November
wird
Taten
Gegenstand
rechtskräftigen
Schuldspruchs
oben
sind
beschränkt
.
übrigen
wird
Haftbefehl
Fälle
Urteilsgründe
betroffen
sind
aufgehoben
.
Landgericht
hat
Angeklagten
gewerbsmäßiger
Steuerhehlerei
Fällen
jeweils
Tateinheit
Fahren
Fahrerlaubnis
Fällen
weiterer
Tateinheit
Steuerhinterziehung
Fällen
weiterer
Tateinheit
Kennzeichenmißbrauch
ferner
Hehlerei
Steuerhinterziehung
Fahrens
Fahrerlaubnis
Fällen
Einbeziehung
Einzelstrafen
Urteil
26
.
Januar
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Revision
Angeklagten
hat
Tenor
ersichtlichen
Teilerfolg
.
Landgericht
hat
folgenden
Sachverhalt
festgestellt
:
1
.
Angeklagte
war
Jahren
mehr
Besitz
gültigen
Fahrerlaubnis
bereits
vielfach
Fahrens
Fahrerlaubnis
bestraft
.
beförderte
Auftrag
Hinterleute
Fällen
Dritten
eingeschmuggelte
Zigaretten
Lkw
dort
Ziel
.
Zigaretten
waren
Tarnladungen
verborgen
.
Einfuhr
gestellte
Angeklagte
Zigaretten
.
weiteren
Fällen
wurde
Angeklagte
durchgeführten
Zigarettentransporten
aufgegriffen
.
Fahrten
hatte
Angeklagte
teils
nur
Zugmaschine
teils
auch
Auflieger
Kennzeichen
angebracht
jeweiligen
Fahrzeuge
ausgegeben
worden
waren
.
Feststellungen
Landgerichts
wurde
Angeklagte
Fahrten
Berufungsgericht
22
.
Februar
Abwesenheit
rechtskräftig
Strafaussetzung
Bewährung
Freiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
.
anderen
Fahrt
verurteilte
Gericht
ebenfalls
Abwesenheit
25
.
Januar
Freiheitsstrafe
Jahren
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
wurde
.
Taten
prozessualen
Sinne
einzelnen
Gegenstand
Verurteilungen
waren
Verfahren
Abwesenheitsurteile
ergangen
sind
ist
angefochtenen
Urteil
bisher
eingeholten
Rechtshilfeauskünften
entnehmen
.
2
.
verdieselte
Angeklagte
erwarb
gestohlene
Lkw-Zugmaschine
fuhr
Fällen
Lkw
Touren
Besitz
gültigen
Fahrerlaubnis
sein
.
II
.
Angeklagte
Fällen
Steuerhehlerei
Tateinheit
Fahren
Fahrerlaubnis
Kennzeichenmißbrauch
Fälle
Urteilsgründe
verurteilt
worden
ist
wird
Verfahren
abgetrennt
.
Insoweit
kommt
Einstellung
Verfahrens
Art
.
Betracht
.
Indes
sind
Entscheidung
Senats
weitere
detaillierte
Auskünfte
Vermittlung
Angeklagten
durchgeführten
Strafverfahren
einzuholen
bisherigen
Feststellungen
vorliegenden
Rechtshilfeauskünfte
hinreichende
Klärung
möglichen
Verfahrenshindernisses
erlauben
.
wird
sodann
prüfen
sein
Auslegung
Tatbestandsmerkmale
Art
.
korrespondierender
Bestimmungen
Rahmenbeschluß
Rates
Europäischen
Union
13
.
Juni
Europäischen
Haftbefehl
Übergabeverfahren
Mitgliedstaaten
.
18
Juli
namentlich
Frage
Tatidentität
prozessualen
Anforderungen
Abwesenheitsurteil
Vorabentscheidungsverfahren
Gerichtshof
Europäischen
Gemeinschaften
Art
.
durchzuführen
ist
.
Gebot
einheitlichen
Verfahrensstoff
umfassend
erschöpfenden
Entscheidung
Revisionsgericht
vgl.
.
6
Juli
Veröffentlichung
BGHSt
vorgesehen
steht
vertikalen
Abtrennung
einzelner
selbständiger
Taten
vollumfänglich
angefochtenen
einheitlichen
Urteils
hier
.
Beurteilung
Vorliegens
Art
.
folgenden
Verfahrenshindernisses
erforderliche
weitere
tatsächliche
Aufklärungsbedarf
fernliegende
Notwendigkeit
Vorlage
Gerichtshof
Europäischen
Gemeinschaften
werden
unvorhersehbar
lange
Verzögerung
Verfahrens
bringen
.
Art
.
Abs.
Satz
Rechtstaatsgebot
folgende
Pflicht
Beschleunigung
Verfahrens
zumal
Haftsache
gebietet
hier
Abtrennung
entgegenstehenden
prozeßökonomischen
Erwägungen
bereits
entscheidungsreifen
Teile
vorab
entscheiden
vgl.
.
.
Schuldsprüche
halten
sachlichrechtlicher
Überprüfung
vollem
Umfang
stand
.
1
.
Fälle
Fahrens
Fahrerlaubnis
bloßen
Auslandsbezug
aufweisen
vgl.
Hentschel
Straßenverkehrsrecht
.
Aufl
.
.
m.w
.
hat
Senat
Verfahren
Antrag
Generalbundesanwalts
gemäß
§
Abs.
eingestellt
.
2
.
übrigen
hat
Revision
durchgreifenden
Erfolg
.
Tatrichter
Nichtgestellung
Zigaretten
Durchfuhr
Fälle
Urteilsgründe
Steuerhinterziehung
gemäß
§
AO
Hinblick
deutsche
Tabaksteuer
gesehen
hat
stellt
Senat
Schuldspruch
gewerbsmäßigen
Schmuggel
gemäß
§
Abs.
.
Entsteht
Tabaksteuer
vorliegend
Durchfuhr
vgl.
insoweit
BGHSt
.
ist
§
Abs.
spezielleres
Delikt
anzuwenden
.
beruht
geschmuggelten
Zigaretten
Zeitpunkt
legal
freien
Verkehr
anderer
Mitgliedstaaten
gelangten
§
TabStG
§
TabStG
Verweis
Vorschriften
Zölle
insbesondere
Art
.
ZK
anzuwenden
ist
.
steht
Umstellung
Schuldspruchs
.
Schuldvorwurf
hätte
Angeklagte
anders
geschehen
verteidigen
können
.
Tatrichter
Verhängung
Einzelfreiheitsstrafen
Monaten
tatmehrheitlich
begangenen
Fälle
Fahrens
Fahrerlaubnis
Voraussetzungen
§
Abs.
StGB
erörtert
hat
erweist
Hinblick
Vielzahl
Vorverurteilungen
StVG
durchgreifend
rechtsfehlerhaft
.
3
.
Abtrennung
Teileinstellung
Verfahrens
führen
Wegfall
Gesamtstrafe
.
neue
Tatrichter
wird
Hinblick
entfallenen
Einzelstrafen
zunächst
nur
noch
neue
Gesamtstrafe
bezüglich
rechtskräftigen
Schuldsprüche
bilden
haben
.
darf
ergänzende
Feststellungen
treffen
bisherigen
Feststellungen
widersprechen
.
IV
.
Senat
hat
Angeklagten
bestehenden
Haftbefehl
entsprechend
§
Abs.
StPO
Vorwürfe
beschränkt
Schuldspruch
rechtskräftig
geworden
sind
.
abgetrennten
Vorwürfe
absehbar
längere
Zeit
hin
noch
entscheidungsreif
werden
wäre
Vollzug
Untersuchungshaft
mehr
verhältnismäßig
Sinne
§
Abs.
Satz
.
Raum