BESCHLUSS 22 Juli Strafsache gewerbsmäßiger Steuerhehlerei 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 22 Juli beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 18 November Einstellung Verfahrens § Abs. Fällen . 9 10 11 Urteilsgründe gemäß § Abs. Ausspruch Gesamtstrafe aufgehoben . 2 . Angeklagte Fällen Steuerhehlerei Tateinheit Fahren Fahrerlaubnis Kennzeichenmißbrauch Fälle Urteilsgründe verurteilt worden ist wird Verfahren abgetrennt . 3 . weitergehende Revision wird gemäß § Abs. unbegründet verworfen . 4 . Verfahren eingestellt wird trägt Staatskasse insoweit entstandenen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten . 5 . neuer Gesamtstrafbildung rechtskräftigen Einzelstrafen Entscheidung verbleibenden Kosten Rechtsmittels wird Sache andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . verbleibende Schuldspruch wird teilweise Abänderung folgt neu gefaßt : Angeklagte ist schuldig gewerbsmäßigen Steuerhehlerei Fällen jeweils Tateinheit gewerbsmäßigem Schmuggel Fahren Fahrerlaubnis Hehlerei Steuerhinterziehung Fahrens Fahrerlaubnis Fällen . 6 . Haftbefehl Amtsgerichts 17 Juli Gestalt Haftfortdauerentscheidung Landgerichts 18 November wird Taten Gegenstand rechtskräftigen Schuldspruchs oben sind beschränkt . übrigen wird Haftbefehl Fälle Urteilsgründe betroffen sind aufgehoben . Landgericht hat Angeklagten gewerbsmäßiger Steuerhehlerei Fällen jeweils Tateinheit Fahren Fahrerlaubnis Fällen weiterer Tateinheit Steuerhinterziehung Fällen weiterer Tateinheit Kennzeichenmißbrauch ferner Hehlerei Steuerhinterziehung Fahrens Fahrerlaubnis Fällen Einbeziehung Einzelstrafen Urteil 26 . Januar Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Revision Angeklagten hat Tenor ersichtlichen Teilerfolg . Landgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt : 1 . Angeklagte war Jahren mehr Besitz gültigen Fahrerlaubnis bereits vielfach Fahrens Fahrerlaubnis bestraft . beförderte Auftrag Hinterleute Fällen Dritten eingeschmuggelte Zigaretten Lkw dort Ziel . Zigaretten waren Tarnladungen verborgen . Einfuhr gestellte Angeklagte Zigaretten . weiteren Fällen wurde Angeklagte durchgeführten Zigarettentransporten aufgegriffen . Fahrten hatte Angeklagte teils nur Zugmaschine teils auch Auflieger Kennzeichen angebracht jeweiligen Fahrzeuge ausgegeben worden waren . Feststellungen Landgerichts wurde Angeklagte Fahrten Berufungsgericht 22 . Februar Abwesenheit rechtskräftig Strafaussetzung Bewährung Freiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt . anderen Fahrt verurteilte Gericht ebenfalls Abwesenheit 25 . Januar Freiheitsstrafe Jahren Vollstreckung Bewährung ausgesetzt wurde . Taten prozessualen Sinne einzelnen Gegenstand Verurteilungen waren Verfahren Abwesenheitsurteile ergangen sind ist angefochtenen Urteil bisher eingeholten Rechtshilfeauskünften entnehmen . 2 . verdieselte Angeklagte erwarb gestohlene Lkw-Zugmaschine fuhr Fällen Lkw Touren Besitz gültigen Fahrerlaubnis sein . II . Angeklagte Fällen Steuerhehlerei Tateinheit Fahren Fahrerlaubnis Kennzeichenmißbrauch Fälle Urteilsgründe verurteilt worden ist wird Verfahren abgetrennt . Insoweit kommt Einstellung Verfahrens Art . Betracht . Indes sind Entscheidung Senats weitere detaillierte Auskünfte Vermittlung Angeklagten durchgeführten Strafverfahren einzuholen bisherigen Feststellungen vorliegenden Rechtshilfeauskünfte hinreichende Klärung möglichen Verfahrenshindernisses erlauben . wird sodann prüfen sein Auslegung Tatbestandsmerkmale Art . korrespondierender Bestimmungen Rahmenbeschluß Rates Europäischen Union 13 . Juni Europäischen Haftbefehl Übergabeverfahren Mitgliedstaaten . 18 Juli namentlich Frage Tatidentität prozessualen Anforderungen Abwesenheitsurteil Vorabentscheidungsverfahren Gerichtshof Europäischen Gemeinschaften Art . durchzuführen ist . Gebot einheitlichen Verfahrensstoff umfassend erschöpfenden Entscheidung Revisionsgericht vgl. . 6 Juli Veröffentlichung BGHSt vorgesehen steht vertikalen Abtrennung einzelner selbständiger Taten vollumfänglich angefochtenen einheitlichen Urteils hier . Beurteilung Vorliegens Art . folgenden Verfahrenshindernisses erforderliche weitere tatsächliche Aufklärungsbedarf fernliegende Notwendigkeit Vorlage Gerichtshof Europäischen Gemeinschaften werden unvorhersehbar lange Verzögerung Verfahrens bringen . Art . Abs. Satz Rechtstaatsgebot folgende Pflicht Beschleunigung Verfahrens zumal Haftsache gebietet hier Abtrennung entgegenstehenden prozeßökonomischen Erwägungen bereits entscheidungsreifen Teile vorab entscheiden vgl. . . Schuldsprüche halten sachlichrechtlicher Überprüfung vollem Umfang stand . 1 . Fälle Fahrens Fahrerlaubnis bloßen Auslandsbezug aufweisen vgl. Hentschel Straßenverkehrsrecht . Aufl . . m.w . hat Senat Verfahren Antrag Generalbundesanwalts gemäß § Abs. eingestellt . 2 . übrigen hat Revision durchgreifenden Erfolg . Tatrichter Nichtgestellung Zigaretten Durchfuhr Fälle Urteilsgründe Steuerhinterziehung gemäß § AO Hinblick deutsche Tabaksteuer gesehen hat stellt Senat Schuldspruch gewerbsmäßigen Schmuggel gemäß § Abs. . Entsteht Tabaksteuer vorliegend Durchfuhr vgl. insoweit BGHSt . ist § Abs. spezielleres Delikt anzuwenden . beruht geschmuggelten Zigaretten Zeitpunkt legal freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten gelangten § TabStG § TabStG Verweis Vorschriften Zölle insbesondere Art . ZK anzuwenden ist . steht Umstellung Schuldspruchs . Schuldvorwurf hätte Angeklagte anders geschehen verteidigen können . Tatrichter Verhängung Einzelfreiheitsstrafen Monaten tatmehrheitlich begangenen Fälle Fahrens Fahrerlaubnis Voraussetzungen § Abs. StGB erörtert hat erweist Hinblick Vielzahl Vorverurteilungen StVG durchgreifend rechtsfehlerhaft . 3 . Abtrennung Teileinstellung Verfahrens führen Wegfall Gesamtstrafe . neue Tatrichter wird Hinblick entfallenen Einzelstrafen zunächst nur noch neue Gesamtstrafe bezüglich rechtskräftigen Schuldsprüche bilden haben . darf ergänzende Feststellungen treffen bisherigen Feststellungen widersprechen . IV . Senat hat Angeklagten bestehenden Haftbefehl entsprechend § Abs. StPO Vorwürfe beschränkt Schuldspruch rechtskräftig geworden sind . abgetrennten Vorwürfe absehbar längere Zeit hin noch entscheidungsreif werden wäre Vollzug Untersuchungshaft mehr verhältnismäßig Sinne § Abs. Satz . Raum