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1.4 KiB

BESCHLUSS
30
.
August
Strafsache
erpresserischen
Menschenraubes
Todesfolge
hier
:
Antrag
Pauschgebühr
ECLI
:
:
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
30
.
August
beschlossen
:
gerichtlich
bestellten
Verteidiger
Rechtsanwalt
Angeklagten
.
wird
Revisionshauptverhandlung
gesetzlichen
Gebühr
Pauschgebühr
Höhe
Worten
:
eintausendvierhundert
Euro
bewilligt
.
Gründe
:
Rechtsanwalt
S.
ist
Revisionshauptverhandlung
Verfügung
Vorsitzenden
16
Juli
Pflichtverteidiger
Angeklagten
.
bestellt
worden
.
Verfahren
ist
Bundesgerichtshof
Entscheidung
Antrag
Bewilligung
Pauschvergütung
berufen
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
.
Pflichtverteidiger
hat
Bewilligung
Pauschgebühr
Höhe
beantragt
.
Anhörung
Staatskasse
hat
Senat
Pauschgebühr
Höhe
bewilligt
.
Betrag
wurde
auch
Verteidigern
Mitangeklagten
zugesprochen
.
Vorbereitung
Hauptverhandlung
Senat
hatte
Antragsteller
ebenso
Verteidiger
anderen
Angeklagten
umfangreichen
Verfahrensrügen
schwierigen
sachlich-rechtlichen
Fragen
befassen
Rechtsmittel
Nebenkläger
aufgeworfen
wurden
.
war
besonders
umfangreiche
Vorbereitung
onshauptverhandlung
erforderlich
.
ist
Pauschgebühr
Höhe
auch
Fall
Pflichtverteidigers
Angeklagten
.
gerechtfertigt
angemessen
.
Senat
ist
gehindert
höhere
Pauschvergütung
beantragt
gewähren
11
.
Januar
Sbd
NStZ-RR
256
;
.
Beschluss
17
.
März
AR
.
17
;
ebenso
Burhoff
22
.
Aufl
.
.
.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Franke
Quentin