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- BESCHLUSS
- 14
- .
- Januar
- Strafsache
- versuchten
- Totschlags
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 14
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Nebenklägerin
- Rechtsanwältin
- wird
- Adhäsionsverfahren
- Prozesskostenhilfe
- bewilligt
- beigeordnet
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Geschädigten
- Prozesskostenhilfe
- Adhäsionsverfahren
- ersten
- Rechtszug
- Ratenzahlung
- Beiordnung
- Rechtsanwältin
- bewilligt
- .
- Bewilligung
- wirkt
- jedoch
- nur
- jeweilige
- Instanz
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Satz
- .
- ist
- Senat
- Sache
- befassten
- Gericht
- §
- Abs.
- Satz
- Schriftsatz
- 6
- .
- März
- gestellten
- Antrag
- Geschädigten
- entscheiden
- auch
- Revisionsverfahren
- Prozesskostenhilfe
- gewähren
- .
- Antrag
- erforderlichen
- Unterlagen
- beigefügt
- waren
- wurde
- Landgericht
- Strafakten
- genommen
- ist
- Revisionsverfahren
- übersehen
- worden
- .
- Sachlage
- steht
- nachträglichen
- Bewilligung
- Prozesskostenhilfe
- Revisionsverfahren
- inzwischen
- rechtskräftig
- abgeschlossen
- ist
- vgl.
- Beschluss
- 13
- .
- Oktober
- Abs.
- Prozesskostenhilfe
- .
- Adhäsionsklägerin
- war
- persönlichen
- wirtschaftlichen
- Verhältnissen
- weiterhin
- Lage
- Prozesskosten
- aufzubringen
- Erfolgsaussichten
- Schmerzensgeldanspruches
- mehr
- prüfen
- waren
- §
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Satz
- .
- ist
- Antrag
- Rechtsanwältin
- beizuordnen
- Antragstellerin
- bereits
- Nebenklagevertreterin
- beigeordnet
- war
- §
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- .
- König
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