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- BESCHLUSS
- 30
- .
- August
- Strafsache
- erpresserischen
- Menschenraubes
- Todesfolge
- hier
- :
- Antrag
- Pauschgebühr
- ECLI
- :
- :
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 30
- .
- August
- beschlossen
- :
- gerichtlich
- bestellten
- Verteidiger
- Rechtsanwalt
- Angeklagten
- .
- wird
- Revisionshauptverhandlung
- gesetzlichen
- Gebühr
- Pauschgebühr
- Höhe
- €
- Worten
- :
- eintausendvierhundert
- Euro
- bewilligt
- .
- Gründe
- :
- Rechtsanwalt
- S.
- ist
- Revisionshauptverhandlung
- Verfügung
- Vorsitzenden
- 16
- Juli
- Pflichtverteidiger
- Angeklagten
- .
- bestellt
- worden
- .
- Verfahren
- ist
- Bundesgerichtshof
- Entscheidung
- Antrag
- Bewilligung
- Pauschvergütung
- berufen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Pflichtverteidiger
- hat
- Bewilligung
- Pauschgebühr
- Höhe
- €
- beantragt
- .
- Anhörung
- Staatskasse
- hat
- Senat
- Pauschgebühr
- Höhe
- €
- bewilligt
- .
- Betrag
- wurde
- auch
- Verteidigern
- Mitangeklagten
- zugesprochen
- .
- Vorbereitung
- Hauptverhandlung
- Senat
- hatte
- Antragsteller
- ebenso
- Verteidiger
- anderen
- Angeklagten
- umfangreichen
- Verfahrensrügen
- schwierigen
- sachlich-rechtlichen
- Fragen
- befassen
- Rechtsmittel
- Nebenkläger
- aufgeworfen
- wurden
- .
- war
- besonders
- umfangreiche
- Vorbereitung
- onshauptverhandlung
- erforderlich
- .
- ist
- Pauschgebühr
- Höhe
- auch
- Fall
- Pflichtverteidigers
- Angeklagten
- .
- gerechtfertigt
- angemessen
- .
- Senat
- ist
- gehindert
- höhere
- Pauschvergütung
- beantragt
- gewähren
- 11
- .
- Januar
- Sbd
- NStZ-RR
- 256
- ;
- .
- Beschluss
- 17
- .
- März
- AR
- .
- 17
- ;
- ebenso
- Burhoff
- 22
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Sost-Scheible
- Roggenbuck
- Franke
- Quentin
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