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682 lines
5.6 KiB

BESCHLUSS
13
.
September
Strafsache
gewerbsmäßiger
Hehlerei
u.a.
ECLI
:
:
BGH:2018:130918B5STR216.18.0
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
13
.
September
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
analog
Satz
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
15
.
Dezember
wird
Verfahren
eingestellt
Angeklagte
Fall
Urteilsgründe
versuchten
Betruges
verurteilt
worden
ist
;
Umfang
Einstellung
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
;
vorbenannte
Urteil
auch
Angeklagten
.
betrifft
Schuldspruch
dahingehend
geändert
Angeklagte
gewerbsmäßiger
lerei
Fällen
Betruges
Tateinheit
Urkundenfälschung
Fällen
Angeklagte
.
gewerbsmäßiger
Hehlerei
Fällen
Betruges
Tateinheit
Urkundenfälschung
Fällen
versuchten
Betruges
Tateinheit
Urkundenfälschung
verurteilt
ist
;
Angeklagten
betreffenden
Aussprüchen
Strafen
Fall
Anklage
aufgehoben
;
Ausspruch
Einziehung
Wertes
Taterträgen
neu
gefasst
Angeklagten
.
samtschuldner
Einziehung
Wertes
Taterträgen
Höhe
Betrages
Euro
Angeklagten
Einziehung
Wertes
Taterträgen
Höhe
Betrages
Euro
Euro
Gesamtschuldner
S.
angeordnet
wird
;
Ausspruch
Einziehung
dahingehend
neu
gefasst
Einziehung
folgender
Gegenstände
angeordnet
wird
Einziehung
beschränkt
wird
:
Zulassungsbescheinigung
Teil
ausgestellt
4
.
Januar
Landkreis
Namen
deutscher
Reisepass
22
.
März
ausgestellt
Stadt
Namen
:
Dienstausweis
Firma
Namen
ebenfalls
Aufenthaltstitel
EC-Karten
ausgestellt
Namen
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
unbegründet
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
jeweils
Freispruch
Übrigen
klagten
gewerbsmäßiger
Hehlerei
Fällen
Betruges
Tateinheit
Urkundenfälschung
Fällen
versuchten
Betruges
Tateinheit
Urkundenfälschung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
revidierenden
Angeklagten
.
mäßiger
Hehlerei
Fällen
Betruges
Tateinheit
Urkundenfälschung
Fällen
versuchten
Betruges
Tateinheit
Urkundenfälschung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Adhäsionsentscheidungen
getroffen
.
ausgeführte
Verfahrensrüge
Sachrüge
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
.
dort
angegebenen
Umgang
ist
Urteilsaufhebung
gemäß
§
auch
revidierenden
Mitangeklagten
Ah
.
cken
.
1
.
Feststellungen
verschaffte
Angeklagte
Vielzahl
Fällen
gestohlene
Autos
zuvor
sichergestellt
wurden
gutgläubige
Erwerber
verkaufte
.
Fahrzeuge
waren
Veranlassung
ausgegebenen
Kennzeichen
versehen
worden
.
Käufern
wurden
gefälschte
Zulassungspapiere
übergeben
.
Taten
bediente
Angeklagte
teilweise
mittäterschaftlich
Mitangeklagten
Ah
.
S.
gesondert
verfolgten
handelte
auch
Hilfe
Dritter
.
2
.
Antrag
Generalbundesanwalts
stellt
Senat
Verfahren
Angeklagte
Fall
Anklage
versuchten
Betruges
Tateinheit
Urkundenfälschung
verurteilt
worden
ist
.
Feststellungen
belegen
noch
unmittelbares
Ansetzen
Tat
.
3
.
Übrigen
führt
Revision
Antrag
Generalbundesanwalts
Änderung
Schuldspruchs
auch
Mitangeklagten
Ah
.
.
Annahme
tatmehrheitlich
begangenen
Hehlereitaten
Urteilsgründe
Fälle
Anklage
wird
Feststellungen
getragen
.
übernahmen
Angeklagten
.
Grund
gemeinsamen
Tatplans
gestohlenen
Pkw
gutgläubige
Erwerber
gewinnbringend
veräußern
.
Zweck
ließen
entwendeten
Fahrzeuge
12
.
April
unbekannte
Täter
Begleitung
Pkw
vorausfahrenden
Angeklagten
Garagengelände
unterstellen
.
Allein
Feststellungen
lassen
getrennten
Erwerbshandlungen
entnehmen
.
Strafkammer
hätte
rechtlichen
Würdigung
Taten
ausgehen
dürfen
.
liegt
nur
Hehlereitat
Hehler
verschiedenen
Vortaten
stammende
Sachen
Akt
erwirbt
vgl.
Beschluss
15
.
März
NStZ-RR
.
Senat
ändert
Schuldspruch
entsprechend
§
Abs.
weitere
Feststellungen
erneuten
Hauptverhandlung
erwarten
sind
.
steht
§
.
aufgezeigten
Rechtsfehler
auch
Mitangeklagte
.
betroffen
wird
ist
Schuldspruch
ändernde
Entscheidung
erstrecken
§
Satz
.
4
.
teilweise
Einstellung
Schuldspruchänderung
begründen
Aufhebung
Angeklagten
Nichtrevidenten
.
Fall
Anklage
soim
Fall
Anklage
verhängten
Strafen
;
Strafen
Fall
bleiben
bestehen
.
jeweiligen
Gesamtstrafen
haben
dennoch
Bestand
.
Senat
schließt
Landgericht
Angeklagten
Fällen
Anklage
ausgesprochenen
Strafen
Jahr
Monaten
Jahr
Monaten
Nichtrevidenten
.
Fall
Anklage
verhängten
Strafe
Jahr
jeweils
verbleibenden
Einzelstrafen
niedrigere
Gesamtfreiheitsstrafen
verhängt
hätte
Fällen
Unrecht
Tathandlungen
Schuld
Angeklagten
geänderte
rechtliche
Bewertung
berührt
werden
.
5
.
bestehen
bleiben
kann
Ausspruch
Einziehung
Wertersatzes
Taterträgen
Neufassung
auch
Nichtrevidenten
.
betrifft
Satz
.
Einziehung
Wertes
Taterträgen
gemäß
§
Satz
StGB
.
vgl.
Art
.
316h
Satz
beläuft
Höhe
Betrag
insgesamt
Euro
Angeklagten
.
gesamtschuldnerisch
haften
Fälle
Anklage
Betrag
insgesamt
Euro
Angeklagte
gesondert
Verfolgten
S.
gemeinsam
gesamtschuldnerisch
haftet
Anklage
Betrag
Euro
nur
haftet
Fall
Anklage
.
Senat
ändert
Einziehung
Wertes
Taterträgen
demgemäß
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
StPO
.
6
.
Ausspruch
Einziehung
Gegenständen
bedarf
Konkretisierung
.
ständiger
Rechtsprechung
müssen
einzuziehende
Gegenstände
Tenor
so
genau
angegeben
werden
Beteiligten
Vollstreckungsorganen
Klarheit
Umfang
Einziehung
besteht
vgl.
Beschlüsse
10
November
NStZ
10
.
Mai
.
.
Anforderungen
wird
Kennzeichnung
Einziehungsgegenstände
gerecht
.
Einziehungsanordnung
hiesigen
Beschlussformel
genannten
Dokumente
umfasst
bedarf
jedoch
Zurückweisung
.
Urteilsgründe
S.
f.
enthalten
insoweit
erforderlichen
Angaben
so
konkrete
Bezeichnung
einzuziehenden
Gegenstände
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Senat
nachgeholt
werden
kann
vgl.
Beschlüsse
26
.
Januar
.
3
;
11
.
Mai
.
21
.
Juni
.
.
Landgericht
Einziehung
weiterer
Gegenstände
angeordnet
hat
sieht
Senat
gemäß
§
.