BESCHLUSS 14 . Januar Strafsache versuchten Totschlags 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 14 . Januar beschlossen : Nebenklägerin Rechtsanwältin wird Adhäsionsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt beigeordnet . Gründe : Landgericht hat Geschädigten Prozesskostenhilfe Adhäsionsverfahren ersten Rechtszug Ratenzahlung Beiordnung Rechtsanwältin bewilligt . Bewilligung wirkt jedoch nur jeweilige Instanz Abs. Satz . V.m . § Abs. Satz . ist Senat Sache befassten Gericht § Abs. Satz Schriftsatz 6 . März gestellten Antrag Geschädigten entscheiden auch Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe gewähren . Antrag erforderlichen Unterlagen beigefügt waren wurde Landgericht Strafakten genommen ist Revisionsverfahren übersehen worden . Sachlage steht nachträglichen Bewilligung Prozesskostenhilfe Revisionsverfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist vgl. Beschluss 13 . Oktober Abs. Prozesskostenhilfe . Adhäsionsklägerin war persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen weiterhin Lage Prozesskosten aufzubringen Erfolgsaussichten Schmerzensgeldanspruches mehr prüfen waren § Abs. Satz . V.m . § Abs. Satz . ist Antrag Rechtsanwältin beizuordnen Antragstellerin bereits Nebenklagevertreterin beigeordnet war § Abs. Satz . V.m . § Abs. . König