You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

150 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
14
.
Januar
Strafsache
versuchten
Totschlags
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
14
.
Januar
beschlossen
:
Nebenklägerin
Rechtsanwältin
wird
Adhäsionsverfahren
Prozesskostenhilfe
bewilligt
beigeordnet
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Geschädigten
Prozesskostenhilfe
Adhäsionsverfahren
ersten
Rechtszug
Ratenzahlung
Beiordnung
Rechtsanwältin
bewilligt
.
Bewilligung
wirkt
jedoch
nur
jeweilige
Instanz
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
.
ist
Senat
Sache
befassten
Gericht
§
Abs.
Satz
Schriftsatz
6
.
März
gestellten
Antrag
Geschädigten
entscheiden
auch
Revisionsverfahren
Prozesskostenhilfe
gewähren
.
Antrag
erforderlichen
Unterlagen
beigefügt
waren
wurde
Landgericht
Strafakten
genommen
ist
Revisionsverfahren
übersehen
worden
.
Sachlage
steht
nachträglichen
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Revisionsverfahren
inzwischen
rechtskräftig
abgeschlossen
ist
vgl.
Beschluss
13
.
Oktober
Abs.
Prozesskostenhilfe
.
Adhäsionsklägerin
war
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnissen
weiterhin
Lage
Prozesskosten
aufzubringen
Erfolgsaussichten
Schmerzensgeldanspruches
mehr
prüfen
waren
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
.
ist
Antrag
Rechtsanwältin
beizuordnen
Antragstellerin
bereits
Nebenklagevertreterin
beigeordnet
war
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
.
König